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Document 32005D0630

2005/630/EG: Beschluss der Kommission vom 26. August 2005 zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates

OJ L 225, 31.8.2005, p. 23–27 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
OJ L 349M, 12.12.2006, p. 310–314 (MT)
Special edition in Bulgarian: Chapter 19 Volume 007 P. 181 - 185
Special edition in Romanian: Chapter 19 Volume 007 P. 181 - 185
Special edition in Croatian: Information about publishing Official Journal Special Edition not found, P. 108 - 112

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/630/oj

31.8.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 225/23


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 26. August 2005

zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates

(2005/630/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

nach Anhörung des Ausschusses, der nach Artikel 17 der Richtlinie 2003/8/EG eingesetzt wurde,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2004/844/EG der Kommission (2) wurde ein Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG eingeführt.

(2)

Laut Richtlinie 2003/8/EG soll die Kommission auch ein Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe zur Erleichterung der Übermittlung dieser Anträge an die Justizbehörden der Mitgliedstaaten erstellen.

(3)

Gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wirkte Dänemark nicht an der Annahme der Richtlinie 2003/8/EG mit, die für Dänemark daher nicht bindend ist und die es nicht anwenden muss —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Das Standardformular in der Anlage zu dieser Entscheidung für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe wird hiermit angenommen.

Brüssel, den 26. August 2005

Für die Kommission

Franco FRATTINI

Vizepräsident


(1)  ABl. L 26 vom 31.1.2003, S. 41.

(2)  ABl. L 365 vom 10.12.2004, S. 27.


ANHANG

STANDARDFORMULAR

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