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Document 32022D1844

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1844 der Kommission vom 28. September 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 hinsichtlich harmonisierter Normen für metallische industrielle Rohrleitungen, tragbare Feuerlöscher, zerstörungsfreie Prüfungen, Rohrverbindungsstücke, Industriearmaturen, Wasserrohrkessel, GFK-Tanks und -Behälter, Kompensatoren und Ventile für Kälteanlagen und Wärmepumpen (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2022/6895

OJ L 254, 3.10.2022, p. 58–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2022/1844/oj

3.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 254/58


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/1844 DER KOMMISSION

vom 28. September 2022

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 hinsichtlich harmonisierter Normen für metallische industrielle Rohrleitungen, tragbare Feuerlöscher, zerstörungsfreie Prüfungen, Rohrverbindungsstücke, Industriearmaturen, Wasserrohrkessel, GFK-Tanks und -Behälter, Kompensatoren und Ventile für Kälteanlagen und Wärmepumpen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Einklang mit Artikel 12 der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wird bei in Artikel 4 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie aufgeführten Druckgeräten oder Baugruppen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, die Konformität mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2)

Mit Schreiben M/071 vom 1. August 1994 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) damit, in Bezug auf Druckgeräte produktbezogene Normen und Normen horizontaler Natur zur Unterstützung der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) auszuarbeiten. Die genannte Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2014/68/EU ersetzt, ohne dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 97/23/EG geändert wurden.

(3)

Auf Grundlage des Auftrags M/071 und um dem Stand der Technik Rechnung zu tragen, überarbeitete und änderte das CEN einige der bestehenden harmonisierten Normen. Insbesondere überarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 3-8:2006/AC:2007, EN ISO 9712:2012 und EN 10253-2:2007, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 der Kommission (4) veröffentlicht wurden, was zur Annahme der harmonisierten Normen EN 3-8:2021, EN ISO 9712:2022 und EN 10253-2:2021 zu tragbaren Feuerlöschern, zerstörungsfreien Prüfungen bzw. Rohrverbindungsstücken führte.

(4)

Das CEN überarbeitete auch die folgenden harmonisierten Normen für Wasserrohrkessel, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurden: EN 12952-2:2011, EN 12952-5:2011, EN 12952-6:2011 und EN 12952-10:2002. Dies führte jeweils zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN 12952-2:2021, EN 12952-5:2021, EN 12952-6:2021 und EN 12952-10:2021.

(5)

Ferner überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurden: EN 13121-1:2003, EN 14917:2009+A1:2012 und EN 12284:2003. Dies führte jeweils zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN 13121-1:2021 über GFK-Tanks und -Behälter, EN 14917:2021 über Kompensatoren und EN ISO 21922:2021 über Ventile für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

(6)

Auf der Grundlage des Auftrags M/071 hat das CEN ebenfalls die folgenden Normen für metallische industrielle Rohrleitungen geändert, deren Referenzen in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 der Kommission (5) aufgeführt sind: EN 13480-2:2017, EN 13480-5:2017 und EN 13480-3:2017. Dies führte jeweils zur Annahme der folgenden geänderten harmonisierten Normen: EN 13480-2:2017/A8:2021, EN 13480-5:2017/A2:2021 und EN 13480-3:2017/A4:2021. Zusätzlich überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 12516-2:2014, deren Referenz in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurde. Daraufhin wurde die harmonisierte Norm EN 12516-2:2014+A1:2021 angenommen.

(7)

Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese vom CEN geänderten oder überarbeiteten Normen für Druckgeräte dem Auftrag M/071 entsprechen.

(8)

Die vom CEN geänderten oder überarbeiteten Normen für Druckgeräte entsprechen den Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken sollen und die in Anhang I der Richtlinie 2014/68/EU genannt werden. Daher ist es angezeigt, die Referenzen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(9)

In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführt. Die Referenzen der harmonisierten Normen EN 13480-2:2017, EN 13480-5:2017 und EN 13480-3:2017 sowie deren Änderungen sollten in diesen Anhang aufgenommen werden.

(10)

In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. Die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurden, wurden ersetzt, überarbeitet oder geändert: EN 10253-2:2007, EN 12284:2003, EN 12516-2:2014, EN 12952-10:2002, EN 12952-2:2011, EN 12952-5:2011, EN 12952-6:2011, EN 13121-1:2003, EN 14917:2009+A1:2012, EN 3-8:2006/AC:2007 und EN ISO 9712:2012. Die Referenzen dieser Normen sollten daher in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 aufgenommen werden.

(11)

Ferner ist es erforderlich, dass die Referenzen der mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 veröffentlichten harmonisierten Normen EN 13480-2:2017, EN 13480-5:2017 und EN 13480-3:2017 sowie etwaige Änderungen dieser Normen gestrichen werden, da sie ersetzt wurden. Diese Referenzen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses gestrichen werden.

(12)

Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der überarbeiteten oder geänderten Normen vorzubereiten, ist es erforderlich, dass die Streichung der Referenzen dieser harmonisierten Normen verschoben wird.

(13)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 sollte daher entsprechend geändert werden.

(14)

Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 wird wie folgt geändert:

1.

Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

2.

Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 3. April 2024.

Brüssel, den 28. September 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.

(2)  Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164).

(3)  Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (ABl. L 181 vom 9.7.1997, S. 1).

(4)  Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU), (ABl. C 293 vom 12.8.2016, S. 1).

(5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 der Kommission vom 27. September 2019 über die harmonisierten Normen für Druckgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 250 vom 30.9.2019, S. 95).


ANHANG I

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 wird wie folgt geändert:

1.

Die Einträge 11, 12 und 29 werden gestrichen.

2.

Die folgenden Einträge 11a, 12a und 29a werden entsprechend ihrer jeweiligen Nummer der Reihenfolge nach eingefügt:

Nr.

Referenz der Norm

„11a.

EN 13480-2:2017

Metallische industrielle Rohrleitungen – Teil 2: Werkstoffe

EN 13480-2:2017/A3:2018

EN 13480-2:2017/A1:2018

EN 13480-2:2017/A2:2018

EN 13480-2:2017/A7:2020

EN 13480-2:2017/A8:2021“

„12a.

EN 13480-5:2017

Metallische industrielle Rohrleitungen – Teil 5: Prüfung

EN 13480-5:2017/A1:2019

EN 13480-5:2017/A2:2021“

„29a.

EN 13480-3:2017

Metallische industrielle Rohrleitungen – Teil 3: Konstruktion und Berechnung

EN 13480-3:2017/A3:2020

EN 13480-3:2017/A1:2021

EN 13480-3:2017/A2:2020

EN 13480-3:2017/A4:2021“

3.

Folgende Einträge werden angefügt:

Nr.

Referenz der Norm

„51.

EN 3-8:2021

Tragbare Feuerlöscher – Teil 8: Anforderungen an die konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit und mechanischen Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem Höchstdruck kleiner gleich 30 bar, welche die Anforderungen aus EN 3-7 erfüllen

52.

EN ISO 9712:2022

Zerstörungsfreie Prüfung – Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung (ISO 9712:2021)

53.

EN 10253-2:2021

Formstücke zum Einschweißen – Teil 2: Unlegierte und legierte ferritische Stähle mit besonderen Prüfanforderungen

54.

EN 12516-2:2014+A1:2021

Industriearmaturen – Gehäusefestigkeit – Teil 2: Berechnungsverfahren für drucktragende Gehäuse von Armaturen aus Stahl

55.

EN 12952-2:2021

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör

56.

EN 12952-5:2021

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 5: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile

57.

EN 12952-6:2021

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 6: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile

58.

EN 12952-10:2021

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 10: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck

59.

EN 13121-1:2021

Oberirdische GFK-Tanks und -Behälter – Teil 1: Ausgangsmaterialien – Spezifikations- und Abnahmebedingungen

60.

EN 14917:2021

Kompensatoren mit metallischen Bälgen für Druckanwendungen

61.

EN ISO 21922:2021

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Ventile – Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung (ISO 21922:2021)“


ANHANG II

In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 werden die folgenden Einträge hinzugefügt:

„47.

EN 10253-2:2007

Formstücke zum Einschweißen – Teil 2: Unlegierte und legierte ferritische Stähle mit besonderen Prüfanforderungen

3.4.2024

48.

EN 12284:2003

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Ventile – Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung.

3.4.2024

49.

EN 12516-2:2014

Industriearmaturen – Gehäusefestigkeit – Teil 2: Berechnungsverfahren für drucktragende Gehäuse von Armaturen aus Stahl

3.4.2024

50.

EN 12952-10:2002

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 10: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck

3.4.2024

51.

EN 12952-2:2011

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör

3.4.2024

52.

EN 12952-5:2011

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 5: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile

3.4.2024

53.

EN 12952-6:2011

Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 6: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile

3.4.2024

54.

EN 13121-1:2003

Oberirdische GFK-Tanks und -Behälter – Teil 1: Ausgangsmaterialien – Spezifikations- und Abnahmebedingungen

3.4.2024

55.

EN 14917:2009+A1:2012

Kompensatoren mit metallischen Bälgen für Druckanwendungen

3.4.2024

56.

EN 3-8:2006

Tragbare Feuerlöscher – Teil 8: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit und mechanischen Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem Höchstdruck kleiner gleich 30 bar

EN 3-8:2006/AC:2007

3.4.2024

57.

EN ISO 9712:2012

Zerstörungsfreie Prüfung – Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung (ISO 9712:2012)

3.4.2024“


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