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Document 32022D1348

Beschluss (EU) 2022/1348 des Rates vom 18. Juli 2022 zur Ernennung von zwei von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitgliedern und zwei von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

ST/11160/2022/INIT

ABl. L 202 vom 2.8.2022, pp. 54–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 25/01/2025

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1348/oj

2.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 202/54


BESCHLUSS (EU) 2022/1348 DES RATES

vom 18. Juli 2022

zur Ernennung von zwei von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitgliedern und zwei von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der deutschen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs der nationalen Mandate, auf deren Grundlage Frau Helma KUHN-THEIS und Frau Isolde RIES zur Ernennung vorgeschlagen worden waren, sind die Sitze von zwei Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Infolge des Ablaufs der nationalen Mandate, auf deren Grundlage Herr Roland THEIS und Herr Reiner ZIMMER zur Ernennung vorgeschlagen worden waren, sind die Sitze von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(5)

Die deutsche Regierung hat die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehaben, als Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen: Frau Helma KUHN-THEIS, Mitglied des Gemeinderates von Weiskirchen, und Frau Isolde RIES, Bürgermeisterin des Saarbrücker Bezirks West.

(6)

Die deutsche Regierung hat die folgenden Vertreter regionaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehaben, als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen: Herrn Damhat SISAMCI, Mitglied des Landtages des Saarlandes, und Herrn Roland THEIS, Mitglied des Landtages des Saarlandes —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Vertreter regionaler bzw. lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben, werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, ernannt:

a)

zu Mitgliedern:

Frau Helma KUHN-THEIS, Mitglied des Gemeinderates von Weiskirchen (Mandatsänderung),

Frau Isolde RIES, Bürgermeisterin des Saarbrücker Bezirks West (Mandatsänderung),

und

b)

zu stellvertretenden Mitgliedern:

Herr Damhat SISAMCI, Mitglied des Landtages des Saarlandes,

Herr Roland THEIS, Mitglied des Landtages des Saarlandes (Mandatsänderung).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Z. NEKULA


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

(2)  Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).


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