This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32023H2211
Commission Recommendation (EU) 2023/2211 of 17 October 2023 on quality requirements for dispute resolution procedures offered by online marketplaces and Union trade associations (notified under document C(2023) 7019)
Empfehlung (EU) 2023/2211 der Kommission vom 17. Oktober 2023 über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 7019)
Empfehlung (EU) 2023/2211 der Kommission vom 17. Oktober 2023 über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 7019)
C/2023/7019
ABl. L, 2023/2211, 19.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2023/2211/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Amtsblatt |
DE Serie L |
2023/2211 |
19.10.2023 |
EMPFEHLUNG (EU) 2023/2211 DER KOMMISSION
vom 17. Oktober 2023
über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 7019)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) wird sichergestellt, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Union hochwertige außergerichtliche Verfahren zur Beilegung vertraglicher Streitigkeiten („alternative Streitbeilegung“), die sich aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch in der Union niedergelassene Unternehmer an in der Union wohnhafte Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben, zur Verfügung stehen. |
(2) |
Die jüngste Bewertung dieser Richtlinie ergab, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Gebrauch von Online-Marktplätzen machen, um Waren und Dienstleistungen zu erwerben, und die von diesen Marktplätzen als Dienstleistung angebotenen Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen. Diese Streitbeilegungsverfahren sind in der Richtlinie 2013/11/EU nicht geregelt, sodass nicht sichergestellt werden kann, dass sie fair verlaufen. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen solcher Streitbeilegungsverfahren eine faire und den höchsten Standards der beruflichen Sorgfalt entsprechende Behandlung erfahren, wird empfohlen, dass die maßgeblichen Qualitätskriterien der Richtlinie 2013/11/EU auch auf diese Verfahren Anwendung finden. |
(3) |
Die Bewertung der Richtlinie 2013/11/EU hat auch ergeben, dass Verfahren der alternativen Streitbeilegung selten in grenzüberschreitenden Streitfällen zur Anwendung kommen, weil zahlreiche Hindernisse dies erschweren. Einige Wirtschaftsverbände bieten indessen Systeme für die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten an, die nicht an bestimmte nationale Verfahren der alternativen Streitbeilegung gebunden sind. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein einheitliches Schutzniveau zu bieten, wäre es empfehlenswert, dass diese Wirtschaftsverbände den maßgeblichen Qualitätskriterien der Richtlinie 2013/11/EU so weit wie möglich genügen. |
(4) |
Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände, die Streitbeilegungsverfahren als Dienstleistung anbieten, sollten vor Beginn eines Verfahrens die betreffende Verbraucherin bzw. den betreffenden Verbraucher sowie den Unternehmer über die wesentlichen Merkmale des Verfahrens informieren, damit die Parteien entscheiden können, ob sie es in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus sollten diese Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände regelmäßig Berichte mit einer eigenen Bewertung, inwieweit ihre Verfahren die empfohlenen Anforderungen erfüllen, veröffentlichen. Wenn automatisierte Verfahren zur Streitbeilegung verwendet werden, sollte dies angegeben werden, und Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Unternehmer sollten verlangen können, dass das Ergebnis des Verfahrens von einer natürlichen Person überprüft wird — |
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:
ZWECK DER EMPFEHLUNG
(1) |
Ziel dieser Empfehlung ist es, die Beachtung strenger Qualitätskriterien bei von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angebotenen Streitbeilegungsverfahren zu fördern, mit denen die Wirksamkeit und Fairness dieser Verfahren sowie die fachliche Kompetenz, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der mit diesen Verfahren betrauten natürlichen Personen sichergestellt werden. |
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
(2) |
Die in der Richtlinie 2013/11/EU definierten Begriffe werden in dieser Empfehlung in derselben Bedeutung verwendet. Ferner bezeichnet der Ausdruck
|
GEGENSTAND
(3) |
Es wird empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Streitbeilegungsverfahren als Dienstleistung anbieten, die maßgeblichen Qualitätskriterien der Richtlinie 2013/11/EU anwenden, um für eine faire und unparteiische Streitbeilegung zu sorgen. |
FACHWISSEN, UNABHÄNGIGKEIT, UNPARTEILICHKEIT
(4) |
Insbesondere wird im Einklang mit Artikel 6 der Richtlinie 2013/11/EU empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union dafür sorgen sollten, dass die mit den Streitbeilegungsverfahren betrauten natürlichen Personen über das erforderliche Fachwissen verfügen und unabhängig und unparteiisch sind. Dies sollte dadurch sichergestellt werden, dass diese Personen
|
EFFEKTIVITÄT
(5) |
Im Einklang mit Artikel 8 der Richtlinie 2013/11/EU wird empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union dafür sorgen, dass ihre Streitbeilegungsverfahren effektiv sind, und Folgendes sicherstellen:
|
FAIRNESS
(6) |
Im Einklang mit Artikel 9 der Richtlinie 2013/11/EU wird empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union dafür sorgen sollten, dass in ihren Streitbeilegungsverfahren
|
(7) |
Es wird empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union für Folgendes sorgen:
|
WEITERE EMPFEHLUNGEN
(8) |
Es wird empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union, die automatisierte Verfahren zur Streitbeilegung verwenden, dies angeben und die Streitparteien das Recht haben, eine Überprüfung des Ergebnisses des Verfahrens durch eine natürliche Person zu verlangen. |
(9) |
Es wird empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union regelmäßig Selbstbewertungsberichte veröffentlichen, die sich jeweils auf einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren beziehen und in denen dargelegt wird, inwieweit die in dieser Empfehlung festgelegten Qualitätskriterien erfüllt wurden. Diese Informationen sollten auf ihrer Website abrufbar sein. |
(10) |
Es wird empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Unternehmer vor Beginn des Streitbeilegungsverfahrens über zentrale Elemente und geltende Verfahrensregeln, beispielsweise abgedeckte Sprachen, erforderliche Unterlagen, durchschnittliche Dauer und mögliche Kosten, informieren. Sie sollten auch klar angeben, aus welchen Gründen sie die Bearbeitung einer bestimmten Streitigkeit ablehnen können. |
(11) |
Es wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten dazu beitragen, diese Empfehlung den Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union zur Kenntnis zu bringen, die den in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet wohnhaften Verbraucherinnen und Verbrauchern Streitbeilegungsverfahren anbieten. |
ADRESSATEN
(12) |
Diese Empfehlung richtet sich an Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union, die Streitbeilegungsverfahren zwischen Unternehmern und Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern mit Wohnsitz in der Union anbieten, sowie an die Mitgliedstaaten. |
Brüssel, den 17. Oktober 2023
Für die Kommission
Didier REYNDERS
Mitglied der Kommission
(1) Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63).
ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2023/2211/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)