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Document 22023X0320(01)
Information relating to the entry into force of the Arrangement between the European Community and the Republic of Iceland and the Kingdom of Norway on the modalities of those states’ participation in the European Agency for the Management of Operational Cooperation at the External Borders of the Member States of the European Union
Mitteilung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Mitteilung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
SN/1485/2023/INIT
OJ L 80, 20.3.2023, p. 30–30
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 80/30 |
Mitteilung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung Islands und Norwegens an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird am 7. April 2023 in Kraft treten, da das Verfahren nach Artikel 9 Absatz 1 der Vereinbarung am 7. März 2023 abgeschlossen worden ist.