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Document 42021Y1213(01)
Resolution of the Council and of the representatives of the Governments of the Member States meeting within the Council on the key features of a European Sport Model 2021/C 501/01
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Schlüsselmerkmalen des europäischen Sportmodells 2021/C 501/01
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Schlüsselmerkmalen des europäischen Sportmodells 2021/C 501/01
ST/14430/2021/INIT
OJ C 501, 13.12.2021, p. 1–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
13.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 501/1 |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Schlüsselmerkmalen des europäischen Sportmodells
(2021/C 501/01)
DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:
1. |
Nach Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zählt der Sport zu den Bereichen, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren und ergänzen sollten. |
2. |
Nach Artikel 165 Absatz 1 AEUV trägt die Union zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion. |
3. |
Nach Artikel 165 Absatz 2 AEUV hat die Tätigkeit der Union unter anderem das Ziel, die europäische Dimension des Sports durch Förderung der Fairness und der Offenheit von Sportwettkämpfen und der Zusammenarbeit zwischen den für den Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportler, insbesondere der jüngeren Sportler, zu entwickeln; |
4. |
In den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sportsektor und zur Erholung dieses Sektors nach der Pandemie werden die Mitgliedstaaten ersucht, „die Solidarität zwischen Sportverbänden, -vereinen, -organisationen und Sportlerinnen und Sportlern zu fördern, um zur nachhaltigen Erholung und Weiterentwicklung des Sportsektors beizutragen und das europäische Sportmodell (1) als beispielhaft für ein auf Solidarität basierendes System anzuerkennen“. |
5. |
Im Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2021-2024) bildet das „Europäische Sportmodell“ unter dem Schwerpunktbereich „Schutz der Integrität und der Werte im Sport“ ein Schwerpunktthema. |
6. |
In der am 13. Oktober 2021 vom Europarat angenommenen überarbeiteten Europäischen Sportcharta werden die gemeinsamen Merkmale eines Rahmens für den europäischen Sport und seiner Organisation nach dem Verständnis des europäischen Sportmodells der europäischen Sportbewegung hervorgehoben; |
IN ANERKENNUNG DES FOLGENDEN:
7. |
Die Organisation des Sports in Europa basiert auf dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit. Sie stützt sich auf Werte wie Solidarität zwischen verschiedenen Ebenen des Sports, insbesondere zwischen Profi- und Breitensport, Fairness, Integrität, Offenheit, Geschlechtergleichstellung und eine verantwortungsvolle Verwaltung („good governance“). |
8. |
Beim Großteil des wertebasierten organisierten Sports in Europa stehen die Schlüsselmerkmale für eine Organisation des Sports in Form einer autonomen, demokratischen und territorialen Basis mit einem pyramidalen Aufbau, die alle Ebenen vom Profi- bis zum Breitensport einbezieht, Wettkämpfe der Vereine ebenso wie die der Nationalmannschaften umfasst und auch Mechanismen zur Gewährleistung von finanzieller Solidarität, Fairness und Offenheit bei den Wettbewerben, etwa das Prinzip des Auf- und Abstiegs, einschließt. |
9. |
Der wertebasierte organisierte Sport in Europa verfügt im Allgemeinen über eine Struktur auf nationaler Ebene und wird grundsätzlich durch einen Verband für jede Sportart organisiert; dies ermöglicht einen umfassenden Ansatz im Hinblick auf Regeln, Vorschriften und Standards sowie die Einhaltung von Zeitplänen und Qualifikationen für Wettkämpfe. Die betreffenden Organisationen bekennen sich zu finanzieller Solidarität zwischen Profi- und Breitensport sowie zu einem Höchstmaß an verantwortungsvoller Verwaltung, Grund- und Menschenrechten, psychischer und physischer Gesundheit sowie Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler, zur Prävention jeglicher Form von Diskriminierung und zur Förderung der Integrität des Sports. |
10. |
Sport ist auch ein eigenständiger wichtiger Wirtschaftssektor in Europa, der einen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Entwicklung und Beschäftigungsmöglichkeiten leistet (2) sowie neue Akteure und Ansätze im Sport (Sportindustrie, Sponsoren, Medien, Großveranstaltungen, neue Sportarten, Rolle von Sportlerinnen und Sportlern usw.) hervorbringt. Diese neuen Akteure und Ansätze sollten bei der Weiterentwicklung des Sports in Europa ebenfalls berücksichtigt werden; |
UNTER BETONUNG DES FOLGENDEN:
11. |
Sportverbände sollten bei der Überwachung der Organisation und Funktionsweise ihrer jeweiligen Sportart eine zentrale Rolle spielen und die Interessen der Sportlerinnen und Sportler, der Vereine und Ligen, der Fans und weiterer Akteure sowie anderer Sportorganisationen auf demokratische, ausgewogene und kohärente Weise in Einklang bringen, damit alle zur gesunden Entwicklung des Sports beitragen. |
12. |
Mechanismen zur Gewährleistung der Rechte und Pflichten von Sportlerinnen und Sportlern in Bereichen wie Nichtdiskriminierung, Zugang zu Informationen, Vertretung in Sportorganisationen, Privatsphäre und fairen Verfahren sowie die Nutzung dieser Mechanismen durch Sportlerinnen und Sportler sind entscheidend, wenn es darum geht, an den Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung im wertebasierten organisierten Sport festzuhalten, in dem die Sportlerinnen und Sportler eine Stimme haben, die gehört und berücksichtigt werden muss. |
13. |
Finanzielle Solidarität ist ein Schlüsselmerkmal des werteorientierten organisierten Sports. Sie kann dazu beitragen, die Verbindung zwischen Profi- und Breitensport zu schaffen, zu erhalten und zu stärken, ferner kann sie kommerziell weniger attraktive Wettkämpfe und die Schulung von Freiwilligen, Sportlerinnen und Sportlern, Trainerinnen und Trainern, Schiedsrichterinnen und -richtern usw. mitfinanzieren. Unterstützung sollten darüber hinaus auch Aktivitäten erhalten, mit denen die Einhaltung von Werten im Sport, wie Grund- und Menschenrechten, Demokratie, Solidarität, sozialer Integration, Geschlechtergleichstellung, Nachwuchsentwicklung, Kinderrechten und Bildung durch Sport, gefördert wird. |
14. |
Der organisierte Sport in Europa ist mit Bedrohungen von innen und außen konfrontiert worden, etwa durch Fälle verantwortungsloser Verwaltung, Korruption, Manipulationen im Sport, finanzielle Schieflagen, Menschenrechtsverletzungen, Doping, Rassismus, Gewalt, Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, zunehmende Kommerzialisierung und eine Tendenz, junge Sportlerinnen und Sportler eher zu kaufen als auszubilden. All dies erfordert eine Reaktion in enger Zusammenarbeit mit einschlägigen Behörden und Organisationen, die die Werte und die Integrität des Sports wahren, sich für eine verantwortungsvolle Verwaltung einsetzen und eine positive Zukunft des Sport sicherstellen sollten. |
15. |
Verantwortungsvolle Verwaltung im Sport ist eine Voraussetzung für die Autonomie und Selbstkontrolle der Sportorganisationen und -verbände im Einklang mit den Grundsätzen der Demokratie, der Transparenz, der Integrität, der Solidarität, der Geschlechtergleichstellung, der Offenheit, der Rechenschaftspflicht und der sozialen Verantwortung. Wichtig ist, dass Sportorganisationen und -verbände an ihren Standards einer verantwortungsvolle Verwaltung festhalten und diese nach Möglichkeit erhöhen, indem sie Sportlerinnen und Sportlern und deren Fans Mitsprache gewähren. |
16. |
Entscheidend für die langfristige Tragfähigkeit des Sports ist es, die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zu stärken, um unfaire Vorteile zu verhindern. So sollte ein breites Spektrum an Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die sowohl kurzfristigen Erfordernissen als auch langfristigen Entwicklungen Rechnung tragen, um faire, wettbewerbsfähige und ausgewogene Sportwettkämpfe zu fördern; |
IN ERWÄGUNG FOLGENDER ASPEKTE:
17. |
Wettkämpfe der Nationalmannschaften sind ein integraler Bestandteil des organisierten Sports in Europa. (3) Sie spielen eine wichtige Rolle – nicht nur, wenn es darum geht, der nationalen Identität Geltung zu verschaffen und junge Sportlerinnen und Sportler dazu anzuregen, bis an die Grenzen ihres sportlichen Leistungspotenzials zu gehen, sondern auch, wenn es sich darum handelt, Anstöße für Solidarität mit dem Breitensport zu geben und Vorbilder für jüngere Generationen zu zeigen. |
18. |
Sportorganisationen aller Art und auf allen Ebenen sollten sich verpflichten, eine Kultur der Transparenz zu entwickeln, und Verfahren einführen, die auf den Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung beruhen und die einwandfreie Verwaltung ihrer finanziellen Ressourcen, strikte Kontrollen zur Verhinderung von Interessenskonflikten und Korruption sowie begrenzte Amtszeiten für gewählte Positionen gewährleisten. |
19. |
Die zunehmende Kommerzialisierung des Profisports macht den Sport zu einer noch stärker profitorientierten Aktivität, was insbesondere durch den Wert von Übertragungsrechten vorangetrieben wird. Auch wenn die Entwicklung der kommerziellen Dimension des Sports dazu beiträgt, finanzielle Ressourcen für eine größere Zahl von Sportlerinnen und Sportlern zu generieren, ist sie nicht ohne Risiko für die Werte des Sports. |
20. |
In einer Zeit, in der die Modernisierung des Sports neue finanzielle Möglichkeiten mit sich bringt, die sich aus dem wirtschaftlichen Potenzial des Sports ergeben, ist es von überragender Bedeutung, dass der wertebasierte organisierte Sport seine Integrität bewahrt, sich an die Grundsätze verantwortungsvoller Verwaltung sowie an nationale, europäische und internationale Rechtsvorschriften hält und die fairen Wettbewerbsbedingungen aufrechterhält, die erforderlich sind, um die Werte der Solidarität zwischen allen Akteuren wirksam durchzusetzen. |
21. |
Bestimmte Werte und Traditionen des europäischen Sports haben eine positive Wirkung auf die Gesellschaft und sollten unterstützt werden, wobei die Vielfalt und Komplexität der europäischen Sportstrukturen hervorzuheben ist. In dieser Entschließung werden die Schlüsselmerkmale des europäischen Sportmodells hervorgehoben, wobei der Schwerpunkt vor allem auf dem wertebasierten organisierten Sport liegt — |
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN – IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP UND AUF DEN GEEIGNETEN EBENEN –:
22. |
die Schlüsselmerkmale eines europäischen Sportmodells, wie die Vereinigungsfreiheit, den pyramidalen Aufbau, ein offenes Auf- und Abstiegssystem, den Breitensportansatz und Solidarität, die Bedeutung für die nationale Identität, Gemeinschaftsbildung, auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen und die soziale, pädagogische, kulturelle und gesundheitliche Funktion des Sports, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts zu unterstützen; |
23. |
die laufenden Beratungen über die Schlüsselmerkmale eines europäischen Sportmodells mit allen Sportakteuren weiter zu vertiefen und fortzuführen, indem die Diversität der Ansätze und die neuen Entwicklungen in unterschiedlichen Sportarten gemäß dem wertebasierten organisierten Sport anerkannt werden, beispielsweise im Rahmen des strukturierten Dialogs über Sport auf EU-Ebene; |
24. |
Werte im Sport und in Sportorganisationen zu unterstützen, die mit den Grundsätzen der Demokratie, der Transparenz, der Integrität, der Solidarität, der Gleichstellung der Geschlechter, der Offenheit, der Rechenschaftspflicht und der sozialen Verantwortung im Einklang stehen sowie die Grundrechte und Menschenrechte wahren; |
25. |
die besonderen Merkmale des Sports und dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie die Autonomie der Sportverbände bei der Organisation des Sports, für den sie verantwortlich sind, anzuerkennen und zu erhalten und dabei die nationalen, internationalen und EU-Rechtsvorschriften einzuhalten; |
26. |
den Beitrag von Freiwilligen, Breitensportvereinen, Familien und lokalen Gemeinschaften im Bereich Sport zu würdigen und diese gegebenenfalls zu unterstützen; |
27. |
die Maßnahmen zur Förderung des Trainings und von Bildungsmöglichkeiten von Sportlerinnen und Sportlern sowie des Personals im Sportbereich zu stärken, da sie dazu beitragen, die sozialen, bildungspolitischen, wirtschaftlichen und umfassenderen Interessen des Sportsektors zu fördern; |
28. |
auf die möglichen Auswirkungen von geschlossenen Sportwettkämpfen auf den organisierten Sport in Europa hinzuweisen, wie beispielsweise grundlegende Änderungen in den Qualifikationsverfahren, die gewöhnlich auf dem sportlichen Verdienst beruhen; |
29. |
Fragen des europäischen Sports in die Diskussionen auf der Konferenz zur Zukunft Europas einzubeziehen; |
ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION:
30. |
die Schlüsselmerkmale eines europäischen Sportmodells, wie die Vereinigungsfreiheit, den pyramidalen Aufbau, ein offenes Auf- und Abstiegssystem, den Breitensportansatz und Solidarität, die Bedeutung für die nationale Identität, Gemeinschaftsbildung, auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen und die soziale, pädagogische, kulturelle und gesundheitliche Funktion des Sports, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts zu unterstützen; |
31. |
die laufenden Beratungen über die Schlüsselmerkmale eines europäischen Sportmodells mit allen Sportakteuren weiter zu vertiefen und fortzuführen, indem die Diversität der Ansätze und die neuen Entwicklungen in unterschiedlichen Sportarten gemäß dem wertebasierten organisierten Sport anerkannt werden, beispielsweise im Rahmen der Studie der Kommission über das (die) europäische(n) Sportmodell(e), des strukturierten Dialogs über Sport auf EU-Ebene usw.; |
32. |
die Rolle des Sports und seine bildungsspezifische Dimension, wie beispielsweise bei dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern, und die tragfähige Kombination dieser beiden Aspekte im Rahmen ihrer Befugnisse im Hinblick auf das EU und das Völkerrecht zu unterstützen; |
33. |
die besonderen Merkmale des Sports und dessen auf freiwilligem Engagement basierenden Strukturen, bei denen ein hohes Maß an verantwortungsvoller Verwaltung, Transparenz, Rechenschaftspflicht, sozialer Verantwortung, Inklusivität, Integrität, Demokratie, Selbstkontrolle und Wahrung der Grund- und Menschenrechte an den Tag gelegt werden sollte, weiterhin anzuerkennen und ihnen praktische Wirkung zu verleihen; |
34. |
im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Zusammenarbeit und den strukturierten Dialog mit der Sportbewegung, Sportgruppen, Handelsorganisatoren und anderen einschlägigen Interessenträgern voranzubringen, wobei den besonderen Merkmalen des Sports Rechnung zu tragen ist; |
35. |
auf die möglichen Auswirkungen von geschlossenen Sportwettkämpfen auf den organisierten Sport in Europa hinzuweisen, wie beispielsweise Fairness und Offenheit in Sportwettkämpfen, auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie die soziale und pädagogische Funktion; |
36. |
Fragen des europäischen Sports in die Diskussionen auf der Konferenz zur Zukunft Europas miteinzubeziehen; |
ERSUCHEN DIE SPORTBEWEGUNG – UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER AUTONOMIE DER SPORTORGANISATIONEN –:
37. |
die Schlüsselmerkmale eines europäischen Sportmodells, wie die Vereinigungsfreiheit, den pyramidalen Aufbau, ein offenes Auf- und Abstiegssystem, den Breitensportansatz und Solidarität, die Bedeutung für die nationale Identität, Gemeinschaftsbildung, auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen und die soziale, pädagogische, kulturelle und gesundheitliche Funktion des Sports, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts zu unterstützen; |
38. |
die laufenden Beratungen über die Schlüsselmerkmale eines europäischen Sportmodells mit allen Sportakteuren weiter zu vertiefen und fortzuführen, indem die Diversität der Ansätze und die neuen Entwicklungen in unterschiedlichen Sportarten im Einklang mit dem wertebasierten organisierten Sport anerkannt werden, beispielsweise im Rahmen des strukturierten Dialogs über Sport auf EU-Ebene; |
39. |
die Solidarität zwischen Sportorganisationen auf allen Ebenen zu fördern, um zur Erholung von der COVID-19-Pandemie, Nachhaltigkeit und weiteren Entwicklung des Sportsektors beizutragen; |
40. |
die Verpflichtungen des internationalen Sportkalenders einzuhalten und sich an diese anzupassen und an Solidaritätssystemen teilzunehmen; |
41. |
sich zur finanziellen Solidarität zwischen dem Profisport und dem Breitensport und dem höchsten Maß an verantwortungsvoller Verwaltung, Sicherheits- und Integritätsstandards für Sportlerinnen und Sportler, Personal, Schiedsrichterinnen und -richter und Zuschauer zu verpflichten; |
42. |
mit Interessenträgern, insbesondere Sportverbänden, zusammenzuarbeiten, um die Grund- und Menschenrechte, vor allem die Rechte von Sportlerinnen und Sportlern bei allen sportbezogenen Aktivitäten und ihre Gesundheit im Zusammenhang mit den vermehrten Sportwettkämpfen, sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die soziale Inklusion zu wahren und zu stärken, indem alle Formen von Diskriminierung vermieden werden; |
43. |
sicherzustellen, dass wirksame interne und externe Mechanismen zur Gewährleistung der Einhaltung der Grundsätze der verantwortungsvollen Verwaltung und der Wahrung der Grund- und Menschenrechte sowie angemessene Mechanismen für Überwachung, Berichterstattung und Sanktionen eingerichtet sind; |
44. |
die Organisation von Wettkämpfen im Spitzen- und Profisport im Einklang mit dem Grundsatz der Offenheit in Sportwettkämpfen sicherzustellen, wobei dem sportlichen Verdienst Vorrang einzuräumen ist; |
45. |
mit Bildungseinrichtungen zusammenzuarbeiten, um einer nachhaltigen Kombination der Bereiche Sport und Bildung für die ganzheitliche Entwicklung, das Wohlergehen und die Unversehrtheit der Sportlerinnen und Sportler praktische Wirkung zu verleihen; |
46. |
den Zugang junger Sportlerinnen und Sportler und unterrepräsentierter Gruppen zu fördern und zu erleichtern, damit sie sich gegebenenfalls an Entscheidungen im Sport beteiligen und dafür engagieren können; |
47. |
Mechanismen zum Schutz der Rechte und Aufgaben der Sportlerinnen und Sportler, wie Nicht-Diskriminierung, Zugang zu Informationen, Vertretung innerhalb von Sportorganisationen, Privatsphäre und gerechte Verfahren, zu entwickeln und Sportlerinnen und Sportler dazu zu ermutigen, diese Mechanismen zu nutzen; |
48. |
die Grund- und Menschenrechte zu wahren und in diesem Zusammenhang verantwortungsvolle Entscheidungen zur Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union zu treffen (4). |
(1) ‚Auch wenn es aufgrund der Vielfalt der europäischen Sportstrukturen keine gemeinsame Definition des europäischen Sportmodells gibt, zeichnet es sich doch durch einige Schlüsselmerkmale aus.‘ Zu diesen Merkmalen gehören der pyramidale Aufbau, ein offenes Auf- und Abstiegssystem, der Breitensportansatz und die Solidarität, die Bedeutung für die nationale Identität, auf freiwilligem Engagement basierende ‚Strukturen und die soziale und pädagogische Funktion des Sports.‘
(2) Europäische Kommission, Forschungsbericht, Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Sports im Rahmen von Sport-Satellitenkonten, April 2018
(3) Siehe beispielsweise Tsjalle van der Burg: EU competition law, football and national markets, wissenschaftlicher Artikel, 30. Dezember 2020.
(4) Auf der Grundlage eines Schreibens, das von 27 für Sport zuständigen Ministerinnen und Minister am 27. Januar 2021 unterzeichnet und an EU-Kommissarin Mariya Gabriel übermittelt wurde.
ANHANG I
Begriffsbestimmung
Für die Zwecke dieser Entschließung gilt folgende Begriffsbestimmung:
Wertebasierter organisierter Sport in Europa
Der wertebasierte organisierte Sport stützt sich auf die Vereinigungsfreiheit und Werte wie verantwortungsvolle Verwaltung, Sicherheit, Integrität, Solidarität, einschließlich finanzieller Solidarität, Gesundheit und Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler und Wahrung der Grund- und Menschenrechte und der Geschlechtergleichstellung sowie freiwilliges Engagement. Der wertebasierte organisierte Sport verfügt im Allgemeinen über eine Struktur auf nationaler Ebene und wird grundsätzlich durch einen Sportverband für jede Sportart organisiert; dies ermöglicht einen umfassenden Ansatz im Hinblick auf Regeln, Vorschriften und Standards sowie die Einhaltung von Zeitplänen und Qualifikationen für Wettkämpfe.
ANHANG II
Politische Hintergrunddokumente
1. |
Empfehlung CM/Rec (2021)5 des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten zur überarbeiteten Europäischen Sportcharta, angenommen am 13. Oktober 2021 |
2. |
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2021 zu den Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen und Sport (2020/2864(RSP)) |
3. |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Januar 2021 bis 30. Juni 2024) (2020/C 419/01) |
4. |
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sportsektor und zur Erholung dieses Sektors nach der Pandemie (2020/C 214 I/01) |
5. |
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung von Trainerinnen und Trainern durch Verbesserung der Möglichkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen (2020/C 196/01) |
6. |
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2012 zur europäischen Dimension des Sports (2011/2087(INI)) |
7. |
Mitteilung der Europäischen Kommission „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“, KOM(2011) 0012 final. |
8. |
Tagung des Europäischen Rates, Nizza, 7.-10. Dezember 2000, Schlussfolgerungen des Vorsitzes: Anhang IV – Erklärung über die im Rahmen gemeinsamer Politiken zu berücksichtigenden besonderen Merkmale des Sports und seine gesellschaftliche Funktion in Europa |
9. |
Erklärung des Europäischen Rates zu Sport – Schlussfolgerungen des Vorsitzes von 2008, ST 17271/1/08 REV 1 |
10. |
Resolution 1602 (2008) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats: Die Notwendigkeit der Erhaltung des europäischen Sportmodells |
11. |
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI)) |
12. |
„Weißbuch Sport“ der Europäischen Kommission {SEC (2007) 932} {SEC (2007) 934} {SEC (2007) 935} {SEC (2007) 936} |
13. |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum „Europäischen Sportmodell“ (1999/C 374/14) |
14. |
Bericht der Kommission an den Europäischen Rat im Hinblick auf die Erhaltung der derzeitigen Sportstrukturen und die Wahrung der sozialen Funktion des Sports im Gemeinschaftsrahmen - Helsinki Bericht zum Sport (KOM(1999) 0644 final.) |
15. |
Generaldirektion X der Europäischen Kommission zum „Europäischen Sportmodell“ und das Arbeitsdokument der Generaldirektion X zum Thema „Entwicklung und Perspektiven der Gemeinschaftsaktion im Bereich Sport“, 1998 |