Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32018R0683R(01)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/683 der Kommission vom 4. Mai 2018 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/163 (ABl. L 116 vom 7.5.2018)

C/2018/4407

ABl. L 174 vom 10.7.2018, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/683/corrigendum/2018-07-10/oj

10.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 174/38


Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/683 der Kommission vom 4. Mai 2018 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/163

( Amtsblatt der Europäischen Union L 116 vom 7. Mai 2018 )

Seite 20, Erwägungsgrund 119:

Anstatt:

„Im Falle einer Tochtergesellschaft der Aeolus-Gruppe (Pirelli Tyre Co., Ltd) erhielt die Kommission die zur Ermittlung des Ausfuhrpreises erforderlichen Daten nicht innerhalb der festgelegten Frist. Am 23. März 2018 teilte die Kommission dem Unternehmen mit, dass die von seinen verbundenen Unternehmen vorgelegten Fragebögen unvollständig waren, und forderte es auf, die Fragebogenantworten zu überarbeiten und erneut vorzulegen. Dem Unternehmen wurde mitgeteilt, dass die Kommission auf die Verwendung verfügbarer Informationen nach Artikel 18 der Grundverordnung zurückgreifen kann, sollte es innerhalb der vorgegebenen Frist keine vollständigen und korrekten Informationen vorlegen. Am 4. April 2018 legte das fragliche Unternehmen überarbeitete Antworten vor. Die Kommission war jedoch der Meinung, dass diese immer noch unvollständig waren, und konnte sie daher für die Dumping- und Schadensuntersuchung nicht heranziehen. Dem zufolge hat die Kommission die Dumpingspanne auf der Grundlage der von den anderen geprüften Unternehmen der Aeolus-Gruppe — Aeolus Tyre und Chonche Auto Double Happiness Tyre — geprüften Angaben ermittelt. Die Aeolus-Gruppe wurde aufgefordert, die Daten für Pirelli für das verbleibende Verfahren zu aktualisieren.“

muss es heißen:

„Im Falle von Pirelli Tyre Co., Ltd, erhielt die Kommission die zur Ermittlung des Ausfuhrpreises erforderlichen Daten nicht innerhalb der festgelegten Frist. Am 23. März 2018 teilte die Kommission dem Unternehmen mit, dass die von seinen verbundenen Unternehmen vorgelegten Fragebögen unvollständig waren, und forderte es auf, die Fragebogenantworten zu überarbeiten und erneut vorzulegen. Dem Unternehmen wurde mitgeteilt, dass die Kommission auf die Verwendung verfügbarer Informationen nach Artikel 18 der Grundverordnung zurückgreifen kann, sollte es innerhalb der vorgegebenen Frist keine vollständigen und korrekten Informationen vorlegen. Am 4. April 2018 legte das fragliche Unternehmen überarbeitete Antworten vor. Die Kommission war jedoch der Meinung, dass diese immer noch unvollständig waren, und konnte sie daher für die Dumping- und Schadensuntersuchung nicht heranziehen. Demzufolge hat die Kommission die Dumpingspanne auf der Grundlage der von den anderen geprüften Unternehmen der Aeolus-Gruppe — Aeolus Tyre und Chonche Auto Double Happiness Tyre — geprüften Angaben ermittelt. Die Aeolus-Gruppe wurde aufgefordert, die Daten für Pirelli für das verbleibende Verfahren zu aktualisieren.“

Seite 45, im Anhang:

Anstatt:

„Quindao GRT Rubber Co. Ltd.

C350 “

muss es heißen:

„Qingdao GRT Rubber Co., Ltd

C350 “


Top