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Document 32024D2974R(04)

Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2974 der Kommission vom 29. November 2024 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf Schmieden und Gießereien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8322 final) (ABl. L, 2024/2974, 6.12.2024)

C/2025/6230

ABl. L, 2025/90704, 12.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2974/corrigendum/2025-09-12/oj (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2974/corrigendum/2025-09-12/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/90704

12.9.2025

Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2974 der Kommission vom 29. November 2024 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf Schmieden und Gießereien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8322 final)

( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/2974, 6. Dezember 2024 )

Seite 5, Anhang, Abschnitt 1, Tabelle unter „Begriffsbestimmungen“, Spalte „Verwendeter Begriff“, Reihe 7:

Anstatt:

„Reiner Schrott“

muss es heißen:

„Sauberer Schrott“.

Seite 5, Anhang, Abschnitt 1, Tabelle unter „Begriffsbestimmungen“, Spalte „Verwendeter Begriff“, Reihe 8:

Anstatt:

„Kaltbindende Verfahren“

muss es heißen:

„Kalt-härtende Verfahren“.

Seite 6, Anhang, Abschnitt 1, Tabelle unter „Begriffsbestimmungen“, Spalte „Verwendeter Begriff“, Reihe 3:

Anstatt:

„Endbearbeitung“

muss es heißen:

„Nachbearbeitung“.

Seite 6, Anhang, Abschnitt 1, Tabelle unter „Begriffsbestimmungen“, Spalte „Verwendeter Begriff“, Reihe 8:

Anstatt:

„Schwerkraftguss“

muss es heißen:

„Schwerkraftkokillenguss“.

Seite 7, Anhang, Abschnitt 1, Tabelle unter „Begriffsbestimmungen“, Spalte „Verwendeter Begriff“, Reihe 3:

Anstatt:

„Niederdruckguss“

muss es heißen:

„Niederdruckkokillenguss“.

Seite 7, Anhang, Abschnitt 1, Tabelle unter „Begriffsbestimmungen“, Spalte „Definition“, Reihe 19, Satz 2:

Anstatt:

„Dies umfasst einen ersten mechanischen Schritt (z. B. Zerkleinern, Sieben), gefolgt von mechanischen Verfahren (z. B. Schleifrad, Schlagtrommel) und/oder thermischen Prozessen (z. B. Fließbett, Drehrohröfen), um die Binderrückstände zu entfernen.“

muss es heißen:

„Dies umfasst einen ersten mechanischen Schritt (z. B. Zerkleinern, Sieben), gefolgt von mechanischen Verfahren (z. B. Schleifrad, Schlagtrommel) und/oder thermischen Prozessen (z. B. Fließbett, Drehtrommelöfen), um die Binderrückstände zu entfernen.“

Seite 21, Anhang, Abschnitt 1.1.4, Tabelle unter BVT 9, Spalte „Beschreibung“, Reihe „d)“, dritter Gedankenstrich:

Anstatt:

„—

die Einhausung von lärmintensiven Geräten und Verfahren (z. B. Entladen von Rohstoffen, Hämmern, Kompressoren, Ventilatoren, Ausleeren, Endbearbeitung);“

muss es heißen:

„—

die Einhausung von lärmintensiven Geräten und Verfahren (z. B. Entladen von Rohstoffen, Hämmern, Kompressoren, Ventilatoren, Ausleeren, Nachbearbeitung);“.

Seite 23, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Prozess(e)/Quelle(n)“, Reihe 11:

Anstatt:

„Endbearbeitung“

muss es heißen:

„Nachbearbeitung“.

Seite 23, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Gießerei-/Ofentyp“, Reihe 4:

Anstatt:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehrohröfen“

muss es heißen:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehtrommelöfen“.

Seite 24, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Prozess(e)/Quelle(n)“, Reihe 6:

Anstatt:

„Endbearbeitung (4)“

muss es heißen:

„Nachbearbeitung (4)“.

Seite 24, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Prozess(e)/Quelle(n)“, Reihe 9:

Anstatt:

„Endbearbeitung (4)“

muss es heißen:

„Nachbearbeitung (4)“.

Seite 24, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Prozess(e)/Quelle(n)“, Reihe 12:

Anstatt:

„Endbearbeitung (4)“

muss es heißen:

„Nachbearbeitung (4)“.

Seite 24, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Gießerei-/Ofentyp“, Reihe 2:

Anstatt:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehrohröfen (4)“

muss es heißen:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehtrommelöfen (4)“.

Seite 24, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Gießerei-/Ofentyp“, Reihe 4:

Anstatt:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehrohröfen (4)“

muss es heißen:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehtrommelöfen (4)“.

Seite 25, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Prozess(e)/Quelle(n)“, Reihe 5:

Anstatt:

„Endbearbeitung (4)“

muss es heißen:

„Nachbearbeitung (4)“.

Seite 25, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Gießerei-/Ofentyp“, Reihe 3:

Anstatt:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehrohröfen (4)“

muss es heißen:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehtrommelöfen (4)“.

Seite 25, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Gießerei-/Ofentyp“, Reihe 10:

Anstatt:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehrohröfen“

muss es heißen:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehtrommelöfen“.

Seite 26, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.1, Tabelle unter BVT 12, Spalte „Gießerei-/Ofentyp“, Reihe 3:

Anstatt:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehrohröfen“

muss es heißen:

Gusseisen: Kalt-/Heißwindkupolöfen und Drehtrommelöfen“.

Seite 27, Anhang, Abschnitt 1.2.1.2.2, Tabelle unter BVT 13, Spalte „Prozess“, Reihe 3:

Anstatt:

„Gießen, Abgasbehandlung (z. B. Nasswäsche), Endbearbeitung, Wärmebehandlung, kontaminiertes Oberflächenablaufwasser, direkte Kühlung, Nasssandregenerierung und Schlackengranulation von Kupolöfen.“

muss es heißen:

„Gießen, Abgasbehandlung (z. B. Nasswäsche), Nachbearbeitung, Wärmebehandlung, kontaminiertes Oberflächenablaufwasser, direkte Kühlung, Nasssandregenerierung und Schlackengranulation von Kupolöfen.“

Seite 28, Anhang, Abschnitt 1.2.1.3, Tabelle unter BVT 14, Spalte 2, Reihe „d)“:

Anstatt:

„Verwendung von reinem Schrott“

muss es heißen:

„Verwendung von sauberem Schrott“.

Seite 30, Anhang, Abschnitt 1.2.1.3, Tabelle 1.1, Überschrift:

Anstatt:

BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch in Gusseisengießereien

muss es heißen:

BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch in Eisengießereien “.

Seite 30, Anhang, Abschnitt 1.2.1.3, Tabelle 1.1, Spalte „Prozess — Ofentyp“, Reihe 5:

Anstatt:

„Schmelzen und Warmhalten — Drehrohrofen“

muss es heißen:

„Schmelzen und Warmhalten — Drehtrommelofen“.

Seite 31, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.2, Tabelle 1.4, Spalte „Gießereityp“, Reihe 2:

Anstatt:

„Gusseisengießereien“

muss es heißen:

„Eisengießereien“.

Seite 31, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.2, Tabelle 1.4, Spalte „Gießereityp“, Reihe 4:

Anstatt:

„NE-Metall-Gießereien (alle Typen außer HPDC) — Pb“

muss es heißen:

„NE-Metall-Gießereien (alle Typen außer Hochdruckguss) — Pb“.

Seite 31, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.2, Tabelle 1.4, Spalte „Gießereityp“, Reihe 5:

Anstatt:

„NE-Metall-Gießereien (alle Typen außer HPDC) — Alle Metalle außer Pb“

muss es heißen:

„NE-Metall-Gießereien (alle Typen außer Hochdruckguss) — Alle Metalle außer Pb“.

Seite 31, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.2, Tabelle 1.4, Spalte „Gießereityp“, Reihe 6:

Anstatt:

„NE-Metall-Gießereien (HPDC)“

muss es heißen:

„NE-Metall-Gießereien (Hochdruckguss)“.

Seite 32, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.3, Tabelle unter BVT 17, Spalte 2, Reihe „e)“:

Anstatt:

„Anwendung bewährter Verfahren bei kaltbindenden Prozessen“

muss es heißen:

„Anwendung bewährter Verfahren bei kalt-härtenden Prozessen“.

Seite 34, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.4, Tabelle 1.5, Spalte „Gießereityp“, Reihe 2:

Anstatt:

„Gusseisengießereien“

muss es heißen:

„Eisengießereien“.

Seite 35, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.5, Tabelle unter BVT 19, Spalte „Beschreibung“, Reihe „a)“, erster Gedankenstrich:

Anstatt:

„—

Verwendung von reinem Schrott;“

muss es heißen:

„—

Verwendung von sauberem Schrott;“.

Seite 36, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.5, Tabelle 1.6, Spalte 4, Reihe 2:

Anstatt:

„Gusseisengießereien“

muss es heißen:

„Eisengießereien“.

Seite 36, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.5, Tabelle 1.6, Fußnote 2:

Anstatt:

„(2)

Für Stahl- oder Gusseisengießereien, die Elektrolichtbogenöfen betreiben, kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Umweltleistungwerte aufgrund der verstärkten Schlackenbildung während der metallurgischen Behandlung höher liegen und bis zu 100 kg/t Flüssigmetall betragen.“

muss es heißen:

„(2)

Für Stahl- oder Eisengießereien, die Elektrolichtbogenöfen betreiben, kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Umweltleistungwerte aufgrund der verstärkten Schlackenbildung während der metallurgischen Behandlung höher liegen und bis zu 100 kg/t Flüssigmetall betragen.“

Seite 36, Anhang, Abschnitt 1.2.1.4.5, Tabelle 1.6, Fußnote 3:

Anstatt:

„(3)

Für Gusseisengießereien, die Kaltwindkupolöfen betreiben, kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Umweltleistungwerte höher liegen und bis zu 100 kg/t Flüssigmetall betragen.“

muss es heißen:

„(3)

Für Eisengießereien, die Kaltwindkupolöfen betreiben, kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Umweltleistungwerte höher liegen und bis zu 100 kg/t Flüssigmetall betragen.“

Seite 38, Anhang, Abschnitt 1.2.1.7, Tabelle unter BVT 23, Spalte 2, Reihe „b)“:

Anstatt:

„Verwendung von reinem Schrott“

muss es heißen:

„Verwendung von sauberem Schrott“.

Seite 39, Anhang, Abschnitt 1.2.1.7, BVT 23, Absatz nach der Tabelle, erster Gedankenstrich:

Anstatt:

„—

Tabelle 1.18 für Gusseisengießereien,“

muss es heißen:

„—

Tabelle 1.18 für Eisengießereien,“.

Seite 42, Anhang, Abschnitt 1.2.1.8, Tabelle unter BVT 25, Spalte „Beschreibung“, Reihe „k)“ Absatz 1, dritter Gedankenstrich nach dem einleitenden Wortlaut „Hot-Box-Verfahren:“:

Anstatt:

„—

Die Kernblasmaschinen und der Bereich um sie herum werden gut be- und entlüftet, um das während der Aushärtung freigesetzte Formaldehyd wirksam aufzufangen.“

muss es heißen:

„—

Die Kernschießmaschinen und der Bereich um sie herum werden gut be- und entlüftet, um das während der Aushärtung freigesetzte Formaldehyd wirksam aufzufangen.“

Seite 43, Anhang, Abschnitt 1.2.1.8, Tabelle unter BVT 25, Spalte „Beschreibung“, Reihe „k)“, Absatz 2:

Anstatt:

„Die Aushärtungs- und/oder Kernblasmaschinen werden gut be- und entlüftet, um das während der Aushärtung freigesetzte Ammoniak und Formaldehyd wirksam auffangen zu können.“

muss es heißen:

„Der Bereich der Aushärtungs- und/oder Kernschießmaschinen wird gut be- und entlüftet, um das während der Aushärtung freigesetzte Ammoniak und Formaldehyd wirksam auffangen zu können.“

Seite 48, Anhang, Abschnitt 1.2.1.11, Tabelle unter BVT 29, Spalte 2, Reihe „a)“:

Anstatt:

„Allgemeine Techniken für Schwerkraft- und Niederdruckguss“

muss es heißen:

„Allgemeine Techniken für Schwerkraft- und Niederdruckkokillenguss“.

Seite 50, Anhang, Abschnitt 1.2.1.12, Überschrift:

Anstatt:

Emissionen in die Luft aus der Endbearbeitung

muss es heißen:

Emissionen in die Luft aus der Nachbearbeitung “.

Seite 50, Anhang, Abschnitt 1.2.1.12, BVT 30:

Anstatt:

BVT 30. Die BVT zur Verringerung der Staubemissionen in die Luft aus der Endbearbeitung besteht in der Sammlung von Emissionen mithilfe der Technik a und der Behandlung der Abgase mithilfe einer oder einer Kombination der folgenden Techniken b bis d.

muss es heißen:

BVT 30. Die BVT zur Verringerung der Staubemissionen in die Luft aus der Nachbearbeitung besteht in der Sammlung von Emissionen mithilfe der Technik a und der Behandlung der Abgase mithilfe einer oder einer Kombination der folgenden Techniken b bis d.

Seite 50, Anhang, Abschnitt 1.2.1.12, Tabelle unter BVT 30, Reihe „a)“:

Anstatt:

„a)

Absaugung von Emissionen, die bei der Endbearbeitung entstehen, möglichst nahe an der Emissionsquelle

Emissionen, die bei Endbearbeitungsprozessen wie Entgraten, Schleifschneiden, Gussputzen, Gleitschleifen, Strahlen, Schweißen, Meißeln und Sticheln entstehen, werden in geeigneter Weise abgesaugt, z. B. durch:

Einhausung des Bereichs für den Endbearbeitungsprozess;

Dachbelüftung oder Dächer in Kuppelform;

starre oder verstellbare Abzugshauben;

Absaugarme.“

muss es heißen:

„a)

Absaugung von Emissionen, die bei der Nachbearbeitung entstehen, möglichst nahe an der Emissionsquelle

Emissionen, die bei Nachbearbeitungsprozessen wie Entgraten, Schleifschneiden, Gussputzen, Gleitschleifen, Strahlen, Schweißen, Meißeln und Sticheln entstehen, werden in geeigneter Weise abgesaugt, z. B. durch:

Einhausung des Bereichs für den Nachbearbeitungsprozess;

Dachbelüftung oder Dächer in Kuppelform;

starre oder verstellbare Abzugshauben;

Absaugarme.“

Seite 50, Anhang, Tabelle 1.12, Überschrift:

Anstatt:

BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staubemissionen in die Luft aus der Endbearbeitung

muss es heißen:

BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staubemissionen in die Luft aus der Nachbearbeitung “.

Seite 51, Anhang, Abschnitt 1.2.1.13, Tabelle unter BVT 31, Spalte „Beschreibung“, Reihe „c)“, Satz 2:

Anstatt:

„Dazu gehört auch die Absaugung von Rauchgasen aus Fließbettöfen, Drehrohröfen oder Herdöfen, die bei der thermischen Sandregenerierung verwendet werden.“

muss es heißen:

„Dazu gehört auch die Absaugung von Rauchgasen aus Fließbettöfen, Drehtrommelöfen, Herdöfen usw., die bei der thermischen Sandregenerierung verwendet werden.“

Seite 54, Anhang, Abschnitt 1.2.1.15, Tabelle 1.15, Spalte „Gießereityp“, Reihe 2:

Anstatt:

„Gusseisengießereien“

muss es heißen:

„Eisengießereien“.

Seite 54, Anhang, Abschnitt 1.2.1.15, Tabelle 1.15, Spalte „Gießereityp“, Reihe 4:

Anstatt:

„Nichteisen-Metallgießereien (alle Typen außer HPDC)“

muss es heißen:

„NE-Metallgießereien (alle Typen außer Hochdruckguss)“.

Seite 54, Anhang, Abschnitt 1.2.1.15, Tabelle 1.15, Spalte „Gießereityp“, Reihe 5:

Anstatt:

„Nichteisen-Metallgießereien des Typs HPDC“

muss es heißen:

„NE-Metallgießereien (Hochdruckguss)“.

Seite 55, Anhang, Abschnitt 1.2.1.16, Tabelle 1.16, Spalte „Herkunft des Abwasserstroms/der Abwasserströme“, Reihe 3:

Anstatt:

„Gießen, Abgasbehandlung (z. B. Nasswäsche), Endbearbeitung, Wäremebehandlung, kontaminiertes Oberflächenablaufwasser, direkte Kühlung, Nasssandregenerierung und Schlackengranulation von Kupolöfen.“

muss es heißen:

„Gießen, Abgasbehandlung (z. B. Nasswäsche), Nachbearbeitung, Wäremebehandlung, kontaminiertes Oberflächenablaufwasser, direkte Kühlung, Nasssandregenerierung und Schlackengranulation von Kupolöfen.“

Seite 56, Anhang, Abschnitt 1.2.1.16, Tabelle 1.17, Spalte „Herkunft des Abwasserstroms/der Abwasserströme“, Reihe 3:

Anstatt:

„Gießen, Abgasbehandlung (z. B. Nasswäsche), Endbearbeitung, Wäremebehandlung, kontaminiertes Oberflächenablaufwasser, direkte Kühlung, Nasssandregenerierung und Schlackengranulation von Kupolöfen.“

muss es heißen:

„Gießen, Abgasbehandlung (z. B. Nasswäsche), Nachbearbeitung, Wäremebehandlung, kontaminiertes Oberflächenablaufwasser, direkte Kühlung, Nasssandregenerierung und Schlackengranulation von Kupolöfen.“

Seite 56, Anhang, Abschnitt 1.2.2, Überschrift:

Anstatt:

BVT-Schlussfolgerungen für Gusseisengießereien

muss es heißen:

BVT-Schlussfolgerungen für Eisengießereien “.

Seite 57, Anhang, Abschnitt 1.2.2.2.1, Tabelle unter BVT 38, Spalte 2, Reihe „e)“:

Anstatt:

„Kupolöfen für langen Betrieb“

muss es heißen:

„Langzeit-Kupolöfen“.

Seite 58, Anhang, Abschnitt 1.2.2.2.1, Tabelle unter BVT 38, Spalte „Beschreibung“, Reihe „f)“ Absatz 4:

Anstatt:

„Bei Rotationsöfen werden Abgase z. B. mithilfe einer Abzugshaube abgesaugt.“

muss es heißen:

„Bei Drehtrommelöfen werden Abgase z. B. mithilfe einer Abzugshaube abgesaugt.“

Seite 59, Anhang, Abschnitt 1.2.2.2.1, Tabelle 1.18, Spalte „Feuerungsart“, Reihe 2:

Anstatt:

„Induktion, Drehrohr, EAF“

muss es heißen:

„Induktion, Drehtrommel, Elektrolichtbogenofen“.

Seite 59, Anhang, Abschnitt 1.2.2.2.1, Tabelle 1.18, Spalte „Feuerungsart“, Reihe 5:

Anstatt:

„Kalt-/Heißwindkupolöfen, Drehrohröfen“

muss es heißen:

„Kalt-/Heißwindkupolöfen, Drehtrommelöfen“.

Seite 59, Anhang, Abschnitt 1.2.2.2.1, Tabelle 1.18, Spalte „Feuerungsart“, Reihe 6:

Anstatt:

„Drehrohröfen“

muss es heißen:

„Drehtrommelöfen“.

Seite 59, Anhang, Abschnitt 1.2.2.2.1, Tabelle 1.18, Spalte „Feuerungsart“, Reihe 10:

Anstatt:

„Drehrohröfen“

muss es heißen:

„Drehtrommelöfen“.

Seite 59, Anhang, Abschnitt 1.2.2.2.1, Tabelle 1.18, Spalte „Feuerungsart“, Reihe 11:

Anstatt:

„Kalt-/Heißwindkupolöfen, Drehrohröfen“

muss es heißen:

„Kalt-/Heißwindkupolöfen, Drehtrommelöfen“.

Seite 59, Anhang, Abschnitt 1.2.2.2.1, Tabelle 1.18, Spalte „Feuerungsart“, Reihe 14:

Anstatt:

„Drehrohröfen“

muss es heißen:

„Drehtrommelöfen“.

Seite 62, Anhang, Abschnitt 1.2.4.2.1, Tabelle unter BVT 43, Spalte „Beschreibung“, Reihe „a)“, Absatz 3:

Anstatt:

„Abgase aus Drehrohröfen werden z. B. mithilfe einer Abzugshaube abgesaugt.“

muss es heißen:

„Abgase aus Drehtrommelöfen werden z. B. mithilfe einer Abzugshaube abgesaugt.“

Seite 65, Anhang, Abschnitt 1.3.2, Tabelle unter BVT 47, Spalte „Beschreibung“, Reihe „c)“:

Anstatt:

„Prozessrückstände (z. B. metallische Rückstände aus der Verarbeitung von Werkstücken, dem Hämmern und der Endbearbeitung; gebrauchte Strahlmittel) werden recycelt und/oder wiederverwendet.“

muss es heißen:

„Prozessrückstände (z. B. metallische Rückstände aus der Verarbeitung von Werkstücken, dem Hämmern und der Nachbearbeitung; gebrauchte Strahlmittel) werden recycelt und/oder wiederverwendet.“

Seite 69, Anhang, Abschnitt 1.4.1, Tabelle, Spalte „Technik“, Reihe 5:

Anstatt:

„Kupolöfen für langen Betrieb“

muss es heißen:

„Langzeit-Kupolöfen“.

Seite 69, Anhang, Abschnitt 1.4.1, Tabelle, Spalte „Beschreibung“, Reihe 3, dritter Gedankenstrich:

Anstatt:

„—

Optimierung der Anguss- und Steigsysteme;“

muss es heißen:

„—

Optimierung der Anschnitt- und Speisersysteme;“.

Seite 70, Anhang, Abschnitt 1.4.1, Tabelle, Spalte „Beschreibung“, Reihe 2, Satz 3, einleitender Wortlaut der dritten Aufzählung:

Anstatt:

„Für Drehrohröfen:“

muss es heißen:

„Für Drehtrommelöfen:“.

Seite 71, Anhang, Abschnitt 1.4.1, Tabelle, Spalte „Technik“, Reihe 3:

Anstatt:

„Verwendung von reinem Schrott“

muss es heißen:

„Verwendung von sauberem Schrott“.

Seite 71, Anhang, Abschnitt 1.4.1, Spalte „Beschreibung“, Reihe 3:

Anstatt:

„Durch das Schmelzen von reinem Schrott wird die Gefahr vermieden, dass nichtmetallische Verbindungen von der Schlacke aufgenommen und/oder die feuerfesten Auskleidungen des Ofens oder der Pfanne abgenutzt werden.“

muss es heißen:

„Durch das Schmelzen von sauberem Schrott wird die Gefahr vermieden, dass nichtmetallische Verbindungen von der Schlacke aufgenommen und/oder die feuerfesten Auskleidungen des Ofens oder der Pfanne abgenutzt werden.“

Seite 71, Anhang, Abschnitt 1.4.2, Tabelle, Spalte „Technik“, Reihe 7:

Anstatt:

„Anwendung bewährter Verfahren bei kaltbindenden Prozessen“

muss es heißen:

„Anwendung bewährter Verfahren bei kalt-härtenden Prozessen“.

Seite 72, Anhang, Abschnitt 1.4.2, Tabelle, Spalte „Technik“, Reihe 3:

Anstatt:

„Verwendung von reinem Schrott“

muss es heißen:

„Verwendung von sauberem Schrott“.

Seite 73, Anhang, Abschnitt 1.4.3, Tabelle, Spalte „Beschreibung“, Reihe 5, zweiter Gedankenstrich, einleitender Wortlaut:

Anstatt:

„Kaltbindende, gas-härtende und heiß-härtende Prozesse:“

muss es heißen:

„Kalt-härtende, gas-härtende und heiß-härtende Prozesse:“.

Seite 74, Anhang, Abschnitt 1.4.3, Tabelle, Spalte „Technik“, Reihe 10:

Anstatt:

„Anwendung bewährter Verfahren bei kaltbindenden Prozessen“

muss es heißen:

„Anwendung bewährter Verfahren bei kalt-härtenden Prozessen“.

Seite 74, Anhang, Abschnitt 1.4.3, Tabelle, Spalte „Beschreibung“, Reihe 6, Satz 5:

Anstatt:

„In Drehrohröfen erfolgt die Nachverbrennung mit einem Nachbrenner, der zwischen dem Ofen und dem Wärmetauscher angebracht ist.“

muss es heißen:

„In Drehtrommelöfen erfolgt die Nachverbrennung mit einem Nachbrenner, der zwischen dem Ofen und dem Wärmetauscher angebracht ist.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2974/corrigendum/2025-09-12/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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