EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32015D1114(01)

Beschluss des Rates vom 10. November 2015 zur Ernennung eines ungarischen Mitglieds und eines ungarischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

OJ C 380, 14.11.2015, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 07/11/2016

14.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 380/2


BESCHLUSS DES RATES

vom 10. November 2015

zur Ernennung eines ungarischen Mitglieds und eines ungarischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

(2015/C 380/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmerorganisationen vorgelegt wurden,

gestützt auf die Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit den Beschlüssen vom 2. Dezember 2013 (2) und vom 12. Juni 2014 (3) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Zeit bis zum 7. November 2016 — mit Ausnahme bestimmter Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder — ernannt.

(2)

Die Regierung Ungarns hat für zwei noch zu besetzende Posten Kandidaten vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum Mitglied bzw. zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden für die Zeit bis zum 7. November 2016 ernannt:

I.   REGIERUNGSVERTRETER

Land

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Ungarn

Frau Katalin BALOGH

Herr Gyula MADARÁSZ

Artikel 2

Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. November 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. GRAMEGNA


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.

(2)  Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 360 vom 10.12.2013, S. 8).

(3)  Beschluss des Rates vom 12. Juni 2014 zur Ernennung der litauischen und der maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 182 vom 14.6.2014, S. 14); Beschluss des Rates vom 12. Juni 2014 zur Ernennung der französischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 186 vom 18.6.2014, S. 5).


Top