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Document 32024R1602

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1602 des Rates vom 31. Mai 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

ST/8409/2024/INIT

ABl. L, 2024/1602, 31.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1602/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1602/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1602

31.5.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1602 DES RATES

vom 31. Mai 2024

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (1), insbesondere auf Artikel 47,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.

(2)

In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juli 2017 hat der Rat erklärt, dass die Union weitere geeignete Reaktionen auf Aktionen der Demokratischen Volksrepublik Korea (im Folgenden „DVRK“), die die globalen Regelungen über Nichtverbreitung und Abrüstung unterlaufen, in Erwägung ziehen werde, insbesondere im Wege zusätzlicher autonomer restriktiver Maßnahmen.

(3)

Am 22. Dezember 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) in der Resolution 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrates bekräftigt, dass die DVRK jeden weiteren Start, bei dem Technologie für ballistische Flugkörper verwendet wird, jeden Nuklearversuch und jede sonstige Provokation zu unterlassen hat, umgehend alle mit ihrem Programm für ballistische Flugkörper verbundenen Aktivitäten auszusetzen und in dem Zusammenhang ihre bestehende Verpflichtung auf ein Moratorium für alle Flugkörperstarts wiederherzustellen hat, umgehend alle Kernwaffen und bestehenden Nuklearprogramme auf vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Weise aufzugeben und alle damit verbundenen Tätigkeiten sofort einzustellen hat, und alle anderen vorhandenen Massenvernichtungswaffen und bestehenden Programme für ballistische Flugkörper auf vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Weise aufzugeben hat.

(4)

Am 19. Dezember 2023 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, in der er den Start einer ballistischen Interkontinentalrakete durch die DVRK am 18. Dezember 2023 — zum fünften Mal im Jahr 2023 — nach dem Start einer ballistischen Kurzstreckenrakete am Vortag, der eklatant gegen die Resolutionen des VN-Sicherheitsrates verstoßen hat, aufs Schärfste verurteilt. In der Erklärung wurde betont, dass die DVRK unverzüglich ihren Verpflichtungen aus den Resolutionen des VN-Sicherheitsrates nachkommen muss, indem sie alle ihre Kernwaffen, anderen Massenvernichtungswaffen, Programme für ballistische Flugkörper und bestehenden Nuklearprogramme vollständig, überprüfbar und unumkehrbar aufgibt und alle damit verbundenen Tätigkeiten einstellt. Es wurde zudem bekräftigt, dass die DVRK niemals den Status eines Kernwaffenstaats gemäß dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) erlangen darf und wird. Der Hohe Vertreter forderte die DVRK und Russland nachdrücklich auf, von jeglichem Austausch von militärischer Ausrüstung, Flugkörpertechnologie oder Munition abzusehen und sich an die aufeinanderfolgenden Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu halten, in denen eindeutig alle Waffenausfuhren oder -einfuhren im Zusammenhang mit der DVRK verboten werden, und verurteilte jegliche militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch die DVRK, wobei er nochmals seine tiefe Besorgnis in Bezug auf Berichte über Waffenlieferungen der DVRK an Russland zum Ausdruck brachte.

(5)

Vom 1. Januar 2024 bis zum 15. Mai 2024 hat die DVRK mindestens zwölf ballistische Flugkörper gestartet, wobei jeder dieser Starts erneut einen klaren Verstoß gegen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats darstellt.

(6)

In den Erklärungen des Sprechers des Hohen Vertreters vom 15. Januar 2024 und vom 2. April 2024 wurden die Starts ballistischer Raketen der DVRK verurteilt und die DVRK erneut aufgefordert, alle rechtswidrigen Handlungen, die den Frieden und die Sicherheit in der Region und auf internationaler Ebene bedrohen, einzustellen, und die DVRK wurde nachdrücklich aufgefordert, in einen Dialog mit den einschlägigen Parteien einzutreten und ihren Verpflichtungen gemäß den Resolutionen des VN-Sicherheitsrates nachzukommen, ihre Kernwaffen und ballistischen Flugkörper vollständig, überprüfbar und unumkehrbar aufzugeben.

(7)

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2023 die anhaltende militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands durch die DVRK, Belarus und Iran verurteilt.

(8)

In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 hat der Europäische Rat die Vorbereitung weiterer Sanktionen gegen die DVRK, Belarus und Iran gefordert.

(9)

Angesichts der fortgesetzten Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern, die die DVRK unter Verletzung und eklatanter Missachtung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durchgeführt hat, und der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch die DVRK sollten sechs Personen und drei Einrichtungen in die in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 enthaltenen Listen der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(10)

Die Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 31. Mai 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

H. LAHBIB


(1)   ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.


ANHANG

Die Verordnung (EU) 2017/1509 wird wie folgt geändert:

1.

Anhang XV wird wie folgt geändert:

a)

Unter der Überschrift „a) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen“ werden folgende Einträge angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Aliasname

Angaben zur Identität

Datum der Aufnahme in die Liste

Gründe

„37.

SONG Rim

송림

Naya Liu

Geburtsdatum: 25.2.1991

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

31.5.2024

Die VN-Sachverständigengruppe berichtet, dass Song Rim Mitarbeiter des Unternehmens ‚Biryugang Overseas Technology Cooperation Company‘ (‚Leiter der Abteilung für IT-Entwicklung‘) ist, das unmittelbar mit der ‚Hapjanggang Trading Corporation‘ verbunden ist, die dem Ministerium für Raketenindustrie der Demokratischen Volksrepublik Korea untersteht. Als IT-Mitarbeiter der DVRK wurde Song Rim in einem offensichtlichen Werbevideo für eine Hacking-Anwendung zum Voice-Phishing identifiziert, wie die Sachverständigengruppe in ihrem Halbzeitbericht 2022 hervorhob. Diese Person ist daher unmittelbar an der Unterstützung der unrechtmäßigen Programme der DVRK beteiligt.

38.

KIM Chol Sok

Sok Kha; Lee Un-Kang; Chang Sok-kha; Kang Hyok; Li Yun-chiang; Steven Lee

Geburtsdatum: 1.1.1970

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: D0004492 (kambodschanischer Diplomaten-Reisepass, derzeit ungültig)

31.5.2024

Die VN-Sachverständigengruppe berichtet, dass ein Nachrichtendienstoffizier des Generalbüros für Aufklärung der DVRK mit dem Namen Kim Chol Sok ab Mitte 2020 in Kambodscha Hotels, Kasinos, Restaurants und Bars betrieben und seine Geschäftstätigkeit im Tourismus sowie in anderen Geschäftsbereichen wie dem Edelmetallbergbau aktiv ausgeweitet hat. Mit seiner unrechtmäßigen Tätigkeit in Kambodscha generiert er Devisen und arbeitet gleichzeitig für das Generalbüro für Aufklärung. Das Generalbüro für Aufklärung der DVRK unterliegt seit 2016 VN-Sanktionen (Resolution 2270 (2016) vom 2. März 2016). Kim Chol Sok ist unmittelbar an Verstößen gegen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates beteiligt und stellt Finanzmittel für die unrechtmäßigen Programme der DVRK bereit.

39.

RIM Yong Hyok

Abu Rim

Geburtsdatum: 4.3.1972

Geburtsort: DVRK

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Vertreter der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) in Syrien

31.5.2024

Rim Yong Hyok ist der stellvertretende Vertreter der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) in Syrien, die von den VN mit Sanktionen belegt wurde und der wichtigste Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstungen im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen aus der DVRK ist. Laut dem Bericht des VN-Sicherheitsrats über die Korea Mining and Development Trading Company (KOMID) und ihre Tochter-Stellvertreterzellen haben staatseigene Unternehmen der DVRK bekanntermaßen eine wichtige Rolle beim Waffenverkauf der DVRK in globalen Konflikten gespielt. Rim Yong Hyok bewirbt in der DVRK hergestellte Waffen und Munition und liefert diese nach Syrien, auch an russische Staatsangehörige, was dazu geführt hat, dass er von den Vereinigten Staaten von Amerika mit Sanktionen belegt wurde. Er ist unmittelbar an den unrechtmäßigen Programmen der DVRK beteiligt.“

b)

Unter der Überschrift „b) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ wird folgender Eintrag angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Aliasname

Sitz /Anschrift

Datum der Aufnahme in die Liste

Gründe

„7.

Hapjanggang Trading Corporation

합장강무역회사

 

 

31.5.2024

Die VN-Sachverständigengruppe berichtet, dass die Hapjanggang Trading Corporation dem Ministerium für Raketenindustrie der DVRK untersteht. Das Ministerium für Raketenindustrie ist eine Agentur der Abteilung für Munitionsindustrie, die für die Entwicklung von Nuklear- und Raketentechnologie zuständig ist. In dieser Funktion ist die Einrichtung unmittelbar an den unrechtmäßigen Programmen der DVRK beteiligt.“

c)

Unter der Überschrift „c) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe b benannte natürliche Personen“ wird folgender Eintrag angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Aliasname

Angaben zur Identität

Datum der Aufnahme in die Liste

Gründe

„7.

KIM Kyong Nam

김경남

 

Geburtsdatum: 11.7.1976

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Vertreter der Foreign Trade Bank der Demokratischen Volksrepublik Korea in Chabarowsk, Russische Föderation

31.5.2024

Die VN-Sachverständigengruppe hat von mehreren VN-Mitgliedstaaten Informationen darüber erhalten, dass Kim Kyong Nam ein Vertreter der Foreign Trade Bank, der wichtigsten Devisenbank der DVRK, ist. Die Foreign Trade Bank wurde am 26. Juli 2022 von dem mit der Resolution 1718 (2006) des VN-Sicherheitsrats eingerichteten Ausschuss des Sicherheitsrats mit Sanktionen belegt. In seiner Funktion ist Kim Kyong Nam unmittelbar an der Unterstützung der unrechtmäßigen Programme der DVRK beteiligt.“

d)

Unter der Überschrift „d) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe b benannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ wird folgender Eintrag angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Aliasname

Sitz /Anschrift

Datum der Aufnahme in die Liste

Gründe

„1.

Korea Namgang Trading Corporation (NTC)

조선남강무역회사

Korea Namgang Trading Company

Pyongyang, DVRK

31.5.2024

Die ‚Korea Namgang Trading Corporation‘ ist verantwortlich für die Entsendung von Arbeitern aus der DVRK, auch um Einnahmen für die Regierung der DVRK oder die Arbeiterpartei Koreas zu generieren. Die Namgang Trading Corporation ist an dem logistischen Zyklus der Entsendung von Arbeitskräften beteiligt und kümmert sich um Visa, Pässe und die Ausreise von Arbeitern aus der DVRK ins Ausland. Diese Arbeitskräfte überweisen dann Gelder zurück in die DVRK, von denen manche unmittelbar an die Regierung der DVRK weitergeleitet werden. Die anhaltende Entsendung von Staatsangehörigen der DVRK als illegale Arbeitskräfte durch die DVRK gehört zur fortgesetzten Bemühung, die Resolution 2375 (2017) und die Resolution 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrats zu untergraben und zu umgehen.“

2.

Anhang XVI wird wie folgt geändert:

a)

Unter der Überschrift „a) Natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Datum der Aufnahme in die Liste

Gründe

„32.

AN Se-Ho

안세호

Geburtsdatum: 15.6.1976

Reisepass-Nr.: 572110043

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Vermittler für das Bauvorhaben einer Munitionsfabrik in Mali

31.5.2024

An Se-Ho ist ein Diplomat der DVRK, der früher Erster Sekretär der Botschaft der DVRK in Conakry (Guinea) war. Die Botschaft wurde im Dezember 2023 geschlossen. Er war der Hauptkoordinator für den Bau einer Munitionsfabrik in Mali. 2022 traf er den malischen Minister für territoriale Verwaltung und Dezentralisierung, Abdoulaye Maïga. Im November 2022 traf er auch hochrangige Beamte der malischen Junta, um über den Bau der Fabrik in Dialakorobougou in der Nähe von Bamako zu beraten.

33.

Oleg Nikolaevich KOZHEMYAKO

Олег Николаевич КОЖЕМЯКО

Geburtsdatum: 17.3.1962

Geburtsort: Chernigovka, (Russisch: Черниговка), Russische Föderation

Reisepass-Nr.: 572110043

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Gouverneur, Region Primorje, Russische Föderation

31.5.2024

In seiner Funktion als Gouverneur der Region Primorje der Russischen Föderation spielte Oleg Nikolaevich Kozhemyako im September 2023 eine entscheidende Rolle beim offiziellen Besuch von Kim Jong Un in der Russischen Föderation. Während dieses Besuchs schenkte Oleg Kozhemyako Kim Jong Un Waffen und Uniformen für dessen Heimreise in die DVRK, womit gegen die Resolutionen des VN-Sicherheitsrats verstoßen wird. Dieses Material wird dann von den Streitkräften der DVRK eingesetzt und umgestaltet; dies stellt einen mittelbaren Technologietransfer in die DVRK dar. Er trägt daher zur Umgehung von VN-Sanktionen bei.“

b)

Unter der Überschrift „b) Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ wird folgender Eintrag angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Sitz

Tag der Benennung

Gründe

„10.

Eastern Stevedoring Company (alias Vostochnaya Stevedoring Company LLC)

OOO ‚Восточная Стивидорная Компания‘

Anschrift: 14a, ul. Vnutriportovaya. Vrangel-1 692941 Nakhodka, Russische Föderation

31.5.2024

Die East Stevedoring Company, auch bekannt als Vostochnaya Stevedoring Company, betreibt die Terminals im Hauptcontainerhafen des russischen fernen Ostens (Vostochny Port). Über diesen Hafen in der Russischen Föderation wurden Tausende Container mit Waffen und Munition aus der DVRK an die russischen Streitkräfte verbracht, bevor sie in die Nähe der Front in der Ukraine befördert wurden. Als Betreiber von Vostochny Port war die East Stevedoring Company an Waffenlieferungen aus der DVRK nach Russland beteiligt, was einen Verstoß gegen die Resolution 1718 (2006) und die Resolution 1874 (2009) des VN-Sicherheitsrats darstellt.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1602/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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