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Document 32014D0315

    2014/315/Euratom: Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2013 über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

    ABl. L 165 vom 4.6.2014, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/315/oj

    Related international agreement

    4.6.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 165/1


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 22. Oktober 2013

    über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

    (2014/315/Euratom)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 24. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Montenegro über den Abschluss eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) aufzunehmen.

    (2)

    Diese Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Protokolls am 16. März 2013 erfolgreich abgeschlossen.

    (3)

    Der Abschluss des Protokolls durch die Kommission sollte in Bezug auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, genehmigt werden.

    (4)

    Im Hinblick auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten fallen, sind die Unterzeichnung und der Abschluss des Protokolls Gegenstand eines getrennten Verfahrens —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Einziger Artikel

    Dem Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird zugestimmt.

    Der Wortlaut des Protokolls ist dem über seine Unterzeichnung beigefügt.

    Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 2013.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. LINKEVIČIUS


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