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Document 32023D0324(01)
Council Decision of 21 March 2023 appointing a member of the Advisory Committee on Freedom of Movement for Workers for Estonia 2023/C 109/02
Beschluss des Rates vom 21. März 2023 über die Ernennung eines Mitglieds (Estland) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer 2023/C 109/02
Beschluss des Rates vom 21. März 2023 über die Ernennung eines Mitglieds (Estland) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer 2023/C 109/02
ST/6408/2023/INIT
ABl. C 109 vom 24.3.2023, p. 69–70
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
24.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 109/69 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 21. März 2023
über die Ernennung eines Mitglieds (Estland) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
(2023/C 109/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (1), insbesondere auf die Artikel 23 und 24,
gestützt auf die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgelegten Kandidatenlisten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit Beschluss vom 20. September 2022 (2) und vom 25. Oktober 2022 (3) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 25. September 2022 bis zum 24. September 2024 ernannt. |
(2) |
Die estnische Regierung hat einen Kandidaten für einen zu besetzenden Sitz vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die folgende Person wird für den Zeitraum bis zum 24. September 2024 zum Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ernannt:
I. |
VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE
|
Artikel 2
Die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Rat zu einem späteren Zeitpunkt ernannt werden.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 21. März 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. ROSWALL
(1) ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 20. September 2022 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. C 393 vom 13.10.2022, S. 5).
(3) Beschluss des Rates vom 25. Oktober 2022 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder (Dänemark, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Portugal und Zypern) des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. C 481 vom 19.12.2022, S. 1).