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Commission Regulation (EU) No 658/2013 of 10 July 2013 amending Annexes II and III to Regulation (EC) No 1223/2009 of the European Parliament and of the Council on cosmetic products Text with EEA relevance
Verordnung (EU) Nr. 658/2013 der Kommission vom 10. Juli 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel Text von Bedeutung für den EWR
Verordnung (EU) Nr. 658/2013 der Kommission vom 10. Juli 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel Text von Bedeutung für den EWR
ABl. L 190 vom 11.7.2013, p. 38–53
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (1), insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, welche die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (2) ersetzt, gilt ab dem 11. Juli 2013.
(2)
Die Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG wurden nach dem Erlass der Verordnung durch die Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU der Kommission (3) wie folgt geändert: Aufnahme eines Haarfärbestoffs in Anhang II, Aufnahme von 26 Haarfärbestoffen in Anhang III Teil 1 und Änderung der zulässigen Höchstkonzentration im kosmetisches Fertigerzeugnis für zwei Haarfärbestoffe in Anhang III Teil 1. Diese Änderungen sollten nunmehr auch in die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen werden.
(3)
Gemäß der Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU müssen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sie erlassen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen, ab dem 1. September 2013 anwenden. Die vorliegende Verordnung sollte deshalb ab diesem Datum gelten.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. September 2013.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten.
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
199
1,3-Benzoldiol, 4-chlor-
4-Chlororesorcinol
95-88-5
202-462-0
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
200
2,4,5,6-Tetraaminopyrimidinsulfat
Tetraaminopyrimidine Sulfate
5392-28-9
226-393-0
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 3,4 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘ “
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
3,4 % (berechnet als Sulfat)
b)
Folgende Einträge mit den laufenden Nummern 206 bis 214 werden angefügt:
„206
3-(2-Hydroxyethyl)-p-phenylendiammoniumsulfat
Hydroxyethyl-p-Phenylenediamine Sulfate
93841-25-9
298-995-1
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“
207
1H-Indol-5,6-diol
Dihydroxyindole
3131-52-0
412-130-9
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
Für a und b gilt:
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
0,5 %
208
5-Amino-4-chlor-2-methylphenolhydrochlorid
5-Amino-4-Chloro-o-Cresol HCl
110102-85-7
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (berechnet als Hydrochlorid) nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
209
1H-Indol-6-ol
6-Hydroxyindole
2380-86-1
417-020-4
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
210
1H-Indol-2,3-dion
Isatin
91-56-5
202-077-8
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
1,6 %
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
211
2-Aminopyridin-3-ol
2-Amino-3-Hydroxypyridine
16867-03-1
240-886-8
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
212
2-Methyl-1-naphthylacetat
1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene
5697-02-9
454-690-7
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Methyl-1-Naphthol als auch 1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene, sollte die Höchstkonzentration an 2-Methyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
213
1-Hydroxy-2-methylnaphthalen
2-Methyl-1-Naphthol
7469-77-4
231-265-2
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Methyl-1-Naphthol als auch 1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene, sollte die Höchstkonzentration an 2-Methyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
214
Dinatrium-5,7-dinitro-8-oxid-2-naphthalensulfonat CI 10316
Acid Yellow 1
846-70-8
212-690-2
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
Für a und b gilt:
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘ “
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
0,2 %
c)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 240 erhält folgende Fassung:
„240
4-Nitro-1,2-phenylendiamin
4-Nitro-o-Phenylenediamine
99-56-9
202-766-3
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘ “
d)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 251 erhält folgende Fassung:
„251
2-(4-Amino-3-nitroanilin)ethanol
HC Red No. 7
24905-87-1
246-521-9
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
1,0 %
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘ “
e)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 253 erhält folgende Fassung:
„253
2-[bis(2-Hydroxyethyl)amino]-5-nitrophenol
HC Yellow No. 4
59820-43-8
428-840-7
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
1,5 %
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren“
f)
Die Einträge mit den laufenden Nummern 255 und 256 erhalten folgende Fassung:
„255
2-[(2-Nitrophenyl)amino]ethanol
HC Yellow No. 2
4926-55-0
225-555-8
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,75 % nicht überschreiten.
Für a und b gilt:
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis.
‚Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,0 %
256
4-[(2-Nitrophenyl)amino]phenol
HC Orange No. 1
54381-08-7
259-132-4
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
1,0 %“
g)
Folgende Einträge mit den laufenden Nummern 258 bis 264 werden angefügt:
„258
2-Nitro-N1-phenyl-benzol-1,4-diamin
HC Red No. 1
2784-89-6
220-494-3
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
1,0 %
„Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“