EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32016D2383

Beschluss (GASP) 2016/2383 des Rates vom 21. Dezember 2016 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

OJ L 352, 23.12.2016, p. 74–91 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 14/12/2020: This act has been changed. Current consolidated version: 08/06/2020

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/2383/oj

23.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 352/74


BESCHLUSS (GASP) 2016/2383 DES RATES

vom 21. Dezember 2016

über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, die innerhalb der Union wie auch in Drittstaaten zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen getroffen werden müssen.

(2)

Die Union setzt die Strategie zielstrebig um und führt die in ihrem Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere Finanzmittel bereitstellt, um spezifische Projekte multilateraler Einrichtungen wie etwa der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu unterstützen.

(3)

Der Rat hat am 17. November 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/805/GASP (1) betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln angenommen. Mit diesem Gemeinsamen Standpunkt wird unter anderem bezweckt, den Abschluss der IAEO-Übereinkommen über umfassende Sicherungsmaßnahmen und der Zusatzprotokolle zu fördern; ferner verpflichtet er die Union, darauf hinzuarbeiten, dass die Übereinkommen über umfassende Sicherungsmaßnahmen und die Zusatzprotokolle zum Standard für das Verifikationssystem der IAEO werden.

(4)

Der Rat hat am 17. Mai 2004 die Gemeinsame Aktion 2004/495/GASP (2) zur Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen des Fonds für nukleare Sicherheit der IAEO über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Strategie angenommen.

(5)

Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/574/GASP (3) zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie angenommen.

(6)

Der Rat hat am 12. Juni 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/418/GASP (4) zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie angenommen.

(7)

Der Rat hat am 14. April 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/314/GASP (5) zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie angenommen.

(8)

Der Rat hat am 27. September 2010 den Beschluss 2010/585/GASP (6) zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie angenommen.

(9)

Der Rat hat am 21. Oktober 2013 den Beschluss 2013/517/GASP (7) über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation in den Bereichen nukleare Sicherung und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie angenommen.

(10)

Am 8. Mai 2016 ist die Änderung zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (Amendment to the Convention on the Physical Protection of Nuclear Material — ACPPNM) in Kraft getreten. Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich durch diplomatische Maßnahmen und finanzielle Unterstützung der diesbezüglichen Tätigkeiten der IAEO für diese Änderung eingesetzt. Nach ihrem Inkrafttreten müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Umsetzung der ACPPNM auf nationaler Ebene und ihre Universalisierung zu erreichen.

(11)

Die IAEO verfolgt dieselben Ziele, wie sie in den Erwägungsgründen 3 bis 10 genannt werden, im Rahmen der Durchführung ihres Aktionsplans für nukleare Sicherung, der vollständig aus freiwilligen Beiträgen zum IAEO-Fonds für nukleare Sicherung finanziert wird.

(12)

Die Union ist bestrebt, die nukleare Sicherung weltweit zu verbessern, und ist bereit, Drittländer in dieser Hinsicht auch weiterhin zu unterstützen. Sie begrüßt die jüngsten Maßnahmen zur Stärkung des Programms für nukleare Sicherung der IAEO und die von der IAEO vom 5. bis 9. Dezember 2016 veranstaltete Internationale Konferenz über nukleare Sicherung mit dem Titel „Commitments and Actions“. Die Union ist bestrebt, die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Umsetzung der Gemeinsamen Aktionen 2004/495/GASP, 2005/574/GASP, 2006/418/GASP, 2008/314/GASP und des Beschlusses 2010/585/GASP zur Unterstützung der IAEO-Aktionspläne für nukleare Sicherung (im Folgenden „frühere Gemeinsame Aktionen und Beschlüsse“) zu wahren, und wird weitere Unterstützung im Hinblick auf die Verabschiedung des IAEO-Aktionsplans für nukleare Sicherung (2018-2021) bereitstellen. Es wird eine enge Abstimmung mit der EU-Initiative für chemische, biologische, radiologische oder nukleare (CBRN) Kompetenzzentren sowie mit anderen Initiativen und Programmen erfolgen, um Doppelarbeit zu vermeiden, die Kostenwirksamkeit zu maximieren und für eine anhaltende Risikominderung zu sorgen.

(13)

Mit der technischen Umsetzung dieses Beschlusses sollte die IAEO betraut werden, die aufgrund ihrer langjährigen und allgemein anerkannten Expertise im Bereich der nuklearen Sicherung die einschlägigen Fähigkeiten in den Zielländern in erheblichem Maße stärken könnte. Die von der Union unterstützten Projekte können nur durch freiwillige Beiträge zum IAEO-Fonds für nukleare Sicherung finanziert werden. Diese von der Union bereitzustellenden Beiträge werden entscheidend dazu beitragen, dass die IAEO eine Schlüsselrolle im Bereich der nuklearen Sicherung einnehmen kann, indem sie Staaten in ihren Anstrengungen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich der nuklearen Sicherung unterstützt.

(14)

Die Zuständigkeit für die nukleare Sicherung in einem Staat liegt ausschließlich bei diesem Staat —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Zur sofortigen praktischen Umsetzung einiger Bestandteile der Strategie unterstützt die Union die Tätigkeiten der IAEO im Bereich der nuklearen Sicherung, um nachstehende Ziele zu verfolgen:

a)

die Verwirklichung von Fortschritten im Hinblick auf die weltweite Anwendung der internationalen Übereinkünfte über Nichtverbreitung und nukleare Sicherung,

b)

Hilfe für Staaten bei der Schaffung landeseigener technischer und wissenschaftlicher Kapazitäten und bei der Entwicklung der zugehörigen Humanressourcen, die für eine wirksame und langfristig tragfähige nukleare Sicherung erforderlich sind,

c)

die Stärkung der Kapazitäten zur Verhütung und Aufdeckung von kriminellen oder vorsätzlichen unzulässigen Handlungen mit Kernmaterial oder anderem radioaktiven Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, sowie zur Reaktion auf solche Handlungen und zum Schutz von Menschen, Eigentum, Umwelt und Gesellschaft vor solchen Handlungen,

d)

die Verbesserung der Aufdeckung des illegalen Handels mit Kernmaterial und anderem radioaktiven Material und die Stärkung von Gegenmaßnahmen,

e)

Erbringung eines Beitrags zur Computersicherheit im Nuklearbereich,

f)

die Verbesserung der Sicherung radioaktiver Strahlenquellen und ihre Verbringung in geschützte und gesicherte Lagerstätten in den Staaten, die der Unterstützung bedürfen, einschließlich der Rückführung in Ursprungs- oder Lieferländer,

g)

die Verbesserung des physischen Schutzes von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material.

(2)   Die Projekte haben Folgendes zum Ziel:

a)

Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der auf der Grundlage früherer Gemeinsamer Aktionen und Beschlüsse geleisteten Unterstützung,

b)

Stärkung der Infrastruktur zur Unterstützung der nuklearen Sicherung auf innerstaatlicher Ebene,

c)

Stärkung der staatlichen Rechts- und Verwaltungsrahmen,

d)

Stärkung der Systeme und Maßnahmen zur nuklearen Sicherung von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material,

e)

Stärkung der institutionellen Infrastruktur der Staaten und deren Fähigkeit, Kernmaterial und anderes radioaktives Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, zu kontrollieren,

f)

Stärkung der Reaktions- und Widerstandsfähigkeit der Staaten gegenüber der Cyberkriminalität und Minderung ihrer Folgen für die nukleare Sicherung,

g)

Verbesserung der Aus- und Fortbildungskapazitäten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherung,

h)

Gewährleistung einer gezielten und kontinuierlichen Unterstützung der Umsetzung der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen und der Universalisierung dieser Änderung.

(3)   Die Vorbereitung dieses Beschlusses erfolgt auf der Grundlage der Informationen, die der IAEO bereits vorliegen, sowie auf der Grundlage der Ergebnisse der Tätigkeiten, die im Rahmen früherer Gemeinsamer Aktionen und Beschlüsse durchgeführt wurden.

(4)   Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten. Die Listen der Zielländer werden anhand der Bedarfsfestlegung, die im Anschluss an eine Analyse der Lücken erfolgt, wie sie aus den bestehenden integrierten Plänen zur Unterstützung der nuklearen Sicherung (Integrated Nuclear Security Support Plan — INSSP) hervorgehen, oder auf der Grundlage eines angenommenen Vorschlags des IAEO-Sekretariats erstellt. Die Listen der begünstigten Länder und Subregionen werden von den Mitgliedstaaten der Union in Abstimmung mit der IAEO festgelegt.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte werden von der IAEO als der für die Projektdurchführung zuständigen Stelle durchgeführt. Sie nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters war. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der IAEO.

Artikel 3

(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte dienende Betrag beläuft sich auf 9 361 204,23 EUR.

(2)   Die mit dem in Absatz 1 festgelegten Betrag finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierzu schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der IAEO. In diesem Finanzierungsabkommen wird festgehalten, dass die IAEO zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf Grundlage regelmäßiger Berichte, die von der IAEO erstellt werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte zur Verfügung.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzierungsabkommens zwischen der Kommission und der IAEO oder 12 Monate nach dem Tag seiner Annahme, falls vor diesem Zeitpunkt kein Finanzierungsabkommen geschlossen wurde.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. LAJČÁK


(1)  Gemeinsamer Standpunkt 2003/805/GASP des Rates vom 17. November 2003 betreffend die weltweite Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34).

(2)  Gemeinsame Aktion 2004/495/GASP des Rates vom 17. Mai 2004 zur Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen des Fonds für nukleare Sicherheit der IAEO über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 182 vom 19.5.2004, S. 46).

(3)  Gemeinsame Aktion 2005/574/GASP des Rates vom 18. Juli 2005 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 44).

(4)  Gemeinsame Aktion 2006/418/GASP des Rates vom 12. Juni 2006 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 165 vom 17.6.2006, S. 20).

(5)  Gemeinsame Aktion 2008/314/GASP des Rates vom 14. April 2008 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 107 vom 17.4.2008, S. 62).

(6)  Beschluss 2010/585/GASP des Rates vom 27. September 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 259 vom 1.10.2010, S. 10).

(7)  Beschluss 2013/517/GASP des Rates vom 21. Oktober 2013 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation in den Bereichen nukleare Sicherung und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 281 vom 23.10.2013, S. 6).


ANHANG

Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Förderfähigkeit und Auswahl der begünstigten Staaten

Zu den Staaten, die für eine Unterstützung im Rahmen dieses Beschlusses infrage kommen, zählen alle IAEO-Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Bereich der nuklearen Sicherung benötigen, vorbehaltlich eines auf einen IAEO-Vorschlag gestützten Beschlusses der Union. Die IAEO kann Änderungen an den Vorschlägen vornehmen, die sie der Union in schriftlicher Form, einschließlich einer Begründung für die vorgeschlagenen Änderungen, unterbreiten muss. Die Änderungen werden umgesetzt, wenn die Union ihre Zustimmung erteilt hat. Die Auswahl der begünstigten Staaten (im Folgenden „begünstigte Länder“) sollte — wie in diesem Beschluss dargelegt — auf Grundlage der der IAEO bereits vorliegenden Bewertungen und Informationen erfolgen, die sich unter anderem aus früheren Beschlüssen des Rates und nach Absprache mit den zuständigen Ratsgremien ergeben haben, wodurch eine größtmögliche Wirkung der Maßnahme gewährleistet werden soll. Es wird eine enge Abstimmung mit der Initiative für Kompetenzzentren, mit von der Europäischen Kommission finanzierten Projekten sowie mit anderen Initiativen und Programmen erfolgen, um Doppelarbeit zu vermeiden, die Kostenwirksamkeit zu maximieren und für eine anhaltende Risikominderung zu sorgen, und zwar über Treffen der Verwaltung der EU-Initiative für CBRN-Kompetenzzentren während der Jahrestagungen der Gemeinsamen Forschungsstelle mit dem IAEO-Sekretariat sowie am Rande der jährlichen Vollversammlung der Unterstützungszentren für nukleare Sicherung (Nuclear Security Support Centres — NSSC). Die Verwendung der Mittel für spezifische Tätigkeiten erfolgt im Einklang mit den Prioritäten der Union und ist Gegenstand regelmäßiger vorheriger Konsultationen. Einige Tätigkeitsbereiche, etwa regionale Trainingskurse (Regional Training Courses — RTC) und internationale Trainingskurse (International Training Courses — ITC), werden von anderen Staaten als den begünstigten Ländern übernommen. Dabei handelt es sich um einen Beitrag des Gaststaates zu den Tätigkeiten der IAEO.

Jedes Projekt umfasst eine Liste potenzieller begünstigter Länder, auf die sich die Union und die IAEO verständigt haben. Die Projekte werden in den ausgewählten Staaten dieser Regionen durchgeführt und können Tätigkeiten in den folgenden Bereichen umfassen:

1.

Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der auf der Grundlage früherer Gemeinsamer Aktionen und Beschlüsse geleisteten Unterstützung;

2.

Stärkung der Infrastruktur zur Unterstützung der nuklearen Sicherung auf innerstaatlicher Ebene;

3.

Stärkung der staatlichen Rechts- und Verwaltungsrahmen;

4.

Stärkung der Systeme und Maßnahmen zur nuklearen Sicherung von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material;

5.

Stärkung der institutionellen Infrastruktur der Staaten und deren Fähigkeit, Kernmaterial und anderes radioaktives Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, zu kontrollieren;

6.

Stärkung der Reaktions- und Widerstandsfähigkeit der Staaten gegenüber der Cyberkriminalität und Minderung ihrer Folgen für die nationale und nukleare Sicherheit;

7.

Sicherung radioaktiver Strahlenquellen durch Rückführung in die Herkunftsländer;

8.

Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen Insider-Bedrohungen und Kernmaterialbilanzierung und -kontrolle.

I.   PROJEKTE

Projekt 1:

Unterstützung bei der Umsetzung der ACPPNM

Die ACPPNM trat am 8. Mai 2016 in Kraft. Mit ihr werden die Staaten rechtlich dazu verpflichtet, ein angemessenes auf 12 Grundprinzipien basierendes System für den physischen Schutz einzurichten, umzusetzen und aufrechtzuerhalten, das innerhalb ihres Hoheitsgebiets für die friedliche innerstaatliche Nutzung und Lagerung sowie die Beförderung von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen gilt. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Umsetzung, dem Aufbau von Kapazitäten und der weltweiten Anwendung der ACPPNM. Mit der ACPPNM werden die Vertragsstaaten rechtlich dazu verpflichtet, die friedliche innerstaatliche Nutzung und Lagerung sowie die Beförderung von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen zu schützen; ferner wird damit eine erweiterte Zusammenarbeit zwischen den Staaten mit dem Ziel einer raschen Reaktion vorgesehen, um gestohlenes oder fehlendes Kernmaterial aufzufinden und sicherzustellen, werden radiologische Folgen von Sabotageakten eingegrenzt und werden damit verbundene Straftaten verhindert und bekämpft.

Projektziele:

Unterstützung bei der Durchführung der ACPPNM;

Stärkung des nationalen Rechts- und Verwaltungsrahmens sowie der Fähigkeit von Staaten, den Austausch bewährter Verfahren auf regionaler Ebene zu entwickeln, da sie für jede Behörde gelten, die an der Sicherung von Kernmaterial beteiligt ist, das der Verwaltungskontrolle entweder unterliegt oder nicht unterliegt;

Bereitstellung von kostenwirksamen Mitteln für Staaten, um sie bei der Erfüllung ihrer nationalen, regionalen und internationalen Verpflichtungen sowie bei der Verabschiedung von verbindlichen und internationalen Rechtsinstrumenten zu unterstützen;

weitere Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht eines jeden Staates sowie im Rahmen der ACPPNM wirksame Maßnahmen zum physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen festzulegen.

Projektbeschreibung:

Tätigkeiten, die in den integrierten Plänen zur Unterstützung der nuklearen Sicherung von zehn Staaten aufgeführt sind und die mit der Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der ACPPNM in Zusammenhang stehen, werden in konkrete Maßnahmen überführt. Es werden Meilensteine für die Beseitigung der einschlägigen Probleme festgelegt, die zu dauerhaft tragfähigen Lösungen für den Staat zur Stärkung seines nationalen Systems der nuklearen Sicherung führen. Vereinbarte Fristen und Verpflichtungen werden die umfassende Umsetzung der Pläne sicherstellen.

Überarbeitung des Lehrgangsmaterials: Es sollen neue Lehrgangsübungen entwickelt werden, die für das Zielpublikum leichter verständlich sind.

Erwartete Projektergebnisse:

Verbesserung der Fähigkeit der Staaten, ihren Verpflichtungen aus der ACPPNM nachzukommen;

Beginn der Weiterentwicklung und des Ausbaus des Verwaltungsrahmens für den physischen Schutz;

Ausarbeitung von Leitlinien, die die Staaten bei der Entwicklung nationaler Fähigkeiten zur Regulierung, Überprüfung und Bewertung sowie Inspektion von Kernanlagen zugrunde legen können, um die nukleare Sicherheit einer Kernanlage während ihrer gesamten Lebensdauer sicherzustellen.

Projekt 2:

Nachhaltiges Projekt

Das vorgeschlagene nachhaltige Projekt baut auf den intensiven Arbeiten an Strukturen zur Detektion im Bereich der nuklearen Sicherung auf, die durch den Beschluss 2013/517/GASP finanziert worden sind. Es ist das Ergebnis der vier Missionen zur Folgenabschätzung zu den Gemeinsamen Aktionen und Beschlüssen, die in Kuba, Indonesien, Jordanien, Libanon, Malaysia und Vietnam durchgeführt wurden. Diese sechs Staaten haben die IAEO ersucht, sie bei diesem Projekt im Rahmen ihrer integrierten Pläne zur Unterstützung der nuklearen Sicherung zu unterstützen.

Mit diesem Projekt sollen Instrumente zur Unterstützung der „Strukturen zur Detektion im Bereich der nuklearen Sicherung“, d. h. der integrierten Systeme und Maßnahmen zur nuklearen Sicherung, auf der Grundlage eines geeigneten Rechts- und Verwaltungsrahmens geschaffen werden, die zur Umsetzung der nationalen Strategie für die Detektion von Kernmaterial oder anderem radioaktiven Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, erforderlich sind. Das vorgeschlagene Projekt steht im Einklang mit der Unterstützung, die die Union durch die Lieferung von Detektionsausrüstung wie Portalmonitore zur Strahlungskontrolle und Handgeräte bereits geleistet hat.

2.1.   Schulungstool für die Instandhaltung

Projektziele:

Hilfe für Staaten bei der Gewährleistung einer landeseigenen technischen und wissenschaftlichen Unterstützung und bei der Entwicklung von Humanressourcen, die für eine wirksame und langfristig tragfähige nukleare Sicherung erforderlich sind;

Gewährleistung einer optimalen Nutzung und ordnungsgemäßen Instandhaltung der von der Union bereitgestellten Ausrüstung während ihrer gesamten Lebensdauer.

Projektbeschreibung:

Die ordnungsgemäße Instandhaltung ist eine zentrale Voraussetzung für die Detektion von Diebstahl, Sabotage, unberechtigtem Zugang, illegaler Weitergabe oder anderen böswilligen Handlungen im Zusammenhang mit Kernmaterial und anderen radioaktiven Stoffen oder den damit verbundenen Anlagen und für die Reaktion darauf. Es werden Schulungstools für die Instandhaltung von Detektionsausrüstung (Portalmonitore zur Strahlungskontrolle und Handgeräte) geschaffen. Es werden Modelltools entwickelt, um neben der korrekten Nutzung insbesondere die Instandhaltung der Ausrüstung einzuüben;

Schulung zur Instandhaltung der Detektionsausrüstung.

Erwartete Projektergebnisse:

Dauerhafte Erhaltung der von der IAEO geleisteten Unterstützung bei der Umsetzung des Rahmens für die Strukturen zur Detektion;

garantierte Verfügbarkeit und Nutzung des Schulungsmaterials für die kontinuierliche Schulung aller betroffenen neuen Mitarbeiter; die Mitgliedstaaten der Union erhalten über die Gruppe „Nichtverbreitung“ Muster für Schulungsmaterial;

Gewährleistung, dass die Behörden in den begünstigten Ländern die maximale Lebensdauer beim Betrieb der Detektionsausrüstung sicherstellen können.

2.2.   Softwaretools für die Kontrollbehörden

Information ist eine Grundvoraussetzung für den wirksamen Einsatz der Portalmonitore zur Strahlungskontrolle. Die Entwicklung gemeinsamer Datenformate und Testprotokolle ermöglicht eine effektive Kommunikation zwischen einer Vielzahl verschiedener Betreiber. Die Einspeisung von Daten aus Detektionsgeräten wie etwa den Portalmonitoren zur Strahlungskontrolle durch verschiedene Betreiber in Informationsnetze ist ein wichtiger Faktor bei der Entwicklung eines effizienten umfassenden Gesamtsystems für die Detektion. Dieses Projekt könnte den Staaten dabei helfen, ihre operative Effizienz deutlich zu verbessern, indem sie die Detektionssysteme in ihre nationalen Netze für den Datenaustausch integrieren. Der Informationsaustausch zwischen Standort und Betreibern kann Doppelarbeit bei Inspektionen verringern und im Falle harmloser und falscher Alarmmeldungen, die bei zahlreichen passiven Detektionssystemen auftreten, schnell Klarheit verschaffen.

Im Rahmen dieses Projekts würde ein integriertes System geschaffen mithilfe von Softwaretools, die das Analyseverfahren verbessern und Empfehlungen für geeignete Ausrüstung geben. Ein Verfahren, mit dem die Kontrollbehörde der lokalen Detektionsstation Rückmeldung erteilen kann, wird die Effizienz des Systems weiter verbessern und die Arbeit der Kontrolleure vor Ort unterstützen.

Projektziele:

Hilfe für Staaten bei der Gewährleistung einer landeseigenen technischen und wissenschaftlichen Unterstützung und bei der Entwicklung von Humanressourcen, die für eine wirksame und langfristig tragfähige nukleare Sicherung erforderlich sind;

Harmonisierung der Daten über Alarmmeldungen, um die Vergleichbarkeit der Daten von Ausrüstungen verschiedener Anbieter zu erreichen.

Projektbeschreibung

Unterstützung der Kontrollbehörden bei der Integration von Daten und Harmonisierung der Software für Alarmmeldungen, sodass die Vergleichbarkeit der Daten verschiedener Anbieter gegeben und sichergestellt ist, dass sich die Beschlussfassung bei der Regulierungstätigkeit auf korrekte Informationen stützt;

Das Pilottool wird bereitgestellt und von den Betroffenen des jeweiligen Staates getestet. Sie werden mit Unterstützung von Expertenmissionen der IAEO einen Test unter realen Bedingungen durchführen. Es wird ein Testbericht über das Schulungstool erstellt und dem Abschlussbericht beigefügt. Rückmeldungen der Regulierungsbehörde an die lokalen Detektionsstationen werden die Effizienz des Systems erhöhen und die Arbeit der Kontrolleure vor Ort verbessern.

Erwartete Projektergebnisse:

Aufnahme eines Schulungsmoduls für das entwickelte System, sowie ein interaktives Expertensystem für Fehlalarme. Ein Prototyp dieses Tools wird bereitgestellt und von den Betroffenen des jeweiligen Staates getestet. Ein Schulungsmodul für das entwickelte System wird ebenso wie ein interaktives Expertensystem für Fehlalarme in das System aufgenommen. Es wird ein gesonderter Testbericht über das Tool für Schulungszwecke erstellt und der Kommission übermittelt. Die Mitgliedstaaten der Union erhalten über die Gruppe „Nichtverbreitung“ Mustermaterial;

Durchführung eines Modelltests in einem Staat, anschließende Auswertung und gegebenenfalls Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auf der Grundlage des Berichts über die Ergebnisse des Tests;

Harmonisierung auf Ebene der Regulierungsstellen und somit innerhalb und zwischen den Regulierungsstellen bei ihrer regionalen und internationalen Zusammenarbeit, Detektion von Kernmaterial und anderem radioaktivem Material und Reaktion darauf;

Betrieb eines funktionierenden Prototyps pro Land;

Aufnahme eines Protokolls, das bei zukünftigen Käufen von Portalmonitoren zur Strahlungskontrolle zu beachten ist, um spezifische Anforderungen für die Software aufzunehmen.

Projekt 3:

Verbesserung der nuklearen Sicherung mit regionalem Schwerpunkt auf den Nachbarstaaten der EU und Lateinamerika

Das Ziel dieses Projekts besteht in der Stärkung der nationalen Fähigkeiten zur Konzipierung und Ausarbeitung eines Rechts- und Verwaltungsrahmens und dem Aufbau von Kapazitäten in IAEO-Mitgliedstaaten für die Schaffung eines umfassenden nationalen Systems der nuklearen Sicherung. Die Europäische Union hat in afrikanischen Ländern südlich der Sahara ein regionales Projekt eingeleitet, das Sicherheits- und Sicherungsaspekte sowie Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Urangewinnung und den Transport und die sichere Handhabung radioaktiver Quellen zum Gegenstand hat. Durch dieses Projekt werden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherung entwickelt, die mit den in diesem Projekt vorgeschlagenen vergleichbar sind. Die IAEO wird deshalb von dem Feedback und den Ergebnissen des Unionsprojekts profitieren können, das darauf abzielt, Maßnahmen ganz oder teilweise in den betreffenden Regionen durchzuführen. Das Programm entspricht den Maßgaben der Nummer 13 der Resolution der IAEO-Generalkonferenz GC/RES/10, in der das Sekretariat ermutigt wird, Hilfestellung bei einem Koordinierungsprozess in Bezug auf die Schnittstelle zwischen Sicherheit und Sicherung zu leisten. Zwei Abteilungen der IAEO werden hierbei mitwirken: Die Division of Radiation, Transport and Waste Safety (NSRW — Sicherheitsaspekte) und die Division of Nuclear Security (NSNS — sicherungsbezogene Aspekte), beide werden einen die sub-regionalen Kapazitäten betreffenden Ansatz verfolgen.

3.1.   Verbesserung der nuklearen Sicherung

Projektziel:

Stärkung der Kapazitäten von Staaten zur Verhütung und Aufdeckung von kriminellen oder vorsätzlichen unzulässigen Handlungen mit Kernmaterial oder anderem radioaktiven Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, sowie zur Reaktion auf solche Handlungen und zum Schutz von Menschen, Eigentum, Umwelt und Gesellschaft vor solchen Handlungen, gegebenenfalls auch durch regionale Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau.

Projektbeschreibung:

Tätigkeiten, die in den integrierten Plänen zur Unterstützung der nuklearen Sicherung von zehn Staaten aufgeführt sind und die mit der Umsetzung nationaler Systeme der nuklearen Sicherung in Zusammenhang stehen, werden in konkrete Maßnahmen überführt. Es werden Meilensteine für die Bearbeitung der relevanten Punkte festgelegt, die zu dauerhaft tragfähigen Lösungen für den Staat im Bereich der nuklearen Sicherung führen. Durch die vereinbarten Fristen und Zusagen wird eine umfassende Durchführung der Pläne sichergestellt; die Durchführung wird erfolgen, nachdem ein Abgleich mit laufenden Projekten der CBRN-Kompetenzzentren der EU erfolgt ist.

Erwartete Projektergebnisse:

Verbesserte nationale Kapazitäten in den begünstigten Ländern.

3.2.   Stärkung des nationalen Rechts- und Verwaltungsrahmens zur nuklearen Sicherung

Projektziel:

Stärkung der nationalen Rechts- und Verwaltungsrahmen sowie der Fähigkeit von Staaten, den Austausch bewährter Verfahren auf regionaler Ebene aufzubauen, da sie für jede Behörde gelten, die an der Sicherung von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material, das der Verwaltungskontrolle entweder unterliegt oder nicht unterliegt, beteiligt ist;

Bereitstellung von kostenwirksamen Mitteln für Staaten zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer nationalen, regionalen und internationalen Verpflichtungen, bei der Verabschiedung von verbindlichen und internationalen Rechtsinstrumenten und bei einer Verpflichtung zu nicht verbindlichen Rechtsinstrumenten.

Projektbeschreibung:

Durchführung von Expertenmissionen mit dem Ziel, Lücken in den bestehenden Gesetzen und Vorschriften zu ermitteln; Unterstützung von Staaten bei der Anpassung, erforderlichenfalls durch optimales Heranziehen der in den einschlägigen Bereichen bestehenden europäischen Rechtsvorschriften;

Gegebenenfalls Nutzung der Synergien mit anderen internationalen Organisationen (wie beispielsweise die Weltzollorganisation — WZO);

in den beteiligten Staaten Fortsetzung der Beratungen über ihre Strategien sowie Sicherstellung von Unterstützung beim Aufbau ihrer nationalen Infrastruktur;

Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger dafür, wie wichtig zweckdienliche Gesetze und Vorschriften zur nuklearen Sicherung sind;

Aufnahme in die integrierten Pläne zur Unterstützung der nuklearen Sicherung der beteiligten Staaten.

Erwartete Projektergebnisse:

Unterstützung von Staaten bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Vorschriften;

erforderlichenfalls Aktualisierung von Gesetzen und Vorschriften;

Berichterstattung über den aktuellen Stand sowie Empfehlungen für den Rechts- und Verwaltungsrahmen des betreffenden Staates;

Verpflichtung seitens des Staates zur Umsetzung der Empfehlungen und zur Durchführung einer Überprüfung nach zwei Jahren;

Darlegung und Bewertung der Ergebnisse;

Einbeziehung der erzielten Ergebnisse in den Abschlussbericht.

3.3.   Sicherung radioaktiver Quellen

Projektziele:

Verbesserung der Verwaltungsstrukturen eines Staates für die Sicherung radioaktiver Quellen, zugehöriger Einrichtungen und damit zusammenhängender Tätigkeiten einschließlich des Transports;

gegebenenfalls Einrichtung nationaler Register für radioaktive Quellen in den ausgewählten Staaten;

Zusammenarbeit mit Staaten bei der Ausarbeitung und Durchführung nationaler Strategien für die Handhabung nicht mehr verwendeter Quellen, einschließlich der Rückführung in das Ursprungs- oder Lieferland; Sicherstellung einer gesicherten Lagerung in dem Staat bis zur Entsorgung oder Ausfuhr zur Wiederverwertung oder Wiederverwendung oder gesicherten Lagerung (siehe Projekt 7).

Projektbeschreibung:

 

Sicherung von Quellen durch folgende Maßnahmen:

Einrichtung eines nationalen Verzeichnisses radioaktiver Quellen und Bewertung der Systeme zum physischen Schutz von Anlagen;

Vereinbarung von fünf Expertenmissionen, bei denen Syntheseberichte erstellt werden, die sowohl den aktuellen Stand beschreiben als auch Empfehlungen enthalten.

 

Erwartete Projektergebnisse:

Im Anschluss an die Missionen erstellte Bewertungsberichte, in denen die Ergebnisse in Bezug auf das nationale Verzeichnis und/oder den aktuellen Stand des physischen Schutzes von Anlagen zusammengefasst werden;

Ausarbeitung von Maßnahmen zum physischen Schutz von Anlagen, in denen hochaktive Quellen genutzt oder gelagert werden;

Ausrüstung zur Unterstützung der Kontrollbehörden bei der Durchführung nationaler Inspektionen von Anlagen unter Sicherheits- und Sicherungsaspekten.

3.4.   Entwicklung der Humanressourcen

Projektziel:

Stärkung der Kapazitäten von Staaten zur Verhütung und Aufdeckung von kriminellen oder vorsätzlichen unzulässigen Handlungen mit Kernmaterial oder anderem radioaktiven Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, sowie zur Reaktion auf solche Handlungen und zum Schutz von Menschen, Eigentum, Umwelt und Gesellschaft vor solchen Handlungen, gegebenenfalls auch durch Entwicklung der Humanressourcen auf regionaler Ebene und durch regionale Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau.

Projektbeschreibung:

Durchführung — unter angemessener Berücksichtigung bereits durchgeführter ähnlicher Maßnahmen und mit dem Ziel, die Kontinuität dieser Maßnahmen zu wahren — von Weiterbildungskursen für Fakultätsangehörige von Universitäten, die planen, postgraduierte Unterrichtsprogramme zum Thema nukleare Sicherung einzurichten, um die Fakultät in die Lage zu versetzen, eine Kultur der nuklearen Sicherung in ihren Institutionen zu lehren;

Ermutigung dazu, über die in der Region befindlichen Ausbildungs- und Unterstützungszentren für die nukleare Sicherung oder CBRN-Kompetenzzentren der EU Ausbildungsmaßnahmen zu einer Kultur der nuklearen Sicherheit für verschiedene Zielgruppen von Fachleuten anzubieten;

Beschaffung von Spezialausrüstung für Aus- und Fortbildungszwecke, wie beispielsweise echte Detektionsgeräte, wie sie von den Kontrolleuren vor Ort eingesetzt werden, deren Handhabung von den Studenten oder Praktikanten zu erlernen ist.

Erwartete Projektergebnisse:

Weiterbildungskurse für mindestens je 15 Fakultätsangehörige zu einem Thema, das noch festzulegen ist (eine Liste der ausgebildeten Fakultätsangehörigen ist vorzulegen);

Durchführung von mindestens zwei Fortbildungsmaßnahmen durch die Unterstützungszentren für die nukleare Sicherung in der Region (Listen der Fortbildungsmaßnahmen und der ausgebildeten Personen sind vorzulegen);

Bereitstellung von Lehr- und Ausbildungsmaterial für die Weiterbildungskurse und Fortbildungsmaßnahmen (das Material ist außerdem von den Vertretern der Union zu überprüfen).

3.5.   Schwerpunkt Lateinamerika

Der Schwerpunkt wird auf die spanischsprachigen Staaten Lateinamerikas gelegt. Ziel ist es, möglichst viele der relevanten Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit die spanischsprachigen Staaten sich der Projektergebnisse besser bemächtigen können.

3.5.1.   Ausbildungsprogramm

Internationales/regionales Seminar zur nuklearen Sicherung

Für Fachkräfte aus Entwicklungsländern, die idealerweise über ein bis drei Jahre Berufserfahrung verfügen, in den einschlägigen Institutionen ihres Heimatlands arbeiten und in deren Verantwortungsbereich einige Aspekte der nuklearen Sicherung fallen, wird ein zweiwöchiges Seminar veranstaltet. Bewerber sollten laufbahnbedingt Interesse an Kenntnissen auf dem Gebiet der nuklearen Sicherung haben, auch wenn sie aus unterschiedlichen akademischen Bereichen kommen können. Zur Teilnahme besonders ermutigt werden Bewerber mit einem wissenschaftlichen oder technischen Hintergrund, der für die nukleare Sicherung relevant ist, wie beispielsweise Nuklearphysik, Kerntechnik oder Politikwissenschaft und/oder verwandte Bereiche.

Das Seminar wird voraussichtlich in Spanien veranstaltet, Unterrichtssprache wird Spanisch oder Englisch sein. Es wird auf die Staaten Latein- und Mittelamerikas ausgerichtet sein. Der Lehrplan wird auf demjenigen basieren, der den Seminaren des Internationalen Zentrums für theoretische Physik (International Centre for Theoretical Physics) zugrunde liegt, die mit der Unterstützung der italienischen Regierung durchgeführt werden.

Regionales Seminar zur nuklearen Sicherung in Kuba

Die Inhalte und Materialien, die für die unter Nummer 3.5.1. beschriebene Maßnahme verwendet werden, werden die Grundlage für ein regionales Seminar zur nuklearen Sicherung in Kuba bilden. Die Durchführung erfolgt gemeinsam mit dem Unterstützungszentrum für die nukleare Sicherung, das auf Kuba eingerichtet wird. Das Seminar richtet sich an die Region und zielt darauf ab, in Lateinamerika die Ausbildung auf dem Gebiet der nuklearen Sicherung zu verbessern.

Erwartete Projektergebnisse:

Schaffung eines besseren Verständnisses für die Grundsätze der nuklearen Sicherung in der Region.

3.5.2.   Folgemaßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherung von radioaktivem Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, im Anschluss an frühere Gemeinsame Aktionen und Beschlüsse

Projektziel:

Sicherstellung der Nachhaltigkeit der im Rahmen früherer Gemeinsamer Aktionen und Beschlüsse eingeleiteten Arbeit und weitere Verbesserung der nuklearen Sicherung in Staaten in Latein- und Mittelamerika.

Projektbeschreibung:

Der IAEO liegt eine Reihe von Anträgen auf Unterstützung aus Latein- und Mittelamerika vor; würde diesen Anträgen stattgegeben, so würde dies die Nachhaltigkeit der Maßnahmen, die im Rahmen früherer Gemeinsamer Aktionen und Beschlüsse eingeleitet wurden, sicherstellen. Die Anträge sind in den integrierten Plänen zur Unterstützung der nuklearen Sicherung enthalten; sie betreffen Expertenmissionen insbesondere in Krankenhäusern, Übungen vor Ort, Nationale Trainingskurse (NTC)/RTC/ITC und die Beschaffung von Detektionsgeräten in Argentinien und Kuba.

Erwartete Projektergebnisse:

Durchführung der Maßnahmen in den benannten Staaten.

3.6.   Nukleare Sicherung von Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, in den Nachbarstaaten der EU

Projektziel:

Durchführung von Expertenmissionen, Übungen vor Ort, NTC/RTC/ITC sowie in gewissem Umfang die Beschaffung von Detektionsgeräten in Aserbaidschan, Jordanien, im Libanon, in Marokko, der Ukraine und anderen Nachbarstaaten der EU.

Projekt 4:

Verstärkte Sensibilisierung für Computersicherheit

Die Abteilung Nukleare Sicherung der IAEO bietet ein Gesamtpaket an Maßnahmen zur Unterstützung der Staaten bei der Schaffung von Computersicherheit und deren Verbesserung im Rahmen der nationalen Systeme der nuklearen Sicherung an. Mit diesem Projekt wird das Arbeitsprogramm der IAEO unterstützt, um Staaten bei der Verbesserung der Computersicherheit im Rahmen ihrer Systeme der nuklearen Sicherung zu helfen.

Projektziel:

Die IAEO soll zur Sensibilisierung beitragen und den Staaten Orientierungshilfen an die Hand geben, damit sie ihre Fähigkeit verbessern, verschiedenen sicherheitsrelevanten Ereignissen mit Kernmaterial vorzubeugen oder darauf zu reagieren. Die Unterstützung erstreckt sich vor allem auf die Verhinderung und Aufdeckung von Informationssicherheitsvorfällen und die Reaktion auf diese Vorfälle, die das Potenzial haben, sich unmittelbar oder unmittelbar nachteilig auf die nukleare Sicherheit und Sicherung auszuwirken.

Projektbeschreibung:

Internationale und regionale Unterstützung für Ausbildung und Bildung zur Verbesserung der Sensibilisierung für Computersicherheit und des Kapazitätsaufbaus;

Unterstützung des nationalen Kapazitätsaufbaus im Bereich der Informations- und Computersicherheit in Systemen der nuklearen Sicherung;

Veranstaltung und Ermöglichung von Expertentreffen und -foren zur Unterstützung des Informationsaustauschs und der Diskussion über Themen aus dem Bereich der Computersicherheit;

Unterstützung der internationalen Konferenz/des internationalen Symposiums zum Thema „Computersicherheit in einer nuklearen Welt“, die/das 2019 stattfinden soll (am Hauptsitz der IAEO).

Erwartete Projektergebnisse:

Verstärkte Sensibilisierung für Belange der Computersicherheit im Bereich nukleare Sicherung und Entwicklung unterstützender Materialien/Aktivitäten zur Erleichterung der Entwicklung und Verbesserung von Computersicherheitsprogrammen;

erweiterte nationale Kapazitäten zur Umsetzung und Aufrechterhaltung der Computersicherheit als Bestandteil des Systems der nuklearen Sicherung;

Kenntnis und Anwendung der Leitlinien und unterstützenden Maßnahmen der NSNS zur Unterstützung bei der Verbesserung der staatlichen Computersicherheit als Bestandteil der Systeme der nuklearen Sicherung;

globaler/regionaler Austausch von Informationen über gewonnene Erkenntnisse und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung von Computersicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Systeme der nuklearen Sicherung;

Verbesserung der Zusammenarbeit mit und zwischen Industriepartnern bei der Entwicklung von Technologien und Diensten, die ein höheres Maß an Widerstands- und Reaktionsfähigkeit gegenüber der Cyberangriffen bieten;

nationale Ausbildungsstrukturen für den Aufbau von Kapazitäten für Computersicherheit im Rahmen des Systems der nuklearen Sicherung, z. B. Unterstützung von Unterstützungszentren für nukleare Sicherung bei der Ausarbeitung von Lehrplänen im Bereich Computersicherheit;

Erleichterung des zentralisierten Informationsaustauschs zur Unterstützung des Austauschs von Computersicherheitsinformationen, die für Akteure aus dem Bereich nukleare Sicherung relevant sind;

Durchführung der internationalen Konferenz/des internationalen Symposiums zum Thema „Computersicherheit in einer nuklearen Welt“.

Projekt 5:

Sicherung von Nuklearmaterial und Kernanlagen

Die IEAO wird weiterhin dazu beitragen, die globale und nationale nukleare Sicherung durch Tätigkeiten zu verbessern, mit denen die Staaten bei ihren Bemühungen zur Reduzierung des Risikos, dass in der Verwendung, Lagerung und/oder Beförderung befindliches Kernmaterial und anderes radioaktives Material zu böswilligen Handlungen benutzt werden könnte, auf Antrag unterstützt werden. Die nationalen Systeme der nuklearen Sicherung müssen durch Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Kernanlagen oder bei radioaktiven Strahlenquellen sowie nationale Ausbildungsmaßnahmen systematisch unterstützt werden und spezifische technische Unterstützung bereitstellen, die für wirksame Nutzung und Wartung von Systemen zum physischen Schutz und anderen technischen Systemen der nuklearen Sicherheit erforderlich sind.

Projektziel:

Stärkung der ersten Verteidigungslinie des Staates in Form der Sicherung von Kernmaterial und Kernanlagen.

Projektbeschreibung:

Maßnahmen zur Verbesserung des physischen Schutzes von Anlagen, um sicherzustellen, dass sie den im Dokument INFCIRC/225/Rev.5 aufgeführten Empfehlungen nachkommen;

Bewertung der Systeme zum physischen Schutz in Kernanlagen aufgrund von Anträgen aus den Mitgliedstaaten.

Erwartete Projektergebnisse:

Gesichertes Nuklearmaterial und gesicherte Kernanlagen; Unterstützung des Staates bei der nachhaltigen Wartung der bereitgestellten Ausrüstung nach ihrer Einrichtung;

Folgenabschätzungen zu dem Mehrwert und den Vorteilen von Finanzmitteln der Union.

Projekt 6:

Missionen des Internationalen Beratungsdienstes für physischen Schutz

(International Physical Protection Advisory Service — IPPAS)

Das 1995 eingeleitete IPPAS-Programm ist ein wesentlicher Bestandteil der Anstrengungen der IAEO, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung und Unterhaltung eines wirksamen Systems zum physischen Schutz vor der unbefugten Verbringung von Kernmaterial und vor Sabotageakten gegen Kernanlagen und Kernmaterial unterstützt werden. Der IPPAS gibt fachliche Beratung zur Umsetzung der einschlägigen internationalen Instrumente, insbesondere der ACPPNM, sowie zur Umsetzung der IAEO-Leitfäden der Schriftenreihe zur nuklearen Sicherung, insbesondere der Grundlagen und Empfehlungen.

Projektziel:

Unterstützung der Staaten bei der Umwandlung der Bestimmungen der internationalen Instrumente zur nuklearen Sicherung und der IAEO-Leitlinien in gesetzliche Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Systemen zum physischen Schutz;

Bereitstellung neuer Konzepte an staatliche Stellen und Einrichtungen sowie Ermittlung und Erörterung bewährter Verfahren für den physischen Schutz, die der Verbesserung der nuklearen Sicherung zugutekommen könnten.

Projektbeschreibung:

Durchführung und Abschluss von IPPAS-Missionen in sechs Staaten;

Durchführung — auf der Grundlage von bereits bei der IAEO eingegangenen Anträgen — von Missionen in den folgenden Staaten: Belarus, Demokratische Republik Kongo, Jamaika, Libanon, Madagaskar und Vietnam.

Erwartete Projektergebnisse:

Verbesserung und Aufrechterhaltung der nuklearen Sicherung in den betreffenden Ländern;

Erstellung der Abschlussberichte der Missionen in diesen Ländern mit einer Beschreibung der Folgemaßnahmen als Teil des Abschlussberichts.

Projekt 7:

Rückführung von Strahlenquellen

Die Sicherung radioaktiver Strahlenquellen sollte in allen Phasen ihrer Nutzung gewährleistet werden, auch wenn die Strahlenquellen ausgedient haben. Die Staaten werden dazu angehalten, nationale Strategien für die Handhabung ausgedienter Strahlenquellen auszuarbeiten, die eine oder mehrere der folgenden Handhabungsoptionen enthalten: Rückführung in das Herkunftsland oder zum Lieferanten, gesicherte Lagerung in dem betreffenden Staat bis zur Entsorgung oder Ausfuhr zur Wiederverwertung oder Wiederverwendung oder gesicherten Lagerung.

Projektziele:

Fortsetzung der Unterstützung der Staaten durch die IAEO zur Verbesserung ihrer nationalen Kapazitäten zur nuklearen Sicherung zum Zweck des Schutzes von Menschen, Sachen und der Umwelt vor für die nukleare Sicherung relevanten Ereignissen mit Kernmaterial oder anderem radioaktiven Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt. Dies wird den Aufbau nationaler Kapazitäten für die Handhabung ausgedienter Strahlenquellen, die Suche nach herrenlosen Strahlenquellen und erforderlichenfalls deren Rückführung oder Ausfuhr zur Wiederverwertung umfassen. Je nach Dringlichkeit bei den Strahlenquellen, die bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung der nationalen Verzeichnisse in Projekt 3 aufgespürt wurden, werden mithilfe der entsprechenden Finanzmittel mehrere hochaktive Strahlenquellen zurückgeführt;

in den ausgewählten Ländern Ortung und Identifizierung von Strahlenquellen, bei denen die Gegebenheiten es notwendig erscheinen lassen, die Strahlenquellen zu konditionieren und zu einer sicheren und gesicherten Lagerstätte zu verbringen oder in das Herkunftsland oder zum Lieferanten zurückzuführen.

Projektbeschreibung:

Je nach Dringlichkeit, die im Rahmen der Bestandaufnahme des Projekts 3 aufgespürten Strahlenquellen zurückzuführen, werden mehrere identifizierte Strahlenquellen zurückgeführt.

Die begünstigten Staaten sind von der Union auf der Grundlage eines Vorschlags der IAEO zu bestimmen.

Erwartete Projektergebnisse:

Konsolidierung und Konditionierung der Strahlenquellen;

Rückführung von zwei identifizierten Strahlenquellen in das Herkunftsland oder Ausfuhr zur Wiederverwertung oder Wiederverwendung

Bei der Auswahl der zurückzuführenden Strahlenquellen werden folgende Kriterien angewandt: hochaktive Strahlenquelle (Kategorie 1 oder 2); europäische Herkunft; zum Zeitpunkt der Auswahl stehen keine Finanzmittel für die Rückführung zur Verfügung; Rückführung einer einzigen Strahlenquelle, d. h., sie ist nicht Bestandteil eines größeren Inventars, sodass die Rückführung einer einzigen Quelle eine erhebliche Risikominderung mit sich bringen würde.

Projekt 8:

Maßnahmen im Anschluss an die Projekte des Zyklus IV bis Zyklus VI

8.1.   Bedrohung durch Insider, Kernmaterialbuchführung und -kontrolle (NMAC)

Projektziel:

Vorgeschlagen wird, die in früheren Gemeinsamen Aktionen und Beschlüssen und in der letzten Beitragsvereinbarung (gemäß Beschluss 2013/517/GASP) durchgeführten Maßnahmen zu den folgenden zwei Punkten fortzuführen: Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen durch Insider und Kernmaterialbuchführung und -kontrolle.

Projektbeschreibung:

Bereitstellung von Grundwissen über die Konzepte, Methoden und Technologien, die im Einklang mit rechtsverbindlichen und nicht bindenden Instrumenten im Bereich nukleare Sicherung stehen; Aufzeigen von Elementen eines echten nationalen NMAC-Systems in kerntechnischen Anlagen, damit die Mitgliedstaaten eine unbefugte Verwendung oder Entnahme von Kernmaterial besser aufspüren können; Vertrautmachung der Mitgliedstaaten mit Bedrohungen durch Insider und Ermittlung entsprechender Präventions- und Schutzmaßnahmen.

Erwartete Projektergebnisse:

Die Kurse kommen den Mitgliedstaaten zugute, indem sie ihnen bewährte Verfahren vermitteln, die aus Leitfäden und den Erfahrungen der Experten stammen, die den Mitgliedstaaten bei der Einhaltung der Anforderungen und Ziele für die nukleare Sicherung in den Anlagen behilflich sind;

NMAC: Der Kurs soll insbesondere im Hinblick auf den nichtstaatlichen Akteur für die Notwendigkeit eines nationalen NMAC-Systems in kerntechnischen Anlagen sensibilisieren, mit dem die unbefugte Entnahme von Kernmaterial effektiv aufgedeckt werden kann. Im Kurs werden die Elemente eines nationalen NMAC-Programms mit den IAEO- Sicherungsmaßnahmen verglichen und ihnen gegenübergestellt.

Insider: Der Kurs soll die Teilnehmer mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich nukleare Sicherung vertraut machen, die sich mit der Bedrohung durch Insider einschließlich der unbefugten Entnahme von Kernmaterial (Diebstahl), Sabotage und Cybersicherheit in Anlagen, die Kernmaterial enthalten, befassen.

Die Leitfäden der Schriftenreihe zur Nuklearsicherheit kommen den Mitgliedstaaten zugute, indem sie umfangreiche Anleitungen zur Verwirklichung der Ziele effizienter Systeme der nuklearen Sicherung bereitstellen.

NMAC: Sowohl NSS 25-G als auch NST-33 kommen den Mitgliedstaaten zugute, indem sie Orientierungshilfen in Bezug auf Aspekte der Durchführung der NMAC, einschließlich der Verwaltung des NMAC-Systems, der Verwendung von Verzeichnissen, physischer Bestandsaufnahmen, Messungen und Kontrolle der Qualität der Messungen, Kontrolle von Kernmaterial, Bewegungen von Kernmaterial, Aufdeckung, Untersuchung und Behebung von Unregelmäßigkeiten bei der NMAC sowie die Bewertung und Leistungsprüfung des NMAC-Systems, bereitstellen.

Insider: NSS 8 ist für die Mitgliedstaaten dadurch hilfreich, dass darin Orientierungshilfen für Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen durch Insider in Bezug auf die unbefugte Entnahme von Kernmaterial und die Sabotage von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen bereitgestellt werden und ein Bezug zu den Empfehlungen in NSS 13 hergestellt wird. NSS 8 enthält allgemeine Hinweise zu Bedrohungen durch Insider, die auf einem Verständnis der abgestuften Vorgehensweise beruhen und in denen definiert wird, was eine Bedrohung durch Insider ist und wie Insider eingestuft werden können, ferner Hinweise zur Ermittlung von Zielen und Anlagensystemen, die vor böswilligen Handlungen geschützt werden müssen, und zur Anwendung und Bewertung von Präventiv- und Schutzmaßnahmen auf Anlagenebene zur Bekämpfung von Bedrohungen durch Insider.

8.2.   Verstärkung der Sicherheit und Gefahrenabwehr beim Transport

Projektziel:

In der Schriftenreihe zur nuklearen Sicherung arbeitet die IAEO umfassende Vorgaben aus, um Staaten dabei zu unterstützen, ihren Verpflichtungen aufgrund des internationalen Rechtsrahmens für nukleare Sicherung nachzukommen. Für die Sicherheit von Kernmaterial und sonstigen radioaktiven Stoffen beim Transport sind zusätzliche Leitlinien erforderlich.

Projektbeschreibung:

Die Tätigkeiten zur Unterstützung der Staaten bei der Verbesserung der Sicherheit beim Transport beziehen Regulierungsbehörden und andere zuständige Behörden mit Befugnissen und Aufgaben bei der Sicherung radioaktiver Stoffe beim Transport ein. Derzeit erhält jeder Mitgliedstaat gesondert umfangreiche Schulungen und Vorgaben für Sicherheit und Gefahrenabwehr, selbst wenn diese sich in vielen Mitgliedstaaten an dasselbe Publikum richten. Die IAEO ist der Auffassung, dass durch Mobilisierung der vorhandenen regionalen Sicherheitsnetze gemeinsame Schulungen durchgeführt werden könnten, die sich auf die Sicherheit des Materials konzentrieren und Schnittstellen mit Sicherheit und einem sicheren Transport behandeln.

Erwartete Projektergebnisse:

Ausarbeitung eines Handbuchs für die Gefahrenabwehr und Sicherheit radioaktiver Strahlenquellen während des Transports. Dieses Handbuch könnte auch den in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr Tätigen als ein Instrument dienen, um besser verständlich machen, was der jeweils andere tut; dies führt letztlich zu einer leistungsfähigeren, effizienteren Gefahrenabwehr- und Sicherheitskultur.

Durchführung eines ITC, eines RTC sowie zweier NTCs durch die regionalen Netze, um das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Sicherheit beim Transport radioaktiver Stoffe zu schärfen und den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse zur Entwicklung und Umsetzung nationaler Sicherheitsauflagen für den Transport zu vermitteln.

8.3.   Nukleare Forensik

Projektziel:

Auf der Internationalen Konferenz über Fortschritte bei der nuklearen Forensik wurde betont, dass in der nuklearen Forensik regionale Konzepte verfolgt werden müssen, um die gemeinsamen Anforderungen der Mitgliedstaaten und die vorhandenen Kapazitäten zu berücksichtigen, wenn sie eine Fähigkeit für die nukleare Forensik entwickeln, die ihren Bedürfnissen als Teil einer Infrastruktur im Bereich nukleare Sicherung entsprechen soll. Bei afrikanischen Mitgliedstaaten besteht erhebliches Interesse daran, in die Entwicklung und Überprüfung des nationalen integrierten Plans zur Unterstützung der nuklearen Sicherheit die nukleare Forensik als Teil einer Reaktion auf einen Zwischenfall im Bereich der Nuklearsicherheit einzubeziehen. Dieses Interesse ist auf das rasche Wachstum in Afrika zurückzuführen, das von einem einfachen Zugang zu Kernmaterial und anderen radioaktiven Stoffen für die Industrie, Medizin und Forschung abhängt, jedoch durch ernste Sicherheitsbedrohungen u. a. durch Terroristen, die in Nordafrika und südlich der Sahara zugeschlagen haben, verlangsamt wird.

Projektbeschreibung:

Die IAEO wird koordinierte Bemühungen unternehmen, um den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten durch Innovation, einschließlich Orientierungshilfen für Labormethoden, zu entsprechen. Die IAEO hat eine neue praktische Einführung in die Ausbildung in nuklearer Forensik initiiert, die in nuklearforensischen Laboren gegeben wurde. Das Projekt wird einen internationalen Schulungskurs für Angehörige der einschlägigen Berufe und eine langfristige Abstellung eines Wissenschaftlers in ein führendes nuklearforensisches Labor unter Betreuung des Gastgebers und der IAEO beinhalten.

Erwartete Projektergebnisse:

Die Entwicklung der Humanressourcen, beispielsweise von Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet, spielt bei der Unterstützung Nordafrikas im Bereich Nuklearforensik eine erhebliche Rolle. Herausgearbeitet werden Themen und Möglichkeiten für die künftige Beteiligung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Forensik (d. h. Forschung, Strafverfolgung, Analysefähigkeiten, Uranbergbau und Sicherheit radioaktiver Strahlenquellen) in der gesamten Region. Dabei werden Durchführungsmaßnahmen im Bereich der nuklearen Forensik in Nordafrika ermittelt. Die Sitzungen finden in englischer und französischer Sprache statt, und alle Unterlagen werden im Hinblick auf ein besseres Verständnis durch die begünstigten Länder ins Französische übersetzt.

Mögliche begünstigte Länder: alle nordafrikanischen Mitgliedstaaten und Nachbarstaaten der EU.

8.4.   Schaffung eines effektiven nationalen Reaktionsrahmens

Anerkanntermaßen ist die Bedrohung durch den Nuklearterrorismus für alle Mitgliedstaaten Anlass zur Sorge, und die Gefahr, dass Kernmaterial oder sonstige radioaktive Stoffe für Straftaten oder vorsätzliche unbefugte Handlungen verwendet werden, stellt eine ernste Bedrohung der nationalen und regionalen Sicherheit mit möglicherweise gravierenden Folgen für Menschen, Sachen und die Umwelt dar.

Die möglichen Folgen einer Straftat oder einer vorsätzlichen unbefugten Handlung unter Einsatz von Kernmaterial oder sonstigen radioaktiven Stoffen, die nicht der Verwaltungskontrolle unterliegen, hängen von der Menge, der Form, der Zusammensetzung und der Aktivität des Materials ab. Diese Handlungen könnten schwere gesundheitliche, soziale, psychologische und wirtschaftliche Beeinträchtigungen, Sachschäden und politische und ökologische Auswirkungen nach sich ziehen. Beispielsweise finden regelmäßig internationale Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit statt. Wegen ihrer Sichtbarkeit aufgrund der Medienberichterstattung rund um die Uhr wird weithin anerkannt, dass die Gefahr von Terroranschlägen auf ein hochrangiges politisches oder wirtschaftliches Gipfeltreffen oder eine Sportgroßveranstaltung erheblich ist.

Kernmaterial und sonstige radioaktive Stoffe werden tagtäglich transportiert, und zwar entweder genehmigt und gemäß den nationalen und internationalen Beförderungsvorschriften oder ohne Genehmigung oder von Personen, die nicht entdeckt werden möchten. Mit effektiven Kontrollmaßnahmen für die nukleare Sicherung wird sichergestellt, dass nur rechtmäßige Transporte stattfinden und realistische und wirksame Verfahren angewandt werden, um Zwischenfälle zu verhindern, aufzudecken und rasch darauf zu reagieren.

Jeder Staat ist dafür verantwortlich, Zwischenfälle im Bereich nukleare Sicherung, einschließlich solcher, die einen radiologischen Notfall auslösen können, zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren.

Projektziel:

Um die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zur Reaktion auf kriminelle oder vorsätzliche unzulässige Handlungen mit Kernmaterial oder sonstigen radioaktiven Stoffen zu unterstützen und zu steigern, leistet die IAEO Unterstützung mit Schwerpunkt auf der Schaffung eines effizienten nationalen Reaktionsrahmens. In diesem Zusammenhang bemüht sich die IAEO um die Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufspüren von Kernmaterial und sonstigen radioaktiven Stoffen, die nicht der Verwaltungskontrolle unterliegen, und bei der Reaktion auf Zwischenfälle im Bereich nukleare Sicherung, indem sie Beratungs- und Evaluierungsmissionen sowie Schulungen für die Humanressourcen durchführt, Unterstützung beim Beitritt zu internationalen Rechtsinstrumenten und/oder bei der Verschärfung der nationalen Rechtsvorschriften bietet und international anerkannte Leitlinien entwickelt und sie den Staaten zur Verfügung stellt.

Projektbeschreibung:

Unterstützung der Staaten beim Aufbau und bei der Aufrechterhaltung einer effektiven nationalen Reaktionsinfrastruktur durch die Planung, Koordinierung, Durchführung und Überwachung der Ergebnisse folgender Tätigkeiten:

Durchführung von Beratungs-/Dienstmissionen in Staaten zur Ermittlung und Empfehlung der Verstärkung des Rahmens für die Reaktion im Bereich nukleare Sicherung;

Bereitstellung technischer Unterstützung für Staaten beim Aufbau effektiver Fähigkeiten für Maßnahmen zur Folgenbewältigung im Bereich nukleare Sicherung, einschließlich des Vorgehens am Ort eines radiologischen Anschlags und Sportgroßveranstaltungen;

Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten, u. a. durch die Durchführung von Schulungen, Workshops, Übungen und Seminaren über Maßnahmen zur Folgenbewältigung im Bereich nukleare Sicherung.

Erwartete Projektergebnisse:

Erwartet wird, dass die an diesem Programm teilnehmenden Staaten ihre nationale Fähigkeit zur Reaktion auf kriminelle oder vorsätzliche unzulässige Handlungen unter Einsatz von Kernmaterial oder sonstigen radioaktiven Stoffen dadurch stärken, dass sie sich in die Lage versetzen, den Zwischenfall aufgrund von Faktoren wie Bedrohung, mögliche Folgen für Mensch und Umwelt, wirtschaftliche Auswirkungen und Beschaffenheit des verwendeten Kernmaterials oder sonstiger eingesetzter radioaktiver Stoffe rasch einzuschätzen und einzustufen.

8.5.   Aufdeckung

Projektziel:

Diese Tätigkeiten schließen sich an diejenigen an, die im Bereich der Aufdeckung im Rahmen der früheren Gemeinsamen Aktionen und Beschlüsse und der letzten Beitragsvereinbarung durchgeführt wurden. Die Ausarbeitung einer nationalen Aufdeckungsstrategie ist eines der Elemente, die zur Unterstützung der Errichtung eines effektiven Systems der nuklearen Sicherung erforderlich sind. Effektive Aufdeckungsstrukturen im Bereich nukleare Sicherung beruhen auf der nationalen Aufdeckungsstrategie und dem nationalen Rechts- und Regulierungsrahmen für nukleare Sicherung und werden von einem reibungslos funktionierenden Strafverfolgungswesen unterstützt.

Projektbeschreibung:

Mit Schwerpunkt auf der Konzeption und Entwicklung von Aufdeckungsstrukturen plant die IAEO sechs Expertenmissionen und die Bereitstellung von Detektionsinstrumenten.

Erwartete Projektergebnisse:

Spende von Detektionsgeräten gemäß der Aufdeckungsstrategie.

II.   BERICHTERSTATTUNG UND BEWERTUNG

Die IAEO wird dem Hohen Vertreter und der Kommission zwei Jahresberichte und einen finanziellen und beschreibenden Abschlussbericht über die Durchführung der Projekte vorlegen, sowie drei informelle halbjährliche Fortschrittsberichte. Spezifische informelle Berichte zu einschlägigen Themen werden von der IAEO auf Antrag der Kommission bearbeitet werden.

Der finanzielle und beschreibende Abschlussbericht wird die Durchführung aller Projekte im Detail durchleuchten und wird zudem Folgendes enthalten:

einen umfassenden Testbericht über das Tool für Schulungszwecke nach Kapitel I Nummer 2.2, der in den Abschlussbericht einzuarbeiten ist;

einen Bericht über den aktuellen Status und Empfehlungen für den rechtlichen und regulatorischen Rahmen des jeweiligen Staates in Projekt 3, im Einklang mit der vom begünstigten Staat angeforderten vertraulichen Behandlung;

Errungenschaften in Kapitel I Nummer 3.2.

Die Delegation der Union in Wien wird eine Kopie der Berichte erhalten.

III.   MITWIRKUNG VON KEINE KOSTEN VERURSACHENDEN EXPERTEN AUS DEN MITGLIEDSTAATEN DER UNION

Für die erfolgreiche Durchführung des vorliegenden Beschlusses ist ein aktives Mitwirken von Experten aus den Mitgliedstaaten der Union unerlässlich. Die IAEO wird für die Projekte auf diese Experten zurückgreifen. Die IAEO wird, sobald die Liste der Begünstigten festgelegt worden ist, auf eine Bedarfsanalyse gestützte Vorschläge in Bezug auf die Kosten für das aus dem Beitrag der Union zu finanzierende Personal ausarbeiten. Dieses Personal wird nach den Regeln der IAEO eingestellt.

IV.   LAUFZEIT

Die Dauer der Durchführung der Projekte wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt.

V.   BEGÜNSTIGTE

Die begünstigten Länder der verschiedenen Projekte werden aus den nachstehend aufgeführten Listen ausgewählt.

Beschließt ein Staat, dass er die Unterstützung nicht in Anspruch nehmen kann, schlägt die IAEO der Gruppe „Nichtverbreitung“ (CONOP) neue Empfänger vor, ausgehend von den anhand des integrierten Plans zur Unterstützung der nuklearen Sicherheit festgestellten Bedürfnissen.

Die Begünstigten des Projekts 1 in den nachstehenden Regionen werden sein: in Afrika: Algerien, Ägypten, Mauretanien, Niger, Marokko, Tunesien; in Asien und im pazifischen Raum: Malaysia, Pakistan und andere Staaten — noch zu bestimmen, die eine IAEO-Unterstützung anfordern; in Lateinamerika und der Karibik: Argentinien, Chile, Kolumbien, Kuba, Peru, Uruguay; und Länder in der Nachbarschaft der EU.

Die Begünstigten des Projekts 2 werden Kuba, Indonesien, Jordanien, Libanon, Malaysia und Vietnam sein.

Die Begünstigten des Projekts 3 werden sein: in der Nachbarschaft der EU: Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Ägypten, Georgien, Jordanien, Libanon, Libyen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Mauretanien, Republik Moldau, Montenegro, Marokko, Tunesien, die Türkei und die Ukraine; sowie in Latein- und Zentralamerika: Bolivien, Chile, Kolumbien, Kuba, Ecuador, Honduras, Panama und Paraguay.

Die Begünstigten des Projekts 4 werden Nordafrika, Südostasien, Lateinamerika, Staaten/Regionen im Anfangsstadium der Entwicklung von Kernenergieprogrammen und von Fähigkeiten im Bereich von Forschungsreaktoren sein, sowie Vietnam, Ägypten, die Türkei, Thailand und andere, zu einem späteren Zeitpunkt noch festzulegende Begünstigte.

Begünstigter des Projekts 5 wird Ägypten sein.

Die Begünstigten des Projekts 6 werden Belarus, die Demokratische Republik Kongo, Jamaika, Libanon, Madagaskar und Vietnam sein.

Die Begünstigten des Projekts 7 werden unter folgenden Ländern ausgewählt werden: Albanien, Bahrein, Burkina Faso, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Libanon und Madagaskar.

Die Begünstigen des Projekts 8 werden sein: Algerien, Albanien, Bangladesch, Kuba, Georgien, Kasachstan, Malaysia, Marokko, die Ukraine, Vietnam, oder zu einem späteren Zeitpunkt noch festzulegende Staaten in Afrika, Asien, Latein- und Zentralamerika, die eine IAEO-Unterstützung in integrierten Plänen zur Unterstützung der nuklearen Sicherheit anfordern; spezifische Gaststaaten: Deutschland, Österreich.

VI.   ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU

Die IAEO ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Aktion finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Europäischen Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU durchgeführt. Die IAEO wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. Erforderlichenfalls wird die IAEO Vertreter der Union und der Mitgliedstaaten der Union zu Missionen oder Veranstaltungen, die mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses in Zusammenhang stehen, einladen.

VII.   DURCHFÜHRUNGSSTELLE

Die IAEO wird mit der technischen Durchführung der Projekte betraut. Die Projekte werden direkt von Mitarbeitern der IAEO, Experten aus den Mitgliedstaaten und Auftragnehmern durchgeführt. Die Durchführung der Projekte muss im Einklang mit dem Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich) und dem zwischen der Europäischen Kommission und der IAEO zu schließenden Finanzierungsabkommen erfolgen.


Top