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Document 32024D0380
Council Implementing Decision (CFSP) 2024/380 of 22 January 2024 implementing Decision 2013/255/CFSP concerning restrictive measures in view of the situation in Syria
Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/380 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/380 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
ST/17107/2023/INIT
ABl. L, 2024/380, 22.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/380/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2024/380 |
22.1.2024 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2024/380 DES RATES
vom 22. Januar 2024
zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen. |
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(2) |
Der Rat ist nach wie vor zutiefst besorgt über die Lage in Syrien. Nach über einem Jahrzehnt ist der Konflikt in Syrien noch lange nicht beendet und verursacht nach wie vor großes Leid und politische Instabilität. |
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(3) |
Der Rat stellt fest, dass das syrische Regime seine Repressionspolitik fortsetzt, und erachtet es als notwendig, die Wirksamkeit der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, indem die Maßnahmen weiterentwickelt werden, wobei ihr gezielter und differenzierter Ansatz erhalten bleibt und die humanitäre Lage der syrischen Bevölkerung berücksichtigt wird. Der Rat ist der Auffassung, dass bestimmte Kategorien von Personen und Organisationen aufgrund des spezifischen Kontexts in Syrien für die Wirksamkeit dieser restriktiven Maßnahmen besonders relevant sind. |
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(4) |
Angesichts des Ernstes der Lage ist der Rat der Ansicht, dass sechs Personen und fünf Organisation in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. |
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(5) |
Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
ANHANG
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Die nachstehenden Einträge werden in die Liste in Anhang I Abschnitt „A. Personen“ des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:
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2. |
Die nachstehenden Einträge werden in die Liste in Anhang I Abschnitt „B. Organisationen“ des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/380/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)