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Document 32017D0734

    Beschluss (GASP) 2017/734 des rates vom 25. April 2017 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

    ABl. L 108 vom 26.4.2017, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/734/oj

    26.4.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 108/35


    BESCHLUSS (GASP) 2017/734 DES RATES

    vom 25. April 2017

    zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 22. April 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/184/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma erlassen.

    (2)

    Am 21. April 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/627 (2) erlassen, mit dem die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2017 verlängert wurden.

    (3)

    Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2018 verlängert werden.

    (4)

    Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 3 des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung:

    „Artikel 3

    Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2018. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 25. April 2017.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    I. BORG


    (1)  Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/232/GASP (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75).

    (2)  Beschluss (GASP) 2016/627 des Rates vom 21. April 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 106 vom 22.4.2016, S. 23).


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