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Document 32009D0958

Beschluss EUPM/1/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 15. Dezember 2009 betreffend die Verlängerung des Mandats des Leiters der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina

OJ L 330, 16.12.2009, p. 79–79 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2010

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/958/oj

16.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 330/79


BESCHLUSS EUPM/1/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 15. Dezember 2009

betreffend die Verlängerung des Mandats des Leiters der Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina

(2009/958/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2009/906/GASP des Rates vom 8. Dezember 2009 über die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2009/906/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPM zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 24. Oktober 2008 auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters mit dem Beschluss 2008/835/GASP (2) Herrn Stefan FELLER bis zum 31. Dezember 2009 zum Leiter der Mission EUPM ernannt.

(3)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee am 13. November 2009 vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Stefan FELLER um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2010, zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Stefan FELLER als Leiter der Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina wird hiermit bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt bis zum 31. Dezember 2010.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2009.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)  ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 22.

(2)  ABl. L 298 vom 7.11.2008, S. 30.


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