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Document 32020D0610

Beschluss (GASP) 2020/610 des Rates vom 4. Mai 2020 über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union

ST/7402/2020/INIT

OJ L 142, 5.5.2020, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/610/oj

5.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 142/5


BESCHLUSS (GASP) 2020/610 DES RATES

vom 4. Mai 2020

über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29 und Artikel 31 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/882 (1) erlassen, mit dem die Gültigkeit der nationalen Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen bestimmter Palästinenser im Hoheitsgebiet der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/400/GASP des Rates (2) genannten Mitgliedstaaten um einen weiteren Zeitraum von 24 Monaten verlängert wurde.

(2)

Aufgrund einer Beurteilung der Anwendung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP hält es der Rat für angebracht, dass die Gültigkeit dieser Genehmigungen um einen weiteren Zeitraum von 24 Monaten verlängert wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Artikel 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP genannten Mitgliedstaaten verlängern die Gültigkeit der nationalen Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen, die gemäß Artikel 3 des genannten Gemeinsamen Standpunkts gewährt wurden, um einen weiteren Zeitraum von 24 Monaten ab dem 31. Januar 2020.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. GRLIĆ RADMAN


(1)  Beschluss (GASP) 2018/882 des Rates vom 18. Juni 2018 über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP (ABl. L 155 vom 19.6.2018, S. 8).

(2)  Gemeinsamer Standpunkt 2002/400/GASP des Rates vom 21. Mai 2002 betreffend die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 33).


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