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Document 32025D0176
Council Decision (CFSP) 2025/176 of 27 January 2025 amending Decision (CFSP) 2024/2084 appointing the European Union Special Representative for Kosovo
Beschluss (GASP) 2025/176 des Rates vom 27. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2084 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Kosovo
Beschluss (GASP) 2025/176 des Rates vom 27. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2084 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Kosovo
ST/5145/2025/INIT
ABl. L, 2025/176, 28.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/176/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
2025/176 |
28.1.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/176 DES RATES
vom 27. Januar 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2084 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Kosovo (*1)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 33 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat ist am 4. Februar 2008 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für das Kosovo zu ernennen. |
(2) |
Der Rat hat am 26. Juli 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2084 (1) zur Ernennung von Herrn Aivo ORAV zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für das Kosovo und zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten für das Kosovo angenommen. |
(3) |
Es sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2026 festgelegt werden. |
(4) |
Der Beschluss (GASP) 2024/2084 sollte entsprechend geändert werden. |
(5) |
Der Sonderbeauftragte wird das Mandat in einer Situation ausüben, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2024/2084 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2026 beläuft sich auf 5 469 515,44 EUR.“ |
2. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 13a Zugang zu Dokumenten und Datenschutz (1) Der Sonderbeauftragte wendet die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (*2) an. Der Hohe Vertreter erlässt entsprechende Durchführungsbestimmungen für den Sonderbeauftragten. (2) Der Sonderbeauftragte schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (*3). Der Hohe Vertreter erlässt entsprechende Durchführungsbestimmungen für den Sonderbeauftragten. (*2) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj)." (*3) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).“ " |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Januar 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(*1) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
(1) Beschluss (GASP) 2024/2084 des Rates vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Kosovo (ABl. L, 2024/2084, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2084/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/176/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)