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Document 32022H0627(01)

Empfehlung des Rates vom 16 Juni 2022 zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung 2022/C 243/01 (Text von Bedeutung für den EWR)

ST/9795/2022/INIT

ABl. C 243 vom 27.6.2022, pp. 1–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/1


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 16 Juni 2022

zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung

(2022/C 243/01)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1.

Wenngleich in der gesamten Union viele Mitgliedstaaten gute Fortschritte bei der Umsetzung von Strategien und Programmen im Bereich des Lernens zur Unterstützung des grünen Wandels und zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung erzielt haben, so müssen die diesbezüglichen Anstrengungen doch fortgesetzt und intensiviert werden. Sowohl politische Maßnahmen als auch die Praxis für diese Art des Lernens sollten weiter angeregt und unterstützt werden. Die Notwendigkeit des vernetzten Lernens über die Säulen der nachhaltigen Entwicklung – ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit – muss anerkannt werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Säule der ökologischen Nachhaltigkeit zu legen ist.

2.

Im europäischen Grünen Deal (1), in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (2) und in der Strategie der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO) zur Bildung für nachhaltige Entwicklung für 2030 sowie im Rahmen der diesbezüglichen Tätigkeit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe, UNECE) (3) wird die Schlüsselrolle von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen in der Diskussion mit Lernenden, Eltern, Lehrkräften (4) und der Gemeinschaft insgesamt über die Veränderungen, die für einen erfolgreichen, gerechten und inklusiven grünen Wandel erforderlich sind, hervorgehoben. In seinen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Biologische Vielfalt – dringender Handlungsbedarf“ (5) unterstreicht der Rat in diesem Zusammenhang, dass Investitionen unter anderem in die Bildung von entscheidender Bedeutung sein werden, um die besten Daten zu sammeln und die besten Lösungen zu finden. In der EU-Jugendstrategie ist ein nachhaltiges grünes Europa als Zielvorgabe festgelegt, und alle jungen Menschen werden zu Engagement und Bildung im Bereich der Umwelt aufgefordert.

3.

Durch das Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung werden Lernende aller Altersgruppen dabei unterstützt, Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen, die für ein nachhaltigeres Leben erforderlich sind, zu entwickeln, Konsum- und Produktionsmuster zu verändern, sich eine gesündere Lebensweise anzueignen und – sowohl einzeln als auch gemeinsam – zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Ferner trägt es zum Aufbau der Fähigkeiten und Kompetenzen bei, die auf dem Arbeitsmarkt immer dringender benötigt werden. Zudem wird das Verständnis der miteinander verknüpften globalen Herausforderungen, denen wir begegnen müssen, gefördert, einschließlich der Klimakrise, der Umweltzerstörung und der Erosion der biologischen Vielfalt, die alle eine ökologische, eine soziale, eine wirtschaftliche und eine kulturelle Dimension aufweisen.

4.

Gemäß den Zielen für nachhaltige Entwicklung der VN, insbesondere Ziel 4.7, sollen Lernende bis 2030 die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung (6).

5.

Entsprechend der Mitteilung über den europäischen Bildungsraum (7), der europäischen Säule sozialer Rechte (8), dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (9) und der Mitteilung über einen neuen EFR für Forschung und Innovation (10) sollen Strategien der allgemeinen und beruflichen Bildung und Investitionen auf einen inklusiven grünen und einen inklusiven digitalen Wandel abzielen, um Widerstandsfähigkeit und Wohlstand in der Zukunft zu gewährleisten.

6.

Die Schlüsselkompetenzen, wie sie im Europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (11) definiert sind, sollen Menschen in ganz Europa dabei unterstützen, in einer Zeit raschen und tiefgreifenden Wandels die Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen zu erwerben, die sie für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, Vermittelbarkeit, soziale Inklusion, eine nachhaltige Lebensweise, ein erfolgreiches Leben in friedlichen Gesellschaften, eine gesundheitsbewusste Lebensgestaltung und aktive Bürgerschaft benötigen.

7.

In der Europäischen Kompetenzagenda (12) wurde die Unterstützung für die Entwicklung eines Kernprofils grüner Kompetenzen für den Arbeitsmarkt angekündigt; diese sollen dazu beitragen, eine Generation umweltbewusster Fachkräfte und Wirtschaftsakteure zu bilden, indem Umwelt- und Klimafragen in der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in der Forschung Rechnung getragen wird. Europa braucht hoch qualifizierte Fachkräfte, um den grünen Wandel zu fördern und eine weltweite Führungsrolle bei nachhaltigen Technologien zu übernehmen.

8.

In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (13) sowie in der Osnabrück-Erklärung wird der Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung als Schlüssel für den digitalen und den grünen Wandel anerkannt.

9.

Im Rahmen des Europäischen Klimapakts sind Einzelpersonen, Gemeinschaften und Organisationen aufgefordert, sich an Klimaschutzmaßnahmen zu beteiligen und ein grüneres Europa aufzubauen, indem ihnen Möglichkeiten geboten werden, sich über den Klimawandel zu informieren, Lösungen zu entwickeln und umzusetzen sowie sich mit anderen zu vernetzen, um die Wirkung dieser Lösungen um ein Vielfaches zu steigern. Die Ziele der Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ bestehen darin, eine Gemeinschaft aufzubauen, die von Lernenden und Lehrenden zusammen mit ihren Schulen, Netzwerken und anderen Bildungsakteuren geführt wird, Erkenntnisse aus einem möglichst großen Pool an einschlägigen Erfahrungen zu gewinnen und die Fragmentierung zwischen Bildungssektoren, -bereichen und -akteuren zu überwinden.

10.

Der Aktionsplan für digitale Bildung (14) vermittelt die Vision einer hochwertigen, inklusiven und zugänglichen digitalen allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa und unterstreicht die Bedeutung digitaler Technologien als wichtige Wegbereiter für den grünen Wandel, während er gleichzeitig den Übergang zu nachhaltigem Verhalten sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Nutzung digitaler Produkte fördert.

11.

Das Neue Europäische Bauhaus stellt eine kulturelle und kreative Dimension des europäischen Grünen Deals dar, die zeigen soll, wie nachhaltige Innovationen greifbare und positive Veränderungen unseres Alltags, auch in Schulgebäuden und anderen Lernumgebungen, bewirken.

12.

Die UNESCO hat mit ihrem Programm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ daran gearbeitet, die allgemeine und berufliche Bildung zu einem zentralen und sichtbareren Bestandteil der internationalen Reaktion auf die Klimakrise zu machen und alle Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere das Ziel 4.7 „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, zu verwirklichen. Im Zusammenhang mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und dem Übereinkommen von Paris verpflichten sich die Vertragsparteien, im Kontext nachhaltiger Entwicklung in allen Dimensionen, insbesondere die allgemeine und berufliche Bildung, die Aufklärung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den öffentlichen Zugang zu Informationen mit Bezug auf den Klimawandel zu fördern und diesbezüglich zusammenzuarbeiten.

13.

Bei jungen Menschen wächst das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung, besonders für den Umwelt- und Klimaschutz, und der Wunsch, sich dafür zu engagieren. Aus Eurobarometer-Ergebnissen vom Mai 2022 geht hervor, dass junge Menschen in der EU den Schutz der Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels als eine der wichtigsten Prioritäten des Europäischen Jahres der Jugend (2022) betrachten. OECD-Daten aus dem Jahr 2018 (15) zeigen bereits, dass bei 15-Jährigen ein hohes Bewusstsein für den Klimawandel und die Umweltkrise sowie die Notwendigkeit, diese zu bewältigen, vorhanden ist. Aus den gleichen OECD-Daten geht jedoch hervor, dass deutlich weniger Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben, wirklich etwas bewirken und verändern zu können. Das Ausmaß der Umwelt- und Klimakrise kann dazu führen, dass sich die Lernenden überfordert und machtlos fühlen, was durch fehlerhafte Informationen und Desinformation noch verstärkt werden kann.

14.

Es ist von größter Bedeutung, dass die Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die immer lauter werdenden Stimmen der Jugend in der Klima- und Biodiversitätskrise reagieren und junge Menschen in die Entwicklung von Lösungen für das Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung und in Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft einbinden. Dem Europäischen Jahr der Jugend 2022 kommt eine wichtige Rolle bei der weiteren Anregung zum Engagement junger Menschen zu.

15.

Die COVID-19-Pandemie hat unsere enge Verbindung mit der Natur deutlich gemacht und unsere Aufmerksamkeit wieder auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gelenkt. Es wurden Erkenntnisse über neue Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Bildung gewonnen, unter anderem zu unterschiedlichen Ansätzen des Blended Learning in verschiedenen Umgebungen (auch online), zum Engagement und zur Autonomie der Lernenden sowie zu den Verbindungen zwischen formaler Bildung und dem weiteren Umfeld. Die Pandemie hat zudem eine seit Langem bestehende Sorge um das körperliche, geistige und emotionale Wohlergehen von Kindern, jungen Menschen und Erwachsenen verstärkt.

16.

Einzelne Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, Schulen, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Berufsbildungsanbieter und örtliche Gemeinschaften reagieren zunehmend auf die Klima- und Biodiversitätskrise. Nachhaltigkeit ist jedoch noch kein systemischer Bestandteil der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU.

17.

In vielen Ländern sind das Lernen für Nachhaltigkeit und gleichermaßen tragfähige Konzepte wie Bildung für nachhaltige Entwicklung und „Global Citizenship Education“ (Erziehung zur Weltbürgerschaft) in politische Maßnahmen, Strategien und Lehrpläne aufgenommen worden. Lehrkräfte benötigen jedoch weitere gezielte Unterstützung, Fachwissen und Schulungsmöglichkeiten, um die Grundsätze des grünen Wandels und der nachhaltigen Entwicklung in ihre Lehr- und Ausbildungsmethoden einzubeziehen. Sie fühlen sich oft nicht ausreichend vorbereitet, um Öko-Angst und Öko-Pessimismus zu begegnen und Lernenden zu helfen, sich mit einer positiven Haltung mit Klima- und Umweltfragen zu befassen.

18.

Ganzheitlich institutionelle Ansätze zur Nachhaltigkeit, die alle Tätigkeitsbereiche umfassen, sind noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Diese Ansätze können das Lehren und Lernen, Governance, Forschung und Innovation sowie Infrastruktur, Einrichtungen und Verfahren umfassen und sollten Lernende, Personal, Eltern sowie örtliche Gemeinschaften und das weitere Umfeld einbeziehen.

19.

Das Potenzial und die Möglichkeit, andere Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu ergänzen und auszubauen, müssen weiterhin ermittelt werden. Das Lehren und Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung können eine Politik und Programme für Gesundheit, Wohlergehen und Inklusion, aktive Bürgerschaft und Weltbürgerschaft, Solidarität, auf die Lernenden ausgerichtetes Lernen, Forschung und Innovation sowie den digitalen Wandel, einschließlich künstlicher Intelligenz (16), in vollem Umfang unterstützen.

20.

Durch systematische Integration der Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung in andere politische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem grünen Wandel und der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen einer Perspektive des lebenslangen Lernens kann die Durchführung dieser Maßnahmen unterstützt werden. Zudem können verschiedene Bereiche der Gesellschaft und der Wirtschaft miteinander verbunden und Nachhaltigkeit wirksam in das System der allgemeinen und beruflichen Bildung eingebettet werden.

21.

Diese Empfehlung entspricht uneingeschränkt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Es wird darin anerkannt, dass der Grad der Autonomie der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist. In einigen Mitgliedstaaten kommt den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, den Einrichtungen zur Ausbildung von Lehrkräften sowie den Lehrerinnen und Lehrern bzw. den Ausbildenden ein hohes Maß an Autonomie zu. Die Empfehlung wird entsprechend den nationalen Gegebenheiten und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten umgesetzt —

EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN, unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und unter Anerkennung der unterschiedlichen Grade der Autonomie der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, entsprechend den nationalen Gegebenheiten,

1.

die Anstrengungen, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dabei zu unterstützen, Maßnahmen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung zu ergreifen, damit alle Lernenden unabhängig von Alter und Hintergrund Zugang zu hochwertiger, gleichberechtigter und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimawandel, Umweltschutz und Biodiversität haben, zu intensivieren und zu verstärken, wobei ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Erwägungen gebührend Rechnung zu tragen ist;

2.

das Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung als eine der Prioritäten in der Politik und in den Programmen der allgemeinen und beruflichen Bildung festzulegen, um das Bildungswesen dahin gehend zu unterstützen, dass es zu einer nachhaltigen Zukunft, eingebettet in einem ganzheitlichen Verständnis von Bildung, beitragen kann. Zudem sollten umfassende und kooperative Ansätze für das Lehren und Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung unter Einbeziehung aller relevanten Parteien des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie von Interessenträgern aus anderen einschlägigen Sektoren umgesetzt und weiterentwickelt werden;

3.

eine Vielzahl unterschiedlicher Lernmöglichkeiten in formalen, nicht formalen und informellen Lernumgebungen bereitzustellen, damit sich Menschen jeden Alters auf den grünen Wandel vorbereiten und aktiv dazu beitragen können und sich für eine umweltverträgliche, nachhaltige und klimaneutrale Kreislaufwirtschaft sowie für gerechte, inklusive und friedliche Gesellschaften einsetzen können;

4.

die folgenden Maßnahmen auf Ebene des Bildungssystems in Erwägung zu ziehen:

a)

Abstimmung von Strategien und Plänen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in enger Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern auf den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Strategien und Pläne im Zusammenhang mit Lehrplänen und Methoden der Leistungsbeurteilung sowie der Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften; Unterstützung der Durchführung nationaler und anderer Strategien und politischer Maßnahmen, auch in Bezug auf verwandte Konzepte wie Bildung für nachhaltige Entwicklung, durch Mechanismen für die Folgemaßnahmen und Überwachung;

b)

gegebenenfalls Investitionen und Einschulung in ökologische und nachhaltige Ausstattung, Ressourcen und Infrastruktur (Gebäude, Grundstücke und Technologie) für das Lernen, das soziale Miteinander und die Erholung, um ein gesundes, sicheres, inklusives, kreatives und widerstandsfähiges Lernumfeld zu gewährleisten;

c)

Sensibilisierung für den Nutzen und die Möglichkeiten des Lernens für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung und Unterstützung von Einrichtungen der formalen und nicht formalen allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, um die Themen Klimawandel, Umweltschutz, Biodiversität und Nachhaltigkeit für den Alltag der Lernenden relevant zu gestalten, sowie Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit;

d)

Entwicklung von Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen für Lernende aller Altersgruppen für ein nachhaltigeres Leben, Förderung nachhaltigerer Konsum- und Produktionsmuster, Aneignung einer gesünderen und umweltbewussteren Lebensweise und Beitrag – sowohl einzeln als auch gemeinsam – zum Wandel unserer Gesellschaften;

e)

Unterstützung und Verbesserung des Lehrens und Lernens für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung durch Bereitstellung von Infrastruktur, digitalen Instrumenten und Ressourcen sowie Förderung digitaler Kompetenzen von Lehrkräften;

f)

Einbeziehung aller Lernenden in sinnvoller und koordinierter Weise darin, dass Ansätze dazu, was, wie und wo sie über und für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung lernen, vorgeschlagen und mitgestaltet werden. Förderung einer ausgewogenen Beteiligung der Geschlechter bei Lernenden mit unterschiedlichem Hintergrund, einschließlich Lernender mit geringeren Chancen. Befähigung aller Lernenden, sich in den Entscheidungsprozess auf Ebene ihrer Bildungseinrichtung sowie ihrer örtlichen Gemeinschaft und des weiteren Umfelds einzubringen;

g)

Entwicklung und Unterstützung, in enger Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern, von Lehrplanprogrammen und Rahmen, die den Lernenden Zeit und Raum bieten, um von früher Jugend an Nachhaltigkeitskompetenzen (17) zu entwickeln. Generationenübergreifendes Lernen und lokale Beispiele, Probleme und Lösungen können die Lehrpläne für Lernende relevanter machen und zeigen, dass Klimawandel, Biodiversität, Umweltschutz und Nachhaltigkeit lokale Themen sind und angegangen werden können;

h)

Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung in den Bereichen Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Biodiversität, u. a. unter Einbeziehung von örtlichen Behörden, der Jugendarbeit sowie von Jugendorganisationen, Umweltbildungszentren, Zentren für den Erwerb von Wissen über globale Zusammenhänge, von Wäldern, Parks, landwirtschaftlichen Betrieben, Museen, Bibliotheken, Nichtregierungsorganisationen, der Forschung sowie von Verbraucherorganisationen und Unternehmen, und dadurch Stärkung der Verknüpfungen zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen;

i)

Förderung des Ausbaus bewährter Verfahren und pädagogischer Forschung zum Lehren und Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung;

5.

die Lernenden weiter zu unterstützen, indem sie folgende Maßnahmen in Erwägung ziehen:

a)

Lernenden bereits ab dem Vorschulalter die Möglichkeit zu geben, die natürliche Welt und ihre Biodiversität zu verstehen, sich damit auseinanderzusetzen und diese wertzuschätzen, ein Gefühl der Neugier und des Staunens zu entwickeln und zu lernen, sich einzeln und gemeinsam für Nachhaltigkeit einzusetzen;

b)

Förderung von hochwertigem lebenslangen Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung, unter anderem durch Praktika, Lehrlingsausbildungen, Freiwilligentätigkeiten, außerschulische Aktivitäten, Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit und andere Formen des formalen, nicht formalen und informellen Lernens – auch durch finanzielle Unterstützung – im Einklang mit den nationalen Programmen für finanzielle Unterstützung. Anregung und Anerkennung diesbezüglicher Maßnahmen und Programme der bürgerschaftlichen Beteiligung;

c)

Förderung von Lernmethoden und -konzepten, die kooperativ, erlebnisorientiert, praxisbezogen und für die Gegebenheiten und Traditionen vor Ort relevant sind, und durch die interdisziplinäre und fächerübergreifende Aktivitäten gefördert werden. Dazu gehört, den Lernenden praktische Möglichkeiten zu bieten, die Natur zu beobachten und zu schützen sowie zu reduzieren, zu reparieren, wiederzuverwenden und zu recyceln, und so die Bedeutung nachhaltiger Lebensweisen und der Kreislaufwirtschaft zu verstehen;

d)

Bereitstellung faktengestützter und verständlicher Informationen über die Klima-, Umwelt- und Biodiversitätskrise und ihre Ursachen, wie im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus (18) festgelegt;

e)

Entwicklung von Problemlösungs- und Kooperationsfähigkeiten, Förderung von kritischem Denken, Medienkompetenz und Systemdenken und Unterstützung positiver Maßnahmen, einschließlich Freiwilligentätigkeiten, um die Angst und Machtlosigkeit, die Lernende angesichts der Umweltkrise gegebenenfalls fühlen, zu bewältigen und zu verringern;

6.

Lehrkräfte weiterhin dabei zu unterstützen, das Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung zu erleichtern, indem sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

a)

anzuerkennen, dass alle Lehrkräfte, unabhängig von ihrem Fachgebiet oder Bildungsbereich, zur Nachhaltigkeit erziehen und ihre Lernenden bei der Vorbereitung auf den grünen Wandel unterstützen müssen; Lehrkräften zu ermöglichen, ihre Lernenden für die Ziele für nachhaltige Entwicklung sensibilisieren; Lehrkräfte bei der Entwicklung von Lehrplänen und Programmen und anderen Bildungsreformen im Zusammenhang mit dem grünen Wandel und der nachhaltigen Entwicklung und bei der Gestaltung einer entsprechenden beruflichen Entwicklung einzubeziehen, zu beraten und zu unterstützen;

b)

die Einbeziehung des grünen Wandels und der nachhaltigen Entwicklung in Erstausbildungsprogramme und Programme zur beruflichen Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Ausbildende und berufliche Standards und Rahmen für Lehrkräfte zu unterstützen, um die Kompetenzentwicklung von Lehrkräften im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu fördern;

c)

Mentoring-Programme und Programme zur beruflichen Entwicklung auf Ebene der Einrichtungen zu unterstützen; Lehrkräfte bei der Nutzung digitaler Instrumente und Technologien in der Praxis, um das Lehren und Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung zu verbessern, zu unterstützen;

d)

Möglichkeiten und Anreize für Lehrkräfte, an beruflichen Weiterbildungsprogrammen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit teilzunehmen, weiterzuentwickeln und zu prüfen, z. B. indem die Teilnahme beim beruflichem Aufstieg und der Laufbahnentwicklung berücksichtigt wird und neue Aufgaben wie etwa Nachhaltigkeitskoordinierung für Lehrkräfte geschaffen werden;

e)

Lehrkräfte – auch durch Bereitstellung der erforderlichen Zeit und des erforderlichen Raums – dabei zu unterstützen, pädagogische Konzepte anzuwenden, die das Lehren und Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung auf interdisziplinäre Weise fördern, und die sozio-emotionalen Aspekte des Lernens zu entwickeln, damit alle Lernenden zu Akteurinnen und Akteuren des Wandels werden und lernen können, sowohl einzeln als auch gemeinsam, sowohl lokal als auch global im Sinne einer nachhaltigeren Welt zu reflektieren und zu handeln;

f)

gegebenenfalls transformatives und interdisziplinäres Lehren und Lernen unter Verwendung sowohl traditioneller als auch innovativer Lernkonzepte, einschließlich des praxisorientierten Lernens, des MINKT-Konzepts (19), sowie von Hackathons, des Lernens durch Engagement und der Verwendung spieltypischer Elemente zu fördern und zu ermöglichen;

g)

Ressourcen zur Unterstützung von Lehrkräften, auch in Bezug auf die Leistungsbeurteilung, zu entwickeln und verfügbar zu machen; Lehrkräfte dabei zu unterstützen, traditionelle und neue Methoden und Materialien für den Unterricht und die Ausbildung im Bereich des grünen Wandels und der nachhaltigen Entwicklung in verschiedenen Umgebungen (drinnen und draußen, digital und nicht digital) zu nutzen; Zugang zu Fachzentren, einschließlich Umweltbildungszentren, zu ermöglichen;

h)

die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft aufzufordern, mit Anbietern formaler, nicht formaler und informeller allgemeiner und beruflicher Bildung zusammenzuarbeiten, um Lehrkräfte im Bereich des grünen Wandels und der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen; die Teilnahme an Forschungsprojekten und Forschungsstudien im Zusammenhang mit dem Klimanotstand, der Umweltkrise und der Nachhaltigkeit zu unterstützen;

7.

Einrichtungen der formalen und nicht formalen allgemeinen und beruflichen Bildung weiterhin dabei zu unterstützen, gegebenenfalls den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung wirksam in all ihre Tätigkeiten und Verfahren einzubeziehen, indem sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

a)

wirksame ganzheitlich institutionelle Nachhaltigkeitskonzepte, die Lehren und Lernen, visionäres Denken, Planung und Governance, aktive Teilnahme von Lernenden und Personal, Einbeziehung von Familien, Gebäude- und Ressourcenmanagement, Partnerschaften mit örtlichen Gemeinschaften und dem weiteren Umfeld sowie Forschung und Innovation umfassen, zu fördern und zu erleichtern; Führungskräfte im Bildungsbereich bei der Bewältigung des organisatorischen Wandels durch gezielte berufliche Weiterbildung und Anleitung für ihre Aufgaben zu unterstützen;

b)

Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Konzeption, Überwachung und Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien und/oder bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeit in bestehende Prozesse und Maßnahmen (z. B. Schulentwicklungspläne, Ziele und Strategien der Hochschulbildung) zu unterstützen; anzuerkennen, dass es sich hierbei um einen langfristigen Prozess handelt, der kleine messbare Schritte erfordert, welche kontinuierlich überwacht und – auch durch Selbstbewertung durch die Einrichtung – evaluiert werden;

c)

Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, Schulen, Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungsanbieter, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere Bildungsanbieter – im Einklang mit ihrer institutionellen Autonomie – zu ermutigen und dabei zu unterstützen, an Umweltzeichen-Initiativen teilzunehmen, die Vorteile hinsichtlich Umwelt, Gesellschaft, Bildung und Wirtschaft mit sich bringen können; Strukturen zur Förderung dieser Programme bereitzustellen, z. B. Agenturen oder Einrichtungen zur Unterstützung von ganzheitlich institutionellen Konzepten, Mentoring und Vernetzung, Vorlagen und Leitlinien sowie finanzielle Unterstützung;

d)

einen Teil der internen und/oder externen Überprüfungs- und Qualitätssicherungsmechanismen von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung auf das Thema Nachhaltigkeit auszurichten; das wirksame Engagement von Hochschuleinrichtungen mit angemessenen Mitteln, einschließlich beispielsweise durch Finanzierungsmechanismen, anzuerkennen;

e)

den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung verstärkt in Programme, Lehrpläne und Module in der Berufsbildung und der Hochschulbildung (im Einklang mit der institutionellen Autonomie und der akademischen Freiheit) in einer Reihe unterschiedlicher Fachgebiete, einschließlich Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Geisteswissenschaften, Kunst, Architektur und Ingenieurwesen, Raumordnung und -verwaltung, einzubeziehen; Ressourcen und Materialien zu nutzen, die von Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen Umwelt und Bildung und anderen einschlägigen Stellen entwickelt wurden;

f)

Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei der Entwicklung von kleinen und maßgeschneiderten Kursen zum grünen Wandel und zur nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen, die unter anderem zu Microcredentials führen können, um berufliche Kompetenzen zu vertiefen, zu erweitern und aufzubessern;

g)

Partnerschaften mit allen Disziplinen und Akteuren, einschließlich mit den Bereichen Wirtschaft, Kunst, Kulturerbe, Sport, Jugend, mit landwirtschaftlichen Betrieben, Forschungsinstituten, Organisationen der Zivilgesellschaft, Anbietern von Bildungsressourcen (einschließlich Technologie, Verlagswesen und andere Lehrmittel) sowie der Bildungsforschung zu unterstützen; die Entwicklung von außerschulischen Aktivitäten, Sommerkursen sowie von anderen Programmen zu fördern und Praktika beispielsweise in Laboratorien, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen;

h)

Programme zur Förderung von Nachhaltigkeitsinnovation und Unternehmertum zu unterstützen; Einrichtungen der Hochschulbildung und der Berufsbildung dabei zu unterstützen, Drehscheiben für Nachhaltigkeit einzurichten oder zu verstärken, durch die Innovation und Unternehmertum für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung, die Kreislaufwirtschaft und die Biodiversität gefördert werden;

8.

gegebenenfalls nationale Mittel und EU-Mittel für Investitionen in Infrastruktur, Ausbildung, Instrumente und Ressourcen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Bereitschaft der formalen und nicht formalen allgemeinen und beruflichen Bildung für den grünen Wandel bereitzustellen, insbesondere Mittel aus Erasmus+, der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Europäischen Solidaritätskorps, dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Instrument für technische Unterstützung, dem Programm „Digitales Europa“, Horizont Europa und InvestEU;

9.

in Beobachtung, Erforschung und Bewertung der politischen Herausforderungen und der Auswirkungen dieser Initiativen zu investieren, damit auf den Erkenntnissen aufgebaut werden kann und diese in die Politikgestaltung einfließen können; dazu kann auch die Einführung von Indikatoren und Zielen, auch auf internationaler Ebene, zählen;

ERSUCHT DIE KOMMISSION, UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DER SUBSIDIARITÄT UND DER NATIONALEN GEGEBENHEITEN

1.

die Zusammenarbeit und das Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten und Interessenträgern in Bezug auf das Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung durch Folgendes zu ermöglichen:

a)

den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (20), in dem der allgemeinen und beruflichen Bildung für den grünen Wandel Priorität zukommt;

b)

die Verbreitung und Nutzung von Möglichkeiten, die formale und nicht formale allgemeine und berufliche Bildung für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung im Rahmen von EU-Finanzierungsprogrammen wie Erasmus+, dem Europäischen Solidaritätskorps, LIFE, dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, Horizont Europa, einschließlich Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, dem Programm für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und dem Instrument für technische Unterstützung zu fördern, zu unterstützen und zu ermöglichen;

c)

den Austausch bewährter Verfahren des Personalaustauschs sowie von Projekten und Netzwerken im Rahmen von Erasmus+, u. a. über die Allianzen der Europäischen Hochschulen, die Erasmus+-Lehrkräfteakademien, die eTwinning-Online-Community sowie die Zentren der beruflichen Exzellenz, die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut;

d)

Ermittlung, Dokumentation und Austausch bewährter Verfahren, u. a. über bestehende Online-Plattformen (21), und Unterstützung der Vernetzung nationaler und anderer Organisationen, die im Bereich des grünen Wandels und der nachhaltigen Entwicklung in der formalen und nicht formalen allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind;

e)

die Einbeziehung junger Menschen in die Durchführung der Empfehlung, insbesondere durch das Europäische Jahr der Jugend 2022 und den EU-Jugenddialog, um sicherzustellen, dass die Meinungen, Ansichten und Bedürfnisse von jungen Menschen und Jugendorganisationen umfassend berücksichtigt werden;

f)

die Schaffung von Synergieeffekten mit der Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ und dem Neuen Europäischen Bauhaus;

2.

Ressourcen, Materialien und Forschung zum Thema Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, auch im Hinblick auf den neuen europäischen Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit „GreenComp“, zu entwickeln, auszutauschen und zur Verwendung auf freiwilliger Basis verfügbar zu machen;

3.

Lehrkräfte bei der Vermittlung des grünen Wandels und der nachhaltigen Entwicklung durch Folgendes zu unterstützen:

a)

Bereitstellung von Ressourcen und Hilfsmaterial zur Verwendung auf freiwilliger Basis über die Europäische Plattform für die schulische Bildung, EPALE und das Europäische Jugendportal;

b)

Anerkennung herausragender Anstrengungen im Bereich des Lehrens und Lernens für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung durch Vergabe von EU-Preisen; u. a den Europäischen Preis für innovativen Unterricht, den eTwinning-Preis und die Europäischen Preise für berufliche Kompetenzen;

4.

die Entwicklung grüner Kompetenzen bzw. von Einstellungen zur ökologischen Nachhaltigkeit bei Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Nachwuchsforscherinnen und -forschern – ohne neue Berichterstattungspflichten oder zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten zu schaffen – im Wege bestehender europäischer Monitoring-Mechanismen wie der europäischen Initiative zur Werdegang-Nachverfolgung, beispielsweise indem Fragen über die genannten Einstellungen in diese Umfragen aufgenommen werden, zu überwachen;

5.

Fortschritte bei der Bildung für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung im Rahmen bestehender Berichte über den europäischen Bildungsraum und den europäischen Grünen Deal zu überwachen, ohne neue Berichterstattungspflichten oder zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten zu schaffen. Dazu gehört die Unterstützung der Entwicklung möglicher Indikatoren oder EU-Zielvorgaben, wie in der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030);

6.

die Zusammenarbeit mit bestehenden internationalen Organisationen, insbesondere der UNESCO und anderen Gremien der Vereinten Nationen, einschließlich der UNECE, zu stärken, um gemeinsam mit politischen Entscheidungsträgern, Praktikern und Interessenträgern in und zwischen den Mitgliedstaaten einen Ansatz für die allgemeine und berufliche Bildung im Hinblick auf den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung zu fördern, der, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem UNESCO-Fahrplan für Bildung und nachhaltige Entwicklung für 2030 Gleichberechtigung, Inklusion und Gerechtigkeit umfasst;

7.

die ökologische Dimension der Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps weiter zu stärken, und zwar in beiden Fällen durch nachhaltige Mobilität, Online-Zusammenarbeit und umweltfreundliche Verfahren in Projekten und durch einen starken Fokus auf den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenträgern aus dem Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und Akteuren im Jugendbereich.

Geschehen zu Luxemburg am 16 Juni 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

O. DUSSOPT


(1)  COM(2019) 640 final.

(2)  COM(2020) 380 final.

(3)  Einschließlich des neuen Rahmens für die Umsetzung der Strategie der UNECE zur Bildung für nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum von 2021 bis 2030.

(4)  Für die Zwecke dieser Empfehlung umfasst der Begriff „Lehrkräfte“ Lehrerinnen und Lehrer, Ausbildende, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Lehrkräfte in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, sowie das gesamte Bildungspersonal in der formalen, nicht formalen und informellen Bildung.

(5)  Dok. 12210/20.

(6)  UNESCO, Education for sustainable development: a roadmap (Bildung für nachhaltige Entwicklung: ein Fahrplan), 2020.

(7)  COM(2020) 625 final.

(8)  ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.

(9)  ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1.

(10)  COM(2020) 628 final.

(11)  Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1).

(12)  COM(2020) 274 final.

(13)  ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1.

(14)  COM(2020) 624 final.

(15)  OECD (2020), Are Students Ready to Thrive in an Interconnected World? (Sind Schülerinnen und Schüler darauf vorbereitet, in einer vernetzten Welt zu bestehen?), PISA 2018, Volume VI.

(16)  Das Internationale Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (International Research Centre on Artificial Intelligence, IRCAI), unter der Schirmherrschaft der UNESCO, ist das erste globale Zentrum, das sich im Rahmen seiner Tätigkeit mit künstlicher Intelligenz, Bildung und nachhaltiger Entwicklung befasst.

(17)  Der Begriff „Nachhaltigkeitskompetenzen“, beschrieben im europäischen Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit „GreenComp“, umfasst die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen, die Lernende aller Altersgruppen benötigen, um nachhaltig zu leben, zu arbeiten und zu handeln (einschließlich kritisches Denken, Systemdenken und Verbundenheit mit der Natur). „Grüne Kompetenzen“ sind berufliche Fähigkeiten, die in allen Bereichen und auf allen Ebenen des Arbeitsmarkts für den grünen Wandel, einschließlich der Schaffung neuer grüner Arbeitsplätze, benötigt werden.

(18)  Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

(19)  Das MINKT-Konzept (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Kunst und Technik) umfasst das kreative Potenzial, das durch die Verknüpfung der MINT-Bildung mit den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften entsteht.

(20)  Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030), ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1.

(21)  Dazu könnten die Koalition „Bildung für den Klimaschutz“, die künftige Europäische Plattform für die schulische Bildung, die Learning Corner, die Plattform Science is Wonderful!, das europäische Jugendportal, die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (Electronic Platform for Adult Learning in Europe, EPALE), Scientix, die Europäische Ausbildungsallianz und der Kompetenzpakt gehören.


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