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Document 32011D0396

2011/396/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Juli 2011 zur Zulassung eines Laboratoriums in Japan für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4595) Text von Bedeutung für den EWR

OJ L 176, 5.7.2011, p. 51–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2011/396/oj

5.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 176/51


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 4. Juli 2011

zur Zulassung eines Laboratoriums in Japan für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4595)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2011/396/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Entscheidung 2000/258/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Bestimmung eines spezifischen Instituts, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2000/258/EG wurde die Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES) in Nancy, Frankreich, (früher Agence française de sécurité sanitaire des aliments, AFSSA) als spezifisches Institut bestimmt, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen verantwortlich ist.

(2)

Die genannte Entscheidung sieht auch vor, dass die ANSES die Bewertung von Laboratorien in Drittländern dokumentiert, die sich für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen beworben haben.

(3)

Die zuständige Behörde Japans hat die Zulassung eines Laboratoriums in diesem Drittland für die Durchführung dieser serologischen Tests beantragt. Dieser Antrag wird unterstützt durch einen befürwortenden Bericht der ANSES vom 4. Februar 2011 über die Bewertung dieses Laboratoriums.

(4)

Dieses Laboratorium sollte daher eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen erhalten.

(5)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das nachstehende Laboratorium erhält gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2000/258/EG eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen:

Laboratory Department, Animal Quarantine Service

Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries

11-1, Haramachi, Isogo-ku

Yokohama

Kanagawa 235-0008

Japan

Artikel 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. August 2011.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 4. Juli 2011

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 40.


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