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Document 32011D0280

2011/280/EU: Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2003/796/EG der Kommission zur Einsetzung der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas

OJ L 129, 17.5.2011, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 12 Volume 004 P. 92 - 92

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/280/oj

17.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 129/14


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 16. Mai 2011

zur Aufhebung des Beschlusses 2003/796/EG der Kommission zur Einsetzung der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas

(2011/280/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss 2003/796/EG der Kommission (1) wurde die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas eingerichtet, um die Konsultation, Koordination und Kooperation zwischen den Regulierungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen Behörden und der Kommission zu erleichtern; damit sollte der Binnenmarkt gefestigt und sichergestellt werden, dass die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (2), die Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (3) sowie die Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel (4) in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden.

(2)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gegründet (5), um die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten zu verstärken und zu einem wirksamen Funktionieren des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarkts beizutragen.

(3)

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bietet einen Rahmen, innerhalb dessen die Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und Aufgaben ausführen können, die denen ähnlich sind, die derzeit von der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas wahrgenommen werden. Da die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden die Arbeit der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas auf einer besseren Verwaltungsgrundlage fortführen wird, sollte der Beschluss 2003/796/EG aufgehoben werden.

(4)

Damit die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas einige laufende Projekte abschließen kann, sollte sie erst am 1. Juli 2011 aufgelöst werden, so dass eine reibungslose Übergabe an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden stattfinden kann —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2003/796/EG wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Juli 2011.

Brüssel, den 16. Mai 2011

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 296 vom 14.11.2003, S. 34.

(2)  ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 37.

(3)  ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 57.

(4)  ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 1.

(5)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.


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