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Document 51997PC0433
Proposal for a European Parliament and Council Decision amending the Decision of 19 December 1996 adopting an action programme for customs in the Community ("Customs 2000")
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Änderung der Entscheidung vom 19. Dezember 1996 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft ("Zoll 2000")
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Änderung der Entscheidung vom 19. Dezember 1996 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft ("Zoll 2000")
/* KOM/97/0433 endg. - COD 97/0228 */
ABl. C 310 vom 10.10.1997, pp. 3–4
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Änderung der Entscheidung vom 19. Dezember 1996 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft ("Zoll 2000") /* KOM/97/0433 endg. - COD 97/0228 */
Amtsblatt Nr. C 310 vom 10/10/1997 S. 0003
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Änderung der Entscheidung vom 19. Dezember 1996 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft ("Zoll 2000") (97/C 310/03) KOM(97) 433 endg. - 97/0228(COD) (Von der Kommission vorgelegt am 4. September 1997) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der Entscheidung Nr. 210/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Gemeinschaft ("Zoll 2000") (1) wurde anerkannt, daß bei der Verwaltung der Zollunion im Rahmen des Binnenmarktes der Informatisierung der Zollverfahren und der Zollkontrollen die höchste Priorität zukommt. (2) Mit dieser Entscheidung über das Programm "Zoll 2000" werden die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Anwendung EDV-gestützter Zollverfahren, einschließlich der Verwendung der modernsten Techniken im Bereich des elektronischen Datenaustauschs, möglichst bald mit dem Ziel zu verstärken und weiterzuentwickeln, daß die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten so effizient und gründlich arbeiten wie eine einzige Verwaltung. (3) Die Finanzierung der Projekte für den elektronischen Datenaustausch im Bereich Zoll sollte unter anderem über das IDA-Programm erfolgen, das durch den Beschluß 95/468/EG des Rates vom 6. November 1995 betreffend den Gemeinschaftsbeitrag für den Informationsverbund für den Datenaustausch zwischen Verwaltungen in der Gemeinschaft eingeführt wurde (2). Dieses Programm läuft am 31. Dezember 1997 aus. (4) Bei der Annahme des Haushaltsplans 1997 faßte die Haushaltsbehörde sämtliche Aktionen des Programms "Zoll 2000", auch die Aktionen zur Informatisierung des gemeinschaftlichen Zollwesens, unter dem Posten "Zoll 2000" (B5-3 0 3) des Einzelplans der Kommission zusammen. (5) Den geeignetsten Rahmen für die Finanzierung von EDV-Systemen für den Datenaustausch im Bereich Zoll bietet daher das Programm "Zoll 2000". (6) Die Entscheidung Nr. 210/97/EG ist daher entsprechend zu ändern. - HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Entscheidung Nr. 210/97/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 18 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: "Unbeschadet der Maßnahmen, deren Finanzierung im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme vorgesehen ist, wird der Finanzrahmen für die Durchführung dieses Programms für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000 auf 85 Millionen ECU nach den im Anhang enthaltenen Modalitäten festgelegt." 2. Die Tabelle im Anhang wird wie folgt geändert: ">PLATZ FÜR EINE TABELLE> " Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. (1) ABl. L 33 vom 4. 2. 1997, S. 24. (2) ABl. L 269 vom 11. 11. 1995, S. 23.