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Document 32025D1148
Decision (EU) 2025/1148 of the European Central Bank of 2 June 2025 amending Decision (EU) 2025/222 on access by non-bank payment service providers to Eurosystem central bank operated payment systems and central bank accounts (ECB/2025/2) (ECB/2025/18)
Beschluss (EU) 2025/1148 der Europäischen Zentralbank vom 2. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/222 über den Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen und Zentralbankkonten (EZB/2025/2) (EZB/2025/18)
Beschluss (EU) 2025/1148 der Europäischen Zentralbank vom 2. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/222 über den Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen und Zentralbankkonten (EZB/2025/2) (EZB/2025/18)
ECB/2025/18
ABl. L, 2025/1148, 10.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1148/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1148 |
10.6.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/1148 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 2. Juni 2025
zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/222 über den Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen und Zentralbankkonten (EZB/2025/2) (EZB/2025/18)
Der EZB-Rat —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 vierter Gedankenstrich,
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 3.1 vierter Gedankenstrich, Artikel 12.1 und Artikel 22 in Verbindung mit Artikel 17,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) und der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wurden Änderungen vorgenommen, die den Zugang von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten zu von den Zentralbanken betriebenen Zahlungssystemen, welche nachfolgend zusammen als Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor (non-bank payment service providers — NB-PSPs) bezeichnet werden, betreffen. Demzufolge ist es erforderlich, die Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) (3) (nachfolgend die „TARGET-Leitlinie“) zu ändern, unter anderem, um NB-PSPs als Stellen aufzunehmen, die zur Teilnahme an TARGET zugelassen sind. Angesichts der Verzögerungen in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bei der Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 98/26/EG und der Richtlinie (EU) 2015/2366 in nationales Recht hat der EZB-Rat beschlossen, die Änderungen der TARGET-Leitlinie zu verschieben. Der EZB-Rat hat dies beschlossen, um einen Zustand fehlender Rechtssicherheit zu verhindern, der entstanden wäre, wenn NB-PSPs für den Zugang zu einigen, aber nicht allen von Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen, einschließlich TARGET-Komponenten, zugelassen worden wären. |
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(2) |
Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) sieht vor, dass NB-PSPs ab dem 16. Juni 2025 Zugang zu TARGET beantragen können. Dieses Datum sollte daher auf den 6. Oktober 2025 verschoben werden, d. h. auf den Zeitpunkt, ab dem die Änderungen der TARGET-Leitlinie aus technischen Gründen gelten werden. |
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(3) |
Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 vor, damit die Migration von NB-PSPs, die derzeit als erreichbare BIC-Inhaber oder erreichbare Parteien auf den eigenen Konten der Zentralbanken des Eurosystems registriert sind, durchgeführt werden kann und diese NB-PSPs TARGET-Teilnehmer werden können. Aufgrund der Verschiebung der betreffenden Änderungen der TARGET-Leitlinie ist es erforderlich, diese Übergangsphase zu verlängern. Eine Verlängerung der Übergangsphase bis zum 31. März 2026 wird als sachgerecht und angemessen angesehen, um die Migration bestimmter NB-PSPs zu ermöglichen und den bestehenden Anschluss dieser NB-PSPs im Rahmen der Zahlungsabwicklung auslaufen zu lassen. |
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(4) |
Da die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2025/222 (EZB/2025/2), auf deren Grundlage NB-PSPs Zugang zu TARGET beantragen können, ab dem 16. Juni 2025 gelten, ist es erforderlich, den betreffenden Beschluss vor diesem Datum zu ändern. Aus diesem Grund sollte der vorliegende Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union umgehend in Kraft treten. |
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(5) |
Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Änderungen
Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) wird wie folgt geändert:
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1. |
In Artikel 2 Absatz 2 wird das Datum „16. Juni 2025“ durch das Datum „6. Oktober 2025“ ersetzt. |
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2. |
In Artikel 3 Absatz 4 wird das Datum „31. Dezember 2025“ durch das Datum „31. März 2026“ ersetzt. |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 2. Juni 2025.
Die Präsidentin der EZB
Christine LAGARDE
(1) Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (ABl. L 166 vom 11.6.1998, S. 45, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/26/oj).
(2) Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2015/2366/oj).
(3) Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank vom 24. Februar 2022 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation und zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/27 (EZB/2022/8) (ABl. L 163 vom 17.6.2022, S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2022/912/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1148/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)