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Document 32014D0821

Beschluss 2014/821/GASP des Rates vom 4. November 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Rechtsstellung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

ABl. L 334 vom 21.11.2014, pp. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/821/oj

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21.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 334/1


BESCHLUSS 2014/821/GASP DES RATES

vom 4. November 2014

über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Rechtsstellung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37, in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 5 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Juli 2014 den Beschluss 2014/486/GASP (1) erlassen.

(2)

Am gleichen Tag hat der Rat den Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Rechtsstellung der Mission zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union in der Ukraine erlassen.

(3)

Ein Abkommen über die Rechtsstellung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (im Folgenden „Abkommen“) ist zwischen der Union und der Ukraine ausgehandelt worden.

(4)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Rechtsstellung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) wird im Namen der Union genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. November 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. GOZI


(1)  Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42).


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