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Document 32021R2286

    Durchführungsverordnung (EU) 2021/2286 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zu den für das Referenzjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2021/9269

    ABl. L 458 vom 22.12.2021, p. 284–343 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/2286/oj

    22.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 458/284


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/2286 DER KOMMISSION

    vom 16. Dezember 2021

    zu den für das Referenzjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EU) 2018/1091 sieht einen Rahmen sowohl für europäische Statistiken über landwirtschaftliche Betriebe als auch für die Integration von Strukturinformationen mit Informationen über Bewirtschaftungsmethoden, Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, Agrar- und Umweltaspekten und sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Informationen vor.

    (2)

    Für das Referenzjahr 2023 sollte die Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1091 einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung aufgeführten, sich auf die Kernstrukturdaten beziehenden Variablen festgelegt wird.

    (3)

    Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1091 sollte die Kommission die für das Referenzjahr 2023 zu erhebenden Variablen für die Themen und Einzelthemen innerhalb der folgenden, in Anhang IV der Verordnung angegebenen Module auflisten und beschreiben: „Arbeitskräfte und sonstige Erwerbstätigkeiten“, „Ländliche Entwicklung“, „Bewässerung“, „Bodenbewirtschaftungspraktiken“, „Maschinen und Einrichtungen“ und „Obstanlagen“.

    (4)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission (2) ist seit dem Erlass der Verordnung (EU) 2018/1091 überholt und sollte aus Gründen der Rechtssicherheit aufgehoben werden.

    (5)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Variablen zu den Kernstrukturdaten ist in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.

    (2)   Die Liste der Variablen für Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der Module ist in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.

    (3)   Die Beschreibungen der Variablen, die von den Mitgliedstaaten für die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Themen und Einzelthemen innerhalb der Module zu verwenden sind, sind in Anhang III dieser Verordnung festgelegt.

    Artikel 2

    Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 wird aufgehoben.

    Artikel 3

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 16. Dezember 2021

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 200 vom 7.8.2018, S. 1.

    (2)  Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Hinblick auf die Koeffizienten für Großvieheinheiten und die Definitionen der Merkmale (ABl. L 329 vom 15.12.2009, S. 1).

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).


    ANHANG I

    Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten, für die Kernstrukturdaten zu verwendenden Variablen

    I.

    ALLGEMEINE VARIABLEN

    Angabe zur Erhebung

    CGNR 001

    Kennung des landwirtschaftlichen Betriebs

    Für die Übermittlung der Daten erhält der landwirtschaftliche Betrieb eine eindeutige numerische Kennung.

    Standort des landwirtschaftlichen Betriebs

    Standort des landwirtschaftlichen Betriebs ist der Ort, an dem der Betrieb seine landwirtschaftliche Haupttätigkeit ausübt.

    CGNR 002

    Geografischer Standort

    Code für das 1 km–Gitter der Statistischen Einheiten gemäß INSPIRE am Standort des Betriebs für den europaweiten Einsatz (1). Dieser Code wird nur für Übermittlungszwecke verwendet.

    Für die Zwecke der Datenverbreitung wird zusätzlich zu den normalen Kontrollmechanismen zur Offenlegung tabellarischer Daten das 1 km–Gitter nur dann verwendet, wenn sich im Gitter mehr als zehn landwirtschaftliche Betriebe befinden; ist dies nicht der Fall, wird je nach Bedarf ein hierarchisches System mit Gitterweiten von 5 km, 10 km oder größer herangezogen.

    CGNR 003

    NUTS–3–Region

    Code der NUTS–3–Region (2) (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (3)), in der sich der Betrieb befindet

    CGNR 004

    Der landwirtschaftliche Betrieb verfügt über Flächen, die als naturbedingt benachteiligt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ausgewiesen sind

    Angaben zu Gebieten, die als naturbedingt benachteiligt ausgewiesen sind, sind gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) oder gegebenenfalls gemäß neueren Rechtsvorschriften vorzulegen.

    L

    Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem anderen Gebiet als in einem Berggebiet, das aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt ist

    M

    Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem Berggebiet

    O

    Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem anderen aus anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebiet

    N

    Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich nicht in einem Gebiet, das als naturbedingt benachteiligt ausgewiesen ist

    Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs

    Die Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs hängt von der Rechtsstellung des Betriebsinhabers ab.

     

    Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den landwirtschaftlichen Betrieb liegt bei

    CGNR 005

    einer natürlichen Person, die alleiniger Inhaber eines unabhängigen landwirtschaftlichen Betriebs ist

    Eine einzige natürliche Person, die alleiniger Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs ist, welcher nicht durch eine gemeinsame Betriebsführung oder ähnliche Vereinbarungen mit landwirtschaftlichen Betrieben anderer Betriebsinhaber verbunden ist.

    Landwirtschaftliche Betriebe, die diese Bedingungen erfüllen, werden als landwirtschaftlicher Betrieb mit alleinigem Inhaber bezeichnet.

    CGNR 006

    Falls ja, ist der Inhaber auch der Betriebsleiter?

    CGNR 007

    Falls nein, ist der Betriebsleiter ein Familienmitglied des Inhabers?

    CGNR 008

    Falls ja, ist der Betriebsleiter der Ehegatte des Inhabers?

    CGNR 009

    Gemeinsamem Eigentum

    Natürliche Personen, die alleinige Inhaber eines nicht mit landwirtschaftlichen Betrieben anderer Betriebsinhaber verbundenen landwirtschaftlichen Betriebs sind und die Eigentum und Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs teilen

    CGNR 010

    zwei oder mehreren natürlichen Personen, die Gesellschafter in einem Gruppenbetrieb (in einer Personengesellschaft) sind

    Gesellschafter in einem Gruppenbetrieb sind natürliche Personen, die gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, gepachtet haben oder auf andere Weise gemeinsam führen oder die ihre einzelnen Betriebe gemeinsam so führen, als handele es sich um einen einzigen Betrieb. Eine solche Zusammenarbeit muss entweder gesetzlich oder durch schriftliche Vereinbarung geregelt werden.

    CGNR 011

    einer juristischen Person

    Eine rechtliche Einheit, die keine natürliche Person, jedoch Träger der Rechte und Pflichten einer Einzelperson ist, also beispielsweise in eigenem Namen klagen und verklagt werden kann (allgemeine Rechts– und Geschäftsfähigkeit)

    CGNR 012

    Falls ja, ist der landwirtschaftliche Betrieb Teil einer Unternehmensgruppe?

    Eine Unternehmensgruppe ist ein auf rechtlichen und/oder finanziellen Bindungen beruhender Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, der vom „Oberhaupt“ der Gruppe kontrolliert wird.

    Ein „Unternehmen“ ist die kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.

    CGNR 013

    einem landwirtschaftlichen Betrieb, bei dem es sich um eine Gemeinschaftslandeinheit handelt

    Zum Zwecke der Datenerfassung und –aufzeichnung ist ein landwirtschaftlicher Betrieb als „Gemeinschaftslandeinheit“ eine Einheit, die die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst, die von anderen landwirtschaftlichen Betrieben nach gemeinsamen Rechten genutzt wird.

    CGNR 014

    einem Inhaber, der Empfänger von EU–Beihilfen für Flächen oder Tiere auf dem landwirtschaftlichen Betrieb ist und daher durch das Integrierte Verwaltungs– und Kontrollsystem (InVeKoS) erfasst wird

    Der Inhaber ist ein aktiver Landwirt im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) oder gegebenenfalls neuerer Rechtsvorschriften, und dem Antrag auf Beihilfe wurde stattgegeben.

    CGNR 015

    einem Betriebsinhaber, der ein Junglandwirt oder Neueinsteiger ist, der in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanzielle Unterstützung erhalten hat

    Bei der finanziellen Unterstützung kann es sich um direkte Zahlungen nach Artikel 50 und 51 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 handeln oder um Unterstützung im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 — Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte — oder gegebenenfalls nach neueren Rechtsvorschriften.

    Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs

    Der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist die natürliche Person, die für die laufenden täglichen Finanzierungs– und Produktionstätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs verantwortlich ist.

    Als landwirtschaftliche Arbeiten gelten alle Arbeiten im Betrieb, soweit sie entweder zu

    i)

    den in Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Tätigkeiten,

    ii)

    der Erhaltung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel oder

    iii)

    den Tätigkeiten, die direkt aus diesen Produktionstätigkeiten abgeleitet sind, beitragen.

    Die für landwirtschaftliche Arbeiten aufgewendete Zeit im landwirtschaftlichen Betrieb ist die für landwirtschaftliche Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, ohne Arbeiten im Privathaushalt des Betriebsinhabers bzw. Betriebsleiters.

    Eine Jahresarbeitseinheit (JAE) ist die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten, d. h. das Gesamtarbeitsvolumen dividiert durch die durchschnittliche jährliche Zahl der im betreffenden Land auf Vollzeitarbeitsplätzen gearbeiteten Stunden.

    Als vollzeitliche Arbeitszeit wird die in den nationalen Tarifverträgen festgelegte Mindeststundenzahl angenommen. Ist die Stundenzahl in diesen Verträgen nicht festgelegt, werden 1800 Stunden jährlich (225 Arbeitstage zu acht Stunden) angenommen.

    CGNR 016

    Geburtsjahr

    Das Geburtsjahr des Leiters des landwirtschaftlichen Betriebs

    CGNR 017

    Geschlecht

    Das Geschlecht des Leiters des landwirtschaftlichen Betriebs:

    M —

    männlich

    F —

    weiblich

    CGNR 018

    Landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb (außer Hausarbeit)

    Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten (6) landwirtschaftlicher Arbeiten, die vom Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs verrichtet wurden

    CGNR 019

    Jahr der Einstufung als Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs

    Das Jahr, in dem der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs seine Funktion übernahm

    CGNR 020

    Landwirtschaftliche Ausbildung des Betriebsleiters

    Höchstes landwirtschaftliches Ausbildungsniveau des Betriebsleiters:

    PRACT —

    ausschließlich praktische landwirtschaftliche Erfahrung, falls die Erfahrung des Betriebsleiters aufgrund praktischer Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen wurde

    BASIC —

    landwirtschaftliche Grundausbildung, falls der Betriebsleiter eine Ausbildung an einer landwirtschaftlichen Schule der unteren Stufe und/oder an einer auf bestimmte Fachrichtungen spezialisierten Ausbildungsstätte (einschließlich Gartenbau, Weinbau, Forstwirtschaft, Fischzucht, Tiermedizin, landwirtschaftliche Technologie und verwandte Fachrichtungen) abgeschlossen hat; hierzu zählt auch eine abgeschlossene landwirtschaftliche Lehre

    FULL —

    umfassende landwirtschaftliche Ausbildung, falls der Betriebsleiter eine vollzeitliche Ausbildung mit einer Zeitdauer von mindestens zwei Jahren nach Ende der Pflichtschulzeit an einer landwirtschaftlichen Schule, Hochschule oder Universität in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Forstwirtschaft, Fischzucht, Tiermedizin, landwirtschaftliche Technologie und verwandten Fachrichtungen abgeschlossen hat

    CGNR 021

    Berufliche Ausbildung des Betriebsleiters in den vergangenen 12 Monaten

    Falls der Betriebsleiter eine berufliche Aus– bzw. Weiterbildung absolvierte — unter beruflicher Bildung werden Ausbildungsmaßnahmen oder –aktivitäten verstanden, die bei einem Ausbilder oder einer Ausbildungseinrichtung absolviert werden und die hauptsächlich auf den Erwerb neuer Fähigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehenden Tätigkeiten bzw. die Entwicklung und Verbesserung bereits vorhandener Fähigkeiten abzielen

    Besitzform der landwirtschaftlich genutzten Fläche (bezogen auf den Inhaber)

    Die Besitzform ist abhängig von der Situation am Stichtag des Erhebungsjahres.

    CGNR 022

    Bewirtschaftung auf eigenen Flächen

    Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen des landwirtschaftlichen Betriebs, die Eigentum des Betriebsinhabers sind oder von ihm in Nutznießung, Erbpacht oder in gleichwertigen Besitzformen bewirtschaftet werden

    CGNR 023

    Bewirtschaftung auf gepachteten Flächen

    Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen, die vom landwirtschaftlichen Betrieb gegen ein im Voraus fest vereinbartes Entgelt (in Geld, Naturalien oder sonstigen Leistungen) gepachtet sind und über die ein (mündlicher oder schriftlicher) Pachtvertrag besteht. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird jeweils nur einem Betrieb zugeordnet. Wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche während des Referenzjahres an mehr als einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet, so wird sie in der Regel dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet, der sie am Erhebungsstichtag gepachtet oder der sie im Referenzjahr am längsten genutzt hat.

    CGNR 024

    Teilpacht oder sonstige Besitzformen

    Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen, die

    a)

    im Zusammenwirken zwischen dem Verpächter und dem Teilpächter auf der Grundlage eines schriftlichen oder mündlichen Teilpachtvertrags bewirtschaftet werden. Die Produktion (im wirtschaftlichen oder physischen Sinne) wird nach einem vereinbarten Anteilsatz zwischen ihnen aufgeteilt;

    b)

    im Rahmen anderer Besitzformen genutzt werden, die unter den vorstehenden Positionen nicht aufgeführt werden

    CGNR 025

    Gemeinschaftsland

    Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, die von dem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird, ihm jedoch nicht unmittelbar gehört, d. h. Fläche, an der gemeinsame Rechte bestehen (Allmende)

    CGNR 026

    Ökologischer Landbau

    Die Erzeugung des landwirtschaftlichen Betriebs fällt unter landwirtschaftliche Verfahren, die bestimmten Standards und Vorschriften gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (7) oder der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlament und des Rates (8) oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen.

    CGNR 027

    Gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, auf der Methoden des ökologischen Landbaus nach nationalen Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union angewandt und zertifiziert werden

    Hektar des Teils der landwirtschaftlich genutzten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, der in vollem Umfang nach den Grundregeln der ökologischen/biologischen Produktion für Agrarbetriebe gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für die Zertifizierung der ökologischen/biologischen Produktion bewirtschaftet wird

    CGNR 028

    Gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, der sich in der Umstellung auf Methoden des ökologischen Landbaus befindet, die nach nationalen Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union zertifiziert werden sollen

    Hektar des Teils der landwirtschaftlich genutzten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, auf dem während der Umstellung von nichtökologischem auf ökologischen Landbau innerhalb eines bestimmten Zeitraums („Umstellungsphase“) Methoden des ökologischen Landbaus angewandt werden, und zwar gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für die Zertifizierung der ökologischen/biologischen Produktion

    CGNR 029

    Teilnahme an anderen Umweltzertifizierungssystemen

    Der landwirtschaftliche Betrieb nimmt an nationalen oder regionalen Umweltzertifizierungssystemen teil, wie sie in Artikel 43 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder in deren Anhang IX (derzeitige Zertifizierungssysteme, die der Ökologisierungszahlung der GAP gleichwertig sind) oder gegebenenfalls in neueren Rechtsvorschriften genannt sind, und der Antrag auf Beihilfe wurde genehmigt


    II.   FLÄCHENVARIABLEN

    Die Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Betriebs umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen sowie Haus– und Nutzgärten) und sonstige landwirtschaftliche Fläche (nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen, Forstflächen und sonstige anderweitig nicht genannte Flächen).

    Die für jede Position zu erfassende Fläche ist die Hauptfläche und bezieht sich auf die physisch vorhandene Fläche der Parzelle(n) unabhängig davon, ob es während der Vegetationsperiode nur eine einzige Kultur oder mehrere Kulturen gab. Bei einjährigen Kulturen entspricht die Hauptfläche der Aussaatfläche; bei Dauerkulturen ist die Hauptfläche die gesamte bepflanzte Fläche; bei aufeinanderfolgenden Kulturen entspricht die Hauptfläche der Fläche mit der Hauptkultur auf der Parzelle während des Jahres; bei gleichzeitig angebauten Kulturen entspricht sie der Fläche, auf der sie gleichzeitig angebaut werden. Auf diese Art und Weise wird die Fläche nur einmal aufgeführt.

    Bei der Hauptkultur handelt es sich um die Kultur mit dem größten wirtschaftlichen Wert. Ist es nicht möglich, die Hauptkultur auf der Grundlage des Produktionswerts zu ermitteln, ist die Hauptkultur diejenige, für die die Fläche von allen während des Referenzjahres geernteten Kulturen am längsten genutzt wird.

    Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist die Gesamtheit der Flächen an Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus– und Nutzgärten, die der landwirtschaftliche Betrieb unabhängig von den Besitzverhältnissen nutzt.

    Unter Fruchtfolge versteht man die zeitliche Abfolge des Anbaus unterschiedlicher Kulturpflanzen, bei der auf einem gegebenen Feld Kulturen in einer geplanten Struktur oder Abfolge im Wechsel angebaut werden, sodass auf ein und demselben Feld niemals ohne Unterbrechung Kulturpflanzen derselben Art angebaut werden. Im Rahmen der Fruchtfolge wechseln die Kulturen normalerweise jährlich, eine Fruchtfolge mit mehrjährigen Kulturen ist jedoch auch möglich.

    Feldanbau und Flächen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung sind gesondert zu erfassen.

    Für Flächenvariablen bezieht sich die Flächennutzung auf das Referenzjahr.

    CLND 001

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche

    CLND 002

    Ackerland

    Hektar von Land, das regelmäßig bearbeitet (gepflügt oder bestellt) wird und im Allgemeinen einer Fruchtfolge unterliegt

    CLND 003

    Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung)

    Hektar mit sämtlichen Getreidearten, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung

    CLND 004

    Weichweizen und Spelz

    Hektar mit Triticum aestivum L. emend. Fiori et Paol., Triticum spelta L. und Triticum monococcum L.

    CLND 005

    Hartweizen

    Hektar mit Triticum durum Desf.

    CLND 006

    Roggen und Wintermenggetreide

    Hektar mit zu unterschiedlichen Zeiten ausgesätem Roggen (Secale cereale L.), Gemenge von Roggen und anderen Getreidearten und anderen Gemengen von vor oder im Winter ausgesäten Getreidearten (Wintermenggetreide)

    CLND 007

    Gerste

    Hektar mit Gerste (Hordeum vulgare L.)

    CLND 008

    Hafer und Sommermenggetreide

    Hektar mit Hafer (Avena sativa L.) und anderen im Frühjahr ausgesäten Getreidearten, die als Gemenge angebaut und als Trockenkörner geerntet werden, einschließlich Saatgut

    CLND 009

    Körnermais und Corn–Cob–Mix

    Hektar mit Mais (Zea mays L.), der zur Körnergewinnung geerntet wird, als Saatgut oder Corn–Cob–Mix

    CLND 010

    Triticale

    Hektar mit Triticale (x Triticosecale Wittmack)

    CLND 011

    Sorghum

    Hektar mit Sorghum (Sorghum bicolor (L.) Conrad Moench oder Sorghum x sudanense (Piper) Stapf.)

    CLND 012

    Sonstiges anderweitig nicht klassifiziertes Getreide (Buchweizen, Rispenhirse, Kanariensaat usw.)

    Hektar mit Getreide, trocken zur Körnergewinnung geerntet, das unter den vorherigen Positionen nicht erfasst wurde, wie Rispenhirse (Panicum miliaceum L.), Buchweizen (Fagopyrum esculentum Mill.), Kanariensaat (Phalaris canariensis L.) und sonstige anderweitig nicht genannte Getreide (a. n. g.)

    CLND 013

    Reis

    Hektar mit Reis (Oryza sativa L.)

    CLND 014

    Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

    Hektar mit getrockneten Hülsenfrüchten und Eiweißpflanzen, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung

    CLND 015

    Futtererbsen, Ackerbohnen und Süßlupinen

    Hektar mit allen Sorten von Futtererbsen (Pisum sativum L. convar. sativum oder Pisum sativum L. convar. arvense L. oder convar. speciosum) trocken geerntet, plus Hektar mit allen Sorten von Puff– oder Ackerbohnen (Vicia faba L. (partim)), trocken geerntet, plus Hektar mit allen Süßlupinen (Lupinus sp.), trocken zur Körnergewinnung geerntet, einschließlich Saatgut, unabhängig von der Verwendung

    CLND 016

    Hackfrüchte

    Hektar mit wegen ihrer Wurzeln, Knollen oder ihrem veränderten Stiel angebauten Feldfrüchten. Ausgenommen ist Wurzel– und Knollengemüse, wie Karotten, Rote Rüben oder Kohlrüben.

    CLND 017

    Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel)

    Hektar mit Kartoffeln/Erdäpfeln (Solanum tuberosum L.)

    CLND 018

    Zuckerrüben (ohne Saatgut)

    Hektar mit Zuckerrüben (Beta vulgaris L.) für die Zuckerindustrie und zur Alkoholerzeugung

    CLND 019

    Sonstige Hackfrüchte a. n. g.

    Hektar mit Futterrüben (Beta vulgaris L.) und Pflanzen der Familie Brassicae, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel geerntet werden, unabhängig davon, ob Wurzel oder Stiel verfüttert werden sollen, sowie sonstige hauptsächlich wegen ihrer Wurzeln als Futtermittel angebaute Pflanzen, anderweitig nicht genannt

    CLND 020

    Handelsgewächse

    Hektar mit Handelsgewächsen, die normalerweise nicht zum Direktverbrauch verkauft werden, da sie vor der letzten Verwendung industriell verarbeitet werden müssen

    CLND 021

    Ölsaaten

    Hektar mit Raps (Brassica napus L.) und Rübsen (Brassica rapa L. var. oleifera (Lam.)), Sonnenblumenkernen (Helianthus annuus L.), Soja (Glycine max (L.) Merril), Lein (Linum usitatissimum L.), Senf (Sinapis alba L.), Mohn (Papaver somniferum L.), Färberdisteln (Carthamus tinctorius L.), Sesamsamen (Sesamum indicum L.), Erdmandeln (Cyperus esculentus L.), Erdnüssen (Arachis hypogea L.), Ölkürbissen (Cucurbita pepo var. styriaca) und Hanf (Cannabis sativa L.), die zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet werden, ausgenommen Baumwollsamen (Gossypium spp.)

    CLND 022

    Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

    Hektar mit Raps (Brassica napus L.) und Rübsen (Brassica rapa L. var. oleifera (Lam.)), die zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet werden

    CLND 023

    Sonnenblumenkerne

    Hektar mit Sonnenblumen (Helianthus annuus L.), als Trockenkörner geerntet

    CLND 024

    Soja

    Hektar mit Soja (Glycine max L. Merril), die zur Ölerzeugung und zur Verwendung als Eiweiß als Trockenkörner geerntet werden

    CLND 025

    Ölleinsamen

    Hektar mit Ölleinsamensorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet

    CLND 026

    Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g.

    Hektar mit sonstigen hauptsächlich wegen ihres Ölgehalts angebauten und als Trockenkörner geernteten Kulturen, anderweitig nicht genannt (ausgenommen Baumwollsamen)

    CLND 027

    Faserpflanzen

    Hektar mit Faserpflanzen (Linum usitatissimum L.), Hanf (Cannabis sativa L.), Baumwolle (Gossypium spp.), Jute (Corchorus capsularis L.), Abaca oder Manilahanf (Musa textilis Née), Kenaf (Hibiscus cannabinus L.) und Sisal (Agave sisalana Perrine)

    CLND 028

    Flachs

    Hektar mit Flachssorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Faserherstellung angebaut

    CLND 029

    Hanf

    Hektar mit Hanf (Cannabis sativa L.) für die Erzeugung von Stroh

    CLND 030

    Baumwolle

    Hektar mit Baumwolle (Gossypium spp.), wegen der Faser und/oder wegen der Ölsaaten geerntet

    CLND 031

    Sonstige Faserpflanzen a. n. g.

    Hektar mit sonstigen hauptsächlich wegen ihres Fasergehalts angebauten Pflanzen, anderweitig nicht genannt, wie Jute (Corchorus capsularis L.), Abaca oder Manilahanf (Musa textilis Née), Sisal (Agave sisalana Perrine) und Kenaf (Hibiscus cannabinus L.)

    CLND 032

    Tabak

    Hektar mit Tabak (Nicotiana tabacum L.), angebaut wegen der Blätter

    CLND 033

    Hopfen

    Hektar mit Hopfen (Humulus lupulus L.), angebaut wegen der Fruchtstände (Dolden)

    CLND 034

    Heil–, Duft– und Gewürzpflanzen

    Hektar mit Heil–, Duft– und Gewürzpflanzen, angebaut für pharmazeutische Zwecke, zur Parfümherstellung oder zur menschlichen Ernährung

    CLND 035

    Energiepflanzen a. n. g.

    Hektar mit Energiepflanzen, die ausschließlich zur Erzeugung von erneuerbarer Energie verwendet, anderweitig nicht genannt und auf Ackerland angebaut werden

    CLND 036

    Sonstige Handelsgewächse a. n. g.

    Hektar mit sonstigen Handelsgewächsen, anderweitig nicht genannt

    CLND 037

    Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

    Hektar mit sämtlichen grün geernteten Kulturen auf dem Ackerland, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie bestimmt sind, nämlich Getreide, Gräser, Leguminosen oder Handelsgewächse und sonstige Kulturen auf dem Ackerland, die grün geerntet und/oder verwendet werden

    CLND 038

    Ackerwiesen und -weiden

    Hektar mit in einer normalen Fruchtfolge stehenden Futtergräsern zur Beweidung, Heu– oder Silageherstellung, die den Boden mindestens ein Jahr und normalerweise weniger als fünf Jahre beanspruchen und als Gras oder Grasgemisch ausgesät werden

    CLND 039

    Leguminosen zur Ganzpflanzenernte

    Hektar mit hauptsächlich für Futterzwecke oder zur Energieerzeugung angebauten und als ganze Pflanze grün geernteten Leguminosen

    Gemenge aus einem überwiegenden Anteil (in der Regel > 80 %) von Leguminosen und Gräsern, die grün oder getrocknet als Heu geerntet werden, sind eingeschlossen.

    CLND 040

    Grünmais/Silomais

    Hektar mit sämtlichen Formen von Mais (Zea mays L.), der hauptsächlich zur Silage angebaut (ganzer Kolben, Teile der Pflanze oder ganze Pflanze) und nicht zur Körnergewinnung geerntet wird

    CLND 041

    Sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte (ohne Grünmais/Silomais)

    Hektar mit sämtlichen Getreidesorten (ausgenommen Mais), für Futterzwecke oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Erzeugung von Biomasse) angebaut und als ganze Pflanze grün geerntet

    CLND 042

    Sonstige Pflanzen zur Grünernte a. n. g.

    Hektar mit sonstigen ein– und mehrjährigen (weniger als fünf Jahre) hauptsächlich für Futterzwecke angebauten und grün geernteten Pflanzen. Auch Reste von anderweitig nicht genannten Gewächsen bei Vernichtung der Haupternte und Verwertung der Reststoffe (als Futtermittel oder erneuerbare Energie)

    CLND 043

    Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren

    Hektar mit Kohl, Blatt– und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel– und Knollengemüse, frischen Hülsenfrüchten, anderem Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken) und Erdbeeren, die auf Ackerflächen im Freiland in der Fruchtfolge mit anderen landwirtschaftlichen oder Gartenbaukulturen angebaut werden

    CLND 044

    Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit Gartenbaukulturen

    Hektar mit Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren auf Ackerflächen, die in der Fruchtfolge mit anderen Gartenbaukulturen stehen

    CLND 045

    Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen

    Hektar mit Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren auf Ackerflächen, die in der Fruchtfolge mit anderen landwirtschaftlichen Kulturen stehen

    CLND 046

    Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen)

    Hektar mit Blumen und Zierpflanzen für den Verkauf als Schnittblumen (z. B. Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Chrysanthemen, Schnittgrün und andere Schnittware), als Topf–, Beet– und Balkonpflanzen (z. B. Rhododendron, Azaleen, Chrysanthemen, Begonien, Geranien, Impatiens, sonstige Topf–, Beet– und Balkonpflanzen) sowie als Zwiebel– oder Knollenblumen und sonstige Zierpflanzen (Tulpen, Hyazinthen, Orchideen, Narzissen und sonstige)

    CLND 047

    Saat– und Pflanzgut

    Hektar zur Erzeugung von Saatgut für Hackfrüchte (ausgenommen Kartoffeln/Erdäpfel und sonstige Gewächse, bei denen die Wurzeln auch als Saatgut verwendet werden), Futterpflanzen, Gräser, Handelsgewächse (ausgenommen Ölsaaten) sowie Saat– und Pflanzgut für Gemüse und Blumen

    CLND 048

    Sonstige Kulturen auf dem Ackerland a. n. g.

    Hektar mit Kulturen auf dem Ackerland, anderweitig nicht genannt

    CLND 049

    Brachflächen

    Hektar von sämtlichen Ackerflächen, die entweder der Fruchtfolge unterliegen oder in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) (9) erhalten werden, bewirtschaftet oder nicht, auf denen jedoch für die Dauer eines Erntejahres keine Ernte erzeugt wird. Das wesentliche Merkmal von Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache) ist, dass der Boden zur Regeneration normalerweise für eine gesamte Vegetationsperiode ruht. Schwarzbrache kann in folgenden Formen vorkommen:

    i)

    Flächen ohne jegliche Vegetation oder

    ii)

    Flächen mit zufälliger Vegetation, die als Futter oder zum Unterpflügen verwendet werden kann, oder

    iii)

    eingesäte Flächen, die ausschließlich Gründüngungszwecken dienen (Grünbrache)

    CLND 050

    Dauergrünland

    Hektar von Flächen, die fortdauernd (mehrere aufeinanderfolgende Jahre, normalerweise mindestens fünf Jahre oder länger) dem Anbau von Grünfutterpflanzen, Futterpflanzen oder Energiepflanzen dienen, sei es durch künstliche Anlage (Einsaat) oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat), und die außerhalb der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs stehen

    Das Grünland kann beweidet, zwecks Heu– oder Silageherstellung abgemäht oder zur Erzeugung von erneuerbarer Energie genutzt werden.

    CLND 051

    Dauerwiesen und –weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland)

    Hektar mit Dauerwiesen und –weiden auf Böden guter oder mittlerer Qualität, die normalerweise intensiv beweidet werden können

    CLND 052

    Ertragsarmes Dauergrünland

    Hektar mit ertragsarmem Dauergrünland, in der Regel auf Böden geringer Qualität, beispielsweise in Hanglagen und Höhenlagen, normalerweise nicht durch Düngung, Pflege, Einsaat oder Trockenlegung verbessert. Diese Flächen können normalerweise nur extensiv beweidet werden und werden in der Regel nicht oder nur extensiv gemäht, da sie sich nicht für eine hohe Tierbesatzdichte eignen.

    CLND 053

    Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist

    Hektar mit Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften in einem Zustand erhalten wird, der die Beweidung oder den Anbau ohne über die in der Landwirtschaft üblichen Methoden und Maschinen hinausgehende Vorbereitungsmaßnahmen ermöglicht, und das ferner beihilfefähig ist

    CLND 054

    Dauerkulturen, einschließlich junger und vorübergehend aufgegebener Anlagen (ohne Flächen, die zum Eigenverbrauch bewirtschaftet werden)

    Hektar mit allen Obstbäumen, allen Zitrusbäumen, allen Nussbäumen, allen Beerenobstanlagen, allen Rebanlagen, allen Olivenbäumen und allen sonstigen Dauerkulturen, die für die menschliche Ernährung (z. B. Tee, Kaffee, Johannisbrot) und für andere Zwecke (z. B. Baumschulen, Weihnachtsbäume oder Pflanzen für Korb– oder Flechtwaren wie Rattan oder Bambus) verwendet werden

    CLND 055

    Baum– und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

    Hektar mit Obstanlagen mit Kernobst, Steinobst, Strauchbeerenobst, Nüssen und Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen

    CLND 056

    Kernobst

    Hektar mit Obstanlagen mit Kernobst wie Äpfeln (Malus spp.), Birnen (Pyrus spp.), Quitten (Cydonia oblonga Mill.) oder Mispeln (Mespilus germanica, L.)

    CLND 057

    Steinobst

    Hektar mit Obstanlagen mit Steinobst, wie Pfirsichen und Nektarinen (Prunus persica (L.) Batch), Aprikosen/Marillen (Prunus armeniaca L. und andere), Süß– und Sauerkirschen (Prunus avium L., P. cerasus), Pflaumen (Prunus domestica L. und andere) sowie anderem Steinobst anderweitig nicht genannt, wie Schlehdorn (Prunus spinosa L.) oder Japanische Wollmispeln (Eriobotrya japonica (Thunb.) Lindl.)

    CLND 058

    Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen

    Hektar mit allen Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen, wie Kiwis (Actinidia chinensis Planch.), Avocados (Persea americana Mill.) oder Bananen (Musa spp.)

    CLND 059

    Beerenobst (ohne Erdbeeren)

    Hektar mit allen angebauten Strauchbeeren, wie schwarzen Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes nigrum L.), roten Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes rubrum L.), Himbeeren (Rubus idaeus L.) oder Heidelbeeren (Vaccinium corymbosum L.)

    CLND 060

    Nüsse

    Hektar mit allen Nussbäumen: Walnüsse, Haselnüsse, Mandeln, Esskastanien und andere Nüsse

    CLND 061

    Zitrusfrüchte

    Hektar mit Zitrusfrüchten (Citrus spp.): Orangen, kleine Zitrusfrüchte, Zitronen, Limetten, Pampelmusen und Grapefruits sowie andere Zitrusfrüchte

    CLND 062

    Trauben

    Hektar mit Rebanlagen (Vitis vinifera L.)

    CLND 063

    Keltertrauben

    Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Saft, Most und/oder Wein angebaut werden

    CLND 064

    Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

    Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung angebaut werden, die den Vorschriften i) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (10) oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen

    CLND 065

    Keltertrauben für Weine mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

    Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter geografischer Angabe angebaut werden, die den Vorschriften i) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen

    CLND 066

    Keltertrauben für andere Weine a. n. g. (ohne g. U./g. g. A)

    Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von anderen Weinen als Weinen mit g. U. und Weinen mit g. g. A. angebaut werden

    CLND 067

    Tafeltrauben

    Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von frischen Trauben angebaut werden

    CLND 068

    Trauben für Rosinen

    Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Rosinen angebaut werden

    CLND 069

    Oliven

    Hektar mit Olivenbäumen (Olea europea L.), die normalerweise für die Erzeugung von Oliven angebaut werden

    CLND 070

    Baumschulen

    Hektar mit Baumschulen mit jungen verholzenden Pflanzen (Holzpflanzen) im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind

    CLND 071

    Sonstige Dauerkulturen, einschließlich sonstiger Dauerkulturen zur menschlichen Ernährung

    Hektar mit Dauerkulturen für die menschliche Ernährung, anderweitig nicht genannt und als Weihnachtsbäume auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche angepflanzte Bäume

    CLND 072

    Weihnachtsbäume

    Hektar mit auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu gewerblichen Zwecken angepflanzten Weihnachtsbäumen außerhalb des Waldes. Weihnachtsbaumkulturen, die nicht mehr erhalten werden und zu Forstflächen gehören, sind ausgenommen.

    CLND 073

    Haus– und Nutzgärten

    Hektar von Flächen, auf denen normalerweise unter anderem Gemüse, Hackfrüchte und Dauerkulturen angebaut werden, die zum Eigenverbrauch durch den Betriebsinhaber und seinen Haushalt bestimmt sind und die in der Regel von der übrigen landwirtschaftlich genutzten Fläche getrennt und als Haus– und Nutzgärten erkennbar sind

    CLND 074

    Sonstige landwirtschaftliche Fläche

    Hektar von nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen (landwirtschaftliche Flächen, die aus wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Gründen nicht mehr bewirtschaftet werden und außerhalb der Fruchtfolge liegen), Forstflächen sowie Flächen mit Gebäuden, Höfen, Wegen, Gewässern, Steinbrüchen, Unland, Felsen usw.

    CLND 075

    Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen

    Hektar von Flächen, die früher zu einem landwirtschaftlichen Zweck genutzt wurden und im Referenzjahr der Erhebung nicht mehr bewirtschaftet werden und außerhalb der Fruchtfolge liegen, d. h. Flächen, die nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sind

    Diese Flächen könnten durch Einsatz von im Betrieb normalerweise vorhandenen Mitteln wieder genutzt werden.

    CLND 076

    Waldfläche

    Hektar von Flächen, die mit forstlichen Bäumen oder Sträuchern bestanden sind, einschließlich Anlagen von Pappeln und ähnlichen Bäumen innerhalb oder außerhalb des Waldes und forstlichen Pflanzgärten innerhalb des Waldes für den Eigenbedarf des landwirtschaftlichen Betriebs, sowie forstwirtschaftliche Einrichtungen (Wegenetze, Holzlagerstätten usw.)

    CLND 077

    Kurzumtriebsplantagen

    Hektar mit bewirtschafteten Waldflächen, auf denen Holzpflanzen angebaut werden, deren Umtriebszeit 20 Jahre oder weniger beträgt

    Als Umtriebszeit gilt die Zeit zwischen der ersten Aussaat/Anpflanzung der Bäume und der Ernte des Endprodukts, wobei laufende Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Durchforstung nicht zur Ernte zählen.

    CLND 078

    Sonstige Flächen (Gebäude– und Hofflächen, Wege, Teiche und sonstige unbewirtschaftete Flächen)

    Hektar von nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen, die Teil der Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Betriebs sind, die jedoch weder eine bewirtschaftete Fläche, noch eine unbewirtschaftete Fläche, noch eine Forstfläche darstellen, wie Flächen mit Gebäuden (ausgenommen für die Pilzzucht genutzte Gebäude), Hofflächen, Wege, Gewässer, Steinbrüche, Unland oder Felsen

     

     

    Besondere landwirtschaftliche Betriebsflächen

    CLND 079

    Zuchtpilze (Speisepilze)

    Hektar mit Zuchtpilzen (Speisepilzen), die sowohl in eigens für diesen Zweck erbauten oder eingerichteten Gebäuden als auch in Kellern, Grotten und Gewölben gezogen werden

    CLND 080

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

    Hektar mit Kulturen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester oder flexibler Kunststoff) angebaut werden. Diese Flächen dürfen nicht in die genannten Variablen aufgenommen werden (die sich nur auf Freilandflächen beziehen).

    CLND 081

    Gemüse, einschließlich Melonen, und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

    Hektar mit Kohl, Blatt– und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel– und Knollengemüse, frischen Hülsenfrüchten, anderem Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken) und Erdbeeren, die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden

    CLND 082

    Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

    Hektar mit Blumen und Zierpflanzen für den Verkauf als Schnittblumen (z. B. Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Chrysanthemen, Schnittgrün und andere Schnittware), als Topf–, Beet–, und Balkonpflanzen (z. B. Rhododendron, Azaleen, Chrysanthemen, Begonien, Geranien, Impatiens, sonstige Topf–, Beet–, und Balkonpflanzen) sowie als Zwiebel– oder Knollenblumen und sonstige Zierpflanzen (Tulpen, Hyazinthen, Orchideen, Narzissen und sonstige), die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden

    CLND 083

    Sonstige Ackerlandkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

    Hektar mit sonstigen Ackerlandkulturen anderweitig nicht genannt, unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

    CLND 084

    Dauerkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

    Hektar mit Dauerkulturen, die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden

    CLND 085

    Sonstige landwirtschaftlich genutzte Fläche unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung a. n. g.

    Hektar von landwirtschaftlich genutzter Fläche anderweitig nicht genannt, unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

    Ökologischer Landbau

    Der landwirtschaftliche Betrieb verfügt über Fläche, auf der nach bestimmten Standards und Vorschriften im Einklang mit i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau — auch während der Umstellungsphase — Methoden des ökologischen Landbaus angewandt werden.

    Definition von Kulturen in Kernabschnitt II. FLÄCHENVARIABLEN

    CLND 086

    Für den ökologischen Landbau genutzte landwirtschaftliche Fläche (ohne Haus– und Nutzgärten)

    CLND 087

    Ackerland für den ökologischen Landbau im Freiland

    CLND 088

    Ökologischer Landbau — Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) im Freiland

    CLND 089

    Ökologischer Landbau — Weichweizen und Spelz im Freiland

    CLND 090

    Ökologischer Landbau — Hartweizen im Freiland

    CLND 091

    Ökologischer Landbau — Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) im Freiland

    CLND 092

    Ökologischer Landbau — Hackfrüchte im Freiland

    CLND 093

    Ökologischer Landbau — Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel) im Freiland

    CLND 094

    Ökologischer Landbau — Zuckerrüben (ohne Saatgut) im Freiland

    CLND 095

    Ökologischer Landbau — Handelsgewächse im Freiland

    CLND 096

    Ökologischer Landbau — Ölsaaten im Freiland

    CLND 097

    Ökologischer Landbau — Soja im Freiland

    CLND 098

    Ökologischer Landbau — Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland im Freiland

    CLND 099

    Ökologischer Landbau — Ackerwiesen und –weiden im Freiland

    CLND 100

    Ökologischer Landbau — Leguminosen zur Ganzpflanzenernte im Freiland

    CLND 101

    Ökologischer Landbau — Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren im Freiland

    CLND 102

    Ökologischer Landbau — Saat– und Pflanzgut im Freiland

    CLND 103

    Ökologischer Landbau — Dauergrünland im Freiland

    CLND 104

    Ökologischer Landbau — Dauerwiesen und –weiden ohne ertragsarmes Dauergrünland im Freiland

    CLND 105

    Ökologischer Landbau — ertragsarmes Dauergrünland im Freiland

    CLND 106

    Ökologischer Landbau — Dauerkulturen, einschließlich junger und vorübergehend aufgegebener Anlagen (ohne Flächen, die zum Eigenverbrauch bewirtschaftet werden) im Freiland

    CLND 107

    Ökologischer Landbau — Baum– und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren) im Freiland

    CLND 108

    Ökologischer Landbau — Zitrusfrüchte im Freiland

    CLND 109

    Ökologischer Landbau — Keltertrauben im Freiland

    CLND 110

    Ökologischer Landbau — Oliven im Freiland

    CLND 111

    Ökologischer Landbau — Gemüse, einschließlich Melonen, und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

    Bewässerung im Freiland

    CLND 112

    Bewässerbare Gesamtfläche

    Hektar von landwirtschaftlich genutzter Gesamtfläche, die im Referenzjahr erforderlichenfalls mit den normalerweise im landwirtschaftlichen Betrieb verfügbaren technischen Einrichtungen und der normalerweise verfügbaren Wassermenge bewässert werden könnte


    III.   VARIABLEN ZUM VIEHBESTAND

    Die Tiere müssen nicht unbedingt Eigentum des Betriebsinhabers sein. Sie können sich innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs (auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebs oder in den von ihm genutzten Stallungen) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs befinden (gemeinschaftliche Flächen, Herdenwanderung usw.).

    Für Variablen zum Viehbestand legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Stichtag innerhalb des Referenzjahres fest.

     

     

    Rinder

    Bezieht sich auf eigentliche Rinder (Bos taurus L.) und Wasserbüffel (Bubalus bubalis L.) einschließlich Kreuzungen wie Beefalo

    CLVS 001

    Rinder unter 1 Jahr alt

    Anzahl Rinder, männlich und weiblich, unter 1 Jahr alt

    CLVS 002

    Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt

    Anzahl Rinder, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt

    CLVS 003

    Anzahl Rinder, männlich, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt

    Anzahl Rinder, männlich, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt

    CLVS 004

    Färsen, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt

    Anzahl Rinder, weiblich, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt

     

     

     

    Rinder von 2 Jahren und älter

    CLVS 005

    Rinder, 2 Jahre und älter, männlich

    Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, männlich

    CLVS 006

    Rinder, 2 Jahre und älter, weiblich

    Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, weiblich

    CLVS 007

    Färsen, 2 Jahre und älter

    Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, weiblich, die noch nicht gekalbt haben

    CLVS 008

    Kühe

    Anzahl Rinder (normalerweise von 2 Jahren und älter), weiblich, die bereits gekalbt haben

    CLVS 009

    Milchkühe

    Anzahl Rinder, weiblich, die bereits gekalbt haben (einschließlich Tiere unter 2 Jahren) und die aufgrund ihrer Rasse oder Veranlagung ausschließlich oder hauptsächlich zur Erzeugung von Milch gehalten werden, die zur menschlichen Ernährung oder zur Herstellung von Milcherzeugnissen bestimmt ist

    CLVS 010

    Sonstige Kühe

    Anzahl Rinder, weiblich, die bereits gekalbt haben (einschließlich Tiere unter 2 Jahren) und die aufgrund ihrer Rasse oder Veranlagung ausschließlich oder hauptsächlich zur Kälbererzeugung gehalten werden und deren Milch nicht für die menschliche Ernährung oder zur Herstellung zu Milcherzeugnissen bestimmt ist

    CLVS 011

    Büffelkühe

    Anzahl Büffelkühe (weiblich, der Art Bubalus bubalis, L.), die bereits gekalbt haben (einschließlich Büffelkühe unter 2 Jahren)

     

    Schafe und Ziegen

    CLVS 012

    Schafe (jeden Alters)

    Anzahl Haustiere der Art Ovis aries L.

    CLVS 013

    Weibliche Zuchttiere — Schafe

    Anzahl Mutterschafe und gedeckte Lämmer, unabhängig von ihrer Eignung zur Milch– oder Fleischerzeugung

    CLVS 014

    Sonstige Schafe

    Anzahl aller Schafe, die keine weiblichen Zuchttiere sind

    CLVS 015

    Ziegen (jeden Alters)

    Anzahl Haustiere der Unterart Capra aegagrus hircus L.

    CLVS 016

    Weibliche Zuchttiere — Ziegen

    Anzahl weibliche Ziegen, die bereits gezickelt haben, und gedeckte Ziegen

    CLVS 017

    Sonstige Ziegen

    Anzahl aller Ziegen, die keine weiblichen Zuchttiere sind

     

     

    Schweine

    Bezieht sich auf Haustiere der Art Sus scrofa domesticus Erxleben

    CLVS 018

    Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg

    Anzahl Ferkel mit einem Lebendgewicht von weniger als 20 kg

    CLVS 019

    Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr

    Zahl zur Zucht bestimmter weiblicher Schweine von 50 kg und mehr, unabhängig davon, ob sie geferkelt haben oder nicht

    CLVS 020

    Sonstige Schweine

    Anzahl Schweine, anderweitig nicht erfasst

     

     

    Geflügel

    Bezieht sich auf Haushühner und –küken (Gallus gallus L.), Truthühner (Meleagris spp.), Enten (Anas spp. und Cairina moschata L.), Gänse (Anser anser domesticus L.), Strauße (Struthio camelus L.) und sonstiges Geflügel anderweitig nicht genannt, wie Wachteln (Coturnix spp.), Fasane (Phasianus spp.), Perlhühner (Numida meleagris domestica L.) und Tauben (Columbinae spp.). Vögel, die zu Jagdzwecken in Gehegen gehalten werden und nicht der Fleisch–/Eiererzeugung dienen, fallen jedoch nicht darunter.

    CLVS 021

    Masthühner

    Anzahl Haustiere der Art Gallus gallus L., die zur Fleischerzeugung gehalten werden

    CLVS 022

    Legehennen

    Anzahl Haustiere der Art Gallus gallus L., die Legereife erreicht haben und zur Eiererzeugung gehalten werden

    CLVS 023

    Sonstiges Geflügel

    Anzahl Geflügel, die nicht unter Masthühner oder Legehennen erfasst werden. Küken sind ausgenommen.

    CLVS 024

    Truthühner

    Anzahl Haustiere der Gattung Meleagris

    CLVS 025

    Enten

    Anzahl Haustiere der Gattung Anas und der Art Cairina moschata L.

    CLVS 026

    Gänse

    Anzahl Haustiere der Art Anser anser domesticus L.

    CLVS 027

    Strauße

    Anzahl Strauße (Struthio camelus L.)

    CLVS 028

    Sonstiges Geflügel a. n. g.

    Anzahl Geflügel anderweitig nicht genannt

     

     

    Kaninchen

    Bezieht sich auf Haustiere der Gattung Oryctolagus

    CLVS 029

    Weibliche Zuchttiere — Kaninchen

    Anzahl weiblicher Kaninchen (Oryctolagus spp.) zur Erzeugung von Schlachtkaninchen, die bereits geworfen haben

    CLVS 030

    Bienen

    Zahl der belegten Stöcke von Bienen (Apis mellifera L.), die zur Erzeugung von Honig gehalten werden

    CLVS 031

    Hirsche

    Vorhandensein von Tieren wie Rotwild (Cervus elaphus L.), Sikawild (Cervus nippon Temminck), Rentieren (Rangifer tarandus L.) oder Damwild (Dama dama L.) zur Erzeugung von Fleisch

    CLVS 032

    Pelztiere

    Vorhandensein von Tieren wie Nerz (Neovison vison Schreber), Europäischer Iltis (Mustela putorius L.), Fuchs (Vulpes spp. und andere), Waschbär (Nyctereutes spp.) oder Chinchilla (Chinchilla spp.) zur Erzeugung von Pelzen

    CLVS 033

    Nutztiere a. n. g.

    Vorhandensein von anderweitig in diesem Abschnitt nicht genannten Nutztieren

    Ökologische Produktionsmethoden in der tierischen Erzeugung

    Der landwirtschaftliche Betrieb hält Tiere nach landwirtschaftlichen Praktiken, die bestimmten Standards und Vorschriften gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau — auch während der Umstellungsphase — entsprechen.

    Definition von Tieren in Kernabschnitt III. VARIABLEN ZUM VIEHBESTAND

    CLVS 034

    Ökologischer Landbau — Bestand an Rindern

    Ökologischer Landbau — Anzahl Rinder

    CLVS 035

    Ökologischer Landbau — Bestand an Milchkühen

    Ökologischer Landbau — Anzahl Milchkühe

    CLVS 036

    Ökologischer Landbau — Bestand an sonstigen Kühen

    Ökologischer Landbau — Anzahl sonstige Kühe

    CLVS 037

    Ökologischer Landbau — Bestand an Büffelkühen

    Ökologischer Landbau — Vorhandensein von Büffelkühen

    CLVS 038

    Ökologischer Landbau — Bestand an Schafen (jeden Alters)

    Ökologischer Landbau — Anzahl Schafe

    CLVS 039

    Ökologischer Landbau — Bestand an Ziegen (jeden Alters)

    Ökologischer Landbau — Anzahl Ziegen

    CLVS 040

    Ökologischer Landbau — Bestand an Schweinen

    Ökologischer Landbau — Anzahl Schweine

    CLVS 041

    Ökologischer Landbau — Bestand an Geflügel

    Ökologischer Landbau — Anzahl Geflügel

    CLVS 042

    Ökologischer Landbau — Bestand an Masthühnern

    Ökologischer Landbau — Anzahl Masthühner

    CLVS 043

    Ökologischer Landbau — Bestand an Legehennen

    Ökologischer Landbau — Anzahl Legehennen


    (1)  Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11).

    (2)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).

    (4)  Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).

    (5)  Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608).

    (6)  Prozentklasse 2 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (> 0–< 25), (≥ 25–< 50), (≥ 50–< 75), (≥ 75–< 100), (100).

    (7)  Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1).

    (8)  Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1).

    (9)  Artikel 94 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).

    (10)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2).


    ANHANG II

    Liste der Variablen pro Modul

    MODUL 1 —   ARBEITSKRÄFTE UND AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN

    Variablen

    Einheiten/Kategorien

    Themenbereich: Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes

     

     

    Einzelthemen: Inhaber und Geschlechterverhältnis

     

    MLFO 001

    Geschlecht des Inhabers

    Männlich/weiblich

    MLFO 002

    Geburtsjahr

    Jahr

     

    Einzelthema: Arbeitsleistung

     

    MLFO 003

    Landwirtschaftliche Arbeiten des Inhabers im landwirtschaftlichen Betrieb

    JAE — Klasse 1 (1)

     

    Einzelthema: Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

     

    MLFO 004

    Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

    Ja/nein

    Themenbereich: Familienarbeitskräfte

     

     

    Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der mitarbeitenden Personen und Geschlechterverhältnis

     

    MLFO 005

    Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende männliche Familienangehörige

    Zahl der Personen pro JAE–Klasse 2 (2)

    MLFO 006

    Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende weibliche Familienangehörige

    Zahl der Personen pro JAE–Klasse 2 (2)

    Themenbereich: Nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte

     

     

    Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der Beschäftigten und Geschlechterverhältnis

     

     

     

    Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte

     

    MLFO 007

    Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, männlich

    Zahl der Personen pro JAE–Klasse 2 (2)

    MLFO 008

    Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, weiblich

    Zahl der Personen pro JAE–Klasse 2 (2)

     

    Einzelthema: Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte

     

    MLFO 009

    Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte: männlich und weiblich

    Volle Arbeitstage

     

    Einzelthema: Arbeitsleistung durch Auftragnehmer

     

    MLFO 010

    Nicht direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte und nicht in den vorherigen Kategorien enthaltene Personen

    Volle Arbeitstage

    Themenbereich: Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

     

     

    Einzelthema: Arten von Tätigkeiten

     

    MLFO 011

    Bereitstellung von Gesundheits–, Sozial– oder Bildungsleistungen

    Ja/nein

    MLFO 012

    Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten

    Ja/nein

    MLFO 013

    Handwerk

    Ja/nein

    MLFO 014

    Verarbeitung von Agrarerzeugnissen

    Ja/nein

    MLFO 015

    Erzeugung von erneuerbarer Energie

    Ja/nein

    MLFO 016

    Holzverarbeitung

    Ja/nein

    MLFO 017

    Aquakultur

    Ja/nein

     

     

    Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen Betriebs):

     

    MLFO 018

    Landwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

    Ja/nein

    MLFO 019

    Nichtlandwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

    Ja/nein

    MLFO 020

    Forstwirtschaft

    Ja/nein

    MLFO 021

    Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten a. n. g.

    Ja/nein

     

    Einzelthema: Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb

     

    MLFO 022

    Prozentualer Anteil sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs

    Prozentklassen (3)

     

    Einzelthema: Arbeitsleistung

     

    MLFO 023

    Inhaber mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

    M/S/N (4)

    MLFO 024

    Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

    Zahl der Personen

    MLFO 025

    Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

    Zahl der Personen

    MLFO 026

    Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

    Zahl der Personen

    MLFO 027

    Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

    Zahl der Personen

    Themenbereich: Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

     

     

    Einzelthema: Arbeitsleistung

     

    MLFO 028

    Alleiniger Inhaber, der auch Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs mit alleinigem Inhaber ist, mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

    M/S/N (4)

    MLFO 029

    Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

    Zahl der Personen

    MLFO 030

    Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

    Zahl der Personen

    MODUL 2 —   LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

    Variablen

    Einheiten/Kategorien

    Themenbereich: An Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe

     

    MRDV 001

    Beratungs–, Betriebsführungs– und Vertretungsdienste

    Ja/nein

    MRDV 002

    Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    Ja/nein

    MRDV 003

    Investitionen in materielle Vermögenswerte

    Ja/nein

    MRDV 004

    Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen

    Ja/nein

     

     

    Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen

     

    MRDV 005

    Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte

    Ja/nein

    MRDV 006

    Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe

    Ja/nein

    MRDV 007

    Ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien

    Ja/nein

    MRDV 008

    Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

    Ja/nein

     

     

    Zahlungen für Agrarumwelt– und Klimamaßnahmen

     

    MRDV 009

    Agrarumwelt– und Klimamaßnahme

    Ja/nein

    MRDV 010

    Waldumwelt– und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

    Ja/nein

    MRDV 011

    Ökologischer Landbau

    Ja/nein

    MRDV 012

    Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie

    Ja/nein

    MRDV 013

    Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

    Ja/nein

    MRDV 014

    Tierschutz

    Ja/nein

    MRDV 015

    Risikomanagement

    Ja/nein

    MODUL 3 —   BEWÄSSERUNG

    Variablen

    Einheiten/Kategorien

    Themenbereich: Bewässerungspraktiken

     

     

    Einzelthema: Möglichkeit der Bewässerung

     

    MIRR 001

    In den letzten 3 Jahren durchschnittlich im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Hektar

    MIRR 002

    Insgesamt im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Hektar

    MIRR 003

    Wassermenge

    Kubikmeter

     

    Einzelthema: Bewässerungsmethoden

     

    MIRR 004

    Oberflächenbewässerung

    Hektar

    MIRR 005

    Sprinklerbewässerung

    Hektar

    MIRR 006

    Tröpfchenbewässerung

    Hektar

     

    Einzelthema: Wasserquellen

     

    MIRR 007

    Grundwasser im Betrieb

    Ja/nein

    MIRR 008

    Oberflächenwasser im Betrieb und außerhalb des Betriebs

    Ja/nein

    MIRR 009

    Wasser außerhalb des Betriebs aus Wasserversorgungsnetzen

    Ja/nein

    MIRR 010

     

    Behandeltes Abwasser

    Ja/nein

    MIRR 011

    Sonstige Quellen

    Ja/nein

    MIRR 012

     

    Zahlungsbedingungen für Bewässerungswasser

    Code

     

    Einzelthema: Technische Parameter der Bewässerungsvorrichtungen

     

    MIRR 013

     

    Reservoirs

    Ja/nein

    MIRR 014

     

    Status der Instandhaltung des Bewässerungssystems

    Code

    MIRR 015

     

    Pumpstation

    Ja/nein

    MIRR 016

    Wassermesssystem

    Code

    MIRR 017

    Bewässerungsregler

    Code

    MIRR 018

    Fertigationssystem

    Ja/nein

    Themenbereich: Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bewässerte Kulturen

     

     

    Einzelthema: Getreide zur Körnergewinnung

     

    MIRR 019

    Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn–Cob–Mix und Reis

    Hektar

    MIRR 020

    Körnermais und Corn–Cob–Mix

    Hektar

     

    Einzelthema: Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung

     

    MIRR 021

    Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

    Hektar

     

    Einzelthema: Hackfrüchte

     

    MIRR 022

    Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel)

    Hektar

    MIRR 023

    Zuckerrüben (ohne Saatgut)

    Hektar

     

    Einzelthema: Handelsgewächse

     

    MIRR 024

    Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

    Hektar

    MIRR 025

    Sonnenblumenkerne

    Hektar

    MIRR 026

    Faserpflanzen

    Hektar

     

    Einzelthema: Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

     

    MIRR 027

     

    Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

    Hektar

     

    Einzelthema: Sonstige Kulturen auf dem Ackerland

     

    MIRR 028

    Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen

    Hektar

    MIRR 029

    Sonstige bewässerte Kulturen auf Ackerflächen im Freiland

    Hektar

     

    Einzelthema: Dauergrünland

     

    MIRR 030

    Dauergrünland

    Hektar

     

    Einzelthema: Dauerkulturen

     

    MIRR 031

    Baum– und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

    Hektar

    MIRR 032

    Zitrusfrüchte

    Hektar

    MIRR 033

     

    Oliven

    Hektar

    MIRR 034

     

    Rebanlagen

    Hektar

    MODUL 4 —   BODENBEWIRTSCHAFTUNGSPRAKTIKEN

    Variablen

    Einheiten/Kategorien

    Themenbereich: Bodenbewirtschaftungspraktiken auf dem Freiland

     

    MSMP 001

     

    Trockenlegung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb

    Hektar

     

    Einzelthema: Bodenbearbeitungsverfahren

     

    MSMP 002

    Herkömmliche Bodenbearbeitung

    Hektar

    MSMP 003

    Konservierende Bodenbearbeitung

    Hektar

    MSMP 004

    Nullbodenbearbeitung

    Hektar

     

    Einzelthema: Ackerland mit Bodenbedeckung

     

    MSMP 005

    Bodenbedeckung: normale Winterkultur

    Hektar

    MSMP 006

    Bodenbedeckung: Zwischenfrüchte, Zwischenkulturen oder bodenbedeckende Kulturen auf Ackerland

    Hektar

    MSMP 007

    Bodenbedeckung: Pflanzenrückstände und/oder Mulch

    Hektar

    MSMP 008

    Bodenbedeckung: vegetationsloser Boden nach der Hauptkultur

    Hektar

     

    Einzelthema: Fruchtfolge auf Ackerland

     

    MSMP 009

    Anteil des Ackerlandes mit Fruchtfolge

    Prozent

     

    Einzelthema: Ökologische Vorrangflächen

     

    MSMP 010

    Terrassen

    Hektar

    MSMP 011

    Feldränder oder Pufferstreifen

    Hektar

    MSMP 012

    Lineare Elemente: Hecken und Baumreihen

    Hektar

    MSMP 013

    Lineare Elemente: Steinmauern

    Hektar

    MSMP 014

    Agroforstwirtschaft

    Hektar

    MODUL 5 —   MASCHINEN UND EINRICHTUNGEN

    Variablen

    Einheiten/Kategorien

    Themenbereich: Maschinen

     

     

    Einzelthema: Interneteinrichtungen

     

    MMEQ 001

    Zugang zum Internet

    Ja/nein

    MMEQ 002

    Nutzung von Management–Informationssystemen

    Ja/nein

     

    Einzelthema: Grundausstattung mit Maschinen

     

     

     

    Eigene Maschinen

     

    MMEQ 003

    Anzahl der Zugmaschinen <= 40 kW im Eigentum des Betriebs

    Anzahl

    MMEQ 004

    Anzahl der Zugmaschinen > 40 kW und <= 60 kW im Eigentum des Betriebs

    Anzahl

    MMEQ 005

    Anzahl der Zugmaschinen > 60 kW und <= 100 kW im Eigentum des Betriebs

    Anzahl

    MMEQ 006

    Anzahl der Zugmaschinen > 100 kW im Eigentum des Betriebs

    Anzahl

    MMEQ 007

    Maschinen zur Bodenbearbeitung

    Ja/nein

    MMEQ 008

    Sämaschinen und Pflanzmaschinen

    Ja/nein

    MMEQ 009

    Streuer, Pulverstreuer oder Spritz– und Sprühgeräte für Düngemittel

    Ja/nein

    MMEQ 010

    Anwendungsgeräte für Pflanzenschutzmittel

    Ja/nein

    MMEQ 011

    Die horizontalen Spritz– oder Sprühgestänge und die Spritz– und Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bezugszeitraum verwendet werden, sind mit abdriftmindernden Düsen ausgestattet

    Code

    MMEQ 012

    Mähdrescher

    Ja/nein

    MMEQ 013

    Andere vollmechanisierte Erntegeräte

    Ja/nein

     

     

     

     

     

     

    Von mehreren Betrieben benutzte Maschinen

    MMEQ 014

    Zugmaschinen

    Ja/nein

    MMEQ 015

    Kultivatoren, Pflüge, Sämaschinen, Pulverstreuer, Spritz– und Sprühgeräte, Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutz– oder Düngemitteln

    Ja/nein

    MMEQ 016

    Mähdrescher

    Ja/nein

    MMEQ 017

    Andere vollmechanisierte Erntegeräte

    Ja/nein

     

    Einzelthema: Anwendung präzisionslandwirtschaftlicher Verfahren

     

    MMEQ 018

    Robotik

    Ja/nein

    MMEQ 019

    Robotik für Pflanzenschutzmittel

    Ja/nein

    MMEQ 020

    Reihen–Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln

    Ja/nein

    MMEQ 021

    Variable Ausbringungstechniken

    Ja/nein

    MMEQ 022

    Präzisionsüberwachung von Kulturen

    Ja/nein

    MMEQ 023

    Bodenanalyse

    Ja/nein

     

    Einzelthema: Maschinen zur Viehhaltung

     

    MMEQ 024

    Überwachung von Tierschutz und Tiergesundheit

    Ja/nein

    MMEQ 025

    Mahl– und Mischgerät für die Fütterung

    Ja/nein

    MMEQ 026

    Automatische Fütterungssysteme

    Ja/nein

    MMEQ 027

    Automatische Regulierung des Stallklimas

    Ja/nein

    MMEQ 028

    Melkroboter

    Ja/nein

     

    Einzelthema: Lagerraum für landwirtschaftliche Erzeugnisse

     

    MMEQ 029

    Lager von Saatgut (Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte)

    Kubikmeter

    MMEQ 030

    Lager von Wurzeln, Knollen und Zwiebeln

    Ja/nein

    MMEQ 031

    Lager von Gemüse und Obst

    Ja/nein

    MMEQ 032

    Kühllagerung

    Kubikmeter

    Themenbereich: Einrichtungen

     

     

    Einzelthema: Einrichtungen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf landwirtschaftlichen Betrieben

     

    MMEQ 033

    Windkraft

    Ja/nein

    MMEQ 034

    Biomasse

    Ja/nein

    MMEQ 035

    Biogas aus Biomasse

    Ja/nein

    MMEQ 036

    Solarenergie (thermisch)

    Ja/nein

    MMEQ 037

    Solarenergie (fotovoltaisch)

    Ja/nein

    MMEQ 038

    Wasserkraft

    Ja/nein

    MMEQ 039

    Sonstige Quellen

    Ja/nein

    MODUL 6 —   OBSTANLAGEN

    Variablen

    Einheiten/Kategorien

    Themenbereich: Kernobst

     

     

    Einzelthema: Äpfel — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 001

    Äpfel

    Hektar

    MORC 002

    Äpfel in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 003

    Äpfel in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 004

    Äpfel in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 005

    Äpfel in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Äpfel — Fläche nach Pflanzdichte

     

    MORC 006

    Äpfel in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 007

    Äpfel in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 008

    Äpfel in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 009

    Äpfel in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

    Hektar

     

    Einzelthema: Birnen — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 010

    Birnen

    Hektar

    MORC 011

    Birnen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 012

    Birnen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 013

    Birnen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 014

    Birnen in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Birnen — Fläche nach Pflanzdichte

     

    MORC 015

    Birnen in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 016

    Birnen in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 017

    Birnen in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 018

    Birnen in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

    Hektar

    Themenbereich: Steinobst

     

     

    Einzelthema: Pfirsiche — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 019

    Pfirsiche

    Hektar

    MORC 020

    Pfirsiche in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 021

    Pfirsiche in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 022

    Pfirsiche in Altersklasse >= 15 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Pfirsiche — Fläche nach Pflanzdichte

     

    MORC 023

    Pfirsiche in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 024

    Pfirsiche in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 025

    Pfirsiche in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

    Hektar

     

    Einzelthema: Nektarinen — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 026

    Nektarinen

    Hektar

    MORC 027

    Nektarinen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 028

    Nektarinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 029

    Nektarinen in Altersklasse >= 15 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Nektarinen — Fläche nach Pflanzdichte

     

    MORC 030

    Nektarinen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 031

    Nektarinen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 032

    Nektarinen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

    Hektar

     

    Einzelthema: Aprikosen/Marillen — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 033

    Aprikosen/Marillen

    Hektar

    MORC 034

    Aprikosen/Marillen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 035

    Aprikosen/Marillen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 036

    Aprikosen/Marillen in Altersklasse >= 15 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Aprikosen/Marillen — Fläche nach Pflanzdichte

     

    MORC 037

    Aprikosen/Marillen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 038

    Aprikosen/Marillen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 039

    Aprikosen/Marillen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

    Hektar

    Themenbereich: Zitrusfrüchte

     

     

    Einzelthema: Orangen — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 040

    Navelorangen

    Hektar

    MORC 041

    Navelorangen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 042

    Navelorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 043

    Navelorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 044

    Navelorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

    MORC 045

    Blondorangen

    Hektar

    MORC 046

    Blondorangen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 047

    Blondorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 048

    Blondorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 049

    Blondorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

    MORC 050

    Blutorangen

    Hektar

    MORC 051

    Blutorangen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 052

    Blutorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 053

    Blutorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 054

    Blutorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

    MORC 055

    Sonstige Orangen a. n. g.

    Hektar

    MORC 056

    Sonstige Orangen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 057

    Sonstige Orangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 058

    Sonstige Orangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 059

    Sonstige Orangen in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Orangen — Fläche nach Pflanzdichte

     

     

     

    Navelorangen

     

    MORC 060

    Navelorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 061

    Navelorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 062

    Navelorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 063

    Navelorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

    Hektar

     

     

    Blondorangen

     

    MORC 064

    Blondorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 065

    Blondorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 066

    Blondorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 067

    Blondorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

    Hektar

     

     

    Blutorangen

     

    MORC 068

    Blutorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 069

    Blutorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 070

    Blutorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 071

    Blutorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

    Hektar

     

     

    Sonstige Orangen a. n. g.

     

    MORC 072

    Sonstige Orangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 073

    Sonstige Orangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 074

    Sonstige Orangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 075

    Sonstige Orangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

    Hektar

     

    Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte — Fläche nach Alter der Anlagen

     

    MORC 076

    Satsumas

    Hektar

    MORC 077

    Satsumas in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 078

    Satsumas in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 079

    Satsumas in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 080

    Satsumas in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

    MORC 081

    Clementinen

    Hektar

    MORC 082

    Clementinen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 083

    Clementinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 084

    Clementinen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 085

    Clementinen in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

    MORC 086

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.

    Hektar

    MORC 087

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 088

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 089

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 090

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte — Fläche nach Pflanzdichte

     

     

     

    Satsumas

     

    MORC 091

    Satsumas in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 092

    Satsumas in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 093

    Satsumas in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 094

    Satsumas in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

    Hektar

     

     

    Clementinen

     

    MORC 095

    Clementinen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 096

    Clementinen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 097

    Clementinen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 098

    Clementinen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

    Hektar

     

     

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.

     

    MORC 099

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 100

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 101

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 102

    Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

    Hektar

     

    Einzelthema: Zitronen — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 103

    Zitronen

    Hektar

    MORC 104

    Zitronen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 105

    Zitronen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar

    MORC 106

    Zitronen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar

    MORC 107

    Zitronen in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Zitronen — Fläche nach Pflanzdichte

     

    MORC 108

    Zitronen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 109

    Zitronen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 110

    Zitronen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 111

    Zitronen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

    Hektar

    Themenbereich: Oliven

     

     

    Einzelthema: Oliven — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 112

    Tafeloliven

    Hektar

    MORC 113

    Tafeloliven in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 114

    Tafeloliven in Altersklasse 5 bis 11 Jahre

    Hektar

    MORC 115

    Tafeloliven in Altersklasse 12 bis 49 Jahre

    Hektar

    MORC 116

    Tafeloliven in Altersklasse >= 50 Jahre

    Hektar

    MORC 117

    Oliven zur Ölherstellung

    Hektar

    MORC 118

    Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar

    MORC 119

    Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 5 bis 11 Jahre

    Hektar

    MORC 120

    Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 12 bis 49 Jahre

    Hektar

    MORC 121

    Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse >= 50 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Oliven — Fläche nach Pflanzdichte

     

     

     

    Tafeloliven

     

    MORC 122

    Tafeloliven in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 123

    Tafeloliven in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 124

    Tafeloliven in Dichteklasse >= 400 Bäume/Hektar

    Hektar

     

     

    Oliven zur Ölherstellung

     

    MORC 125

    Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 126

    Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 127

    Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 400 bis 699 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 128

     

     

    Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 700 bis 1499 Bäume/Hektar

    Hektar

    MORC 129

     

     

    Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse >= 1 500 Bäume/Hektar

    Hektar

    Themenbereich: Tafeltrauben und Rosinen

     

     

    Einzelthema: Tafeltrauben — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 130

    Tafeltrauben

    Hektar

    MORC 131

    Tafeltrauben in Altersklasse < 3 Jahre

    Hektar

    MORC 132

    Tafeltrauben in Altersklasse 3 bis 9 Jahre

    Hektar

    MORC 133

    Tafeltrauben in Altersklasse 10 bis 19 Jahre

    Hektar

    MORC 134

    Tafeltrauben in Altersklasse 20 bis 49 Jahre

    Hektar

    MORC 135

    Tafeltrauben in Altersklasse >= 50 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Tafeltrauben — Fläche nach Pflanzdichte

     

    MORC 136

    Tafeltrauben in Dichteklasse < 1 000 Reben/Hektar

    Hektar

    MORC 137

    Tafeltrauben in Dichteklasse 1 000 bis 1 499 Reben/Hektar

    Hektar

    MORC 138

    Tafeltrauben in Dichteklasse >= 1 500 Reben/Hektar

    Hektar

     

    Einzelthema: Trauben für Rosinen — Fläche nach Alter der Anlage

     

    MORC 139

    Trauben für Rosinen

    Hektar

    MORC 140

    Trauben für Rosinen in Altersklasse < 3 Jahre

    Hektar

    MORC 141

    Trauben für Rosinen in Altersklasse 3 bis 9 Jahre

    Hektar

    MORC 142

    Trauben für Rosinen in Altersklasse 10 bis 19 Jahre

    Hektar

    MORC 143

    Trauben für Rosinen in Altersklasse 20 bis 49 Jahre

    Hektar

    MORC 144

    Trauben für Rosinen in Altersklasse >= 50 Jahre

    Hektar

     

    Einzelthema: Trauben für Rosinen — Fläche nach Pflanzdichte

     

    MORC 145

    Trauben für Rosinen in Dichteklasse < 1 000 Reben/Hektar

    Hektar

    MORC 146

    Trauben für Rosinen in Dichteklasse 1 000 bis 1 499 Reben/Hektar

    Hektar

    MORC 147

    Trauben für Rosinen in Dichteklasse >= 1 500 Reben/Hektar

    Hektar


    (1)  Prozentklasse 1 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (0), (> 0–< 25), (≥ 25–< 50), (≥ 50–< 75), (≥ 75–< 100), (100).

    (2)  Prozentklasse 2 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (> 0–< 25), (≥ 25–< 50), (≥ 50–< 75), (≥ 75–< 100), (100).

    (3)  Prozentklassen der Endproduktion des Betriebs: (≥ 0–≤ 10), (> 10–≤ 50), (> 50–< 100).

    (4)  M — Haupttätigkeit, S — Nebentätigkeit, N — keine Beteiligung.


    ANHANG III

    Beschreibung der in Anhang II dieser Verordnung für die Moduldaten zu verwendenden Variablen

    MODUL 1 —   ARBEITSKRÄFTE UND AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN

    BESCHREIBUNG DER ARBEITSKRÄFTEVARIABLEN

    Für Variablen zu den Arbeitskräften legt jeder Mitgliedstaat einen 12–Monatsbezugszeitraum fest, der an einem Stichtag innerhalb des Referenzjahres endet.

    Inhaber

    Der Inhaber ist die natürliche Person (oder die ausgewählte natürliche Person im Falle eines Gruppenbetriebs), für deren Rechnung und in deren Namen der Betrieb bewirtschaftet wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist. Ist der Inhaber eine juristische Person, werden die Daten für den Inhaber nicht erfasst.

    Landwirtschaftliche Arbeiten werden in Anhang I — I. ALLGEMEINE VARIABLEN definiert.

    Themenbereich: Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes

     

    Einzelthemen: Inhaber und Geschlechterverhältnis

    MLFO 001

    Geschlecht des Inhabers

    Geschlecht des Inhabers

    M — männlich

    F — weiblich

    MLFO 002

    Geburtsjahr

    Geburtsjahr des Inhabers

     

    Einzelthema: Arbeitsleistung

    MLFO 003

    Landwirtschaftliche Arbeiten des Inhabers im landwirtschaftlichen Betrieb

    Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten landwirtschaftlicher Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb für den Inhaber, außer Hausarbeit

     

    Einzelthema: Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

    MLFO 004

    Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

    Im Betrieb wurde eine Arbeitsplatzrisikobewertung zur Verringerung arbeitsbedingter Risiken durchgeführt, was zu einer schriftlichen Aufzeichnung geführt hat (z. B. „Betriebssicherheitsplan“).

    Themenbereich: Familienarbeitskräfte

     

    Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der mitarbeitenden Personen und Geschlechterverhältnis

     

    Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende Familienangehörige

    Diese Position betrifft nur alleinige Betriebsinhaber, weil bei Gruppenbetrieben und juristischen Personen davon ausgegangen wird, dass sie keine Familienarbeitskräfte haben.

    Zu den Familienangehörigen , die landwirtschaftliche Arbeiten (ohne Hausarbeit) verrichten, gehören der Ehepartner oder anerkannte Lebenspartner, Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sowie die Geschwister des Betriebsinhabers oder seines Ehepartners oder anerkannten Lebenspartners in Betrieben mit alleinigem Inhaber. Falls relevant, umfasst dies den Betriebsleiter, der ein Familienmitglied der Familie des Inhabers ist.

    MLFO 005

    Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende männliche Familienangehörige

    Zahl der männlichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten

    MLFO 006

    Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende weibliche Familienangehörige

    Zahl der weiblichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten

    Themenbereich: Nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte

     

    Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der Beschäftigten und Geschlechterverhältnis

     

     

    Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte

    Unter regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitskräften versteht man Personen, die nicht Inhaber und nicht Familienangehörige sind sowie in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung jede Woche landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb verrichtet haben — unabhängig von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit und unabhängig davon, ob sie dafür ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) erhalten haben. Dazu gehören auch Personen, denen es aus folgenden Gründen nicht möglich war, den gesamten Zeitraum über zu arbeiten:

    i)

    besondere Produktionsbedingungen in spezialisiertem landwirtschaftlichem Betrieb oder

    ii)

    Abwesenheit wegen Urlaub, Militärdienst, Krankheit, Unfall oder Tod oder

    iii)

    Eintritt in den Betrieb oder Ausscheiden aus dem landwirtschaftlichen Betrieb oder

    iv)

    vollständiger Arbeitsausfall im Betrieb durch höhere Gewalt (Überschwemmung, Brand usw.).

    MLFO 007

    Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, männlich

    Zahl der männlichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten

    MLFO 008

    Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, weiblich

    Zahl der weiblichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten

     

    Einzelthema: Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte

     

     

    Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte bezieht sich auf Arbeitskräfte, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag der Erhebung aus anderen als den unter „Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte“ genannten Gründen nicht jede Woche im landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet haben.

    Unter Arbeitstage der unregelmäßig beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte ist die normale tägliche Arbeitszeit einer mit landwirtschaftlichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft zu verstehen, der ein Arbeitsentgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) für einen vollen Arbeitstag gezahlt wird. Urlaubs– und Krankheitszeiten gelten nicht als Arbeitszeiten.

    MLFO 009

    Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte: männlich und weiblich

    Gesamtzahl der vollen Arbeitstage von unregelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräften

     

    Einzelthema: Arbeitsleistung durch Auftragnehmer

    MLFO 010

    Nicht direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte und nicht in den vorherigen Kategorien enthaltene Personen

    Gesamtzahl der vollen Arbeitstage im landwirtschaftlichen Betrieb von nicht direkt im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen (z. B. von Dritten beschäftigte Unterauftragnehmer)

    Themenbereich: Unmittelbar mit dem landwirtschaftlichen Betrieb in Verbindung stehende sonstige Erwerbstätigkeiten

    Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten werden erfasst für:

    i)

    den Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber und Gruppenbetriebe,

    ii)

    die Familienangehörigen in Betrieben mit alleinigem Inhaber

    und im Falle von direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten auch für

    iii)

    regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte.

    Für Betriebsinhaber, die juristische Personen sind, werden keine Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten erfasst.

    Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten beziehen sich auf sonstige Erwerbstätigkeiten:

    a)

    im landwirtschaftlichen Betrieb oder

    b)

    außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs.

    Sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten sind Tätigkeiten, bei denen entweder die Betriebsmittel (Grund und Boden, Gebäude, Maschinen usw.) oder die Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden. Nichtlandwirtschaftliche und landwirtschaftliche Arbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe sind eingeschlossen. Reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Verpachtung von Grund und Boden für verschiedene Tätigkeiten ohne weitere Beteiligung an diesen Tätigkeiten.

     

    Einzelthema: Arten von Tätigkeiten

    MLFO 011

    Bereitstellung von Gesundheits–, Sozial– oder Bildungsleistungen

    Vorhandensein von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheits–, Sozial– oder Bildungsdienstleistungen stehen, und/oder wirtschaftliche Tätigkeiten mit sozialem Bezug, bei denen entweder die Betriebsmittel oder die primären Erzeugnisse des Betriebs verwendet werden

    MLFO 012

    Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten

    Vorhandensein von Tätigkeiten im Bereich Fremdenverkehr, Beherbergung, Führung von Touristen und sonstigen Gruppen durch den Betrieb, Sport– und Freizeittätigkeiten usw., bei denen Grund und Boden, Gebäude oder sonstige Betriebsmittel des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden

    MLFO 013

    Handwerk

    Herstellung handwerklicher Erzeugnisse, im landwirtschaftlichen Betrieb entweder vom Inhaber oder von den Familienangehörigen oder den familienfremden Arbeitskräften hergestellt, unabhängig davon, wie die Erzeugnisse verkauft werden

    MLFO 014

    Verarbeitung von Agrarerzeugnissen

    Jegliche Verarbeitung eines landwirtschaftlichen Grunderzeugnisses zu einem verarbeiteten Nebenerzeugnis im landwirtschaftlichen Betrieb, unabhängig davon, ob der Rohstoff im Betrieb erzeugt oder von außerhalb zugekauft wurde

    MLFO 015

    Erzeugung von erneuerbarer Energie

    Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke, einschließlich Biogas, Biokraftstoffe oder Strom, in Windturbinen oder sonstigen Einrichtungen oder aus landwirtschaftlichen Rohstoffen. Nur für den Eigenverbrauch des landwirtschaftlichen Betriebs erzeugte erneuerbare Energie wird nicht erfasst.

    MLFO 016

    Holzverarbeitung

    Verarbeitung von Rohholz im landwirtschaftlichen Betrieb für Vermarktungszwecke (Sägen von Nutzholz usw.)

    MLFO 017

    Aquakultur

    Erzeugung von Fischen, Flusskrebsen usw. im landwirtschaftlichen Betrieb. Reine Fischfangtätigkeiten sind ausgeschlossen.

     

     

    Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen Betriebs)

    Vertragliche Arbeiten unter Einsatz von Geräten des Betriebs, wobei zwischen Arbeiten innerhalb und außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors unterschieden wird

    MLFO 018

    Landwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

    Vorhandensein landwirtschaftlicher Arbeiten innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors

    MLFO 019

    Nichtlandwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

    Vorhandensein von Arbeiten außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors (z. B. Schneeräumen, Transporttätigkeiten, Landschaftspflege, landwirtschaftliche und umweltbezogene Dienstleistungen)

    MLFO 020

    Forstwirtschaft

    Vorhandensein forstwirtschaftlicher Arbeiten unter Einsatz sowohl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte als auch der im Allgemeinen für landwirtschaftliche Zwecke verwendeten Maschinen und Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebs

    MLFO 021

    Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten a. n. g.

    Vorhandensein anderweitig nicht genannter sonstiger Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind

     

    Einzelthema: Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb

    MLFO 022

    Prozentualer Anteil sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs

    Prozentklasse sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten in Bezug auf die Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Anteil der sonstigen Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem Betrieb verbunden sind, wird geschätzt als Anteil der direkt mit dem Umsatz des landwirtschaftlichen Betriebs verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten am Gesamtumsatz des landwirtschaftlichen Betriebs und der Direktzahlungen für diesen Betrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften.

    Image 1

     

    Einzelthema: Arbeitsleistung

    Diese Position gilt für:

    i)

    den Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber und Gruppenbetriebe

    ii)

    die Familienangehörigen in Betrieben mit alleinigem Inhaber und

    iii)

    regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Personen.

    Für Betriebsinhaber, die juristische Personen sind, werden keine Angaben erfasst.

    MLFO 023

    Inhaber mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

    Der Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber oder Gruppenbetrieb übt sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten aus:

    M — Haupttätigkeit

    S — Nebentätigkeit

    N — keine Beteiligung

    Die Tätigkeiten können im landwirtschaftlichen Betrieb selbst (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden.

    MLFO 024

    Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

    Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen

    MLFO 025

    Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

    Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen

    MLFO 026

    Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

    Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Inhaber oder in Gruppenbetrieben als Haupttätigkeit nachgehen

    MLFO 027

    Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

    Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Inhaber oder in Gruppenbetrieben als Haupttätigkeit nachgehen

    Themenbereich: Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

    Bezieht sich auf nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb und Tätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die gegen ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlung in Naturalien) durchgeführt werden, ausgenommen:

    i)

    die landwirtschaftlichen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb und

    ii)

    direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten des Inhabers.

    Nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten beziehen sich auf sonstige Erwerbstätigkeiten:

    a)

    im landwirtschaftlichen Betrieb (nichtlandwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb) oder

    b)

    außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs.

     

    Einzelthema: Arbeitsleistung

    MLFO 028

    Alleiniger Inhaber, der auch Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs mit alleinigem Inhaber ist, mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

    Der Inhaber übt nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten aus:

    M — Haupttätigkeit

    S — Nebentätigkeit

    N — keine Beteiligung

    Die Tätigkeiten können im landwirtschaftlichen Betrieb selbst (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden.

    MLFO 029

    Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

    Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen

    MLFO 030

    Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

    Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen

    MODUL 2 —   LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

    BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZUR LÄNDLICHEN ENTWICKLUNG

    Für Variablen zu Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, die auf einzelbetrieblicher Ebene umgesetzt werden, gilt als Bezugszeitraum der Dreijahreszeitraum, der am 31. Dezember des Referenzjahres endet.

    Themenbereich: An Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat in den letzten drei Jahren von den Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung profitiert, wie in Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegt, im Einklang mit bestimmten Standards und Vorschriften neuerer Rechtsvorschriften und unabhängig davon, ob die Zahlung im Bezugszeitraum erfolgte, solange über die Zuteilung der Maßnahme positiv entschieden wurde (z. B. wenn der Antrag auf einen Zuschuss angenommen wurde).

    MRDV 001

    Beratungs–, Betriebsführungs– und Vertretungsdienste

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 002

    Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 003

    Investitionen in materielle Vermögenswerte

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 004

    Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

     

     

    Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen

    Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und im Fall von Kroatien auch gemäß Artikel 40 jener Verordnung

    MRDV 005

    Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 006

    Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 007

    Ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 008

    Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

     

     

    Zahlungen für Agrarumwelt– und Klimamaßnahmen

    MRDV 009

    Agrarumwelt– und Klimamaßnahme

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 010

    Waldumwelt– und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 011

    Ökologischer Landbau

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 012

    Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 013

    Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 014

    Tierschutz

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MRDV 015

    Risikomanagement

    Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

    MODUL 3 —   BEWÄSSERUNG

    BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZUR BEWÄSSERUNG

    Für Variablen zur Bewässerung besteht der Bezugszeitraum aus einem 12–monatigen, innerhalb des Referenzjahres auslaufenden Zeitraum, der von den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Erfassung der zugehörigen Produktionszyklen festzulegen ist.

    Mitgliedstaaten, in denen weniger als 2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewässerbare Fläche darstellt, und ohne NUTS–2–Regionen, in denen wenigstens 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewässerbare Fläche darstellt, sind von der Durchführung des Moduls zu Bewässerung ausgenommen.

    Themenbereich: Bewässerungspraktiken

     

    Einzelthema: Möglichkeit der Bewässerung

    MIRR 001

    In den letzten 3 Jahren durchschnittlich im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche

    MIRR 002

    Insgesamt im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Fläche der während des Bezugszeitraums mindestens einmal bewässerten Kulturen

    MIRR 003

    Wassermenge

    Für die Bewässerung im Bezugszeitraum verwendetes Wasser in Kubikmetern

     

    Einzelthema: Bewässerungsmethoden

    MIRR 004

    Oberflächenbewässerung

    Hektar, die durch Oberflächenbewässerung bewässert werden; bei diesem System wird die Fläche teilweise oder vollständig mit Wasser bedeckt, unabhängig von der Methode (entweder durch Schwerkraft oder durch Pumpen), mit der das Wasser von der Quelle zum Feld transportiert wird. Umfasst manuelle Bewässerung mit Eimern oder Gießkannen. Umfasst auch teilweise gesteuerte Bewässerung (gesteuerte Umleitung von Hochwasser zur Bewässerung von Kulturen (Schwallbewässerung) oder zu entsprechend ausgestatteten Tiefflächen (Methoden zur Steuerung des Wasserhaushalts in Feuchtgebieten und Talgründen im Landesinneren, Überschwemmungsfeldbau)).

    MIRR 005

    Sprinklerbewässerung

    Hektar, die mit Sprinklern (auch als Überkopfberegnungsystem bezeichnet) bewässert werden; bei diesem System transportieren Rohrleitungen unter Druck Wasser, das über Düsen an die Kulturen abgegeben wird, sodass Regenfälle simuliert werden.

    MIRR 006

    Tröpfchenbewässerung

    Hektar mit Tröpfchenbewässerung, einer Methode, bei der das Wasser unter niedrigem Druck über Rohrleitungen nach einem vorgegebenen Muster verteilt und direkt auf den Einzugsbereich der Pflanzenwurzel ausgebracht wird. Umfasst Mikrosprinklerbewässerung und Bubblerbewässerung.

     

    Einzelthema: Wasserquellen

    Alle im Betrieb genutzten Bewässerungsquellen. Im Falle intermediärer Quellen nur die primär genutzte Quelle angeben.

    Grundwasser ist unterirdisch in Aquiferen gespeichertes Wasser und wird gewöhnlich aus Brunnen gepumpt.

    Oberflächenwasser ist Wasser auf der Erdoberfläche, z. B. in Flüssen, Strömen, Teichen, Seen, Feuchtgebieten oder Ozeanen.

    MIRR 007

    Grundwasser im Betrieb

    Die Grundwasserquelle befindet sich im Betrieb.

    MIRR 008

    Oberflächenwasser im Betrieb und außerhalb des Betriebs

    Die Wasserquelle ist Oberflächenwasser, unabhängig davon, ob sie sich im Betrieb oder außerhalb des Betriebs befindet.

    MIRR 009

    Wasser außerhalb des Betriebs aus Wasserversorgungsnetzen

    Das Wasser wird aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz entnommen.

    MIRR 010

     

    Behandeltes Abwasser

    Das Wasser wurde einer Abwasserbehandlung unterzogen.

    MIRR 011

    Sonstige Quellen

    Sonstige für die Bewässerung im Betrieb genutzte Wasserquellen (z. B. gesammeltes Regenwasser) a. n. g.

    MIRR 012

     

    Zahlungsbedingungen für Bewässerungswasser

    Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:

    Für Wasser wurde nicht bezahlt.

    Es wurde eine auf der bewässerten Fläche basierende Gebühr bezahlt.

    Es wurde eine auf der Wassermenge basierende Gebühr bezahlt.

    Sonstige Zahlungsmodalität a. n. g.

     

    Einzelthema: Technische Parameter der Bewässerungsvorrichtungen

    MIRR 013

     

    Reservoirs

    Der Betrieb verfügt über ein während des Bezugszeitraums genutztes Wasserreservoir.

    MIRR 014

     

    Status der Instandhaltung des Bewässerungssystems

    In den vergangenen drei Jahren hat der Betrieb

    keine Arbeiten zur Instandhaltung des Bewässerungssystems oder des Leitungsnetzes durchgeführt

    nur regelmäßige jährliche Arbeiten zur Instandhaltung des Bewässerungssystems (einschließlich des Leitungsnetzes) durchgeführt

    größere Reparaturen oder Sanierungen des Bewässerungssystems (einschließlich des Leitungsnetzes) durchgeführt

    MIRR 015

     

    Pumpstation

    Der Betrieb verfügt über eine Pumpstation, unabhängig davon, ob es sich um eine (oberirdische) Zentrifugalpumpe, eine Tiefbrunnen–Turbinen–Pumpe, eine Tauchpumpe, eine Propellerpumpe oder eine sonstige Pumpe a. n. g. handelt.

    MIRR 016

    Wassermesssystem

    Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:

    Messwehr oder Messrinne (manuelle Ablesung)

    Automatisches System

    Beides

    Keines

    MIRR 017

    Bewässerungsregler

    Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:

    Manuell

    Automatisch

    Präzisionsbewässerung (mit oder ohne Bodenfeuchtigkeitssensoren)

    Kombinierte Methoden

    Keine

    MIRR 018

    Fertigationssystem

    Vorhandensein eines Fertigationssystems im Betrieb zur Zuführung von Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln in das Bewässerungssystem

    Themenbereich: Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bewässerte Kulturen

    Bewässerte Fläche (im Freiland) in den vorangegangenen 12 Monaten. Bezieht sich auf die durch MIRR004, MIRR005 und MIRR006 abgedeckten Bewässerungsmethoden.

     

    Einzelthema: Getreide zur Körnergewinnung

    MIRR 019

    Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn–Cob–Mix und Reis

    Hektar mit bewässertem Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn–Cob–Mix und Reis

    MIRR 020

    Körnermais und Corn–Cob–Mix

    Hektar mit bewässertem Körnermais und Corn–Cob–Mix

     

    Einzelthema: Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung

    MIRR 021

    Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

    Hektar mit bewässerten Hülsenfrüchten und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

     

    Einzelthema: Hackfrüchte

    MIRR 022

    Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel)

    Hektar mit bewässerten Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel)

    MIRR 023

    Zuckerrüben (ohne Saatgut)

    Hektar mit bewässerten Zuckerrüben (ohne Saatgut)

     

    Einzelthema: Handelsgewächse

    MIRR 024

    Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

    Hektar mit bewässertem Raps und bewässerten Rübsen zur Körnergewinnung

    MIRR 025

    Sonnenblumenkerne

    Hektar mit bewässerten Sonnenblumenkernen

    MIRR 026

    Faserpflanzen

    Hektar mit bewässerten Faserpflanzen

     

    Einzelthema: Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

    MIRR 027

     

    Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

    Hektar mit bewässerten Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

     

    Einzelthema: Sonstige Kulturen auf dem Ackerland

    MIRR 028

    Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen

    Hektar mit bewässertem Frischgemüse (einschließlich Melonen) und bewässerten Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen

    MIRR 029

    Sonstige bewässerte Kulturen auf Ackerflächen im Freiland

    Hektar mit sonstigen bewässerten Kulturen auf Ackerflächen im Freiland

     

    Einzelthema: Dauergrünland

    MIRR 030

    Dauergrünland

    Hektar mit bewässertem Dauergrünland

     

    Einzelthema: Dauerkulturen

    MIRR 031

    Baum– und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

    Hektar mit bewässertem Baum– und Beerenobst, bewässerten Nüssen (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

    MIRR 032

    Zitrusfrüchte

    Hektar mit bewässerten Zitrusfrüchten

    MIRR 033

     

    Oliven

    Hektar mit bewässerten Oliven

    MIRR 034

     

    Rebanlagen

    Hektar mit bewässerten Rebanlagen

    MODUL 4 —   BODENBEWIRTSCHAFTUNGSPRAKTIKEN

    BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZU DEN BODENBEWIRTSCHAFTUNGSPRAKTIKEN

    Für Variablen zu den Bodenbewirtschaftungspraktiken besteht der Bezugszeitraum aus einem 12–monatigen, innerhalb des Referenzjahres auslaufenden Zeitraum, der von den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Erfassung der zugehörigen Produktionszyklen festzulegen ist.

    Themenbereich: Bodenbewirtschaftungspraktiken auf dem Freiland

    MSMP 001

     

    Trockenlegung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb

    Hektar mit landwirtschaftlich genutzten Flächen des landwirtschaftlichen Betriebes, auf denen Trockenlegung, die künstliche Ableitung von überschüssigem Oberflächen– oder Grundwasser zur Verhinderung von Überflutungen, mittels oberirdischer oder unterirdischer Leitungen erfolgt. Umfasst nicht den natürlichen Abfluss von überschüssigem Wasser in Seen, Sümpfe und Flüsse.

     

    Einzelthema: Bodenbearbeitungsverfahren

    MSMP 002

    Herkömmliche Bodenbearbeitung

    Hektar mit Ackerflächen, die einer herkömmlichen Bodenbearbeitung unterzogen werden, bei der der Boden gewendet wird und Ernterückstände eingearbeitet werden

    MSMP 003

    Konservierende Bodenbearbeitung

    Hektar mit Ackerflächen, die einer konservierenden Bodenbearbeitung unterzogen werden, bei der der Boden nicht gewendet wird. Normalerweise wird ein Teil der Pflanzenrückstände nicht eingearbeitet.

    MSMP 004

    Nullbodenbearbeitung

    Hektar mit Ackerflächen, die zwischen Ernte und Aussaat keiner Bodenbearbeitung unterzogen werden.

     

    Einzelthema: Bodenbedeckung der landwirtschaftlichen Fläche

    MSMP 005

    Bodenbedeckung: normale Winterkultur

    Hektar mit Ackerflächen, auf denen im Herbst Kulturen ausgesät werden, die im Winter wachsen.

    MSMP 006

    Bodenbedeckung: Zwischenfrüchte, Zwischenkulturen oder bodenbedeckende Kulturen auf Ackerland

    Hektar mit Ackerflächen, auf denen Pflanzen speziell zum Management von Erosion, Fruchtbarkeit, Bodenqualität, Wasser, Unkraut, Schädlingen, Krankheiten, Biodiversität und Wildfauna zwischen Ernte und Aussaat im Winter oder in Zeiten, in denen die Flächen andernfalls vegetationslos wären, ausgesät werden.

    MSMP 007

    Bodenbedeckung: Pflanzenrückstände und/oder Mulch

    Hektar mit Ackerflächen, die im Winter mit den Pflanzenrückständen und den Stoppeln der vorangegangenen Anbauzeit bedeckt sind und/oder Flächen, die mit Mulch (lose Bedeckung mit natürlichem Material wie Einstreu, Grasschnitt, Stroh, Blattwerk, Schnittabfällen, Rinde oder Sägespänen bzw. künstlichem Material wie Papier oder synthetischen Fasern) bedeckt sind.

    MSMP 008

     

    Bodenbedeckung: vegetationsloser Boden nach der Hauptkultur

    Hektar mit Ackerflächen, die nach der Ernte gepflügt oder auf andere Weise bearbeitet werden und den Winter über weder eingesät noch mit Pflanzenrückständen bedeckt sind, sondern bis zur Voraussaat oder Aussaat vegetationslos bleiben.

     

    Einzelthema: Fruchtfolge auf Ackerland

    MSMP 009

    Anteil des Ackerlandes mit Fruchtfolge

    Prozentualer Anteil des Ackerlands mit Fruchtfolge an der gesamten Ackerfläche

     

    Einzelthema: Ökologische Vorrangflächen

    Bezieht sich auf die im Umweltinteresse genutzten Flächen gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften.

    MSMP 010

    Terrassen

    Hektar mit Terrassen

    MSMP 011

    Feldränder oder Pufferstreifen

    Hektar mit Feldrändern oder Pufferstreifen

    MSMP 012

    Lineare Elemente: Hecken und Baumreihen

    Hektar mit Hecken und Baumreihen

    MSMP 013

    Lineare Elemente: Steinmauern

    Hektar mit Steinmauern

    MSMP 014

    Agroforstwirtschaft

    Hektar mit Agroforstwirtschaft

    MODUL 5 —   MASCHINEN UND EINRICHTUNGEN

    BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZU MASCHINEN UND EINRICHTUNGEN

    Für Variablen zu Maschinen und Einrichtungen legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Stichtag innerhalb des Referenzjahres fest.

    Themenbereich: Maschinen

     

    Einzelthema: Interneteinrichtungen

    MMEQ 001

    Zugang zum Internet

    Der Betrieb hat Zugang zum Internet.

    MMEQ 002

    Nutzung von Management–Informationssystemen

    Der Betrieb nutzt Management–Informationssysteme als Instrument zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung entweder auf einem eigenen Computer oder über ein Online–System. Umfasst (ist aber nicht beschränkt auf) Instrumente wie ein digitales Feldbuch oder ein digitales Herdbuch.

     

    Einzelthema: Grundausstattung mit Maschinen

    Bezieht sich auf Maschinen im Eigentum des Betriebsinhabers oder des Betriebs, einer landwirtschaftlichen Genossenschaft bzw. auf Maschinen von Maschinenparks oder Maschinen eines Auftragnehmers (mit oder ohne Bediener). Umfasst nicht Maschinen, die im Referenzjahr nicht verwendet wurden.

     

     

    Eigene Maschinen

    Bezieht sich auf Maschinen im Eigentum des Betriebsinhabers oder des Betriebs, die vom landwirtschaftlichen Betrieb in den 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung genutzt wurden und die alleiniges Eigentum des landwirtschaftlichen Betriebs am Stichtag der Erhebung sind.

    Umfasst weder Maschinen, die kurzfristig — z. B. stunden– oder tageweise — gemietet werden, noch Maschinen im Eigentum von landwirtschaftlichen Genossenschaften, noch Maschinen von Maschinenparks oder Auftragnehmern.

    MMEQ 003

     

     

    Anzahl der Zugmaschinen <= 40 kW im Eigentum des Betriebs

    MMEQ 004

     

     

    Anzahl der Zugmaschinen > 40 kW und <= 60 kW im Eigentum des Betriebs

    MMEQ 005

     

     

    Anzahl der Zugmaschinen > 60 kW und <= 100 kW im Eigentum des Betriebs

    MMEQ 006

     

     

    Anzahl der Zugmaschinen > 100 kW im Eigentum des Betriebs

    MMEQ 007

    Maschinen zur Bodenbearbeitung

    Der Betrieb besitzt Maschinen zur Bodenbearbeitung wie

    Scharpflug

    Grubber

    Rotogrubber

    Tiefgrubber

    Egge

    Streifengrubber

    Cambridgewalze

    Sonstige

    MMEQ 008

    Sämaschinen und Pflanzmaschinen

    Der Betrieb besitzt Sämaschinen und Pflanzmaschinen wie

    Drillmaschine

    Sämaschine

    Pflanzmaschine

    Sonstige

    MMEQ 009

    Streuer, Pulverstreuer oder Spritz– und Sprühgeräte für Düngemittel

    Der Betrieb besitzt Streuer, Pulverstreuer oder Spritz– und Sprühgeräte (Flugzeuge und Drohnen ausgenommen) zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger oder Düngemitteln wie

    Streuer zur Ausbringung fester Mineraldünger

    Streuer/Zentrifugalstreuer zur Ausbringung festen Wirtschaftsdüngers

    Streuer zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger/Gülle (Schleppschlauch)

    Streuer zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger/Gülle (Schleppschuh)

    Düngelanze für Wirtschaftsdünger (flacher/offener Schlitz)

    Düngelanze für Wirtschaftsdünger (tiefer/geschlossener Schlitz)

    Niederdruckspritzen

    Hochdruckspritzen

    Sonstige

    MMEQ 010

    Anwendungsgeräte für Pflanzenschutzmittel

    Der Betrieb besitzt eines oder mehrere der folgenden Geräte (Flugzeuge und Drohnen ausgenommen) zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wie

    mit abdriftmindernden Düsen versehene horizontale Spritz– oder Sprühgestänge

    nicht mit abdriftmindernden Düsen versehene horizontale Spritz– oder Sprühgestänge

    Spritz– oder Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen

    Sonstige

    MMEQ 011

    Sind die horizontalen Spritz– oder Sprühgestänge und die Spritz– oder Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bezugszeitraum verwendet werden, mit abdriftmindernden Düsen ausgestattet?

    Ja, alle sind damit ausgestattet

    Nein, nur einige sind damit ausgestattet

    Nein, kein Gestänge bzw. Gerät ist damit ausgestattet

    MMEQ 012

    Mähdrescher

    Der Betrieb besitzt Mähdrescher.

    MMEQ 013

    Andere vollmechanisierte Erntegeräte

    Der Betrieb besitzt andere voll mechanisierte Erntegeräte wie

    Baumwoll–Pflückmaschine

    Kartoffelerntemaschine

    Karottenerntemaschine

    Zuckerrübenerntemaschine

    Gemüseerntemaschinen (für Erbsen, Bohnen usw.)

    Pflückplattformen

    Feldhäcksler mit Mähvorrichtung oder Mähhäcksler

    Feldpresse

    Traubenerntemaschine

    Olivenerntemaschine

     

     

    Von mehreren Betrieben benutzte Maschinen

    Bezieht sich auf Motorfahrzeuge und Maschinen, die vom landwirtschaftlichen Betrieb in den 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung benutzt wurden, sich aber im Besitz eines anderen landwirtschaftlichen Betriebs (z. B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Rahmen eines Maschinenrings), im Besitz einer Genossenschaft, im gemeinschaftlichen Besitz mit anderen landwirtschaftlichen Betrieben oder im Besitz einer Maschinengemeinschaft oder im Besitz eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens befinden.

    MMEQ 014

    Zugmaschinen

    MMEQ 015

    Kultivatoren, Pflüge, Sämaschinen, Pulverstreuer, Spritz– und Sprühgeräte, Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutz– oder Düngemitteln

    MMEQ 016

    Mähdrescher

    MMEQ 017

    Andere vollmechanisierte Erntegeräte

     

    Einzelthema: Anwendung präzisionslandwirtschaftlicher Verfahren

    MMEQ 018

    Robotik

    Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Robotik wie

    selbstfahrende Maschinen

    Beerenpflückroboter

    Auf der Positionsbestimmung durch Echtzeitkinematik basierende Hochpräzisionsgeräte (Genauigkeit 1 cm)

    Sonstige

    MMEQ 019

    Robotik für Pflanzenschutzmittel

    Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Geräte, die GPS–Leitsysteme zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nutzen.

    MMEQ 020

    Reihen–Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln

    Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Geräte, die GPS–Leitsysteme zur Reihen–Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln nutzen.

    MMEQ 021

    Variable Ausbringungstechniken

    Der Betrieb wendet variable Ausbringungstechniken für einen oder mehrere der folgenden Zwecke an:

    Düngung

    Pflanzenschutz

    Unkrautbekämpfung

    Aussaat

    Pflanzung

    Sonstige

    MMEQ 022

    Präzisionsüberwachung von Kulturen

    Der Betrieb überwacht Kulturen mithilfe einer oder mehrere der folgenden Technologien:

    Wetterstationen

    Digitale Kartierung (Kartierung der Bodenqualität, Ertragskartierung, NDVI–Kartierung)

    Bodenscanning

    Sensoren zum Ertragsmonitoring

    Sonstige

    MMEQ 023

    Bodenanalyse

    Der Betrieb entnahm im Bezugszeitraum Bodenproben für Analysezwecke.

     

    Einzelthema: Maschinen zur Viehhaltung

    MMEQ 024

     

    Überwachung von Tierschutz und Tiergesundheit

    Der Betrieb überwacht Tierbestände mithilfe einer oder mehrerer der folgenden Technologien:

    Kameraüberwachung

    Geräuschüberwachung

    Warnsysteme

    Aktivitätssensoren

    Tracking von Tieren

    Überwachung der Tiergesundheit (z. B. Temperatur, Gewicht, Lahmen oder Mastitis)

    Fütterungsaufzeichnung

    Tränkungsaufzeichnung

    Sonstige

    MMEQ 025

    Mahl– und Mischgerät für die Fütterung

    Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Mahl– und Mischgeräte für die Fütterung.

    MMEQ 026

     

    Automatische Fütterungssysteme

    Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt automatische Fütterungssysteme.

    MMEQ 027

    Automatische Regulierung des Stallklimas

    Der Betrieb nutzt eine automatische Regulierung des Stallklimas.

    MMEQ 028

    Melkroboter

    Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Melkroboter.

     

    Einzelthema: Lagerraum für landwirtschaftliche Erzeugnisse

    MMEQ 029

    Lager von Saatgut (Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte)

    Lagerraum für Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte (Kubikmeter)

    MMEQ 030

    Lager von Wurzeln, Knollen und Zwiebeln

    Der Betrieb verfügt über Lager für Wurzeln, Knollen und Zwiebeln.

    MMEQ 031

    Lager von Gemüse und Obst

    Der Betrieb verfügt über Trockenlager für Obst und Gemüse (Kühllagerung ausgenommen).

    MMEQ 032

    Kühllagerung

    Lagerraum in Kühlvorrichtungen in Kubikmetern (unabhängig davon, ob es sich um Gemüse, Obst, Blumen, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse oder Eier handelt)

    Themenbereich: Einrichtungen

     

    Einzelthema: Einrichtungen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf landwirtschaftlichen Betrieben

    MMEQ 033

    Windkraft

    Der Betrieb nutzt Windturbinen zur Energieerzeugung.

    MMEQ 034

    Biomasse

    Der Betrieb nutzt Biomasse zur Energieerzeugung.

    MMEQ 035

    Biogas aus Biomasse

    Der Betrieb nutzt Biogas aus Biomasse zur Energieerzeugung.

    MMEQ 036

    Solarenergie (thermisch)

    Der Betrieb nutzt Solarpaneele zur Erzeugung von thermischer Energie.

    MMEQ 037

    Solarenergie (fotovoltaisch)

    Der Betrieb nutzt Solarpaneele zur Erzeugung von fotovoltaischer Energie.

    MMEQ 038

    Wasserkraft

    Der Betrieb nutzt hydraulische Generatoren zur Energieerzeugung.

    MMEQ 039

    Sonstige Quellen

    Der Betrieb erzeugt erneuerbare Energie aus sonstigen Quellen a. n. g.

    MODUL 6 —   OBSTANLAGEN

    BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZU OBSTANLAGEN

    Für Flächenvariablen bezieht sich die Flächennutzung auf das Referenzjahr. Bei aufeinanderfolgenden Kulturen desselben Stückes Land bezieht sich die Flächennutzung auf eine Kultur, die im Referenzjahr geerntet wird, unabhängig davon, wann die betreffende Kultur gesät wird.

    Mitgliedstaaten, in denen mindestens 1 000 Hektar einer der in den Einzelthemen des Moduls zu „Obstanlagen“ im Anhang IV der Verordnung (EU) 2018/1091 genannten einzelnen Kulturen vollständig oder hauptsächlich für den Markt bewirtschaftet werden, müssen das Modul zu Obstanlagen für die jeweilige Kultur durchführen.

    Themenbereich: Kernobst

     

    Einzelthema: Äpfel — Fläche nach Alter der Anlage

    MORC 001

    Äpfel

    Hektar mit Äpfeln

    MORC 002

    Äpfel in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar mit Äpfeln in Altersklasse < 5 Jahre

    MORC 003

    Äpfel in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar mit Äpfeln in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    MORC 004

    Äpfel in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    Hektar mit Äpfeln in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

    MORC 005

    Äpfel in Altersklasse >= 25 Jahre

    Hektar mit Äpfeln in Altersklasse >= 25 Jahre

     

    Einzelthema: Äpfel — Fläche nach Pflanzdichte

    MORC 006

    Äpfel in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

    Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

    MORC 007

    Äpfel in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

    Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

    MORC 008

    Äpfel in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

    Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

    MORC 009

    Äpfel in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

    Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

     

    Einzelthema: Birnen — Fläche nach Alter der Anlage

    MORC 010

    Birnen

    Hektar mit Birnen

    MORC 011

    Birnen in Altersklasse < 5 Jahre

    Hektar mit Birnen in Altersklasse < 5 Jahre

    MORC 012

    Birnen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    Hektar mit Birnen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

    MORC 013