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Document 31988L0665

Richtlinie 88/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Änderung mehrerer Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Veröffentlichung der in diesen Richtlinien vorgesehenen Bescheinigungen und Zertifikate im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

OJ L 382, 31.12.1988, p. 42–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
Special edition in Finnish: Chapter 13 Volume 017 P. 173 - 174
Special edition in Swedish: Chapter 13 Volume 017 P. 173 - 174
Special edition in Czech: Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Estonian: Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Latvian: Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Lithuanian: Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Hungarian Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Maltese: Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Polish: Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Slovak: Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Slovene: Chapter 13 Volume 009 P. 291 - 292
Special edition in Bulgarian: Chapter 13 Volume 008 P. 264 - 265
Special edition in Romanian: Chapter 13 Volume 008 P. 264 - 265
Special edition in Croatian: Chapter 13 Volume 056 P. 20 - 21

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2011; Stillschweigend aufgehoben durch 32010L0035

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1988/665/oj

31988L0665

Richtlinie 88/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Änderung mehrerer Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Veröffentlichung der in diesen Richtlinien vorgesehenen Bescheinigungen und Zertifikate im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. L 382 vom 31/12/1988 S. 0042 - 0043
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 17 S. 0173
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 17 S. 0173


RICHTLINIE DES RATES vom 21 . Dezember 1988 zur Ännderung mehrerer Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Veröffentlichung der in diesen Richtlinien vorgesehenen Bescheinigungen und Zertififkate im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ( 88/665/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a,

auf Vorschlag der Kommission,

in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament ( 1 ),

nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ),

in Erwägung folgender Gründe :

Mehrere Gemeinschaftsrichtlinien legen allgemeine Bestimmungen fest, insbesondere hinsichtlich der EWG-Bauartzulassung, der EWG-Baumusterprüfung, der EWG-Prüfung und anderer EWG-Zertifizierungen . Einzelrichtlinien nehmen Bezug auf dieses Verfahren .

Im Rahmen der Verfahren der EWG-Bauartzulassung und der EWG-Baumusterprüfung ist eine gegenseitige Information zwischen den Mitgliedstaaten und/oder den zugelassenen Stellen sowie eine Mitteilung an die Kommission über die erteilten Bescheinigungen vorgesehen . Auszugsweise sind diese Bescheinigungen auch im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichen .

Die bisherige Erfahrung zeigt, daß die auszugsweise Veröffentlichung der Zertifikate und Bescheinigungen im Amtsblatt die Transparenz auf diesem Gebiet nicht spürbar erhöht, weil diese bereits in zufriedenstellender Weise anderweitig sichergestellt wird . Daher ist die Veröffentlichung nicht unerläßlich und kann wegfallen -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :

Artikel 1 Nachstehende Richtlinien werden wie folgt geändert :

1 . Richtlinie 71/316/EWG des Rates vom 26 . Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied -

staaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Me8geräte sowie über Meß - und Prüfverfahren ( 3 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/355/EWG ( 4 ):

Anhang I : Nummer 5.1 wird gestrichen; unter Nummer 5.3 wird die Bezugnahme auf Nummer 5.1 gestrichen .

2 . Richtlinie 76/767/EWG des Rates vom 27 . Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften für Druckbehälter sowie über Verfahren zu deren Prüfung ( 5 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/354/EWG ( 6 ):

Anhang I : Nummer 4.1 wird gestrichen; unter Nummer 4.3 wird die Bezugnahme auf Nummer 4.1 gestrichen .

3 . Richtlinie 79/196/EWG des Rates vom 6 . Februar 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre, die mit bestimmten Zuendschutzmitteln versehen sind ( 7 ), in der Fassung der Richtlinie 84/47/EWG ( 8 ):

Artikel 6 Absatz 2 wird gestrichen : in Artikel 7 Absatz 1 wird die Bezugnahme auf Artikel 6 gestrichen . 4 . Richtlinie 84/528/EWG des Rates vom 17 . September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften für Hebezeuge und Fördergeräte ( 9 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/354/EWG :

Anhang I : Nummer 5.1 wird gestrichen; unter Nummer 5.3 wird die Bezugnahme auf Nummer 5.1 gestrichen .

5 . Richtlinie 84/530/EWG des Rates vom 17 . September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften betreffend Gasverbrauchseinrichtungen, hierfür bestimmte Gassicherheits - und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Einrichtungen bzw . Geräte ( 10 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/354/EWG :

Anhang I : Nummer 5.1 wird gestrichen; unter Nummer 5.3 wird die Bezugnahme auf Nummer 5.1 gestrichen .

6 . Richtlinie 84/532/EWG des Rates vom 17 . September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Baugeräte und Baumaschinen : Gemeinsame Bestimmungen ( 11 ), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals :

Anhang I : Nummer 4.1 wird gestrichen; unter Nummer 4.3 wird die Bezugnahme auf Nummer 4.1 gestrichen .

Artikel 2 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .

Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1988 .

Im Namen des Rates

Der Präsident

V . PAPANDREOU

( 1 ) ABl . Nr . C 156 vom 15 . 6 . 1987, S . 190 und C 309 vom 5 . 12 . 1988, S . 43 .

( 2 ) ABl . Nr . C 232 vom 31 . 8 . 1987, S . 7.(3 ) ABl . Nr . L 202 vom 6 . 9 . 1971, S . 1 .

( 4 ) ABl . Nr . L 192 vom 11 . 7 . 1987, S . 46 .

( 5 ) ABl . Nr . L 262 vom 27 . 9 . 1976, S . 153 .

( 6 ) ABl . Nr. L 192 vom 11 . 7 . 1987, S . 43 .

( 7 ) ABl . Nr . L 43 vom 20 . 2 . 1979, S . 20 .

( 8 ) ABl . Nr . L 31 vom 2 . 2 . 1984, S . 19 .

( 9 ) ABl . Nr . L 300 vom 19 . 11 . 1984, S . 72 .

( 10 ) ABl . Nr . L 300 vom 19 . 11 . 1984, S . 95.(11 ) ABl . Nr . L 300 vom 19 . 11 . 1984, S . 111 .

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