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Document 32007D0317
2007/317/EC: Council Decision of 16 April 2007 establishing the position to be adopted, on behalf of the Community, within the International Grains Council with respect to the extension of the Grains Trade Convention 1995
2007/317/EG: Beschluss des Rates vom 16. April 2007 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist
2007/317/EG: Beschluss des Rates vom 16. April 2007 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist
ABl. L 119 vom 9.5.2007, p. 30–30
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 10/12/2011; Aufgehoben durch 32011R1230
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9.5.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 119/30 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 16. April 2007
zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist
(2007/317/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung des nachstehenden Grundes:
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 wurde mit dem Beschluss 96/88/EG (1) von der Gemeinschaft geschlossen und regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert. Zuletzt wurde es mit Beschluss des Internationalen Getreiderates vom Juni 2005 verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2007. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Gemeinschaft. Daher sollte die Kommission, die die Gemeinschaft im Internationalen Getreidehandelsrat vertritt, ermächtigt werden, einer solchen Verlängerung zuzustimmen —
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat besteht darin, dass sie einer Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren zustimmt.
Die Kommission wird ermächtigt, diesen Standpunkt im Internationalen Getreiderat zum Ausdruck zu bringen.
Geschehen zu Luxemburg am 16. April 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H. SEEHOFER