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Document 32021D1799

Beschluss (GASP) 2021/1799 des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

ST/11784/2021/INIT

ABl. L 361 vom 12.10.2021, p. 51–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1799/oj

12.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 361/51


BESCHLUSS (GASP) 2021/1799 DES RATES

vom 11. Oktober 2021

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen angenommen.

(2)

Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2021. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 16. Oktober 2022 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 erhält folgende Fassung:

„Artikel 8

Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2022. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 11. Oktober 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. PODGORŠEK


(1)  Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 25).


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