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Document 32024R1681R(01)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1681 der Kommission vom 6. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf den Feuerwiderstand von Bauprodukten (ABl. L, 2024/1681, 13.6.2024)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1681 der Kommission vom 6. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf den Feuerwiderstand von Bauprodukten (ABl. L, 2024/1681, 13.6.2024)
C/2025/1027
ABl. L, 2025/90146, 14.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1681/corrigendum/2025-02-14/oj (DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1681/corrigendum/2025-02-14/oj
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
2025/90146 |
14.2.2025 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1681 der Kommission vom 6. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf den Feuerwiderstand von Bauprodukten
( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/1681, 13. Juni 2024 )
Seite 6, Anhang Teil B Nummer 4 Tabelle 4.7 Reihe „Anmerkungen“ Spalte „Abschottungen“:
Anstatt:
„Die Klassifizierung wird als Klassifizierung der abgeschotteten tragenden Konstruktion mit raumabschließender Funktion ausgedrückt.
Die Einstufung von Rohrdurchführungsdichtungen wird durch Hinzufügung von ‚U/U‘, ‚C/U‘, ‚U/C‘ oder ‚C/C‘ je Konfiguration des geprüften Rohrendes innerhalb bzw. außerhalb des Ofens ergänzt (U — ohne Deckel, C — mit Deckel).“
muss es heißen:
„Die Klassifizierung wird als Klassifizierung der durchdrungenen tragenden Konstruktion mit raumabschließender Funktion ausgedrückt.
Die Einstufung von Rohrabschottungen wird durch Hinzufügung von ‚U/U‘, ‚C/U‘, ‚U/C‘ oder ‚C/C‘ je nach Rohrendkonfiguration des geprüften Rohres innerhalb bzw. außerhalb des Ofens ergänzt (U — offen, C — geschlossen).“
Seite 7, Anhang Teil B Nummer 4 Tabelle 4.8 Reihe „Anmerkungen“ Spalte „Kombinierte Abschottungen“:
Anstatt:
„Die Klassifizierung wird als Klassifizierung der abgeschotteten tragenden Konstruktion mit raumabschließender Funktion ausgedrückt.
Die Einstufung ist um die zusätzlichen einschlägigen Klassifizierungen kombinierter Bauteile gemäß diesem Anhang zu ergänzen.“
muss es heißen:
„Die Klassifizierung wird als Klassifizierung der durchdrungenen tragenden Konstruktion mit raumabschließender Funktion ausgedrückt.
Die Einstufung ist um die zusätzlichen relevanten Klassifizierungen der kombinierten Elemente gemäß diesem Anhang zu ergänzen.“
Seite 9, Anhang Teil B Nummer 5 Tabelle 5.1 Reihe S Spalte „Feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitungen“:
Anstatt:
„Maximale Leckrate von 10 m3/(m2h), bezogen auf die Querschnittsfläche der Leitung während der Brandprüfung“
muss es heißen:
„Maximale Leckrate von 10 m3/(m2h), bezogen auf die Oberfläche der Leitung während der Brandprüfung“.
Seite 10, Anhang Teil B Nummer 5 Tabelle 5.1 Reihe „Anmerkungen“ Spalte „Feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitungen“ Absatz 1:
Anstatt:
„Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen an den Raumabschluss (E) muss die Leitung auch eine maximale Leckrate von 15 m3/(m2h), bezogen auf die Querschnittsfläche der Leitung während der Brandprüfung, erreichen.“
muss es heißen:
„Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen an den Raumabschluss (E) muss die Leitung auch eine maximale Leckrate von 15 m3/(m2h), bezogen auf die Oberfläche der Leitung während der Brandprüfung, erreichen.“
Seite 11, Anhang Teil B Nummer 7 Tabelle 7.1 Reihe S Spalte „Entrauchungsleitungen für einen Brandabschnitt“:
Anstatt:
„Maximale Leckrate von 5 m3/(m2h), bezogen auf die Querschnittsfläche der Leitung, bei Umgebungstemperatur und von 5 m3/(m2h), bezogen auf die Querschnittsfläche der Leitung, während der Brandprüfung“
muss es heißen:
„Maximale Leckrate von 5 m3/(m2h), bezogen auf die Oberfläche der Leitung, bei Umgebungstemperatur und von 5 m3/(m2h), bezogen auf die Oberfläche der Leitung, während der Brandprüfung“.
Seite 11, Anhang Teil B Nummer 7 Tabelle 7.1 Reihe „Anmerkungen“ Spalte „Entrauchungsleitungen für einen Brandabschnitt“ Absatz 1:
Anstatt:
„Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen an den Raumabschluss (E) muss die Leitung auch während der Brandprüfung eine maximale Leckrate von 10 m3/(m2h), bezogen auf die Querschnittsfläche der Leitung, erreichen.“
muss es heißen:
„Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen an den Raumabschluss (E) muss die Leitung auch während der Brandprüfung eine maximale Leckrate von 10 m3/(m2h), bezogen auf die Oberfläche der Leitung, erreichen.“
Seite 11, Anhang Teil B Nummer 7 Tabelle 7.2 Reihe S Spalte „Feuerwiderstandsfähige Entrauchungsleitungen für mehrere Brandabschnitte“:
Anstatt:
„Maximale Leckrate von 5 m3/(m2h), bezogen auf die Querschnittsfläche der Leitung, bei Umgebungstemperatur und von 5 m3/(m2h), bezogen auf die Querschnittsfläche der Leitung, während der Brandprüfung“
muss es heißen:
„Maximale Leckrate von 5 m3/(m2h), bezogen auf die Oberfläche der Leitung, bei Umgebungstemperatur und von 5 m3/(m2h), bezogen auf die Oberfläche der Leitung, während der Brandprüfung“.
Seite 12, Anhang Teil B Nummer 7 Tabelle 7.2 Reihe „Anmerkungen“ Spalte „Feuerwiderstandsfähige Entrauchungsleitungen für mehrere Brandabschnitte“ Absatz 1:
Anstatt:
„Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen an den Raumabschluss (E) muss die Leitung während der Brandprüfung auch eine maximale Leckrate von 10 m3/(m2h), bezogen auf die Querschnittsfläche der Leitung, erreichen.“
muss es heißen:
„Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen an den Raumabschluss (E) muss die Leitung während der Brandprüfung auch eine maximale Leckrate von 10 m3/(m2h), bezogen auf die Oberfläche der Leitung, erreichen.“
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1681/corrigendum/2025-02-14/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)