EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32015R0302

Verordnung (EU) 2015/302 der Kommission vom 25. Februar 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems Text von Bedeutung für den EWR

OJ L 55, 26.2.2015, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2015/302/oj

26.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 55/2


VERORDNUNG (EU) 2015/302 DER KOMMISSION

vom 25. Februar 2015

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 (2) der Kommission hat die Europäische Eisenbahnagentur ein Verfahren für die Kontrolle von Änderungen der in Anhang III der Verordnung genannten technischen Unterlagen eingeführt. Am 6. Dezember 2013 legte die Europäische Eisenbahnagentur infolgedessen eine Empfehlung für die Änderung des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 vor, um die Verweise auf die entsprechend dem Änderungskontrollverfahren geänderten technischen Unterlagen anzupassen.

(2)

Die Verordnung (EU) Nr. 454/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG genannten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. Februar 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1.

(2)  ABl. L 123 vom 12.5.2011, S. 11.


ANHANG

„ANHANG III

Liste der in dieser TSI genannten technischen Unterlagen

Nummer

Titel

B.1. (V1.2)

Computergestützte Erstellung und Austausch von Preisdaten für internationale oder Auslandsverkäufe — Fahrausweis ohne integrierte Reservierung (NRT)

B.2. (V1.2)

Computergestützte Erstellung und Austausch von Preisdaten für internationale oder Auslandsverkäufe — Fahrausweis mit integrierter Reservierung (IRT)

B.3. (V1.2)

Computergestützte Erstellung und Austausch von Preisdaten für internationale oder Auslandsverkäufe — Sonderangebote

B.4. (V1.2)

Umsetzungsleitfaden für EDIFACT-Nachrichten über den Austausch von Fahrplandaten

B.5. (V1.2)

Elektronische Sitz-/Liegeplatzreservierung und elektronische Erstellung von Reiseunterlagen — Austausch von Meldungen

B.6. (V1.2)

Elektronische Sitz-/Liegeplatzreservierung und elektronische Erstellung von Beförderungsunterlagen (RCT2 Standard)

B.7. (V1.2)

IRTHP-Fahrausweise (International Rail Ticket for Home Printing)

B.8. (V1.2)

Numerische Standardcodierung für Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber und andere an Schienenverkehrsketten beteiligte Unternehmen

B.9. (V1.2)

Numerische Standardcodierung von Orten

B.10 (V1.2)

Elektronische Reservierung der Betreuung von mobilitätseingeschränkten Personen — Austausch von Meldungen

B.30. (V1.2)

Schema — Katalog von Meldungen/Datensätzen, die für die Kommunikation zwischen Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern (RU/IM) der TSI TAP erforderlich sind

B.50. (V1.0)

Leitfaden Fahrplan

B.51. (V1.0)

Leitfaden Preise

B.52. (V1.0)

Leitfaden Reservierung

B.53. (V1.0)

Leitfaden Direkte Erfüllung

B.54. (V1.0)

Leitfaden Indirekte Erfüllung

B.55. (V1.0)

Leitfaden für die Betreuung von mobilitätseingeschränkten Personen (PRM)

B.56. (V1.0)

Leitfaden Kommunikation zwischen Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern“


Top