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Document 32021D0545
Commission Implementing Decision (EU) 2021/545 of 26 March 2021 authorising laboratories in Brazil, Cambodia, China, Mexico, South Africa, Tunisia, Ukraine and the United Kingdom to carry out serological tests to monitor the effectiveness of rabies vaccines in dogs, cats and ferrets (notified under document C(2021) 1953) (Text with EEA relevance)
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/545 der Kommission vom 26. März 2021 über die Zulassung von Laboratorien in Brasilien, China, Kambodscha, Mexiko, Südafrika, Tunesien, Ukraine und dem Vereinigten Königreich für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1953) (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/545 der Kommission vom 26. März 2021 über die Zulassung von Laboratorien in Brasilien, China, Kambodscha, Mexiko, Südafrika, Tunesien, Ukraine und dem Vereinigten Königreich für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1953) (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2021/1953
OJ L 110, 30.3.2021, p. 34–37
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
30.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 110/34 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/545 DER KOMMISSION
vom 26. März 2021
über die Zulassung von Laboratorien in Brasilien, China, Kambodscha, Mexiko, Südafrika, Tunesien, Ukraine und dem Vereinigten Königreich für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1953)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Entscheidung 2000/258/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Bestimmung eines spezifischen Instituts, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Entscheidung 2000/258/EG wurde die Agence nationale de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES), Nancy, Frankreich, als spezifisches Institut bestimmt, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist. |
(2) |
Die Entscheidung 2000/258/EG sieht unter anderem vor, dass die ANSES die Laboratorien in Drittländern bewertet, die die Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen beantragt haben. |
(3) |
Die zuständige Behörde Brasiliens hat die Zulassung des Laboratoriums „Instituto de Tecnologia do Paraná“ beantragt. Die ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(4) |
Die zuständige Behörde Brasiliens hat die Wiedererteilung der Zulassung zweier Laboratorien beantragt: das „TECSA laboratorios LTDA“ und das „Instituto Pasteur“. Die ANSES hat für diese Laboratorien einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(5) |
Die zuständige Behörde Kambodschas hat die Zulassung des Laboratoriums „Pasteur Institute of Cambodia“ beantragt. Die ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(6) |
Die zuständige Behörde Chinas hat die Zulassung des Laboratoriums „Technical Centre for animal, plant and food inspection and quarantine of Shanghai customs“ beantragt. Die ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(7) |
Die zuständige Behörde Mexikos hat die Wiedererteilung der Zulassung des Laboratoriums „SADER/SENASICA“ beantragt. Die ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(8) |
Die zuständige Behörde Südafrikas hat die Wiedererteilung der Zulassung des Laboratoriums „Onderstepoort Veterinary Institute“. Die ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(9) |
Die zuständige Behörde Tunesiens hat die Zulassung des Laboratoriums „Pasteur Institute of Tunesia“ beantragt. Die ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(10) |
Die zuständige Behörde der Ukraine hat die Zulassung des Laboratoriums „State Scientific Control Institute of Biotechnology and Strains of Microorganisms“ beantragt. Die ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(11) |
Die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs hat die Zulassung der Laboratorien „APHA Weybridge“ und „BioBest Laboratories Ltd“ beantragt. Die ANSES hat für diese Laboratorien einen positiven Bewertungsbericht mit Datum vom 5. Januar 2021 erstellt und der Kommission vorgelegt. |
(12) |
Diesen Laboratorien sollte daher eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen erteilt werden. |
(13) |
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls hindert die Genehmigung des Antrags der zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs ein nationales Referenzlaboratorium, das sich in einem Mitgliedstaat befindet, nicht daran, als nationales Referenzlaboratorium für das Vereinigte Königreich (Nordirland) zu fungieren. |
(14) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Den nachstehenden Laboratorien wird gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2000/258/EG eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen erteilt:
a) |
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b) |
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c) |
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d) |
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e) |
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f) |
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g) |
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h) |
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i) |
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j) |
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k) |
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Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 26. März 2021
Für die Kommission
Stella KYRIAKIDES
Mitglied der Kommission