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Document 32015D0042(01)
Decision (EU) 2015/2331 of the European Central Bank of 4 December 2015 on the approval of the volume of coin issuance in 2016 (ECB/2015/42)
Beschluss (EU) 2015/2331 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2016 (EZB/2015/42)
Beschluss (EU) 2015/2331 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2016 (EZB/2015/42)
OJ L 328, 12.12.2015, p. 121–122
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
12.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 328/121 |
BESCHLUSS (EU) 2015/2331 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 4. Dezember 2015
über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2016 (EZB/2015/42)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen. |
(2) |
Die 19 Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2016 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik. |
(3) |
Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne vorherige Zustimmung der EZB überschreiten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2016
Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2016 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:
(in Mio. EUR) |
|
|
Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2016 |
Belgien |
80,6 |
Deutschland |
667,5 |
Estland |
10,3 |
Irland |
38,8 |
Griechenland |
79,5 |
Spanien |
276,4 |
Frankreich |
266,0 |
Italien |
35,0 |
Zypern |
12,1 |
Lettland |
20,0 |
Litauen |
32,3 |
Luxemburg |
19,1 |
Malta |
9,9 |
Niederlande |
52,5 |
Österreich |
260,0 |
Portugal |
53,4 |
Slowenien |
30,0 |
Slowakei |
17,0 |
Finnland |
45,0 |
Artikel 2
Wirksamwerden
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.
Artikel 3
Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 4. Dezember 2015.
Der Präsident der EZB
Mario DRAGHI