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Document 32003D0629

2003/629/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. August 2003 zur Änderung der Entscheidung 2000/367/EG betreffend die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten in Bezug auf Produkte zur Rauch- und Wärmefreihaltung (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2851)

OJ L 218, 30.8.2003, p. 51–54 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Estonian: Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Latvian: Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Lithuanian: Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Hungarian Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Maltese: Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Polish: Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Slovak: Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Slovene: Chapter 13 Volume 031 P. 427 - 430
Special edition in Bulgarian: Chapter 13 Volume 040 P. 123 - 126
Special edition in Romanian: Chapter 13 Volume 040 P. 123 - 126
Special edition in Croatian: Chapter 13 Volume 058 P. 61 - 64

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/629/oj

32003D0629

2003/629/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. August 2003 zur Änderung der Entscheidung 2000/367/EG betreffend die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten in Bezug auf Produkte zur Rauch- und Wärmefreihaltung (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2851)

Amtsblatt Nr. L 218 vom 30/08/2003 S. 0051 - 0054


Entscheidung der Kommission

vom 27. August 2003

zur Änderung der Entscheidung 2000/367/EG betreffend die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten in Bezug auf Produkte zur Rauch- und Wärmefreihaltung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2851)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2003/629/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte,(1) geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG(2), insbesondere auf Artikel 20 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Entscheidung 2000/367/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon(3) sollte zu Zwecken ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt auch Produkte zur Rauch- und Wärmefreihaltung umfassen.

(2) Die Entscheidung 2000/367/EG sollte entsprechend geändert werden.

(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2000/367/EG wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Entscheidung geändert.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. August 2003

Für die Kommission

Erkki Liikanen

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 40 vom 11.2.1989, S. 12.

(2) ABl. L 220 vom 30.8.1993, S. 1.

(3) ABl. L 133 vom 6.6.2000, S. 26.

ANHANG

Der Anhang der Entscheidung 2000/367/EG wird wie folgt geändert:

1. Der Abschnitt mit der Überschrift "SYMBOLE" wird wie folgt geändert:

a) In der Tabelle werden folgende Zeilen angefügt:

">PLATZ FÜR EINE TABELLE>"

b) In der zweiten Anmerkung wird im Anschluss an die Angabe "EN13501-3" die Angabe: "EN13501-4" eingefügt.

2. Der Abschnitt mit der Überschrift "KLASSIFIZIERUNGEN" wird wie folgt geändert:

a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:

i) In der Tabelle für Wände werden die Klassen "RE360", "REI360", "REI-M360" und "REW360" angefügt;

ii) in der Tabelle für Decken und Dächer

- wird über der Zeile "RE" die Zeile "R" mit der Klasse "30" eingefügt;

- werden in der Zeile "RE" die Klasse "RE360" und in der Zeile "REI" die Klasse "REI360" angefügt.

b) In Nummer 3 wird der Titel der Tabelle "Brandschutzbeschichtungen, Bekleidungen und Schutzteile" durch den Titel "Brandschutzbeschichtungen, Platten, Putze, Bekleidungen und Schutzteile" ersetzt.

c) Nummer 4 wird wie folgt geändert:

i) In der Tabelle für Trennwände (einschließlich Bauteile mit Teilen ohne Wärmedämmung) werden die Klassen "EI-M180" und "EI-M240" angefügt;

ii) in der Tabelle für "Abschlüsse für Förderanlagen und bahngebundene Transportsysteme" erhält die Anmerkung folgende Fassung: "Die Klassifizierung I wird durch Hinzufügung der Suffixe '1' oder '2' ergänzt, um die für die Wärmedämmung verwendete Definition anzugeben. Eine Klassifizierung I soll für jene Fälle geschaffen werden, wo die Probekörper Rohre oder Leitungskonfigurationen sind ohne Beurteilung des Abschlusses für die Förderanlage. Durch Hinzufügung des Symbols 'C' wird angegeben, dass das Produkt auch das Kriterium 'Selbstschließevermögen' ('bestanden/nicht bestanden'-Test) erfuellt(1)";

iii) die Tabelle für Wand- und Deckenbekleidungen wird durch die folgende ersetzt:

">PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkungen:

Die Anmerkung '1' oder '2' zeigt an, welche Substrate, Brandverhaltenskriterien und Erweiterungsregeln in dieser Klassifizierung verwendet werden."

d) Folgende Nummer 7 wird angefügt:

"7. Produkte für Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung

Die in diesem Abschnitt genannten Normen befinden sich in Vorbereitung und werden möglicherweise überarbeitet oder verbessert.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkungen:

Durch Hinzufügen von 'single' wird die Eignung ausschließlich für einen Brandabschnitt angegeben.

Überdies wird mit den Symbolen 've' und/oder 'ho' angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet.

'S' gibt eine Leckrate von unter 5 m3/hr/m2 an. (Alle Leitungen ohne 'S'-Klassifizierung müssen eine Leckrate von weniger als 10 m3/hr/m2 aufweisen.)

'500', '1000', '1500' geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkungen:

Durch Hinzufügen von 'multi' wird die Eignung für mehrere Brandabschnitte angegeben.

Überdies wird mit den Symbolen 've' und/oder 'ho' angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet.

'S' gibt eine Leckrate von unter 5 m3/hr/m2 an. (Alle Leitungen ohne 'S'-Klassifizierung müssen eine Leckrate von weniger als 10 m3/hr/m2 aufweisen.)

'500', '1000', '1500' geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkungen:

Durch Hinzufügen von 'single' wird die Eignung ausschließlich für einen Brandabschnitt angegeben.

'HOT 400/30' (High Operational Temperature) gibt an, dass die Klappe während eines Zeitraums von 30 Minuten bei Temperaturen unter 400 °C geöffnet oder geschlossen werden kann. (Nur mit der E600-Klassifizierung zu verwenden.)

Mit 'ved', 'vew' 'vedw' und/oder 'hod', 'how' 'hodw' wird angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet, und zwar montiert in einer Leitung und/oder einer Wand.

'S' gibt eine Leckrate von unter 200m.o/hr/m.o an. Alle Klappen ohne "S"-Klassifikation müssen eine Leckrate von unter 360 m3/hr/m2 aufweisen. Für alle Klappen mit einem Wert unter 200 m3/hr/m2 gilt dieser Wert, für alle Klappen mit einem Wert zwischen 200 m3/hr/m2 und 360 m3/hr/m2 gilt der Wert 360 m3/hr/m2. Die Leckraten gelten sowohl für Umgebungs- als auch für hohe Temperaturen.

'500', '1000', '1500' geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.

'AA' oder 'MA' weisen auf automatische Aktivierung oder manuelles Eingreifen hin.

Mit 'io', 'i o', 'i [harr ]o' wird angegeben, dass die Leistungskriterien von innen nach außen, von außen nach innen oder in beide Richtungen erfuellt sind.

Mit 'C300', 'C10 000' 'Cmod' wird angegeben, dass sich die Klappe für eine Verwendung in reinen Entrauchungsanlagen, in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftanlagen oder als Regulierungsklappe in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftsystemen eignet.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkungen:

Durch Hinzufügen von 'multi' wird die Eignung für mehrere Brandabschnitte angegeben.

'HOT 400/30' (High Operational Temperature) gibt an, dass die Klappe während eines Zeitraums von 30 Minuten bei Temperaturen unter 400 °C geöffnet oder geschlossen werden kann.

Mit 'ved', 'vew' 'vedw' und/oder 'hod', 'how' 'hodw' wird angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet, und zwar montiert in einer Leitung und/oder einer Wand.

'S' gibt eine Leckrate von unter 200 m3/hr/m2 an. Alle Klappen ohne 'S'-Klassifikation müssen eine Leckrate von unter 360 m3/hr/m2 aufweisen. Für alle Klappen mit einem Wert unter 200 m3/hr/m2 gilt dieser Wert, für alle Klappen mit einem Wert zwischen 200 m3/hr/m2 und 360 m3/hr/m2 gilt der Wert 360 m3/hr/m2. Die Leckraten gelten sowohl für Umgebungs- als auch für hohe Temperaturen.

'500', '1000', '1500' geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.

'AA' oder 'MA' weisen auf automatische Aktivierung oder manuelles Eingreifen hin.

Mit 'io', 'i o', 'i [harr ]o' wird angegeben, dass die Leistungskriterien von innen nach außen, von außen nach innen oder in beide Richtungen erfuellt sind.

Mit 'C300', 'C10 000' 'Cmod' wird angegeben, dass sich die Klappe eignet für eine Verwendung in reinen Entrauchungsanlagen, in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftanlagen oder als Regulierungsklappe in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftsystemen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkungen:

'A': Zeiträume über 120 Minuten.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkungen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkungen:

'θ': Expositionsbedingungen (Temperatur)."

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