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Document 31999D0778
1999/778/EC: Council Decision of 15 November 1999 concerning the conclusion of a Protocol on veterinary matters supplementing the Agreement between the European Community, of the one part, and the Government of Denmark and the Home Government of the Faeroe Islands, of the other part
1999/778/EG: Beschluß des Rates vom 15. November 1999 über den Abschluß eines Protokolls über Fragen des Veterinärwesens zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer Inseln andererseits
1999/778/EG: Beschluß des Rates vom 15. November 1999 über den Abschluß eines Protokolls über Fragen des Veterinärwesens zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer Inseln andererseits
ABl. L 305 vom 30.11.1999, p. 25–25
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/778/oj
1999/778/EG: Beschluß des Rates vom 15. November 1999 über den Abschluß eines Protokolls über Fragen des Veterinärwesens zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer Inseln andererseits
Amtsblatt Nr. L 305 vom 30/11/1999 S. 0025 - 0025
BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 1999 über den Abschluß eines Protokolls über Fragen des Veterinärwesens zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer Inseln andererseits (1999/778/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 im Zusammenhang mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 4, auf Vorschlag der Kommission(1), in der Erwägung, daß das Protokoll über Fragen des Veterinärwesens zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer Inseln andererseits genehmigt werden sollte - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll über Fragen des Veterinärwesens zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer Inseln andererseits wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt (ist) sind, das Protokoll rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen und die in Artikel 4 des Protokolls vorgesehene Notifikation vorzunehmen(2). Artikel 3 Die Kommission vertritt die Gemeinschaft mit Unterstützung der Vertreter der Veterinärdienststellen der Mitgliedstaaten in dem mit Artikel 2 des Protokolls eingesetzten Unterausschuß für Veterinärfragen. Die von der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuß zu den Empfehlungen des Unterausschusses für Veterinärfragen zu vertretende Auffassung ist vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit festzulegen. Artikel 4 Dieser Beschluß wird am Tag seiner Annahme wirksam. Geschehen zu Brüssel am 15. November 1999. Im Namen des Rates Der Präsident K. HEMILÄ (1) ABl. C 274 vom 28.9.1999, S. 11. (2) Der Tag des Inkrafttretens des Protokolls wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates veröffentlicht.