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Document 32026C03440

Gemeinsame Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“

ST/9202/2026/INIT

ABl. C, C/2026/3440, 25.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3440/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3440/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/3440

25.6.2026

GEMEINSAME ERKLÄRUNG „EUROPA FÜR KULTUR – KULTUR FÜR EUROPA“

(C/2026/3440)

I.   EINLEITUNG

1.

Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament am 12. November 2025 den Entwurf einer „Gemeinsamen Erklärung ‚Europa für Kultur – Kultur für Europa‘“ (im Folgenden „Gemeinsame Erklärung“) (1) vorgelegt. Ziel dieser Erklärung ist es, ein verstärktes politisches Engagement im Kulturbereich im Rahmen der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Organe sicherzustellen.

2.

Am 1. April hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter den Vorsitz ermächtigt, interinstitutionelle Gespräche mit dem Europäischen Parlament und der Kommission auf der Grundlage des Textes in der Fassung des Dokuments 7663/26 REV 1 aufzunehmen, nachdem dieser in den Sitzungen des Ausschusses für Kulturfragen (CAC) vom 21. Januar 2026 und 17. Februar 2026 geprüft worden war.

3.

Es fanden vier interinstitutionelle Sitzungen statt, um den Wortlaut der Erklärung zu erörtern – drei auf fachlicher Ebene (22. April, 4. Mai, 6. Mai 2026) und eine auf politischer Ebene (18. Mai 2026 in Straßburg) –, in denen eine vorläufige politische Einigung mit dem Europäischen Parlament und der Kommission erzielt werden konnte. Der erzielte Kompromiss ist in der Anlage wiedergegeben.

4.

Die Gemeinsame Erklärung sollte nun vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission unterzeichnet werden.

II.   SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird ersucht,

die Zustimmung zu bestätigen und

dem Rat zu empfehlen, dass er

den Wortlaut der „Gemeinsamen Erklärung ‚Europa für Kultur – Kultur für Europa‘“ in der Fassung der Anlage billigt und

den Vorsitz ermächtigt, die Erklärung in seinem Namen zu unterzeichnen.


(1)  Dok. 15410/25 ADD 2.


ANLAGE

Entwurf einer gemeinsamen Erklärung

„Europa für Kultur – Kultur für Europa“

in Erwägung nachstehender Gründe:

a)

Europa ist ein Kontinent mit einer unübersehbaren Fülle an Kunst, Kultur, Kreativität sowie einem reichen kulturellen und historischen Erbe. Die Vielfalt und die Dynamik Europas im Bereich der Kultur, die durch die Exzellenz seiner Kunst-, Kultur- und Kreativschaffenden angetrieben werden, sind von grundlegender Bedeutung für die Werte und die Identität der EU, da sie das europäische Zugehörigkeitsgefühl und eine gemeinsame europäische Identität stärken und die Demokratie festigen.

b)

Die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft sind dynamische Wirtschaftszweige. Sie umfassen alle Ausdrucks- und Erscheinungsformen im Zusammenhang mit Kunst, Kultur und kulturellem Erbe sowie Audiovisuellem und Medien. Sie stellen eine strategische Ressource für die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt in Europa dar, da sie Wirtschaftswachstum sowie sektor- und gebietsübergreifende positive Spillover-Effekte generieren, qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und den kreativen und innovativen Vorsprung der EU stärken.

c)

Kultur und Kulturerbe untermauern die Grundwerte, auf die sich die EU stützt – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte (Artikel 2 EUV) – und verkörpern das Motto „in Vielfalt geeint“. Das übergeordnete Ziel der EU im Kulturbereich besteht darin, den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu wahren und zu fördern, für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas zu sorgen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (Artikel 3 EUV, Artikel 167 AEUV) und so die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Kulturbereich zu unterstützen.

d)

Kultur und Kulturerbe schaffen Raum, um wünschenswerte Zukunftsperspektiven zu entwerfen, und sind für die europäische Lebensweise von entscheidender Bedeutung. Sie bieten eine Plattform für den öffentlichen Dialog, bringen Gemeinschaften zusammen, bereichern das Leben, bringen Zusammenhalt in unsere Gesellschaften und sind ein wichtiger Faktor für das auswärtige Handeln der EU. Die EU kann ihre Kulturgüter nutzen, um Resilienz aufzubauen, Frieden und Demokratie zu fördern und innovative Lösungen anzustoßen, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

e)

Die Kultur stellt eine strategische Ressource für die EU dar, um sich den drängenden aktuellen Realitäten zu stellen, darunter geopolitische und geoökonomische Spannungen, Erderwärmung und Umweltzerstörung, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, rasche technologische Veränderungen, der demografische Wandel und eine Krise in Bezug auf die psychische Gesundheit. Gleichzeitig stehen der Kultur- und Kreativsektor und die Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich der audiovisuellen Industrie, vor ihren eigenen Herausforderungen, die gezielte Unterstützung und entschlossenes Handeln erfordern.

f)

In dieser Erklärung wird eine langfristige strategische Vision formuliert, um die Kultur in den Mittelpunkt der europäischen Identität zu stellen, wobei auch auf den Errungenschaften der EU-Arbeitspläne für Kultur aufgebaut wird. Dabei werden die Bedeutung der Kultur für den Einzelnen, die Gemeinschaften und die EU hervorgehoben und die kulturellen Rechte und Grundsätze gestärkt. In der Erklärung wird anerkannt, dass kulturelle Aktivitäten, Kulturgüter und kulturelle Dienstleistungen Identitäten, Werte und Bedeutungen vermitteln. Ferner wird bekräftigt, dass die Union bei allen ihren Maßnahmen den kulturellen Aspekten Rechnung tragen sollte, insbesondere um die kulturelle Vielfalt zu achten und zu fördern.

g)

In Anerkennung der unterstützenden Rolle der EU im Kulturbereich werden in dieser Erklärung die gemeinsamen politischen Verpflichtungen und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission –im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und in völligem Einklang mit dem EU-Recht – bekräftigt, die auf den im Kulturkompass für Europa der Kommission von 2025 festgelegten Eckpunkte beruhen.

Gemeinsame Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“

Wir sind bestrebt, die Kultur sowohl als Ressource als auch als Nutznießerin der europäischen Einheit, Demokratie,Vielfalt, Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu positionieren. Daher verpflichten wir uns:

die Rolle der Europäischen Union als globales kulturelles Kraftzentrum und dynamisches Zentrum der Kreativität, in dem jeder frei Kultur schaffen, auf sie zugreifen und sich mit ihr auseinandersetzen kann, zu stärken – eine Rolle, die kulturelle Rechte wahrt und Bürgerinnen und Bürger sowie Kreativschaffende stärkt;

zu gewährleisten, dass die Kultur eine treibende Kraft für das sozioökonomische und territoriale Gefüge Europas bleibt, in dem der intrinsische, gesellschaftliche, staatsbürgerliche und wirtschaftliche Wert der Kultur und ihr transformatives Potenzial anerkannt werden;

Maßnahmen für Empowerment, Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene zu fördern;

den intrinsischen Wert der Kultur und ihre Rolle als öffentliches Gut, das zur Resilienz und zum nachhaltigen Wachstum der EU beiträgt, anzuerkennen.

Im Einklang mit diesen Verpflichtungen und den vier Eckpunkten des Kulturkompasses für Europa erklären wir, dass wir uns die folgenden Grundsätze für die Kulturpolitik in Europa zu eigen machen.

1.

Die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und die Freiheit, kreativ tätig zu sein, sind die Grundlagen der Kultur und spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Förderung demokratischer Gesellschaften und der Wahrung der europäischen Werte.

Wir verpflichten uns,

die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und die Achtung der Werte der EU als Eckpfeiler der Demokratie und der Grundrechte in der Europäischen Union zu schützen;

Kunst- und Kulturschaffende vor Zensur, Einschüchterung und unzulässiger Einflussnahme zu schützen;

Die Unabhängigkeit kultureller Einrichtungen zu schützen.

2.

Die Vielfalt der Kulturen und Sprachen ist ein Grundwert, auf den sich die EU stützt. Wir verpflichten uns,

die reiche kulturelle und sprachliche Vielfalt der Europäischen Union und ihre kulturelle Souveränität zu unterstützen, zu würdigen und zu bewahren;

die reiche Vielfalt der in Europa erzeugten kulturellen Werke und Inhalte insbesondere online zu fördern, und ihre Sichtbarkeit und Auffindbarkeit in allen Amtssprachen der EU unter uneingeschränkter Achtung der sprachlichen Vielfalt zu verbessern.

3.

Der Zugang zu Kultur ist ein Grundpfeiler demokratischer und inklusiver Gesellschaften. Wir verpflichten uns,

den inklusiven Zugang zu, die Teilhabe an, den Genuss sowie den Nutzen von Kultur und kulturellem Erbe für alle, insbesondere für jüngere Generationen, zu verbessern;

die kulturellen Rechte von schutzbedürftigen Personen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, marginalisierten oder benachteiligten Personen sowie von Menschen, die in ländlichen, abgelegenen oder unterversorgten Gebieten leben – einschließlich Gebieten, die von Entvölkerung bedroht oder mit sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert sind – besonders zu berücksichtigen, was auch den Zugang zu Kultur umfasst;

die kulturelle Infrastruktur in ganz Europa mit besonderem Augenmerk auf der Bekämpfung sozioökonomischer und territorialer Ungleichheiten auszubauen und zu verbessern und die kulturelle Teilhabe auf lokaler Ebene zu fördern.

4.

Jede Person hat das Recht auf faire, gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen – auch Kunst- und Kulturschaffende, die den Kern unserer Kultur- und Kreativbranchen und Kultur- und Kreativwirtschaft bilden. Eine faire Vergütung und angemessene Arbeitsbedingungen sind für die künstlerische Freiheit und die kulturelle Vielfalt von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns,

uns – unter Achtung der Rolle und Autonomie der Sozialpartner – für eine faire Vergütung, einen angemessenen Sozialschutz und den Zugang zu Kompetenzentwicklung und Mobilität für alle Künstler und Kulturschaffenden einzusetzen und ihr Recht auf Tarifverhandlungen zu unterstützen sowie ihre Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, einschließlich ihrer psychischen Gesundheit, zu fördern;

die Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Kultur und des Kulturerbes zu fördern und die Rechte von Kunst- und Kulturschaffenden mit Behinderungen zu schützen.

5.

Junge Menschen sind für die Gestaltung der Zukunft Europas und seiner vielfältigen Kulturlandschaft von entscheidender Bedeutung. Wir verpflichten uns,

die Vertretung und Teilhabe junger Menschen an der Gestaltung der Kulturpolitik zu fördern, um ihre Stimme in Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, zu stärken;

junge und aufstrebende Kunstschaffende, einschließlich marginalisierte oder benachteiligte Personen, in Anerkennung ihres Beitrags zur Kultur und zum Kulturerbe Europas zu unterstützen;

die generationenübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Kunstschaffenden zu fördern, um die Weitergabe von Kompetenzen, Wissen und Traditionen sicherzustellen.

6.

Die Synergie zwischen Kultur, Kunst und Bildung ist von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung und den Wohlstand künftiger Gesellschaften. Wir verpflichten uns,

die Kunsterziehung für alle im Rahmen des formalen, nichtformalen oder informellen Lernens als Teil des lebenslangen Lernens zu fördern und so zur Vielfalt und Resilienz der EU beizutragen;

das MINKT-Konzept (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik) sowie interdisziplinäre und transdisziplinäre Synergien zwischen Kultur, Kunst, Naturwissenschaften und Technik zu unterstützen.

7.

Kulturelles Engagement hat erwiesenermaßen positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen und Gemeinschaften. Wir verpflichten uns,

durch unsere Politik die positiven Auswirkungen der Kultur und der kulturellen Teilhabe auf Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern;

bewährte Verfahren und innovative Ansätze sektorübergreifend auszutauschen.

8.

Die ethische, nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung, Entwicklung und Governance von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) sollte die menschliche Kreativität durch einen fairen, auf den Menschen ausgerichteten und rechtebasierten Ansatz fördern. Dabei sollten: kulturelle Rechte, Zugänglichkeit, Inklusivität und kulturelle Vielfalt geachtet werden; die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit europäischer, nationaler und lokaler Inhalte gefördert und unterstützt werden; die Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden; der digitalen Kluft entgegengewirkt werden und die digitale Inklusion gefördert werden. Wir verpflichten uns,

das menschliche Schaffen und die kulturelle und sprachliche digitale Souveränität Europas zu fördern und die ethischen Risiken in Gestalt von Voreingenommenheit und kultureller Homogenisierung anzugehen;

die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, indem die Auswirkungen von KI auf Urheber und ihre faire Vergütung angegangen werden, während Innovation gefördert wird;

die Transparenz von KI-generierten Inhalten zu fördern, um die Unterscheidung zwischen von Menschen geschaffenen und KI-generierten Inhalten zu erleichtern;

die Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung zu überwachen und abzumildern und die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Anpassung an den technologischen Wandel und beim Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen;

den Einsatz von KI als Instrument zur Unterstützung von Kultur- und Kreativschaffenden zu fördern und die Kultur- und Kreativbranchen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft zu befähigen, die Möglichkeiten, die diese Technologien bieten, zu nutzen und somit die Innovationskapazität und die globale technologische Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

9.

Das Kulturerbe verbindet unsere Vergangenheit mit unserer Zukunft. Es ist ein Symbol der Einheit in Vielfalt und ein Eckpfeiler unserer Identität, Demokratie und Resilienz. Wir verpflichten uns,

das reiche Natur- und Kulturerbe Europas – sowohl materieller als auch immaterieller Art – zu schützen und zu fördern und gleichzeitig digitale Technologien zur Förderung seiner Bewahrung, des Zugangs zu ihm und seiner Innovation zu nutzen;

Sensibilisierung, Forschung und Kapazitätsaufbau sowie die Nutzung und die Interoperabilität von Datenbanken und digitalen Technologien zu verbessern, um der Gefahr des illegalen Handels mit Kulturgütern und anderer damit zusammenhängender Straftaten zu begegnen, und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen einschlägigen Fachkräften, etwa aus den Bereichen Kulturerbe, Strafverfolgung und Zoll, zu fördern – auch im internationalen Kontext;

den generationenübergreifenden Austausch zu fördern, um die Weitergabe des kulturellen Erbes und Wissens von den älteren an die jüngeren Generationen zu gewährleisten.

10.

Kultur und Kulturerbe fördern die regionale und territoriale Entwicklung, die Resilienz, den sozialen Zusammenhalt und die Konvergenz zwischen den Regionen Europas. Sie müssen auch in Krisenzeiten geschützt werden, darunter vor Risiken wie den Auswirkungen des Klimawandels. Wir verpflichten uns,

das Potenzial der Kultur und des Kulturerbes in Synergie mit anderen Bereichen zu erschließen und dabei die Attraktivität aller Gebiete und die Bewältigung territorialer Herausforderungen zu stärken, einschließlich der Bekämpfung des Bevölkerungsrückgangs, insbesondere in peripheren, ländlichen, abgelegenen und unterversorgten Gebieten sowie in den EU-Gebieten in äußerster Randlage;

einen nachhaltigen Kulturtourismus unter Achtung des Kulturerbes, der Landschaften und der Gemeinschaftspraktiken zu fördern, der zur regionalen und lokalen Entwicklung beiträgt;

verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, wie Kultur und Kulturerbe in die Zusammenarbeit in den Bereichen Krisenvorsorge, Sicherheits- und Krisenvorsorgeplanung, Krisen- und Risikomanagement, Wiederaufbau nach Krisen sowie Erholungs- und Friedensprozesse integriert werden können.

11.

Kultur, einschließlich des Kulturerbes, ist für den Übergang zu ökologischer Nachhaltigkeit von entscheidender Bedeutung, da sie Werte, Verhaltensweisen und Praktiken prägt, die eine umweltverträgliche Entwicklung unterstützen. Wir verpflichten uns,

die Bedeutung der Kultur bei der politischen Reaktion auf ökologische Herausforderungen hervorzuheben, indem Architektur, Design, Schutz des Kulturerbes und Landschaftspflege, die auf Qualität, Innovation, Inklusion und Exzellenz ausgerichtet sind, gefördert werden, indem auf die Einführung praktischer Ökologisierungsinstrumente und -kompetenzen hingewirkt wird und indem Akteure im Bereich Kultur und Kulturerbe befähigt werden, bei der gemeinsamen Gestaltung mit Gemeinschaften eine führende Rolle einzunehmen und Narrative zu verändern.

12.

Die Ziele dieser Erklärung zu verfolgen und die bereichsübergreifenden Auswirkungen der Kultur voll auszuschöpfen bedeutet, die Kultur in der Innen- und Außenpolitik der EU zu fördern, in die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft zu investieren, ihren Bedürfnissen Rechnung zu tragen und die Fortschritte zu überwachen. Wir verpflichten uns,

die Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Schutz des Kulturerbes zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung verschiedener Finanzierungsformen und die Prüfung innovativer und alternativer Finanzierungsmöglichkeiten auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen;

für die wirksame durchgängige Integration der Kultur in die einschlägigen Strategien, politischen Maßnahmen und Aktionen der EU sowie in die entsprechenden Finanzierungsinstrumente von der ersten Planungsphase bis zur Umsetzung zu sorgen;

die grenzüberschreitenden Verbreitung europäischer kultureller Werke in all ihrer Vielfalt zu fördern;

einen engen und regelmäßigen Dialog mit den einschlägigen Interessenträgern zu pflegen;

uns in den Beziehungen der EU zu Partnerländern und einschlägigen internationalen Organisationen – im Rahmen der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse der Unterzeichnenden – für diese Erklärung einzusetzen und die Zusammenarbeit in multilateralen Foren zu fördern;

Initiativen zur Verbesserung der Verfügbarkeit solider und vergleichbarer Daten über die Kultur zu fördern, um die Entwicklung einer evidenzbasierten Kulturpolitik zu unterstützen;

die Fortschritte in den von dieser Erklärung abgedeckten Bereichen zu überprüfen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3440/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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