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Document 32026C03440
Joint Declaration ‘Europe for Culture - Culture for Europe’
Gemeinsame Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“
Gemeinsame Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“
ST/9202/2026/INIT
ABl. C, C/2026/3440, 25.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3440/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/3440 |
25.6.2026 |
GEMEINSAME ERKLÄRUNG „EUROPA FÜR KULTUR – KULTUR FÜR EUROPA“
(C/2026/3440)
I. EINLEITUNG
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1. |
Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament am 12. November 2025 den Entwurf einer „Gemeinsamen Erklärung ‚Europa für Kultur – Kultur für Europa‘“ (im Folgenden „Gemeinsame Erklärung“) (1) vorgelegt. Ziel dieser Erklärung ist es, ein verstärktes politisches Engagement im Kulturbereich im Rahmen der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Organe sicherzustellen. |
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2. |
Am 1. April hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter den Vorsitz ermächtigt, interinstitutionelle Gespräche mit dem Europäischen Parlament und der Kommission auf der Grundlage des Textes in der Fassung des Dokuments 7663/26 REV 1 aufzunehmen, nachdem dieser in den Sitzungen des Ausschusses für Kulturfragen (CAC) vom 21. Januar 2026 und 17. Februar 2026 geprüft worden war. |
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3. |
Es fanden vier interinstitutionelle Sitzungen statt, um den Wortlaut der Erklärung zu erörtern – drei auf fachlicher Ebene (22. April, 4. Mai, 6. Mai 2026) und eine auf politischer Ebene (18. Mai 2026 in Straßburg) –, in denen eine vorläufige politische Einigung mit dem Europäischen Parlament und der Kommission erzielt werden konnte. Der erzielte Kompromiss ist in der Anlage wiedergegeben. |
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4. |
Die Gemeinsame Erklärung sollte nun vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission unterzeichnet werden. |
II. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird ersucht,
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die Zustimmung zu bestätigen und |
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dem Rat zu empfehlen, dass er
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(1) Dok. 15410/25 ADD 2.
ANLAGE
Entwurf einer gemeinsamen Erklärung
„Europa für Kultur – Kultur für Europa“
in Erwägung nachstehender Gründe:
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a) |
Europa ist ein Kontinent mit einer unübersehbaren Fülle an Kunst, Kultur, Kreativität sowie einem reichen kulturellen und historischen Erbe. Die Vielfalt und die Dynamik Europas im Bereich der Kultur, die durch die Exzellenz seiner Kunst-, Kultur- und Kreativschaffenden angetrieben werden, sind von grundlegender Bedeutung für die Werte und die Identität der EU, da sie das europäische Zugehörigkeitsgefühl und eine gemeinsame europäische Identität stärken und die Demokratie festigen. |
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b) |
Die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft sind dynamische Wirtschaftszweige. Sie umfassen alle Ausdrucks- und Erscheinungsformen im Zusammenhang mit Kunst, Kultur und kulturellem Erbe sowie Audiovisuellem und Medien. Sie stellen eine strategische Ressource für die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt in Europa dar, da sie Wirtschaftswachstum sowie sektor- und gebietsübergreifende positive Spillover-Effekte generieren, qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und den kreativen und innovativen Vorsprung der EU stärken. |
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c) |
Kultur und Kulturerbe untermauern die Grundwerte, auf die sich die EU stützt – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte (Artikel 2 EUV) – und verkörpern das Motto „in Vielfalt geeint“. Das übergeordnete Ziel der EU im Kulturbereich besteht darin, den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu wahren und zu fördern, für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas zu sorgen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (Artikel 3 EUV, Artikel 167 AEUV) und so die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Kulturbereich zu unterstützen. |
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d) |
Kultur und Kulturerbe schaffen Raum, um wünschenswerte Zukunftsperspektiven zu entwerfen, und sind für die europäische Lebensweise von entscheidender Bedeutung. Sie bieten eine Plattform für den öffentlichen Dialog, bringen Gemeinschaften zusammen, bereichern das Leben, bringen Zusammenhalt in unsere Gesellschaften und sind ein wichtiger Faktor für das auswärtige Handeln der EU. Die EU kann ihre Kulturgüter nutzen, um Resilienz aufzubauen, Frieden und Demokratie zu fördern und innovative Lösungen anzustoßen, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. |
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e) |
Die Kultur stellt eine strategische Ressource für die EU dar, um sich den drängenden aktuellen Realitäten zu stellen, darunter geopolitische und geoökonomische Spannungen, Erderwärmung und Umweltzerstörung, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, rasche technologische Veränderungen, der demografische Wandel und eine Krise in Bezug auf die psychische Gesundheit. Gleichzeitig stehen der Kultur- und Kreativsektor und die Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich der audiovisuellen Industrie, vor ihren eigenen Herausforderungen, die gezielte Unterstützung und entschlossenes Handeln erfordern. |
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f) |
In dieser Erklärung wird eine langfristige strategische Vision formuliert, um die Kultur in den Mittelpunkt der europäischen Identität zu stellen, wobei auch auf den Errungenschaften der EU-Arbeitspläne für Kultur aufgebaut wird. Dabei werden die Bedeutung der Kultur für den Einzelnen, die Gemeinschaften und die EU hervorgehoben und die kulturellen Rechte und Grundsätze gestärkt. In der Erklärung wird anerkannt, dass kulturelle Aktivitäten, Kulturgüter und kulturelle Dienstleistungen Identitäten, Werte und Bedeutungen vermitteln. Ferner wird bekräftigt, dass die Union bei allen ihren Maßnahmen den kulturellen Aspekten Rechnung tragen sollte, insbesondere um die kulturelle Vielfalt zu achten und zu fördern. |
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g) |
In Anerkennung der unterstützenden Rolle der EU im Kulturbereich werden in dieser Erklärung die gemeinsamen politischen Verpflichtungen und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission –im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und in völligem Einklang mit dem EU-Recht – bekräftigt, die auf den im Kulturkompass für Europa der Kommission von 2025 festgelegten Eckpunkte beruhen. |
Gemeinsame Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“
Wir sind bestrebt, die Kultur sowohl als Ressource als auch als Nutznießerin der europäischen Einheit, Demokratie,Vielfalt, Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu positionieren. Daher verpflichten wir uns:
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die Rolle der Europäischen Union als globales kulturelles Kraftzentrum und dynamisches Zentrum der Kreativität, in dem jeder frei Kultur schaffen, auf sie zugreifen und sich mit ihr auseinandersetzen kann, zu stärken – eine Rolle, die kulturelle Rechte wahrt und Bürgerinnen und Bürger sowie Kreativschaffende stärkt; |
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zu gewährleisten, dass die Kultur eine treibende Kraft für das sozioökonomische und territoriale Gefüge Europas bleibt, in dem der intrinsische, gesellschaftliche, staatsbürgerliche und wirtschaftliche Wert der Kultur und ihr transformatives Potenzial anerkannt werden; |
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Maßnahmen für Empowerment, Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene zu fördern; |
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den intrinsischen Wert der Kultur und ihre Rolle als öffentliches Gut, das zur Resilienz und zum nachhaltigen Wachstum der EU beiträgt, anzuerkennen. |
Im Einklang mit diesen Verpflichtungen und den vier Eckpunkten des Kulturkompasses für Europa erklären wir, dass wir uns die folgenden Grundsätze für die Kulturpolitik in Europa zu eigen machen.
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1. |
Die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und die Freiheit, kreativ tätig zu sein, sind die Grundlagen der Kultur und spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Förderung demokratischer Gesellschaften und der Wahrung der europäischen Werte.
Wir verpflichten uns,
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2. |
Die Vielfalt der Kulturen und Sprachen ist ein Grundwert, auf den sich die EU stützt. Wir verpflichten uns,
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3. |
Der Zugang zu Kultur ist ein Grundpfeiler demokratischer und inklusiver Gesellschaften. Wir verpflichten uns,
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4. |
Jede Person hat das Recht auf faire, gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen – auch Kunst- und Kulturschaffende, die den Kern unserer Kultur- und Kreativbranchen und Kultur- und Kreativwirtschaft bilden. Eine faire Vergütung und angemessene Arbeitsbedingungen sind für die künstlerische Freiheit und die kulturelle Vielfalt von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns,
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5. |
Junge Menschen sind für die Gestaltung der Zukunft Europas und seiner vielfältigen Kulturlandschaft von entscheidender Bedeutung. Wir verpflichten uns,
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6. |
Die Synergie zwischen Kultur, Kunst und Bildung ist von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung und den Wohlstand künftiger Gesellschaften. Wir verpflichten uns,
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7. |
Kulturelles Engagement hat erwiesenermaßen positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen und Gemeinschaften. Wir verpflichten uns,
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8. |
Die ethische, nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung, Entwicklung und Governance von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) sollte die menschliche Kreativität durch einen fairen, auf den Menschen ausgerichteten und rechtebasierten Ansatz fördern. Dabei sollten: kulturelle Rechte, Zugänglichkeit, Inklusivität und kulturelle Vielfalt geachtet werden; die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit europäischer, nationaler und lokaler Inhalte gefördert und unterstützt werden; die Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden; der digitalen Kluft entgegengewirkt werden und die digitale Inklusion gefördert werden. Wir verpflichten uns,
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9. |
Das Kulturerbe verbindet unsere Vergangenheit mit unserer Zukunft. Es ist ein Symbol der Einheit in Vielfalt und ein Eckpfeiler unserer Identität, Demokratie und Resilienz. Wir verpflichten uns,
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10. |
Kultur und Kulturerbe fördern die regionale und territoriale Entwicklung, die Resilienz, den sozialen Zusammenhalt und die Konvergenz zwischen den Regionen Europas. Sie müssen auch in Krisenzeiten geschützt werden, darunter vor Risiken wie den Auswirkungen des Klimawandels. Wir verpflichten uns,
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11. |
Kultur, einschließlich des Kulturerbes, ist für den Übergang zu ökologischer Nachhaltigkeit von entscheidender Bedeutung, da sie Werte, Verhaltensweisen und Praktiken prägt, die eine umweltverträgliche Entwicklung unterstützen. Wir verpflichten uns,
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12. |
Die Ziele dieser Erklärung zu verfolgen und die bereichsübergreifenden Auswirkungen der Kultur voll auszuschöpfen bedeutet, die Kultur in der Innen- und Außenpolitik der EU zu fördern, in die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft zu investieren, ihren Bedürfnissen Rechnung zu tragen und die Fortschritte zu überwachen. Wir verpflichten uns,
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ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3440/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)