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Document 42007D0008

2007/8/EG,Euratom: Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 1. Januar 2007 über die Ernennung von Richtern des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

OJ L 1, 4.1.2007, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
OJ L 4M, 8.1.2008, p. 16–16 (MT)

Legal status of the document No longer in force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/8(1)/oj

4.1.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 1/19


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION

vom 1. Januar 2007

über die Ernennung von Richtern des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

(2007/8/EG, Euratom)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 224,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 140,

gestützt auf die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1 und Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Artikel 46 Absatz 1 und Absatz 2 Unterabsatz 2 der vorgenannten Beitrittsakte sieht die Ernennung von zwei Richtern des Gerichts erster Instanz vor. Die Amtszeit des einen Richters endet am 31. August 2007. Dieser Richter wird durch das Los bestimmt. Die Amtszeit des anderen Richters endet am 31. August 2010.

(2)

Es ist daher angezeigt, gemäß dem genannten Artikel nach der darin vorgeschriebenen Auslosung zwei zusätzliche Richter des Gerichts erster Instanz zu ernennen —

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. August 2007 wird Herr Theodore CHIPEV zum Richter beim Gericht erster Instanz ernannt.

Artikel 2

Für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. August 2010 wird Herr Valeriu CIUCĂ zum Richter beim Gericht erster Instanz ernannt.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am 1. Januar 2007 wirksam.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 1. Januar 2007.

Der Präsident

W. SCHÖNFELDER


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