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Document 32010R0942

Verordnung (EU) Nr. 942/2010 der Kommission vom 20. Oktober 2010 zur Aussetzung der Einreichung von Einfuhrlizenzanträgen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente

OJ L 277, 21.10.2010, p. 11–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/942/oj

21.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 277/11


VERORDNUNG (EU) Nr. 942/2010 DER KOMMISSION

vom 20. Oktober 2010

zur Aussetzung der Einreichung von Einfuhrlizenzanträgen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 891/2009 vom 25. September 2009 zur Eröffnung und Verwaltung bestimmter gemeinschaftlicher Zollkontingente im Zuckersektor (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Mengen, für die bei den zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 vom 1. bis 7. Oktober 2010 Einfuhrlizenzen beantragt wurden, entsprechen der unter der laufenden Nummer 09.4321 verfügbaren Menge.

(2)

Daher sollte die Einreichung weiterer Einfuhrlizenzanträge für die laufende Nummer 09.4321 in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 bis zum Ende des Wirtschaftsjahres ausgesetzt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Einreichung weiterer Lizenzanträge für die im Anhang aufgeführten laufenden Nummern wird bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2010/11 ausgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat

Brüssel, den 20. Oktober 2010

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Jean-Luc DEMARTY

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


(1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 254 vom 26.9.2009, S. 82.


ANHANG

Zucker — Zugeständnisse CXL

Wirtschaftsjahr 2010/2011

Vom 1.10.2010 bis 7.10.2010 eingereichte Anträge

Laufende Nr.

Land

Zuteilungskoeffizient

(%)

Weitere Anträge

09.4317

Australien

 

09.4318

Brasilien

 

09.4319

Kuba

 

09.4320

Andere Drittländer

Ausgesetzt

09.4321

Indien

 (1)

Ausgesetzt

„—“

:

Nicht anwendbar: Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden.


Balkan-Zucker

Wirtschaftsjahr 2010/2011

Vom 1.10.2010 bis 7.10.2010 eingereichte Anträge

Laufende Nr.

Land

Zuteilungskoeffizient

(%)

Weitere Anträge

09.4324

Albanien

 

09.4325

Bosnien und Herzegowina

 

09.4326

Serbien, Montenegro und Kosovo (2)

 (3)

 

09.4327

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

 

09.4328

Kroatien

 (3)

 

„—“

:

Nicht anwendbar: Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden.


Zucker — außerordentliche und industrielle Einfuhr

Wirtschaftsjahr 2010/2011

Vom 1.10.2010 bis 7.10.2010 eingereichte Anträge

Laufende Nr.

Einfuhrart

Zuteilungskoeffizient

(%)

Weitere Anträge

09.4380

Außerordentlich

 

09.4390

Industriell

 

„—“

:

Nicht anwendbar: Der Kommission ist kein Lizenzantrag übermittelt worden.


(1)  Nicht anwendbar: Die Anträge überschreiten nicht die verfügbaren Mengen und es wird diesen in vollem Umfang stattgegeben.

(2)  Kosovo gemäß der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates.

(3)  Nicht anwendbar: Die Anträge überschreiten nicht die verfügbaren Mengen und es wird diesen in vollem Umfang stattgegeben.


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