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Document 32011R0560

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 560/2011 der Kommission vom 10. Juni 2011 zum Abschluss des Verkaufs gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1017/2010 zur Eröffnung des Verkaufs von Getreide aus Beständen der Interventionsstellen der Mitgliedstaaten auf dem Binnenmarkt

OJ L 152, 11.6.2011, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 12/03/2014

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/560/oj

11.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 152/22


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 560/2011 DER KOMMISSION

vom 10. Juni 2011

zum Abschluss des Verkaufs gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1017/2010 zur Eröffnung des Verkaufs von Getreide aus Beständen der Interventionsstellen der Mitgliedstaaten auf dem Binnenmarkt

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 43 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1017/2010 der Kommission (2) sind Dauerausschreibungen für den Wiederverkauf von Getreide aus den Beständen der Interventionsstellen der Mitgliedstaaten auf dem Binnenmarkt eröffnet worden. Nach dem Wiederverkauf im Rahmen der seit dem 24. November 2010 laufenden Ausschreibungen blieb eine Menge Getreide unverkauft.

(2)

Die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 807/2010 der Kommission vom 14. September 2010 mit Durchführungsbestimmungen für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Union (3) im Nahrungsmittelhilfeprogramm 2012 zur Verteilung an Bedürftige vorgesehenen Getreidemengen übersteigen insgesamt die derzeit verfügbare Menge. Deshalb sind alle verbleibenden Getreide-Interventionsbestände diesem Zweck vorzubehalten.

(3)

Es empfiehlt sich daher, den mit der Verordnung (EU) Nr. 1017/2010 eröffneten Verkauf von Getreide im Wege eines Ausschreibungsverfahrens abzuschließen und die genannte Verordnung aufzuheben. Folglich sind die bei den Interventionsstellen der Mitgliedstaaten seit dem 25. Mai 2011, 11.00 Uhr (Brüsseler Zeit), eingegangenen Angebote gegenstandslos geworden.

(4)

Um dem Markt rasch ein Signal zu geben und zur Gewährleistung einer effizienten Verwaltung der Maßnahme sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

(5)

Der Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hat innerhalb der von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist keine Stellungnahme abgegeben —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der mit Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1017/2010 eröffnete Verkauf von Getreide im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ist abgeschlossen.

Artikel 2

Die Verordnung (EU) Nr. 1017/2010 wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. Juni 2011

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Dacian CIOLOŞ

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 293 vom 11.11.2010, S. 41.

(3)  ABl. L 242 vom 15.9.2010, S. 9.


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