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Document 32024D1970
Council Decision (CFSP) 2024/1970 of 15 July 2024 amending Decision (CFSP) 2023/1532 concerning restrictive measures in view of Iran’s military support to Russia’s war of aggression against Ukraine and to armed groups and entities in the Middle East and the Red Sea region
Beschluss (GASP) 2024/1970 des Rates vom 15. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Beschluss (GASP) 2024/1970 des Rates vom 15. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
ST/8426/2024/INIT
ABl. L, 2024/1970, 16.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1970/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/1970 |
16.7.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/1970 DES RATES
vom 15. Juli 2024
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Der Rat der Europäischen Union —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1532 (1) angenommen. |
(2) |
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2025 verlängert werden, und die Einträge zu vier Personen und zwei Organisationen, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 aufgeführt sind, sollten aktualisiert werden. |
(3) |
Darüber hinaus ist es angezeigt, die bestehende Ausnahmeregelung nach Artikel 3 Absatz 8 des Beschlusses (GASP) 2023/1532 zu präzisieren. |
(4) |
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
|
2. |
Artikel 10 erhält folgende Fassung: „Artikel 10 Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Juli 2025 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden. Die in Artikel 3 Absätze 7, 8 und 9 bezüglich Artikel 3 Absätze 1 und 2 genannten Ausnahmen werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft. |
3. |
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
NAGY I.
(1) Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.7.2023, S. 20).
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 mit der Überschrift „Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3“ wird wie folgt geändert:
1. |
In der Liste mit der Überschrift „A. Natürliche Personen“ erhalten die Einträge 1, 2, 3 und 6 folgende Fassung:
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2. |
In der Liste mit der Überschrift „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ erhalten die Einträge 1 und 4 folgende Fassung:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1970/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)