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Document 31999Y0707(01)

Entschließung des Rates vom 24. Juni 1999 über das Vorgehen bei den Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen

OJ C 190, 7.7.1999, p. 2–2 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

31999Y0707(01)

Entschließung des Rates vom 24. Juni 1999 über das Vorgehen bei den Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen

Amtsblatt Nr. C 190 vom 07/07/1999 S. 0002 - 0002


ENTSCHLIESSUNG DES RATES

vom 24. Juni 1999

über das Vorgehen bei den Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen

(1999/C 190/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

IN BEKRÄFTIGUNG der Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen als Instrument zum Abbau von technischen Handelshemmnissen und zur Förderung des Handels zwischen der Gemeinschaft und Drittländern,

UNTER HINWEIS DARAUF, daß der Rat am 21. September 1992 einen Beschluß angenommen hat, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern auszuhandeln,

UNTER HINWEIS DARAUF, daß die Europäische Gemeinschaft mit Australien, Kanada, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika nach erfolgreichen Verhandlungen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (AGA) schließen konnte,

IN ANBETRACHT DESSEN, daß diese Abkommen darauf abzielen, daß sämtliche von den Abkommen erfaßten Waren tatsächlichen Marktzugang in allen Hoheitsgebieten der Vertragsparteien erhalten,

EINGEDENK der Schlußfolgerungen des Rates vom 26. Juni 1997 zum Thema "Normung und Konformitätsbewertung",

IN ANBETRACHT der Bedeutung einer aktiven Beteiligung des Rates in den Phasen der Vorbereitung, der Verhandlung wie auch der Umsetzung der AGA,

UNTER BETONUNG der Notwendigkeit, Leitsätze für das Management von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zu entwickeln, um ein effizienteres und kohärenteres System zu sichern -

1. ERSUCHT die Kommission, einen Vorschlag zur Festlegung von Leitsätzen für das Vorgehen bei den Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in der Phase der Vorbereitung, der Aushandlung und der Umsetzung der Abkommen zu unterbreiten und zudem den Entwurf eines Musterabkommens als Grundlage für die Verhandlungen und den Abschluß künftiger Abkommen dieser Art unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus bereits geschlossenen Abkommen auszuarbeiten.

2. ERSUCHT die Kommission, auch ein Vademecum auszuarbeiten mit Erläuterungen zu den AGA sowie einen Leitfaden für alle seitens der Gemeinschaft beteiligten Parteien für die Umsetzung dieser Abkommen. In diesem Vademecum sollten auch die Beschlußfassungsfunktion der jeweiligen AGA-Ausschüsse sowie die innerhalb der Gemeinschaft vorzunehmende Koordinierung des Beschlußfassungsprozesses (horizontal und sektorbezogen) erläutert werden.

3. FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, die wirksame Durchführung der AGA, einschließlich ihrer sektorspezifischen Anhänge, voll und ganz zu unterstützen.

4. FORDERT die Kommission AUF, in regelmäßigen Abständen Berichte über die Zwischenergebnisse bei der Umsetzung der bereits bestehenden AGA zu erstellen.

5. VERMERKT mit Genugtuung, daß die Kommission beabsichtigt, für eine Zeitplanung der Sitzungen der AGA-Ausschüsse und eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Koordinierung der Sitzungen seitens der Gemeinschaft Sorge zu tragen.

6. ERSUCHT die Kommission, den Rat spätestens bis Ende 1999 über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte zu unterrichten.

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