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Document 42022D1046
Decision (EU) 2022/1046 of the Representatives of the Governments of the Member States of 29 June 2022 appointing Judges to the General Court
Beschluss (EU) 2022/1046 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 29. Juni 2022 zur Ernennung von Richtern am Gericht
Beschluss (EU) 2022/1046 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 29. Juni 2022 zur Ernennung von Richtern am Gericht
ST/9007/2022/INIT
OJ L 173, 30.6.2022, p. 77–78
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
30.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 173/77 |
BESCHLUSS (EU) 2022/1046 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
vom 29. Juni 2022
zur Ernennung von Richtern am Gericht
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Amtszeit von sechsundzwanzig Richtern am Gericht läuft am 31. August 2022 ab. Daher müssen diese Stellen für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2028 neu besetzt werden. |
(2) |
Herr Ion GÂLEA, Herr Marc JAEGER, Herr Dean SPIELMANN und Frau Mirela STANCU sind für eine weitere Amtszeit als Richter am Gericht vorgeschlagen worden. |
(3) |
Herr Steven VERSCHUUR ist für eine erste Amtszeit als Richter am Gericht vorgeschlagen worden. |
(4) |
Darüber hinaus sieht Artikel 48 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) geänderten Fassung vor, dass die Zahl der Richter am Gericht anhand eines dreistufigen Prozesses dergestalt erhöht wird, dass das Gericht ab dem 1. September 2019 aus zwei Richtern je Mitgliedstaat besteht. Gemäß Artikel 2 Buchstabe a der genannten Verordnung umfasst die erste Stufe der Erhöhung der Zahl der Richter am Gericht die Ernennung von zwölf zusätzlichen Richtern, darunter sechs Richter mit einer am 31. August 2016 endenden Amtszeit. Diese sechs Richter werden so ausgewählt, dass die Regierungen von sechs Mitgliedstaaten zwei Richter für die teilweise Neubesetzung des Gerichts 2016 vorschlagen, für eine Amtszeit vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2022. Die Stelle des zusätzlichen Richters, der auf Vorschlag der Regierung der Slowakischen Republik zu ernennen ist, zählt zu den Stellen der sechs zusätzlichen Richter, die von der teilweisen Neubesetzung des Gerichts im Jahr 2016 betroffen sind. Frau Beatrix RICZIOVÁ ist für das Amt eines zusätzlichen Richters am Gericht vorgeschlagen worden. |
(5) |
Gemäß Artikel 7 des Protokolls Nr. 3 sollte infolge des Todes von Herrn Barna BERKE für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2022, ein Richter am Gericht ernannt werden. |
(6) |
Als Kandidat für das freigewordene Amt ist Herr Tihamér TÓTH vorgeschlagen worden. |
(7) |
Der mit Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine befürwortende Stellungnahme zur Eignung dieser Kandidatinnen und Kandidaten für die Ausübung des Amtes eines Richters am Gericht abgegeben — |
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2028 werden folgende Personen zum Richter bzw. zur Richterin am Gericht ernannt:
— |
Herr Ion GÂLEA, |
— |
Herr Marc JAEGER, |
— |
Herr Dean SPIELMANN, |
— |
Frau Mirela STANCU, |
— |
Herr Steven VERSCHUUR. |
Artikel 2
Für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 31. August 2022 werden folgende Personen zum Richter bzw. zur Richterin am Gericht ernannt:
— |
Frau Beatrix RICZIOVÁ, |
— |
Herr Tihamér TÓTH. |
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Juni 2022.
Der Präsident/Die Präsidentin
P. LÉGLISE-COSTA
(1) Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14).