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Document 32014R0439

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 439/2014 der Kommission vom 29. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik im Hinblick auf die Definitionen der Merkmale und das technische Format für die Datenübermittlung Text von Bedeutung für den EWR

OJ L 128, 30.4.2014, p. 72–78 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2020; Stillschweigend aufgehoben durch 32020R1197

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2014/439/oj

30.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 128/72


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 439/2014 DER KOMMISSION

vom 29. April 2014

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik im Hinblick auf die Definitionen der Merkmale und das technische Format für die Datenübermittlung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a und c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Übermittlung und Bewertung europäischer Statistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen der Unternehmen in der Union geschaffen.

(2)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 der Kommission (2) wurden die Definitionen der Merkmale und das technische Format für die Datenübermittlung festgelegt.

(3)

Es ist notwendig, Definitionen für die Merkmale der Demografie von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger festzulegen, um dem Bedarf an einer stärkeren internationalen Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Statistiken zur Unternehmertätigkeit. Diese Definitionen sollten dem Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 hinzugefügt werden. Das technische Format für die Datenübermittlung gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 einschließlich der Liste der Datensatzkennungen, der Reihen und der Liste der Variablen sollte daher entsprechend aktualisiert werden.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 29. April 2014

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 13.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 250/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Definitionen der Merkmale, das technische Format für die Datenübermittlung, die erforderlichen Doppelmeldungen gemäß NACE Rev. 1.1 und NACE Rev. 2 und die zuzulassenden Abweichungen bei der strukturellen Unternehmensstatistik (ABl. L 86 vom 31.3.2009, S. 1).


ANHANG

Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 werden wie folgt geändert:

1.

Anhang I wird wie folgt geändert:

a)

Die folgenden Codes werden vor Code 11 11 0 eingefügt:

„Code

:

11 01 0

Bezeichnung

:

Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t

Anhang

:

IX

Definition

Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die irgendwann in einem gegebenen Bezugszeitraum t mindestens einen Lohn- und Gehaltsempfänger hatten.

Code

:

11 02 0

Bezeichnung

:

Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

Anhang

:

IX

Definition

Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger irgendwann in einem gegebenen Bezugszeitraum t hatten. Dies kann unter Code 11 92 0 definierte Unternehmensgründungen betreffen, aber auch unter Code 11 91 0 definierte Unternehmen, falls die Unternehmen bereits in vorangegangenen Bezugszeiträumen aktiv waren, aber in den zwei vorangegangenen Bezugszeiträumen keinen Lohn- und Gehaltsempfänger hatten.

Code

:

11 03 0

Bezeichnung

:

Zahl der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben

Anhang

:

IX

Definition

Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt in einem gegebenen Bezugszeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben und die zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem früheren Zeitpunkt in einem gegebenen Bezugszeitraum t hatten.

Dies kann unter Code 11 93 0 definierte Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger betreffen, aber auch unter Code 11 01 0 definierte Unternehmen, falls die Unternehmen weiterhin aktiv bleiben, aber ab einem beliebigen Zeitpunkt in einem gegebenen Bezugszeitraum t und den folgenden zwei Bezugszeiträumen t + 1 und t + 2 keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben.

Dies gilt auch, falls der Arbeitsvertrag des letzten Lohn- und Gehaltsempfängers im Zeitraum t zum 31. Dezember endet.

Code

:

11 04 1

Bezeichnung

:

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

Code

:

11 04 2

Bezeichnung

:

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

Code

:

11 04 3

Bezeichnung

:

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

Code

:

11 04 4

Bezeichnung

:

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

Code

:

11 04 5

Bezeichnung

:

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten

Anhang

:

IX

Definition

Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in jedem Jahr ab dem Jahr, in dem sie den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger hatten (t – 1 bis t – 5), bis zu einem gegebenen Bezugszeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger hatten.

Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben, wird wie in der Variablen 11 02 0 definiert.

Vom Fortbestand eines Unternehmens wird auch dann ausgegangen, wenn die mit ihm verbundene(n) rechtliche(n) Einheit(en) nicht mehr aktiv ist (sind), ihre Tätigkeit jedoch von einer neuen rechtlichen Einheit übernommen wurde, die speziell geschaffen wurde, um die Produktionsfaktoren dieses Unternehmens zu übernehmen (= Fortbestand durch Übernahme).“

b)

Der folgende Code wird vor Code 12 11 0 eingefügt:

„Code

:

11 96 0

Bezeichnung

:

Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t

Anhang

:

IX

Definition

Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen mit mindestens 10 Lohn- und Gehaltsempfängern im Zeitraum t – 3, die über einen Dreijahreszeitraum hinweg (t – 3 bis t) ein durchschnittliches jährliches Wachstum der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger von über 10 % pro Jahr aufweisen. Nicht mitgezählt werden unter Code 11 92 0 definierte Unternehmen im Zeitraum t – 3.“

c)

Die folgenden Codes werden vor Code 16 11 0 eingefügt:

„Code

:

16 01 0

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben, wird wie in der Variablen 11 01 0 definiert.

Code

:

16 01 1

Bezeichnung

:

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird wie in der Variablen 16 91 1 definiert. Die Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben, wird wie in der Variablen 11 01 0 definiert.

Code

:

16 02 0

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben, wird wie in der Variablen 11 02 0 definiert.

Code

:

16 02 1

Bezeichnung

:

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird wie in der Variablen 16 91 1 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben, wird wie in der Variablen 11 02 0 definiert.

Code

:

16 03 0

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben, wird wie in der Variablen 11 03 0 definiert.

Code

:

16 03 1

Bezeichnung

:

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird wie in der Variablen 16 91 1 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben, wird wie in der Variablen 11 03 0 definiert.

Code

:

16 04 1

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Code

:

16 04 2

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Code

:

16 04 3

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Code

:

16 04 4

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Code

:

16 04 5

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 bis t – 5 hatten und die zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten, wird wie in den Variablen 11 04 1 bis 11 04 5 definiert.

Code

:

16 05 1

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 1 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Code

:

16 05 2

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 2 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Code

:

16 05 3

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 3 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Code

:

16 05 4

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 4 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Code

:

16 05 5

Bezeichnung

:

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 5 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Beschäftigten wird wie in der Variablen 16 91 0 definiert. Die Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t – 1 bis t – 5 hatten und die zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten, wird wie in den Variablen 11 04 1 bis 11 04 5 definiert.“

d)

Der folgende Code wird vor Code 17 32 0 eingefügt:

„Code

:

16 96 1

Bezeichnung

:

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t

Anhang

:

IX

Definition

Die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger wird wie in der Variablen 16 91 1 definiert. Die Grundgesamtheit der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung wird wie in der Variablen 11 96 0 definiert.“

2.

Anhang II wird wie folgt geändert:

a)

In Nummer 2 werden der Liste die folgenden Datensatzkennungen hinzugefügt:

Datenreihe

Bezeichnung

Datensatzkennung

„Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds

1G

RSBSSERV_1G1_A

Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform

9E

RSBSBD_9E1_A

Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

9F

RSBSBD_9F1_A

Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform

9G

RSBSBD_9G1_A

Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

9H

RSBSBD_9H1_A

Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung

9M

RSBSBD_9 M1_A

Vorläufige jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung

9P

RSBSBD_9P1_A“

b)

In Nummer 2 erhalten die Bezeichnung der Datenreihe und die Datensatzkennung für den Code 1D folgende Fassung:

Datenreihe

Bezeichnung

Datensatzkennung

„Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev. 2 64.19

1D

RSBSSERV_1D2_A“

c)

In Nummer 4.1 werden der Liste die folgenden Reihen hinzugefügt:

Datenreihe

Code

„Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds

1G

Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform

9E

Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

9F

Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform

9G

Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger

9H

Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung

9M

Vorläufige jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung

9P“

d)

In Nummer 4.1. erhält die Bezeichnung der Datenreihe im Hinblick auf den Code 1D folgende Fassung:

„Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev. 2 64.19“

e)

In Nummer 4.5. werden der Liste die folgenden Variablen in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

Variable

Code

Anhang

„Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t

11 01 0

IX

Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

11 02 0

IX

Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

11 03 0

IX

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

11 04 1

IX

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

11 04 2

IX

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

11 04 3

IX

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

11 04 4

IX

Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten

11 04 5

IX

Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t

11 96 0

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

16 01 0

IX

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben

16 01 1

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 02 0

IX

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 02 1

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

16 03 0

IX

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben

16 03 1

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 04 1

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 04 2

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 04 3

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 04 4

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 04 5

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 1 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 05 1

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 2 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 05 2

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 3 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 05 3

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 4 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 05 4

IX

Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t – 5 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t – 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben

16 05 5

IX

Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t

16 96 1

IX“


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