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Document 31975Y0425(01)

Entschließung des Rates vom 14. April 1975 betreffend ein Erstes Programm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für eine Politik zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher

OJ C 92, 25.4.1975, p. 1–1 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)
Greek special edition: Chapter 15 Volume 001 P. 92 - 107
Spanish special edition: Chapter 15 Volume 001 P. 65 - 80
Portuguese special edition: Chapter 15 Volume 001 P. 65 - 80

Legal status of the document In force

31975Y0425(01)

Entschließung des Rates vom 14. April 1975 betreffend ein Erstes Programm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für eine Politik zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher

Amtsblatt Nr. C 092 vom 25/04/1975 S. 0001 - 0001
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 1 S. 0092
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 1 S. 0065
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 1 S. 0065


ENTSCHLIESSUNG DES RATES

vom 14. April 1975

betreffend ein Erstes Programm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für eine Politik zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission über ein Erstes Programm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ),

nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ),

in Erwägung nachstehender Gründe :

Nach Artikel 2 des Vertrages ist es Aufgabe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung und eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung zu fördern.

Die Verbesserung der Lebensqualität ist eine der Aufgaben der Gemeinschaft; diese Aufgabe setzt den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher voraus.

Die Erfuellung dieser Aufgabe erfordert die Durchführung einer Gemeinschaftspolitik zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher.

Die Staats - und Regierungschefs haben auf ihrer Konferenz am 19. und 20. Oktober 1972 in Paris diese Notwendigkeit betont, indem sie die Organe der Gemeinschaft aufforderten, die Maßnahmen zugunsten des Verbraucherschutzes zu verstärken und zu koordinieren und bis Januar 1974 ein Aktionsprogramm vorzulegen -

BILLIGT grundsätzliche eine Politik zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher sowie die Grundsätze, die Ziele und die allgemeine Beschreibung der im beigefügten Ersten Programm definierten Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene,

NIMMT ZUR KENNTNIS, daß die Kommission später geeignete Vorschläge für die Ausführung dieses Programms, vor allem unter Einsatz der darin erwähnten Mittel und Wege, vorlegen wird,

VERPFLICHTET SICH, über die genannten Vorschläge nach Möglichkeit binnen neun Monaten nach ihrer Übermittlung durch die Kommission zu entscheiden.

( 1 ) ABl. Nr. C 62 vom 30. 5. 1974, S. 8.

( 2 ) ABl. Nr. C 97 vom 16. 8. 1974, S. 47.

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