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Document 32011R0102
Commission Regulation (EU) No 102/2011 of 4 February 2011 amending Regulation (EU) No 1089/2010 implementing Directive 2007/2/EC of the European Parliament and of the Council as regards interoperability of spatial data sets and services
Verordnung (EU) Nr. 102/2011 der Kommission vom 4. Februar 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
Verordnung (EU) Nr. 102/2011 der Kommission vom 4. Februar 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
ABl. L 31 vom 5.2.2011, p. 13–34
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
5.2.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 31/13 |
VERORDNUNG (EU) Nr. 102/2011 DER KOMMISSION
vom 4. Februar 2011
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1) und insbesondere Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten (2) enthält die technischen Modalitäten für die Interoperabilität von Geodatensätzen, einschließlich der Begriffsbestimmung von Codelisten, die für Attribute und Assoziationsrollen von Objektarten und Datentypen zu verwenden sind. |
(2) |
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 können Attribute oder Assoziationsrollen von Objektarten oder Datentypen, die einem Codelistentyp angehören, nur Werte annehmen, die für die betreffende Codeliste gültig sind. |
(3) |
Da diese zulässigen Werte für die Codelisten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 für die Umsetzung der in der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen erforderlich sind, sollten sie auch in ihr festgelegt werden. |
(4) |
Die in der vorliegenden Verordnung enthaltenen Codelistenwerte wurden in Bezug auf die Anforderungen an die Benutzer, das Referenzmaterial, die relevanten Politikbereiche oder Tätigkeiten der Union, die Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des zu erwartenden Kosten/Nutzen-Verhältnisses, die Beteiligung und Anhörung der Interessengruppen und die Anwendung internationaler Normen nach den gleichen Prinzipien festgelegt wie die anderen technischen Modalitäten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010. |
(5) |
Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 ist daher entsprechend zu ändern. |
(6) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
|
2. |
Artikel 6 wird wie folgt geändert:
|
3. |
Anhang I wird entsprechend Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. |
4. |
Anhang II wird entsprechend Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. |
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. Februar 2011
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1.
(2) ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11.
ANHANG I
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
1. |
Alle Aussagen wie „Diese Codeliste muss in einem gemeinsamen Codelisten-Register geführt werden.“ werden ersetzt durch: „Diese Codeliste darf von den Mitgliedstaaten nicht erweitert werden.“ |
2. |
Unter Ziffer 4.1 wird folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste ConditionOfFacilityValue
|
3. |
Der Ziffer 4.2 werden die folgenden Absätze angefügt: „Diese Codeliste darf von den Mitgliedstaaten nicht erweitert werden. Die zulässigen Werte für diese Codelisten sind die aus zwei Buchstaben bestehenden Ländercodes, die in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der EU aufgeführt sind.“ |
4. |
Unter Ziffer 5.3.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste ConnectionTypeValue
|
5. |
Unter Ziffer 5.3.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste LinkDirectionValue
|
ANHANG II
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
1. |
Alle Aussagen wie „Diese Codeliste muss in einem gemeinsamen Codelisten-Register geführt werden.“ werden ersetzt durch: „Diese Codeliste darf von den Mitgliedstaaten nicht erweitert werden.“ |
2. |
Unter Ziffer 3.3.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste GrammaticalGenderValue
|
3. |
Unter Ziffer 3.3.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste GrammaticalNumberValue
|
4. |
Unter Ziffer 3.3.3 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste NameStatusValue
|
5. |
Unter Ziffer 3.3.4 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste NamedPlaceTypeValue
|
6. |
Unter Ziffer 3.3.5 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste NativenessValue
|
7. |
Unter Ziffer 4.4.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AdministrativeHierarchyLevel
|
8. |
Unter Ziffer 5.4.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste GeometryMethodValue
|
9. |
Unter Ziffer 5.4.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste GeometrySpecificationValue
|
10. |
Unter Ziffer 5.4.3 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste LocatorDesignatorTypeValue
|
11. |
Unter Ziffer 5.4.4 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste LocatorLevelValue
|
12. |
Unter Ziffer 5.4.5 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste LocatorNameTypeValue
|
13. |
Unter Ziffer 5.4.6 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste PartTypeValue
|
14. |
Unter Ziffer 5.4.7 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste StatusValue
|
15. |
Unter Ziffer 6.2.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste CadastralZoningLevelValue
|
16. |
Der Ziffer 7.1 werden folgende Absätze angefügt:
|
17. |
Unter Ziffer 7.3.3.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AccessRestrictionValue
|
18. |
Unter Ziffer 7.3.3.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste RestrictionTypeValue
|
19. |
Unter Ziffer 7.4.2.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AerodromeCategoryValue
|
20. |
Unter Ziffer 7.4.2.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AerodromeTypeValue
|
21. |
Unter Ziffer 7.4.2.3 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AirRouteLinkClassValue
|
22. |
Unter Ziffer 7.4.2.4 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AirRouteTypeValue
|
23. |
Unter Ziffer 7.4.2.5 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AirUseRestrictionValue
|
24. |
Unter Ziffer 7.4.2.6 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AirspaceAreaTypeValue
|
25. |
Unter Ziffer 7.4.2.7 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste NavaidTypeValue
|
26. |
Unter Ziffer 7.4.2.8 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste PointRoleValue
|
27. |
Unter Ziffer 7.4.2.9 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste RunwayTypeValue
|
28. |
Unter Ziffer 7.4.2.10 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste SurfaceCompositionValue
|
29. |
Unter Ziffer 7.5.2.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste CablewayTypeValue
|
30. |
Unter Ziffer 7.6.3.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste FormOfRailwayNodeValue
|
31. |
Unter Ziffer 7.6.3.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste RailwayTypeValue
|
32. |
Unter Ziffer 7.6.3.3 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste RailwayUseValue
|
33. |
Unter Ziffer 7.7.3.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste AreaConditionValue
|
34. |
Unter Ziffer 7.7.3.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste FormOfRoadNodeValue
|
35. |
Unter Ziffer 7.7.3.3 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste FormOfWayValue
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36. |
Unter Ziffer 7.7.3.4 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste RoadPartValue
|
37. |
Unter Ziffer 7.7.3.5 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste RoadServiceTypeValue
|
38. |
Unter Ziffer 7.7.3.6 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste RoadSurfaceCategoryValue
|
39. |
Unter Ziffer 7.7.3.7 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste ServiceFacilityValue
|
40. |
Unter Ziffer 7.7.3.8 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste SpeedLimitSourceValue
|
41. |
Unter Ziffer 7.7.3.9 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste VehicleTypeValue
|
42. |
Unter Ziffer 7.7.3.10 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste WeatherConditionValue
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43. |
Unter Ziffer 7.8.3.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste FerryUseValue
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44. |
Unter Ziffer 7.8.3.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste FormOfWaterwayNodeValue
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45. |
Unter Ziffer 8.4.2.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste HydroNodeCategoryValue
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46. |
Unter Ziffer 8.5.4.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste CrossingTypeValue
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47. |
Unter Ziffer 8.5.4.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste HydrologicalPersistenceValue
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48. |
Unter Ziffer 8.5.4.3 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste InundationValue
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49. |
Unter Ziffer 8.5.4.4 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste ShoreTypeValue
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50. |
Unter Ziffer 8.5.4.5 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste WaterLevelValue
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51. |
Unter Ziffer 9.4.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste DesignationSchemeValue
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52. |
Unter Ziffer 9.4.3 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste IUCNDesignationValue
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53. |
Unter Ziffer 9.4.4 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste NationalMonumentsRecordDesignationValue
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54. |
Unter Ziffer 9.4.5 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste Natura2000DesignationValue
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55. |
Unter Ziffer 9.4.6 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste RamsarDesignationValue
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56. |
Unter Ziffer 9.4.7 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste UNESCOManAndBiosphereProgrammeDesignationValue
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57. |
Unter Ziffer 9.4.8 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste UNESCOWorldHeritageDesignationValue
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