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Document 32016D1610
Commission Decision (EU) 2016/1610 of 7 September 2016 on the publication with a restriction in the Official Journal of the European Union of the reference of harmonised standard EN 13383-1:2002 ‘Armourstone: Part 1: Specifications’ in accordance with Regulation (EU) No 305/2011 of the European Parliament and of the Council (Text with EEA relevance)
Beschluss (EU) 2016/1610 der Kommission vom 7. September 2016 über die mit einer Einschränkung zu versehende Veröffentlichung der Nummer der harmonisierten Norm EN 13383-1:2002 „Wasserbausteine: Teil 1: Anforderungen“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Beschluss (EU) 2016/1610 der Kommission vom 7. September 2016 über die mit einer Einschränkung zu versehende Veröffentlichung der Nummer der harmonisierten Norm EN 13383-1:2002 „Wasserbausteine: Teil 1: Anforderungen“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2016/5650
ABl. L 240 vom 8.9.2016, p. 6–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
8.9.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 240/6 |
BESCHLUSS (EU) 2016/1610 DER KOMMISSION
vom 7. September 2016
über die mit einer Einschränkung zu versehende Veröffentlichung der Nummer der harmonisierten Norm EN 13383-1:2002 „Wasserbausteine: Teil 1: Anforderungen“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 18,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 müssen in Artikel 17 vorgesehene harmonisierte Normen die in dieser Verordnung festgelegten harmonisierten Anforderungen erfüllen. |
(2) |
Im Mai 2002 verabschiedete das Europäische Komitee für Normung (CEN) die harmonisierte Norm EN 13383-1:2002 „Wasserbausteine: Teil 1: Anforderungen“. Die Nummer dieser harmonisierten Norm wurde daraufhin im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. |
(3) |
Am 12. August 2015 erhob Zypern einen förmlichen Einwand nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 gegen die harmonisierte Norm EN 13383-1:2002. Der förmliche Einwand basierte auf der Aufnahme eines Schwellenwertes für ein wesentliches Merkmal, nämlich Dichte, in Abschnitt 5.2. dieser Norm, mit dem die Mindestdichte des fraglichen Produkts auf 2,3 mg/m3 festgelegt wird. |
(4) |
Zypern zufolge ist die Menge der Wasserbausteine, die in Zypern abgebaut werden und diesem Schwellenwert entsprechen (die besagte Mindestdichte), nicht ausreichend, um dem Bedarf an diesen Produkten nachzukommen. Stattdessen verwenden die zyprischen Behörden für den Bau von Küstenschutzanlagen seit Jahrzehnten Wasserbausteine mit einer geringeren Dichte, ohne dass den Behörden zufolge Haltbarkeits- oder Stabilitätsprobleme aufgetreten wären. |
(5) |
Zudem haben die beteiligten CEN-Gremien festgestellt, dass die Bewertung der Haltbarkeit in der Norm EN 13383 durch Dauerhaltbarkeitsprüfungen angemessen abgedeckt wird, auch wenn der besagte Schwellenwert für die Dichte nicht zugrunde gelegt wird. |
(6) |
Ferner betonte Zypern, dass der Streichung des fraglichen Schwellenwertes bereits im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Fassung von EN 13383 im CEN durch eine förmliche Abstimmung zugestimmt wurde. |
(7) |
Die Dichte von Wasserbausteinen ist wichtig und ein wesentliches Merkmal bei der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen für Bauarbeiten in Zusammenhang mit der Konzeption von Küstenschutzanlagen. Doch beinhalten die Berechnungsformeln in diesem Kontext auch andere Faktoren, insbesondere Abmessungen und Größe der zu verwendenden Wasserbausteine. Es wurde nachgewiesen, dass mit Wasserbausteinen geringerer Dichte dasselbe Schutzniveau erreicht werden kann, wenn die geringere Dichte durch die Verwendung größerer Steinblöcke ausgeglichen wird. |
(8) |
Auf der Grundlage des Inhalts der Norm EN 13383-1:2002 sowie der von Zypern, den anderen Mitgliedstaaten, dem CEN und der Wirtschaft vorgelegten Informationen und nach Konsultierung des durch Artikel 64 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 eingerichteten Ausschusses gemäß Artikel 18 dieser Verordnung wird allgemein anerkannt, dass der in Abschnitt 5.2 dieser Norm festgesetzte Schwellenwert für die Dichte aus dem Geltungsbereich der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Nummer ausgenommen werden könnte. |
(9) |
Aus allen diesen Gründen ist der in Abschnitt 5.2 dieser Norm festgesetzte Schwellenwert für Dichte für die Erfüllung der Anforderungen für diese harmonisierte Norm, die anhand der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 festgelegt wurden, nicht erforderlich. |
(10) |
Die Nummer EN 13383-1:2002 sollte somit weiterhin im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, jedoch mit einer Einschränkung, die den in Abschnitt 5.2 dieser Norm festgesetzten Schwellenwert für die Dichte vom Geltungsbereich ausnimmt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Nummer der harmonisierten Norm EN 13383-1:2002 „Wasserbausteine: Teil 1: Anforderungen“ wird im Amtsblatt der Europäischen Union mit einer Einschränkung veröffentlicht. Mit der Einschränkung wird der in Abschnitt 5.2 dieser Norm festgesetzte Schwellenwert für die Dichte vom Geltungsbereich der veröffentlichten Nummer ausgenommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 7. September 2016
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5.