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Document 32022B1769

    Beschluss (EU) 2022/1769 des Europäischen Parlaments vom 4. Mai 2022 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) für das Haushaltsjahr 2020

    ABl. L 258 vom 5.10.2022, p. 319–319 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1769/oj

    5.10.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 258/319


    BESCHLUSS (EU) 2022/1769 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 4. Mai 2022

    zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) für das Haushaltsjahr 2020

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2020,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der der Beobachtungsstelle für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 — C9-0088/2022),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 70,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (4), insbesondere auf Artikel 15,

    gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 105,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0118/2022),

     

    1.

    billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2020;

    2.

    beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

     

    Die Präsidentin

    Roberta METSOLA

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697

    (2)  ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697

    (3)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

    (4)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.

    (5)  ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.


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