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Document 32019H0905(18)

Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 zum nationalen Reformprogramm Maltas 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas 2019

ST/10171/2019/INIT

OJ C 301, 5.9.2019, p. 107–111 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/107


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 9. Juli 2019

zum nationalen Reformprogramm Maltas 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas 2019

(2019/C 301/18)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 21. November 2018 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht angenommen, womit das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2019 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 21. März 2019 vom Europäischen Rat befürwortet. Am 21. November 2018 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Malta nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 9. April 2019 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (3) (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2019“) an, die die fünf Euro-Währungsgebiet-Empfehlungen enthält.

(2)

Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Malta die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2019, die in den unten genannten Empfehlungen 2 und 3 ihren Niederschlag findet, sicherstellen. Insbesondere die Fokussierung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die genannten Bereiche und die steuerlichen Maßnahmen werden dazu beitragen, der zweiten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet in Bezug auf Investitionsförderung und die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung nachzukommen.

(3)

Der Länderbericht 2019 für Malta wurde am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Maltas bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2018 (4), bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(4)

Am 16. April 2019 übermittelte Malta sein nationales Reformprogramm 2019 und am 30. April 2019 sein Stabilitätsprogramm 2019. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(5)

Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(6)

Malta befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Stabilitätsprogramm 2019 geht die Regierung von einem Rückgang des Gesamtüberschusses von 2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2018 auf 0,9 % des BIP im Jahr 2019 aus, gefolgt von einem geringfügigen Anstieg auf 1,0 % des BIP im Jahr 2020, der sich 2021 und 2022 weiter auf 1,1 % des BIP erhöhen soll. Auf der Grundlage des neuberechneten strukturellen Saldos (6) wird das mittelfristige Haushaltsziel — ein strukturell ausgeglichener Haushalt — im gesamten Programmzeitraum auch weiterhin übertroffen. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote nach wie vor unter dem im Vertrag festgesetzten Referenzwert von 60 % des BIP bleiben, um allmählich von 46 % des BIP im Jahr 2018 auf rund 33 % im Jahr 2022 zurückzugehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Nach der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission wird voraussichtlich 2019 ein struktureller Überschuss von 0,6 % des BIP und 2020 ein struktureller Überschuss von 0,8 % des BIP erzielt — damit würde das mittelfristige Haushaltsziel übertroffen. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass Malta die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts 2019 und 2020 einhalten dürfte. Gleichzeitig sollte die Ausgabenentwicklung kurz- und mittelfristig aufmerksam beobachtet werden, insbesondere in Anbetracht möglicher künftiger Risiken für die Solidität der Einnahmen.

(7)

Der Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben stellt ein Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Die alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben im Rahmen des Renten- und Gesundheitssystems dürften im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten erheblich steigen, was langfristig auf die Gefahr einer zunehmenden Verschuldung hindeutet. Die Angemessenheit der Renten soll durch mehrere Maßnahmen, auch durch verstärkte Anreize zur privaten Altersvorsorge und freiwilligen betrieblichen Altersversorgung, verbessert werden. Die laufenden Bemühungen haben dazu beigetragen, das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und das Erwerbsleben zu verlängern, was sich positiv auf die Beschäftigungsquoten von Frauen und älteren Arbeitskräften auswirkt. Im Jahr 2018 nahm die Regierung Anpassungen vor, um Beiträge zuzulassen, die nach Erreichen des Renteneintrittsalters geleistet werden, und gestattete es Selbstständigen und im Ruhestand Teilzeit arbeitenden Personen unter 65 Jahren, Beiträge zu zahlen, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Verdienst stehen, wodurch ein längeres Erwerbsleben gefördert wird. Das gesetzliche Renteneintrittsalter, das von seinem derzeitigen Stand bei 63 Jahren schrittweise angehoben wird, wird allerdings nach 2027 bei 65 Jahren belassen, obwohl mit einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung gerechnet wird. Die 2018 eingesetzte Gruppe für die Rentenstrategie wird voraussichtlich bis Dezember 2020 einen Bericht veröffentlichen, in dem Empfehlungen zur Verbesserung der Angemessenheit und Nachhaltigkeit des Rentensystems ausgesprochen werden. In Bezug auf die Gesundheitsversorgung sind Maßnahmen zur Dezentralisierung von Leistungen, die von den Krankenhäuser für die medizinische Grundversorgung erbracht werden, und zur Verbesserung der Versorgung mit Langzeitpflegediensten noch nicht abgeschlossen. Die derzeitigen Pläne, die Kapazität der ambulanten Versorgung in öffentlichen Krankenhäusern auszubauen, können dazu beitragen, die langen Wartezeiten für bestimmte Fachbereiche in den Griff zu bekommen. Gleichwohl wurden weitere Maßnahmen zur Verringerung unnötiger Überweisungen an Fachärzte und zur Umlenkung unangemessener Notfallversorgung auf ambulante Behandlungen bisher nicht in vollem Umfang angewandt, wodurch Verbesserungen der Effizienz des Systems verhindert wurden. Mit einem neuen Konzept für Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung und Investitionen zur schrittweisen Ausweitung der Nutzung elektronischer Gesundheitsdienste sollen die Leistungen der Krankenhäuser auf dem Niveau der medizinischen Grundversorgung dezentralisiert werden. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Langzeitpflege wurden 2017-2018 neuartige gemeindenahe und häusliche Pflegedienste eingeführt. Die Maßnahmen im Renten- und Gesundheitsbereich weisen zwar durchaus Potenzial auf, ihre Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen müssen jedoch erst noch zum Tragen kommen.

(8)

In den letzten zehn Jahren verlagerte sich in Malta der Schwerpunkt der Wirtschaft massiv auf den Dienstleistungssektor, insbesondere auf international ausgerichtete Bereiche wie Finanzdienstleistungen, Tourismus und Fernglücksspiele. Die Ausweitung des Dienstleistungssektors trug dazu bei, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und einen hohen Überschuss in der Leistungsbilanz aufzubauen. Gleichzeitig bringt die zunehmende Abhängigkeit von Bereichen, die als potenziell gefährlich für die finanzielle Integrität eingeschätzt werden, Herausforderungen für den Steuerungsrahmen mit sich, durch die die Aufsichts- und Durchsetzungskapazitäten unter Druck geraten. Insbesondere aufgrund der Größe des Finanzsektors und der Glücksspielbranche sowie der Bemühungen, Kryptowährungsbetreiber ins Land zu holen, müssen die Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung wirksam durchgesetzt werden. Die jüngste Aufstockung der Personal- und Finanzressourcen der für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen zuständigen „Financial Intelligence Analysis Unit“ und die Verbesserung der Verfahren und Abläufe dieser Stelle sind positiv zu vermerken. Defizite im Bereich der Staatsführung, insbesondere bei der Korruptionsbekämpfung, können sich ebenfalls ungünstig auf das Unternehmensumfeld auswirken und Investitionen negativ beeinflussen. Vor allem zeichnet sich auf verschiedenen Ebenen des Staates die Gefahr von Interessenkonflikten ab. Darüber hinaus ist die für Wirtschaftskriminalität zuständige „Economic Crimes Unit“ der maltesischen Polizei derzeit unterbesetzt. In diesem Zusammenhang gilt es, einen gestärkten Rechtsrahmen mit zeitnaher und umfassender Umsetzung zu koppeln. Die Verbesserung des Steuerungsrahmens und eine wirksame Umsetzung sind von zentraler Bedeutung, um die Attraktivität Maltas zu sichern und die Wirtschaft vor Reputationsrisiken zu schützen.

(9)

Die Versicherungsbranche ist den Risiken der passiven Aufsicht ausgesetzt, bei der es entscheidend auf die Zusammenarbeit zwischen nationalen und externen Aufsichtsbehörden ankommt. Im Gegensatz zum Bankensektor unterliegen Tochterunternehmen im Versicherungssektor der Herkunftslandaufsicht, d. h. in Malta registrierte und in anderen Ländern Abschlüsse tätigende Versicherungsgesellschaften werden direkt von der maltesischen Regulierungsbehörde beaufsichtigt. Die Aufsichtskapazitäten wurden jedoch noch nicht ausreichend ausgebaut. Außerdem erfordert die Komplexität von Versicherungsmodellen und -produkten in Kombination mit dem zunehmenden Interesse an der Errichtung und Erweiterung spezialisierter Versicherungsstrukturen eine strikte Aufsicht.

(10)

Derzeit sind Reformen zur weiteren Verbesserung der Unabhängigkeit der Justiz und des Justizsystems im Gange. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung einer neuen Strafverfolgungsstelle, die unabhängig von der Staatsanwaltschaft und der Polizei ist; dies wird auch von der Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) des Europarats in einer im Dezember 2018 verabschiedeten Stellungnahme zu Malta empfohlen. Darüber hinaus ist ein robusterer Steuerungsrahmen, der auch eine wirksame gerichtliche Durchsetzung und effektive Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen umfasst, eine Voraussetzung dafür, dass Investitionen ihre volle Wirkung entfalten.

(11)

Der Anteil der innovativen Unternehmen lässt nach wie vor zu wünschen übrig. Die Forschungs- und Innovationsleistungen müssen durch intelligente Spezialisierung verstärkt werden, um so möglichst zu einem Produktivitätszuwachs beizutragen. Malta hat noch keine kohärente, umfassende und langfristig ausgerichtete Strategie für Wettbewerbsfähigkeit formuliert, damit die heimische Wirtschaft in der Wertschöpfungskette aufsteigt. Angesichts der Spezialisierung Maltas auf den schnell wachsenden Dienstleistungssektor und der Ambitionen im Bereich der Blockchain-Technologie ist es von entscheidender Bedeutung, dass noch mehr in die Verwaltungs- und Aufsichtskapazitäten investiert wird. Ferner benötigt Malta zur Steigerung seiner Innovationsleistung weitere Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, darunter Forschung und Entwicklung (FuE), damit Qualifikationsdefizite und -lücken behoben sowie die Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen gefördert werden; all dies sollte im Rahmen einer wirksameren Steuerung des Forschungs- und Innovationssystems geschehen.

(12)

Malta muss den Übergang zu einer nachhaltigeren und ressourceneffizienten Wirtschaft fördern, z. B. durch Investitionen in das ungenutzte Potenzial der Bereiche Energieeffizienz und erneuerbare Energien, den Kreislauf der Wasserbewirtschaftung und die Abfallbewirtschaftung, durch Maßnahmen gegen die zunehmenden Emissionen aus Klimaanlagen, durch Klimaschutzbemühungen und durch nachhaltige Mobilität, mit der sich die Emissionen aus dem Straßenverkehr eindämmen lassen. Da die Alternativen zum Personenkraftwagen für Pendler und andere Verkehrsteilnehmer begrenzt sind und die Pkw-Dichte hoch ist, gehört die Überlastung des Straßennetzes zu den problematischsten Aspekten des Unternehmensumfelds in Malta und stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Auch die Treibhausgasemissionen aus dem Straßenverkehr haben in den letzten fünf Jahren zugenommen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix ist 2017 auf 7,2 % gestiegen und liegt damit für den Zeitraum 2017-2018 leicht über dem indikativen Zielpfad von 6,5 %. Maltas Endenergieverbrauch nimmt jedoch stetig zu. Um die nationalen Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz bis 2020 zu erreichen, sind kurzfristig weitere Investitionen in verschiedenen Sektoren erforderlich. Im Bereich FuE sollten Finanzierungs- oder Unterstützungsmaßnahmen eingeführt werden, um neue/verbesserte Umwelt- und Klimaschutztechnologien zu konzipieren. Die ökologischen und sozialen Kosten des Immobilienbooms müssen genauer überwacht werden. Bei der Entsorgung von Bauabfällen sollten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft angewandt werden, damit sich die Auswirkungen auf die Umwelt in Grenzen halten. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der gestiegenen Wohnkosten müssen Beachtung finden.

(13)

Die Beschäftigungsquote in Malta, die derzeit über dem Unionsdurchschnitt liegt, nimmt weiter zu. Dies könnte Menschen mit Behinderungen zugutekommen, würde hier ein besonderer Schwerpunkt gesetzt. Das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle ist nach wie vor das größte in der Union, und die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt geht ab dem Alter von 40 Jahren zurück, was vor allem auf Betreuungspflichten zurückzuführen ist. Diese Lücke könnte durch eine stärkere Arbeitsmarktunterstützung für arbeitslose informelle Pflegepersonen überwunden werden. Da vermehrt auf ausländische Arbeitskräfte zurückgegriffen wird, um dem Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel zu begegnen, entstehen Herausforderungen im sozialen Bereich und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Eine bessere Überwachung und Evaluierung wäre politischen Initiativen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Qualifikationen und soziale Inklusion förderlich.

(14)

Malta investiert relativ hohe Beträge in die allgemeine und berufliche Bildung; die Gesamtbeteiligung und der Bildungsgrad haben zwar zugenommen, doch dies spiegelt sich noch nicht in besseren Ergebnissen für alle wider. Eine weitere Fokussierung auf die Korrektur sozialer Benachteiligungen würde sich günstig auf die Investitionsstrategie auswirken; dadurch würde sie mit dem Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte in Bezug auf hochwertige und inklusive Bildung in Einklang gebracht. Die in den letzten zehn Jahren ergriffenen Maßnahmen haben zu einer Verringerung des Anteils frühzeitiger Schulabgänger geführt, doch ist diese Quote noch immer eine der höchsten in der Union. Die jüngsten Maßnahmen zielen auch darauf ab, die tertiäre Bildung inklusiver zu gestalten, doch bleiben die Bildungsabschlüsse auf diesem Niveau weiterhin unter dem Unionsdurchschnitt, wodurch es zu Engpässen bei den Qualifikationen kommt. Die Beteiligung an der Erwachsenenbildung nimmt zu, ist aber bei den Geringqualifizierten und Nichterwerbstätigen immer noch niedrig.

(15)

Die Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung ist eine wesentliche Voraussetzung für effizientere und gerechtere Steuersysteme, wie in der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2019 eingeräumt wird. Da aggressive Steuerplanungsstrategien der Steuerzahler sich auch auf andere Mitgliedstaaten auswirken können, ist ergänzend zu den Rechtsvorschriften der Union auch ein koordiniertes Vorgehen auf nationaler Ebene erforderlich. Malta hat zwar Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung ergriffen, das hohe Niveau der Lizenzgebühren und Dividendenzahlungen, gemessen in Prozent des BIP, weist jedoch darauf hin, dass Unternehmen die Steuervorschriften Maltas für eine aggressive Steuerplanung nutzen könnten. Da auf ins Ausland fließende (also von in der Union Ansässigen an in Drittstaaten Ansässige geleistete) Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührzahlungen von in Malta ansässigen Unternehmen keine Quellensteuern erhoben werden, fallen diese Zahlungen möglicherweise vollständig durch das Steuerraster, sofern sie auch im Empfängerland nicht besteuert werden. Wenngleich Maltas System für den steuerlichen Abzug fiktiver Zinsaufwendungen dazu beitragen wird, die Steueranreize für Fremdfinanzierungen zu verringern, müssen die Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung in Kombination mit einer großzügigen Rendite und einem auf Aktien basierenden System genau überwacht werden, damit ein Missbrauch zum Zwecke der aggressiven Steuerplanung verhindert wird. Obwohl das Programm für Einzelinvestoren („Malta Individual Investor Programme“) wie auch das Aufenthalts- und Visa-Programm („Malta Residence and Visa Programme“) die steuerliche Ansässigkeit nicht automatisch gewähren, können Einkünfte im Rahmen der „Nichtdomizilierten-Regelung“ im Falle der Erfüllung bestimmter Anforderungen steuerfrei sein, wenn sie nicht nach Malta überwiesen werden, wobei im Hinblick auf die physische Anwesenheit keine erheblichen Anforderungen gestellt werden. Diese Programme können aggressive Steuerplanungspraktiken begünstigen und wurden von der OECD in eine Liste von Regelungen aufgenommen, bei denen ein potenziell hohes Risiko besteht, dass sie zur Umgehung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten missbraucht werden.

(16)

Die Programmplanung der Unionsfonds für den Zeitraum 2021-2027 könnte dazu beitragen, einige der in den Empfehlungen festgestellten Lücken, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts 2019 genannten Bereichen, zu schließen. Dadurch könnte Malta diese Fonds für die ermittelten Sektoren optimal nutzen.

(17)

Im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Maltas umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2019 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2019, das nationale Reformprogramm 2019 und die Maßnahmen zur Umsetzung der an Malta gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat die Kommission nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Malta berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien beurteilt.

(18)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2019 geprüft und ist zu der Auffassung gelangt (7), dass Malta den Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhalten wird —

EMPFIEHLT, dass Malta 2019 und 2020

1.   

die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Hinblick auf das Gesundheits- und das Rentensystem sicherstellt, unter anderem durch eine Beschränkung des Vorruhestands und eine Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters angesichts der erwarteten Erhöhung der Lebenserwartung;

2.   

sich mit den Merkmalen des Steuersystems befasst, die die aggressive Steuerplanung durch Einzelpersonen und multinationale Unternehmen, insbesondere mittels Zahlungen ins Ausland, begünstigen können; den allgemeinen Steuerungsrahmen stärkt, unter anderem durch fortgesetzte Anstrengungen zur Aufdeckung und Verfolgung von Korruption; im Sinne der bereits erzielten Fortschritte die Stärkung des Rahmens zur Geldwäschebekämpfung weiterverfolgt, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung; die Unabhängigkeit der Justiz stärkt, insbesondere die Schutzklauseln für Ernennungs- und Entlassungsverfahren im Justizwesen, und eine eigene Dienststelle für die Strafverfolgung einrichtet;

3.   

sich in seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation, Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Ressourcen- und Energieeffizienz, ein nachhaltiges Verkehrswesen und den Abbau der Verkehrsüberlastung sowie auf inklusive Bildung und Ausbildung konzentriert.

Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2019

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. LINTILÄ


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).

(3)  ABl. C 136 vom 12.4.2019, S. 1.

(4)  ABl. C 320 vom 10.9.2018, S. 76.

(5)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung der Kommission anhand der gemeinsamen Methodik.

(7)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.


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