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Document 32019L0770R(01)

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl. L 136 vom 22.5.2019)

ST/10664/2019/REV/2

OJ L 305, 26.11.2019, p. 63–67 (IT)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 60–60 (BG, DA, ET, EL, HR, LV, LT, MT, RO, SK)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 80–82 (HU)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 62–62 (SV)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 60–61 (FR, GA, SL)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 63–64 (PT)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 62–65 (DE)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 62–64 (ES)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 60–67 (NL)
OJ L 305, 26.11.2019, p. 60–62 (PL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/770/corrigendum/2019-11-26/oj

26.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 305/62


Berichtigung der Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

( Amtsblatt der Europäischen Union L 136 vom 22. Mai 2019 )

 

Im gesamten Text wird das Wort „kostenfrei“ durch das Wort „unentgeltlich“ ersetzt.

 

Auf Seite 13 wird in Erwägungsgrund 65 das Wort „kostenlos“ durch das Wort „unentgeltlich“ ersetzt und in Erwägungsgrund 62 wird das Wert „unentgeltliche“ ersatzlos gestrichen.

Seite 2 Erwägungsgrund 6

Anstatt:

„(6)

Zur Behebung solcher Probleme sollten sich sowohl Unternehmer als auch Verbraucher auf vollständig harmonisierte vertragliche Rechte in bestimmten Kernbereichen, die …“

muss es heißen:

„(6)

Zur Behebung solcher Probleme sollten sich sowohl Unternehmen als auch Verbraucher auf vollständig harmonisierte vertragliche Rechte in bestimmten Kernbereichen, die …“;

Seite 2 Erwägungsgrund 8

Anstatt:

„Die Verbraucher sollten von harmonisierten Rechten für die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen profitieren, die ein hohes Schutzniveau gewährleisten. Sie sollten klare, obligatorische Rechte haben, wenn sie …“

muss es heißen:

„Die Verbraucher sollten von harmonisierten Rechten für die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen profitieren, die ein hohes Schutzniveau gewährleisten. Sie sollten klare, zwingende Rechte haben, wenn sie …“;

Seite 2 Erwägungsgrund 12

Anstatt:

„… Diese Richtlinie sollte nationale Vorschriften, die nicht speziell für Verbraucherverträge gelten und spezifische Abhilfen für bestimmte Arten von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nicht offenbar waren, vorsehen, ebenfalls unberührt lassen, nämlich nationale Bestimmungen, die möglicherweise spezifische Vorschriften für die Haftung des Unternehmers für versteckte Mängel festlegen. Diese Richtlinie sollte nationale Vorschriften, die nicht speziell für Verbraucherverträge gelten und spezifische Abhilfen für bestimmte Arten von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nicht offenbar waren, vorsehen, ebenfalls unberührt lassen, da in nationalen Bestimmungen möglicherweise spezifische Vorschriften für die Haftung des Unternehmers für versteckte Mängel festgelegt sind. Ebenso wenig sollte …“

muss es heißen:

„… Diese Richtlinie sollte nationale Vorschriften, die nicht speziell für Verbraucherverträge gelten und spezifische Abhilfen für bestimmte Arten von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nicht offenbar waren, vorsehen, ebenfalls unberührt lassen, nämlich nationale Bestimmungen, die möglicherweise spezifische Vorschriften für die Haftung des Unternehmers für versteckte Mängel festlegen. Ebenso wenig sollte …“;

Seite 4 Erwägungsgrund 21

Anstatt:

„(21)

Dies umfasst auch Kaufverträge, die dahin gehend verstanden werden können, dass sie die Bereitstellung spezifischer digitaler Inhalte oder einer spezifischen digitalen Dienstleistung abdecken, weil diese bei Waren der gleichen Art üblich sind und …“

muss es heißen:

„(21)

Dies umfasst auch Kaufverträge, die dahin gehend verstanden werden können, dass sie die Bereitstellung spezifischer digitaler Inhalte oder einer spezifischen digitalen Dienstleistung abdecken, weil diese bei Waren derselben Art üblich sind und …“;

Seite 6, Erwägungsgrund 32

Anstatt:

„Um Hindernisse für solche Marktentwicklungen zu vermeiden, sollte die vorliegende Richtlinie auch nicht für kostenlose und quelloffene Software gelten, sofern sie nicht im Austausch gegen die Zahlung eines Preises bereitgestellt wird und ….“

muss es heißen:

„Um Hindernisse für solche Marktentwicklungen zu vermeiden, sollte die vorliegende Richtlinie auch nicht für freie und quelloffene Software gelten, sofern sie nicht im Austausch gegen die Zahlung eines Preises bereitgestellt wird und ….“

Seite 7 Erwägungsgrund 33

Anstatt:

„… in dem gleichen Vertrag …“

muss es heißen:

„… in demselben Vertrag …“;

Seite 8 Erwägungsgrund 41

Anstatt:

„(41)

… die darin besteht, die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen für den Kunden verfügbar oder zugänglich zu machen. Die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen sollten als für den Verbraucher verfügbar oder zugänglich angesehen werden, wenn …“

muss es heißen:

„(41)

… die darin besteht, die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen. Die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen sollten als dem Verbraucher zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht angesehen werden, wenn …“;

Seite 10 Erwägungsgrund 48

Anstatt:

„(48)

… für die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen desselben Typs normalerweise verwendet werden, nicht erfüllt werden.“

muss es heißen:

„(48)

… für die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen derselben Art normalerweise verwendet werden, nicht erfüllt werden.“

Seite 10 Erwägungsgrund 48

Anstatt:

„(48)

… die für digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen des gleichen Typs normal sind und die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann, nicht erfüllt.“

muss es heißen:

„(48)

… die für digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen derselben Art normal sind und die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann, nicht erfüllt.“

Seite 11 Erwägungsgrund 53

Anstatt:

„(53)

… sofern sie Merkmale betreffen sollte, die digitale Inhalte oder digitale Dienste desselben Typs für gewöhnlich aufweisen und die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann.“

muss es heißen:

„(53)

… sofern sie Merkmale betreffen sollte, die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen derselben Art für gewöhnlich aufweisen und die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann.“

Seite 11 Erwägungsgrund 54

Anstatt:

„(54)

… oder dass der Verbraucher die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht nutzen kann, ohne gegen das Recht zu verstoßen.“

muss es heißen:

„(54)

… oder dass der Verbraucher die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht nutzen kann, ohne unrechtmäßig zu handeln.“

Seite 16 Erwägungsgrund 83

Anstatt:

„Um die berechtigten Interessen von Verbrauchern und Unternehmen in Einklang zu bringen, …“

muss es heißen:

„Um die berechtigten Interessen von Verbrauchern und Unternehmern in Einklang zu bringen, …“;

Seite 18 Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f

Anstatt:

„… zur Verbesserung der Sicherheit, der Kompatibilität oder der Interoperabilität dieser speziellen Software verarbeitet;“

muss es heißen:

„… zur Verbesserung der Sicherheit, der Kompatibilität oder der Interoperabilität dieser speziellen Software verarbeitet werden;“

Seite 21 Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b

Anstatt:

„… der digitalen Inhalte oder digitale Dienstleistungen und …“

muss es heißen:

„… der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen und …“;

Seite 16 Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b

Anstatt:

„b)

die Erheblichkeit der Vertragswidrigkeit.“

muss es heißen:

„b)

die Bedeutung der Vertragswidrigkeit.“

Seite 24 Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2

Anstatt:

„In Fällen, in denen der Vertrag die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gegen Zahlung eines Preises und über einen bestimmten Zeitraum vorsieht …“

muss es heißen:

„In Fällen, in denen der Vertrag die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gegen Zahlung eines Preises und über einen Zeitraum vorsieht …“

Seite 24 Artikel 16 Absatz 4 Unterabsatz 1

Anstatt:

„… die nicht personenbezogen Daten sind, bereit, welche …“

muss es heißen:

„… die nicht personenbezogene Daten sind, bereit, welche …“.


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