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Document 32021R0438

Durchführungsverordnung (EU) 2021/438 der Kommission vom 3. März 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 hinsichtlich der Aufnahme eines neuen thematischen Ziels in die Nomenklatur der Interventionskategorien zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

C/2021/1333

ABl. L 85 vom 12.3.2021, p. 147–148 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/438/oj

12.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 85/147


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/438 DER KOMMISSION

vom 3. März 2021

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 hinsichtlich der Aufnahme eines neuen thematischen Ziels in die Nomenklatur der Interventionskategorien zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (1) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 der Kommission (2) enthält die Nomenklatur der Interventionskategorien zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

(2)

In Artikel 92b Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) in der durch die Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates (4)geänderten Fassung wird das neue thematische Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ festgelegt, in dessen Rahmen die zusätzlichen Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union bereitgestellt werden. Aufgrund der Aufnahme dieses neuen thematischen Ziels sollte Tabelle 5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 entsprechend geändert werden.

(3)

Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Koordinierungsausschusses für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Tabelle 5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 wird folgende Zeile angefügt:

„13

– Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. März 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Festlegung der Vorschriften und Anforderungen für das System für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Annahme der Nomenklatur der Interventionskategorien zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 57 vom 27.2.2014, S. 7).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(4)  Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 30).


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